FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1982 - 1995 » Jahrgang 1994 » No. 487-492
Uwe Baur • Gerhard Oberschlick

Gemeinwissen vs. Geheimwissen

Ein Handbuch über die »Österreichische Literatur im Nationalsozialismus« ist im Entstehen, auf der Basis von Archivmaterial, das die Forschungsgruppe des Grazer Germanisten Uwe Baur bisher nicht frei zugänglich machen will oder darf. Derfens des? oder derfens des nicht derfen? Eine Frage der Informationsfreiheit.

Graz, 24. Mai 1994

Sehr geehrter Herr Oberschlick!

Ihre redaktionelle Bemerkung in Heft 481-484, S. 32 betreffend das von mir geleitete Forschungsprojekt verlangt nach einer Korrektur. Ich bitte Sie, die folgende Antwort in Ihrem nächsten Heft zu veröffentlichen.

Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um Erich Heintel und den von Schwierigkeiten gepflasterten Weg zu Quellen der NS-Vergangenheit der Österreicher schreiben Sie: »Die Republik läßt nur handverlesen in die Archive, auch ins BDC schauen, wie z.B. die Grazer um den Germanisten Uwe Baur, in dessen Projekt seit Jahren alle Information begraben liegt.«

Die Hindernisse vor gewissen Archiven (z. B. dem Steiermärkischen Landesarchiv) sind in der Tat unüberwindbar, nicht aber zu unserer Dokumentationsstelle:

1. Die von uns seit 1986 angelegte Dokumentensammlung zu dem Gegenstand »Österreichische Literatur im Nationalsozialismus« ist derzeit keine öffentlich zugängliche Servicestelle, sondern dient der Niederschrift eines vom Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung finanzierten Handbuchs. Die Mitarbeiter sind nicht dazu verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Dennoch haben wir in eingeschränktem Maße Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben, in unseren Räumen zu recherchieren.

2. Ihre Aussage kann nur auf Ihrer Informiertheit durch jene »Forschungsgruppe« beruhen, die in Ihrer Zeitschrift den Fall Fussenegger betrieben hat. Denn ihr haben wir tatsächlich keinen Zugang ermöglicht, da ich mich gegenüber dem BMfAA verpflichtet habe, die Einsicht in unsere Dokumentation von der wissenschaftlichen Qualifikation der Bearbeiter und der dementsprechenden Auswertung der Daten abhängig zu machen. (Selbst jene Mitglieder unseres Projekts, die ihr Studium nicht abgeschlossen hatten, erhielten z.B. zum BDC keinen Zugang. )

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Uwe Baur

Wien, 30. Mai 1994

Sehr geehrter Herr Professor Baur,

das nächste Heft des FORVM wurde in der Druckerei am selben Tag imprimiert, mit dem Sie Ihren Brief datierten. Ich werde jedoch in der nächsten Ausgabe gern veröffentlichen, was Sie da eine »Korrektur« nennen, wiewohl ich nicht verstanden habe, worin diese nun bestehen soll — zumal Sie meinen knappen Satz richtig zitieren, um meinen Vorwurf sodann in drei weiteren Absätzen hübsch differenziert nicht zu »korrigieren«, sondern vielmehr zu bestätigen, zu präzisieren und zu ergänzen:

  • daß Republik wie Bundesländer den Zugang zu ihren — also unseren! — Archiven höchst restriktiv handhaben;
  • daß Sie seit Jahren (seit 1986, teilen Sie mit) Wissen zum Thema ›österreichische Literatur im NS‹ ansammeln, die Sie jedoch der Öffentlichkeit all die Jahre vorenthalten; daß Sie die Förderbänder und Lagerhalden des Goldbergwerks Ihres vorläufigen Geheimwissens von ebenderselben Öffentlichkeit sich bezahlen lassen, ist eine nette Pointe, die Sie da ergänzend beisteuern.
    Treuherzig, ganz verläßlicher Kaufmann, möchten Sie sich zur Rechtfertigung Ihres Tuns auf einen Vertrag mit dem Außenministerium hinausreden. Sie hatten jedoch vor dessen Abschluß,
  • als Sie promoviert wurden, »spondeo« gesagt, womit Sie sich der Wissenschaft und ihrer Autonomie, also nichts als der Wahrheit verpflichtet hatten, und nicht deren Verbergung;
  • und als Sie, Herr Professor, Ihren Diensteid schworen, da leisteten Sie ihn auf die Verfassung.

Wie verträgt ihr faktisches Tun mit Ihren Schwüren sich, wie mit dem Artikel 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte — in unserem Lande bekanntlich unmittelbar anwendbares, jede(n) Beamtin (/en) bindendes Verfassungsrecht —, der »die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden einschließt«?

Statt die Verfassung und den Beruf der Wissenschaft einzuhalten, verpflichten Sie sich gegenüber dem Außenministerium; mißachten den legitimen Wissensdurst der Öffentlichkeit, verraten die Autonomie der Wissenschaft, machen sich zum Agenten außerwissenschaftlicher Beamten und zum Handlanger, nein: Mittäter eines jahrelang fortgesetzten Verfassungsbruchs, merken es nicht einmal und halten sich noch zugute, wenn Sie, wie die Beamten auch, nur handverlesen in Ihr Archiv lassen — wen? Leute mit »wissenschaftlicher Qualifikation«, Ihrer Art, versteht sich, staatlich geeicht auf die Bereitschaft, gleichfalls auf eine Verpflichtung zur Wissensverhehlung sich einzulassen? Und StudentInnen werden von relevantem Wissen generell ferngehalten.

Warum stellen Sie nicht wenigstens, gegen Kostenersatz, Ihren Katalog in Form von Disketten allgemein zur Verfügung? Sie werden doch alles katalogisieren oder katalogisieren lassen, was Sie gesammelt haben oder sammeln lassen. Ich gebe sogar den Nachlaß von Günther Anders ins elektronische Netz des Wiener Philosophischen Institutes, nach und nach, und meine Arbeit wird bislang von keinem öffentlichen Händchen bezahlt, freilich auch nicht geknebelt.

So werde ich also, was Sie eine »Korrektur« nennen, schon deshalb gern publizieren, weil darin eklatant ein Mangel an Unrechtsbewußtsein in der Vereinigung akademischen Hochmuts mit subalternem Beamtentum sich offenbart, mit welcher Paarung die österreichischen Wissenschaftler schon immer autoritären Regimes zugestrebt und das landesspezifische Defizit an Aufgeklärtheit, ja Aufklärungswilligkeit mit verschuldet haben.

Beklagen Sie sich nur dann nicht, wenn Ihr »Handbuch«, gefördert von einem Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Zurückhaltung, endlich erscheint und gemessen werden wird an den von Ihnen verschuldeten Informationsmängeln öffentlicher Diskussionen, an denen Sie lieber unbeteiligt blieben.

Mit dieser herzlichen Bitte hält sich empfohlen, Ihr

Gerhard Oberschlick

Graz, 31. Mai 1994

Sehr geehrter Herr Oberschlick,

der Umfang und das moralische Pathos Ihres Briefes ehren mich, ich möchte dennoch knapp antworten, verzichte aber, auf alle Unterstellungen einzugehen.

1. Ich teile — wie gesagt — prinzipiell Ihre Kritik am restriktiven Zugang zu Archivalien der Zeitgeschichte, würde aber Vorschlägen, differenzierter bei Anschuldigungen vorzugehen.

2. Ihr Vorwurf, daß ich gar die Verfassung und meine »Schwüre« breche, ist mir nach wie vor nicht einsichtig. Ich sammle kein Geheimwissen, sondern werde möglichst verantwortungsvoll die Ergebnisse der Forschung publizieren. Aber ich wüßte nicht, welcher »Schwur« mich dazu verpflichtet, die von meinen Mitarbeitern gesammelten Forschungsunterlagen vor Abschluß der Arbeiten preiszugeben und in jeden öffentlichen Streit einzugreifen.

3. Ich freue mich über Ihre Androhung, unser Handbuch zu rezensieren und gehe dabei wohl nicht fehl in der Annahme, daß Sie bereits jetzt das (Vor-)urteil gesprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen, Uwe Baur

Wien, 3. Juni 1994

Sehr geehrter Herr Professor Baur,

es spricht für Sie, daß Sie sich auf die Diskussion einlassen, da mag ich gar nicht mehr im Detail schelten.

Deshalb und dennoch stimme ich Ihrem Vorschlag (1), »differenzierter bei Anschuldigungen vorzugehen«, gerne zu und wünsche ihn mir nur ein wenig differenzierter, damit er einer bloß pauschalen Anschuldigung nicht mehr völlig gleichkommt.

Daß Ihnen (2) mein Vorwurf der Mitwirkung am Verfassungsbruch etc. nicht einsichtig wurde, kann wohl nur an der Schwäche meines Mitteilungsvermögens liegen; also nochmals langsam, zum Mitschreiben:

2.1 Wenn der Zugang zu Informationen vom BMfAA an die Voraussetzung einer Qualifikation des Empfängers geknüpft wird, widerstreitet dies dem Kriterium des Art 10 EMRK, der »die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden einschließt«; indem Sie sich auf eine solche Verpflichtung gegenüber dem BMfAA einlassen, leisten Sie dem BMfAA Beihilfe zu seinem verfassungsrechtlich verbotenen Eingriff in die vom Art 10 EMRK garantierten Rechte.

2.2 Insofern Sie selbst ein öffentliches Amt bekleiden und sogar Ihren Studenten — diesen gegenüber bindet Sie eine Lehrverpflichtung, die Sie verletzen, indem Sie ihnen nach Ihrer eigenen Angabe relevante Informationen vorenthalten und außerwissenschaftlichen Dritten, der Behörde, Einfluß auf den Inhalt Ihrer Lehre einräumen — den Zugang zum Archiv verwehren, verletzen Sie neben Ihrer Aufgabe als lehrender Wissenschaftler den Art 10 auch selbst als öffentliche Behörde bzw. deren unterwürfig verlängerter Arm.

2.3 Wenn Sie eine Pflicht, Ihre Informationen der allgemeinen Öffentlichkeit, wo es aus dieser wer wissen möchte, zur Verfügung zu stellen, verneinen, so deklarieren Sie sich selbst als Besitzer eines — bis zum »Abschluß der Arbeiten« — vorläufigen Geheimwissens. Warum verallgemeinern, pauschalieren, entdifferenzieren Sie in Ihrer Antwort meinen — zumindest in diesem Punkt sorgfältig — differenzierten Vorwurf?

3. Ihr Handbuch (a) zu rezensieren (was ich nicht versprochen habe) ist eins; ein anderes (b) die Beurteilung Ihres Verhaltens bzw. Stillhaltens in öffentlichen Diskussionen, zu denen Sie hätten beitragen können, bevor die betroffenen Literaten dann verläßlich tot sind. Zu b habe ich — ich bin geständig — ein Vorurteil gefaßt, das wohl nur aus dem Grunde des Mangels Ihres Handbuchs an relevantem Informationsgehalt würde revidiert werden müssen. Man wird sehen.

Schöne Grüße, Ihr

Gerhard Oberschlick

PS: Worin, bitte, bestand nun in Ihrem ersten Brief die »Korrektur«? Ziehen Sie diese Unterstellung zurück?

FORVM des FORVMs

Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)

Werbung

Erstveröffentlichung im FORVM:
Dezember
1994
, Seite 4
Autor/inn/en:

Gerhard Oberschlick:

Herausgeber der Print-Ausgabe des FORVM 1986-1995 und der Online-Ausgabe hier.

Uwe Baur:

Lizenz dieses Beitrags:
Copyright

© Copyright liegt beim Autor / bei der Autorin des Artikels

Diese Seite weiterempfehlen

Themen dieses Beitrags

Begriffsinventar

Geographie

Beachten Sie auch:

  • Der Nationalsozialismus im Philosophischen Institut
    Jetzt heißt das Philosophische Institut Institut für Philosophie. Unter dem Nationalsozialismus hat es sich nicht wesentlich von anderen Universitätsinstituten der Philosophie in Österrreich und von (...)
  • Die Universitätsphilosophen der »Ostmark«
    In »Heidegger im Kontext«‚ Argument-Sonderband 205, veröffentlichte G.L. Kurzbiographien der Philosophen im Deutschen Reich in den Grenzen von 1937; hier ergänzt er diejenigen auf dem Gebiet des (...)
  • Heintel im Kontext
    Kurt Rudolf Fischer Ein Wiener aus der Albertgasse im 8. Bezirk flüchtet 1938 rechtzeitig nach Schanghai; dort wird er Boxmeister, in den USA später Chairman of the Departement of Philosophy am (...)
  • Nachhaltige Wirkungen
    Erinnerung an ein gerne vergessenes Buch über eine gerne vergessene Geschichte
    Anlässlich der „Anschluss“-Gedenkveranstaltungen 1988 fand am Institut für Philosophie in Wien eine Tagung zur Geschichte des Wiener Instituts für Philosophie während des Na­tionalsozialismus statt, (...)