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Kaveh Nassirin

Schiffbruch eines Semiotikers

Zu François Rastiers These einer Teilhabe
von Martin Heidegger am Holocaust
Edward Mitchell Bannister (1828—1901): Leucothea rettet Odysseus. Öl auf Leinwand 1891
Bild: Foto: Juanita Marie und Corinne Jennings, 1992 — Quelle: Commons Wikimedia

Überblick der Vorgeschichte

In einem Aufsatz in der Libération und in The Conversation teilte F. Rastier mit, (mit siebzehn Mitgliedern besetzte) „Ausschuss für Rechtsphilosophie“ habe die Nürnberger Gesetze vorbereitet und (in Besetzung von 12 Personen) „in der Praxis und der Theorie“ am Holocaust teilgenommen, und zwar „bis zum Dezember 1942“. Für die erstere Aussage, die von demselben bereits in anderen Publikationen verbreitet worden war, wurden auch in diesem Fall keinerlei Belege vorgelegt. Für die letztere Aussage bezog sich F. Rastier auf ein unbekanntes Dokument, das er weder publizierte noch näher erörterte. Durch jenes Dokument sei aber bewiesen, dass der Philosoph Martin Heidegger, der zu den Mitgliedern des Ausschusses gehörte, nicht nur an der Vorbereitung der Nürnberger Gesetze, sondern auch an der Planung und Durchführung der Vernichtung der europäischen Juden beteiligt gewesen sei. F. Rastier schrieb außerdem, Hans Frank, der dem 1934 von ihm gegrün­deten Ausschuss vorsaß, sei verantwortlich für die „ersten Vergasungen in Auschwitz und Chelmno gewesen“.

Daraufhin publizierte der Verfasser am 11. Juli 2018 das besagte Dokument erstmals, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, unter dem Titel „Den Völkermördern entgegengearbeitet?“ Zudem wurde es von demselben auch in wissenschaftlicher Form im Aufsatz „Martin Heidegger und die NS-‚Rechtsphilosophie‘“ erörtert, im September 2018 auf academia.edu und in der Online-Ausgabe des FORVM publiziert. In beiden Texten wurde die Darstellung von F. Rastier als haltlos zurückgewiesen, da es sich bei dem Dokument lediglich um eine undatierte Namensliste handelt, deren Sinn und Zweck unklar ist und die keinerlei Verbindungen zur Planung und Ausführung des Holocaust belegt.

Des weiteren wird dargelegt, dass Viktor Bruns, Hans Freyer, Jakob Johann von Uexküll, Rudolf Stammler und Erich Jung, die F. Rastier nicht namentlich nannte, und Max Mikorey, teils aus Gründen eines dokumentierten und mit der dortigen Darstellung unvereinbaren anderweitigen Aufenthaltes in jenem Zeitraum, teils aus weltanschaulichen Gründen nicht an der Vorbereitung der Nürnberger Gesetze und nicht am Holocaust teilgenommen haben können. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass F. Rastier diese korporative und schwere Anklage ganz ohne jeden Beleg oder gar Beweis führt.

F. Rastier reagierte gemeinsam mit S. Kellerer in einer Replik, in der er den Vorhalt zum „Ausschuss für Rechtsphilosophie“ mit dem nun als Aussagesatz formulierten Titel „Den Völkermördern entgegen gearbeitet“ bekräftigte, FORVM, Oktober 2018. Es heißt dort: „Die von ihm [Verfasser] im Detail angeführten, aber durchweg spekulativen Argumente widerlegen unsere Interpretationen nicht. Darüber hinaus relativiert der Autor die Bedeutung der ADR in Bezug auf die NS-Politik“.

Auch, dass dem „Ausschuss für Rechtsphilosophie“ eine Rolle bei der Vorbereitung der Nürnberger Gesetze zukam, wird in der Replik wiederholt, erneut ohne einen Beleg dafür zu liefern. Dabei geht F. Rastier von dem Rechtsprinzip aus, dass die Unschuld und nicht die Schuld bewiesen werden müss­te [1]: In eben diesem Sinn werden die Publikationen der Historiker W. Johe und H.-D. Heller kritisiert, die explizit klarstellen, dass dem Ausschuss nicht die von F. Rastier behauptete Rolle bezüglich der Nürnberger Gesetze zukam. Die im Aufsatz Martin Heidegger und die „Rechtsphilosophie“ der NS-Zeit: Detailanalyse eines unbekannten Dokuments (BArch R 61/30, Blatt 171) genannten beiden bisher vorliegenden Dissertationen zur „Akademie für Deutsches Recht“ von H.-P. Pichinot [2] und Le Roy Anderson [3], die diesbezüglich zum gleichen Urteil kommen, werden von F. Rastier ignoriert. Ebenso die Arbeiten aller Historiker und Rechtshistoriker, die die Entstehung der Nürnberger Gesetze erforscht haben und die von einer solchen Teilhabe des „Ausschusses für Rechtsphilosophie“ nichts wissen, teils in der o.a. Studie des Verfassers zitiert. [4] Die von F. Rastier in der Online-Version des FORVM nachträglich (am 28. Oktober 2018, s.u.) eingefügte, ihm fachfremde Feststellung, die Rolle des ARP bei den Nürnberger Gesetzen sei „nicht ausreichend geklärt“, ist unzutreffend, da eine solche Teilhabe von Geschichtswissenschaft und Rechtshistorik einhellig negativ beantwortet wird.

Lediglich F. Rastiers Aussage zur Verantwortung von Hans Frank für „die ersten Vergasungen in Auschwitz und Chelmno“ wird in der Replik korrigiert, einsilbig genug jedoch, um den Eindruck zu vermitteln, dass es eine Marginalie ist, ob Frank für diese oder andere Lager verantwortlich war.

Die Namen der Ausschussmitglieder Viktor Bruns, Hans Freyer, Jakob Johann von Uexküll, Rudolf Stammler und Erich Jung bleiben auch dort wieder ungenannt, Max Mikorey zudem, ebenso ihre mit dem Vorhalt unvereinbaren Aufenthaltsorte oder weltanschaulichen Überzeugungen. Auch bezüglich der Aussage, der „Ausschuss für Rechtsphilosophie“ sei in „Praxis und Theorie“ am Holocaust „beteiligt gewesen, kann F. Rastier dort erneut keine Belege vorlegen, so dass sie rein fiktiv bleibt.

Das Motiv des Schweigens im folgenden Text betrifft somit u.a. die von F. Rastier weiterhin ganz verschwiegenen Fragen: Was belegt nun die behauptete „maßgebliche“ Rolle des siebzehnköpfigen „Ausschusses für Rechtsphilosophie“ (und damit u. a. Heideggers) an den Nürnberger Gesetzen? Was belegt uns die in Libération und The Conversation publizierte Behauptung, ein Gremium der zwölf Personen jenes Dokumentes hätte „in der Praxis und der Theorie“ am Holocaust teilgenommen? Warum werden die Dokumente, die solche Behauptungen bezüglich einiger Mitglieder widerlegen, wie auch deren oben genannten Namen von F. Rastier so beständig und beharrlich verschwiegen?

Die formalen Motive des folgenden Schreibens weisen auf zwei Publikationen des Adressaten hin:

1. Schiffbruch: Naufrage d’un prophète. Heidegger aujourd’hui, Paris, 2015

(deutsch: Schiffbruch eines Propheten – Heidegger heute, Berlin, 2017)

2. Odysseus: Ulysse à Auschwitz. Primo Levi, le survivant, Paris 2005

Für die deutsche Fassung der Zitate der Odyssee wurde die Übersetzung von J. H. Voss verwendet.

Chronologie

J.-L. Nancy, Libération v. 12. Oktober 2017, Heidegger incorrect, vertritt die These, die Diskussion um Heidegger sei nur stellvertreterhaft, da sie tatsächlich einem Exorzismus der NS-Zeit diene.

S. Kellerer, Le Monde v. 27. Oktober 2017, Heidegger n’a jamais cessé de soutenir le nazisme, weist auf ein unbekanntes Dokument hin, das „eine große Entdeckung“ sei und belege, dass Heidegger „bis Juli 1942“ im ARP Mitglied gewesen sei und dort die Nürnberger Gesetze vorbereitet habe.

F. Rastier, The Conversation, 1. 11. 2017: Heidegger,théoricien et acteur del’estermination des juifs? teilt unter Berufung auf jenes weiterhin sonst ungenannte und unpublizierte Dokument mit, dass Heidegger „bis Dezember 1942“ im ARP Mitglied gewesen sei, das „in der Praxis und der Theorie“ den Holocaust betrieben habe.

F. Rastier, Libération, 5. 11.2017, Un antisémitisme exterminateur, Zweiterscheinung des o. a. Artikels, mit Kürzungen

Corriere della Sera: 17.11. 2017: Rivelazioni: Heidegger filosofo del Reich fino a 1942, nimmt das Thema auf und wiederholt die Thesen

Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 8. 11. 2017, „Ultrafaschismus – Neuer Streit um Heidegger“, berichtet über die Thesen von F. Rastier

La Tercera v. 12.11. 2017, Martin Heidegger: más capítulos para una historia sin fin, nimmt das Thema auf und wiederholt die Thesen

Verfasser, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. 7. 2018: Den Völkermördern entgegengearbeitet? publiziert das besagte Dokument erstmals – eine undatierte Namensliste – berichtigt F. Rastiers o.g Irrtümer (Auschwitz, Chelmno, „Dezember 1942“) und weist die Behauptung einer Teilhabe des ARP an den Nürnberger Gesetzen und einer Teilnahme am Holocaust als unbelegt, als unwissenschaftlich und als ganz unhaltbar zurück.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ende August/Anfang September: lehnt die Publikation der Replik von F. Rastier (Ko-Autorin S. Kellerer) ab.

Verfasser, FORVM und academia.edu, September 2018, Martin Heidegger und die „Rechtsphilosophie“ der NS-Zeit: Detailanalyse eines unbekannten Dokuments (BArch R 61/30, Blatt 171), publiziert die ungekürzte Fassung des FAZ-Aufsatzes v. 11. Juli 2018, eine Analyse des Dokumentes (die Studie wurde S. Kellerer bereits, auf ihre Anfrage vom 12. Juli 2018 hin, am 13. Juli 2018 zugeschickt).

F. Rastier (und S. Kellerer), academia.edu/FORVM, 15. Oktober 2018, mit einem erweiternden Passus zur in der Online-Version des FORVM publizierten Fassung, dort eingefügt am 28. Oktober [5], veröffentlichen die Replik Den Völkermördern entgegen gearbeitet und bekräftigen den Vorwurf der Teilhabe des ARP an der Vorbereitung der Nürnberger Gesetze und am Völkermord, schweigen aber weiter zum Vorhalt des Fehlens jedweder Belege dafür wie auch zu den widerlegenden Darlegungen, welche die o.a. zugleich mit Heidegger von ihnen mit bezichtigen Mitglieder des Ausschusses oder auch nur die Genannten jenes Dokumentes betreffen und nennen weiter keinen ihrer Namen.

Edward Mitchell Bannister (1828—1901): Leucothea rettet Odysseus. Öl auf Leinwand 1891
Bild: Foto: Juanita Marie und Corinne Jennings, 1992 — Quelle: Commons Wikimedia

Vom Schiffbruch

Wie viele Unbedachte hat die weite See des Schweigens mit ihrem erst so friedlich stillen Spiegel schon hinausgelockt, und bald erhoben sich die Wasser doch und wurden Wogen und Wogen. Und jener Forscher der Zeichen stammt aus einer Stadt am Fluss, wo diese Tücken der Tiefe nicht zu fürchten sind. Es sei bedacht wie einer einst die Insel der Worte um sein Seelenglück an höchster Stelle erbat: „Rette mich aus dem Meer vor dem schrecklichen Grimme Poseidons“ – und Odysseus wurde ja gerettet. Doch der Weg nach Scheria war weit. So erscheint es angemessen zu sein, das Bild des Schiffbruchs zu verwenden, denn F. Rastier hat sicher übereilt Segel für die kühne Fahrt gehisst.

Es galt zunächst, einen Bösen zu enttarnen, und das ist ehrenwert genug. Und die Frage sei für die baldige Rückkehr aufgehoben, ob jener auch hinreichend böse gewesen sei oder nicht. Denn jetzt ist Schweigen auf jener See. Und ganz bestimmt war es auch nur die eine Sekunde, der die Zeit aber entspringt, denn die eine Zeit, so ist bekannt, ist ein nicht verfließender Moment: darin mag dann entgangen sein, dass das scharfe Urteil nicht nur jenen Philosophen trifft, der, wie hierzulande einzig wirre Geister noch bestreiten, sich gern im braunen Unheil suhlte. Es trifft ja auch noch andere.

Wie jenen Nachkommen der bald geadelten Weizsäcker, der jenem Gremium angehörte, von dem F. Rastier sagt, es habe „in Praxis und Theorie“ [6] am Holocaust teilgenommen: den Völkerrechtler Viktor Bruns, der während des Zweiten Weltkrieges gar in den USA so hochgeachtet war, dass dort ein ehrender Nachruf auf ihn erklang, als er 1943 starb. [7] Ist er nun schuldig? Das gesamte Gremium, folgen wir dem, hat die Vernichtung europäischer Juden betrieben: ist das ein besonnenes Urteil?

Nur ein laues Lüftchen ließ Kalypso zunächst wehen, in dem das Gefährt bald im seichten Wasser hinauszog: wie einfach es sein kann, sich auf das Meer zu begeben, es liegt ja oft so ruhig da. Und wird der Seefahrer, wie Odysseus, eine Dekade für die Rückkehr brauchen und einäugige Riesen treffen? Waren nun alle zwölfe Verbrecher, alle zwölf? Es ist fraglich, wie es möglich sein kann, auf einem so engen Raum ein Urteil von solcher Weite zu fällen, schuldig allesamt – und dafür genügt als Zeuge nur ein Papier mit ein paar Namen darauf? Vielleicht wusste der Forscher der Zeichen nicht, dass Viktor Bruns, als er im Mai 1942 in der Voraussicht seines Todes die Geschicke seines Institutes plante, seinen engen Mitarbeiter, den Widerstandskämpfer Berthold Schenk Graf von Stauffenberg, als Nachfolger wollte, weil er diesen für geeignet hielt, Unabhängigkeit zu wahren. [8] Und Bruns, der in dem Gremium saß, soll an der Vernichtung der europäischen Juden teilgenommen haben?

Viktor Bruns, 1938

Noch hat die stürmische See die Segel nicht erfasst, es wäre leicht, das Schweigen zu brechen. Denn es war augenscheinlich recht leicht, das Urteil zu sprechen – warum jetzt diese Fahrt hinaus aufs Meer? Kurz bevor er ablegte, hatte Rastier ein paar Worte dazu gesagt, Auschwitz mit Treblinka verwechselt zu haben [9], und auch das Datum, an dem jenes eine Blatt Papier getippt worden war, benannte er mit „Dezember 1942“ falsch – und dann der eine und der andere Irrtum, hier und dort. Doch noch im Hafen rief er uns in Beharrung zu, das Gremium habe den „Völkermördern entgegen gearbeitet“. Und wieder sollte Viktor Bruns nicht einmal erwähnt werden, obwohl doch der ganze Ausschuss eine planende und tätige Instanz des großen Mordens geheißen wurde. Und jetzt also jene Fahrt auf den Ozean des Schweigens hinaus? Aber dort draußen können recht schnell schon Wetter toben: „Also sprach er, er versammelte Wolken, er regte das Meer auf/Den Dreizack erhoben“.

Hören wir, was jemand über Peter Trawny sagte, der zu dem hier namenlosen Philosophen eine „Irrnisfuge‘“ schrieb: „Die Gleichgültigkeit gegenüber philologischer Genauigkeit, sowie vorgebliche Unempfindlichkeit ordnen seinen Diskurs in die Strömung der Pop-Philosophie ein, die sich durch orakelhafte, blendende Sätze auszeichnet“ – ob Rastier das noch vernehmen kann? Oder ist es schon zu spät, ihn an seine Worte zu erinnern, da er zu weit gesegelt ist? Ein lauter Ruf also, es möge ihn erreichen: „Da eine Ideologie kein einziges Realitätsprinzip aner­kennt, kann sie die Wissenschaften instrumentalisieren (hier in erster Linie die Geschichte), aber sie zwingt auch ein Delirium auf: Weltanschauung wird zum Wahrheitskriterium.“ [10] Ob der Forscher sein Denken noch hören kann?

So „stürmten der Ost und der Süd und der sausende Westwind, auch der hellfrierende Nord, und wälzten gewaltige Wogen“. Denn ganz im Dunklen liegt, was in jenem Gremium gesprochen wurde: kein Dokument ist dazu bekannt. Und da heißt es, aber ja: und da wir es nicht wissen, müssen wir schließen, dass dort also der Völkermord geplant wurde. Doch wir haben hier einen Forscher der Zeichen, der schriftlichen Evidenz. Und das, was es dazu gibt, wird dennoch aussortiert. Denn wie inzwischen mitgeteilt, war Max Mikorey, dessen Name auch auf dem Papier steht, zu jener Zeit nicht dort, sondern im Sanitätsdienst in Russland, durch das Dokument BArch-MA, RH, 12-23, H 20/483a belegt [11]. Vielleicht aber ist Rastier nicht einmal bekannt, dass ähnliches für Hans Freyer gilt, der im Februar 1941 Direktor des Deutschen Wissenschaftlichen Institutes in Budapest wurde und seine Möbel aus Leipzig mitnahm, nach Ungarn zog und vom Auslandsamt als dortiger „Kulturbotschafter“ bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs für „unabkömmlich“ erklärt wurde. [12]

Hans Freyer, 1887—1969

Rastiers Ausführungen gemäß waren beide ja in jenem Gremium in Deutschland und nahmen „in der Praxis“ am Holocaust teil. Und so sei der Träger des Preises der Auschwitz Foundation gefragt, ob das das gewissenhaft ist.

Ist es kein solches Delirium? Wird die Weltanschauung so nicht zum Wahrheitskriterium, und wird die Geschichte nicht „instrumentalisiert“? Jener andere irrte nach dem Trojanischen Krieg durch die Wortlosigkeit des Verlustes nach dem Blutvergießen – aber warum schweigt Monsieur Rastier? Als ein Richter, der solche Urteile ohne Begründung fällt – alle jene des Völkermordes schuldig! Jene, die unter den Schiedsspruch fallen, haben im Urteil teils nicht einmal Namen – nicht Freyer und Bruns, die kein Parteibuch hatten und von denen einer in Ungarn war, der andere im Angesicht des Todes den Grafen von Stauffenberg rief, sie wurden versehentlich mitverurteilt. Auch Mikorey, der an der Ostfront war. Ein Fauxpas der Mission, aber auch verflixte Notwendigkeit, um mit jener Verachtung für den Denker mit dem braunen Hemd den Schuldspruch zu erwirken: diese müssen Völkermörder sein, damit jener Völkermörder sein kann. Es ist das Prinzip der korporativen Schuld per Anklage. [13]

Ja, „dem düsteren Himmel entsank Nacht“. Und als eine der Koryphäen sagte, dass jener Forscher „Ver­drehungen“ eines Kollegen in „beruflicher Unverantwortlichkeit“ [14] übernimmt, um ihm ergeben zu sein, da war Rastier taub. Denn sie hat lauter Wahrheit gesagt: dass er den eigenen Intellekt mit dem Messer erstach, um der weisenden Sache auch künftig zu dienen. Und bald schon „schlugen entsetzliche Wogen von oben/Hochherdrohend herab, dass im Wirbel das Schiff sich herumriss“ – ganz wie zuvor bei jenem Gehassten vom Hafen aus gesehen: es raubte ihm „aus den Händen das Steuer, es stürzte der Mastbaum/Krachend herab vor der Wucht furchtbar sausender Stürme“.

Jenes Gremium wirkte also an den Nürnberger Gesetzen mit? Es sei dann auch gefragt, wohin die überstürzte Reise geht. Ob sie dazu dient, die wahren Festungen Kretas zu erreichen oder, an den Sirenen vorbei, den thesprotischen König Pheidon zu treffen, so wird sie doch wohl nicht geradezu Sidoniens kupferreiche Küsten wollen! Denn hier geht es doch um einiges. Es geht um das Gewissen im Angesicht der ungeheuersten Taten. Es geht um das Wort als Forscher zu Recht und Schuld.

Und wie groß müsste die Verachtung für jenen Denker sein, wenn jener Forscher darum seine geistige Heimat vergessen würde, jenen nicht ungleich, die den Lotos aßen. Wenn uns nicht nur mit leeren Händen bewiesen werden soll, welche Beweise gibt es denn, die wir alle nicht kennen, welche Belege, welches Indiz, welchen noch so geringen Hinweis für die oftmals wiederholte Bemerkung: „Der Ausschuss wirkte maßgeblich an der Vorbereitung der Nürnberger Gesetze mit“? [15] Im Sinne jener geistigen Heimat, der dokumentierten Genauigkeit: die Hände sind leer, und es wird gesagt, ich will, dass es sei. Das kann nicht die Wissenschaft sein, die Rastier einforderte, als er Trawny ein Delirium nachsagte. Der Direktor im CNRS sagt dem Kollegen Peter Trawny ein Delirium nach und beklagt sich danach über ein argumentum ad hominem. Das Urteil des Völkermordes wird auf einer Zeitungsseite über Namenlose gefällt und dabei wird auf Belege, Zeugen, Indizien verzichtet, so dass einzig das Wort des Willens genügt. Was wäre das für ein Stadtstaat, den der Philosoph damit begründet und dessen Gesetzgeber er selbst ist – könnte er sich da nicht vielleicht bald vor seinen eigenen Urteilen fürchten? Und schon bald donnerte Zeus und “der hochgeschleuderte Strahl schlug/Schmetternd ins Schiff, und es schwankte vom Donner erschüttert/Alles war Schwefeldampf.“

Ja, alles war Schwefeldampf: jene Schuld, die er sich da erdachte. Und warum tat er das nur? Hat ihm einer jene Rinder versprochen? Oder ist es das Echo der Laistrygonen? Die haben fürwahr viel Unheil über die Menschheit gebracht. Und geehrt seien jene, die solchen von ihnen die Tarnkappe nahmen, welche weiter unerkannt blieben. Und Rastier wurde für recht Ähnliches geehrt. Wer aber zu lange Laistrygonen enttarnt, wird am Ende allzu viele für solche halten. Und sicher kommt das Gleichnis hier an seine Grenzen: mythisch waren die anderen Täter fürwahr nicht. Nicht Hans Frank, der, wie Rastier inzwischen erfahren hat, die Errichtungen der Lager der sogenannten „Aktion Reinhardt“ zu verantworten hatte – und nicht Auschwitz und Chelmno, wie er uns in jenem Irrtum erklärte [16] –, es waren Täter, die aus der Mitte der Gemeinschaft der Menschen herauskamen, um das Morden in Todesfabriken zu vollziehen. Und nun sagt uns derselbe, es waren „3 Millionen Tote in den Lagern Belzec, Sobibor, Majdanek, Treblinka“ [17] – und dichtet so mehr als eine Million getöteter Menschen dazu. Mehr als eine Million Tote, die als Zugabe zum Grauen jener vier Vernichtungslager noch ersonnen werden [18] - darum erneut die Frage, warum tut er das? War das wieder nur ein Irrtum?

Ist Rastiers Lesern geläufig, wie oft er sich irrt? Mit Menschenleben, Verantwortung, Vernichtung und Schuld, dann mit Daten, Namen? Oder sind es andere, die irren, während er derart berichtet wie Eperitos, im Gebot fabelschaffender Not? „Aber ein Daimon trieb mich durch Stürme hierher, als ich gen Sikania steuerte“? Das mag ja wohl sein, doch sich nur auf Höheres zu berufen, um das Niedrige zu tun, muss auch seine Grenzen haben. Wenn wir jenen Erzählungen aus Alybas glauben, dann hat ein Mitglied der American Academy of Arts and Sciences die Nürnberger Gesetze vorbereitet. Rudolf Stammler, der 1935 im Gremium saß, den hatte der Seefahrer im Sturm nach Sikania auch vergessen. Und er lässt ja nicht davon ab: Mit dem „Ausschuss für Rechtsphilosophie“ sind auch Viktor Bruns, auch Hans Freyer, auch Jakob Johann von Uexküll, Erich Jung, auch Rudolf Stammler also an den biologistischen Rassegesetzen von 1935, wenn wir folgen, schuldig. Soll das im Ernst gesagt sein?

Jakob Johann von Uexküll, 1864—1944

Dort am Strand aber steht Nausikaa, das sollte der Schiffbrüchige wissen. Nausikaa steht dort am Strand und wirft den Ball auf eines der Mädchen. Es scheint unüberwindbar zu sein, das Tosen, unmöglich, ans rettende Ufer zu kommen, „zackige Klippen türmen sich hier, umtobt von der Brandung“. Pallas Athene mit schnellem Verstande ist jedoch nah: Nach den Namen der Unholde jene der Menschen von Ehre zu nennen, gibt schon den Ruf zur Rückkehr ins sanfte Gestade. Leicht ist es gewesen, „Frank“, „Rosenberg“ und „Streicher“ – den bald Geschassten – oft an den Namen des Namenlosen zu heften – gut. Dann aber auch jene, die mit diesen in jenen Spruch der verlorenen Würde gerieten, Bruns, Jung und Stammler voran, nachdem diese der Ersinnung niederster Gesetze und ersterer noch der Mittat am Morden für schuldig befunden wurden: und ihre Namen werden verschwiegen. Selbst übelste Richter nannten die Namen derer, über die sie ihr Urteil sprachen.

Und es erwacht die dämmernde Frühe mit Rosenfingern. Vom Gestade herauf leitet ein gangbarer Weg. Zu folgen ist nur den steigenden Klängen, gleich jenen der Nymphen, der meerumschäumten Insel lockendem Flirren. Hier in Scheria ist der Friede vollendet, hier sind redende Menschen, die Phaiaken kümmern sich nicht um Köcher und Bogen. Es ist die Königstochter, dem verfehlten Wurf des Balles hernach, die auf den Schiffbrüchigen zugeht und den Weg zur Heimstatt des Alkinoos weist. Gefäße von Gold und schmückende Kleider, Speisen, duftende Weine, Ehre genug. Und vier Gesänge lang werden wir lauschen, den Fahrten, von Ilios aus. Monsieur Rastier, singen Sie uns des „hölzernen Rosses Erfindung“. Das Fest der Worte ist diesem gewidmet. Wir erwarten Sie dort.

[1Das Prinzip – als solches – widerspricht der UN-Menschenrechtscharta (ARMR), Art. 11, Abs 1 wie auch Art. 14, Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen u. Art. 6, Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) u. Art. 48, Abs. 1 der Grundrechtecharta der Europäischen Union u. dem Rechtsstaatsprinzip der Deutschen Verfassung gemäß GG Art. 20 u. 26. Da F. Rastier die Schuld der 17 Mitglieder des Ausschusses bzw. der 12 Personen der Namensliste nicht nur vermutet, sondern in beiden Fällen (die Nürnberger Gesetze u. den Holocaust betreffend) behauptet, ist auch das Prinzip in dubio contra reum hier nicht gegeben (insofern es der terminus technicus nur der Schuldvermutung ist).

[2Hans–Rainer Pichinot, Die Akademie für Deutsches Recht – Aufbau und Entwicklung einer öffentlich rechtlichen Körperschaft des Dritten Reichs, Kiel, 1981.

[3Dennis LeRoy Anderson, The Academy for German Law, 1933-1944, Michigan, 1982, London, 1987.

[4Z. B. Lothar Gruchmann, Blutschutzgesetz und Justiz, Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935, Institut für Zeitgeschichte München, Heftarchiv, 31. Jahrg., 3. H. (Jul; 1983) S. 418–442; zur „Akademie für deutsches Recht“; ders., Justiz im Dritten Reich 1933–1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, 2. Auflage, München, 1990.

[5Der nachträglich eingefügte Passus: „Thieracks Ausführungen … bis hinein in die 1940er Jahre gewesen ist.“

[6F. Rastier, Libération, a.a.O.: „Ainsi, depuis 1934 et au moins jusque’en décembre 1942, la Commission pour la philosophie du droit a-t-elle préparé et accompagné l’extermination, tant en pratique qu’en théorie, non seulement en lui fournissant ses conditions juridiques, en la légalisant et en la légitimant“.

[7Erwin Borchard, Death of Dr. Viktor Bruns, in: AJIL 37 (1943), S. 658-660.

[8Vgl. Andreas Toppe, Militärrecht und Völkerrecht: Rechtsnorm, Fachdiskurs und Kriegspraxis in Deutschland 1899-1940, München, 2008, S. 211.

[9Infra, Anm. 17.

[10F. Rastier, Die Freiheit zum Irren, mit Heidegger in: Hohe Luft, 28. 10. 2015: „Trawny belegt keine einzige seiner Aussagen durch Zitate heute lebender deutscher Philosophen (…). Die Gleichgültigkeit gegenüber philologischer Genauigkeit, sowie vorgebliche Unempfindlichkeit ordnen seinen Diskurs in die Strömung der Pop-Philosophie ein, die sich durch orakelhafte, blendende Sätze auszeichnet. Da eine Ideologie kein einziges Realitätsprinzip anerkennt, kann sie die Wissenschaften instrumentalisieren (hier in erster Linie die Geschichte), aber sie zwingt auch ein Delirium auf: Weltanschauung wird zum Wahrheitskriterium.“

[11Bundesarchiv, Freiburg, Abteilung Militärarchiv, Heeressanitätsinspektion (San In)/Chef des Wehrmachtsani­tätswesens, einschl. Militärärztliche Akademie, RH 12-23, Dokument H 20/483a; zzgl. des „Heimkehrerentlas­sungsscheines“ vom 5. Juli 1946, vgl. Andreas Michael Weidmann, Professor Dr. Max Mikorey (1899–1977). Leben und Werk eines Psychiaters an der Psychiatrischen Nervenklinik der Ludwig–Maximilians–Universität München, Dissertation bei der Technischen Universität München, 2007, S. 178.

[12Christian Fröhlich, Hans Freyer, Leipziger Gesellschaftswissenschaftler und Kulturdiplomat in Südosteuropa, Leipzig, 2004/2005. S. 9 f.

[13Vgl.auch die Replik von S. Kellerer/F. Rastier bez. der (dort unbelegten) Aussagen von Helmut Nicolai (gemeint ist wohl dessen Entwurf für ein „Rassenscheidungsgesetz“, von 1932; Nicolai war im Februar 1935 in die Schweiz geflohen, später zurückgekehrt und sofort wegen § 175 verhaftet worden, vgl. NZZ Nr. 847 v. 13. Mai 1935, S. 2, zit. n. Gabriele Toepser-Ziegert, NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit, Edition und Dokumentation, Bd. 3/1: 1935, München, London, New York, Oxford, Paris, 1987, 176 f.) und von Carl Schmitt, beide Texte, o. Dissens, unabhängig vom „Aus­schuss für Rechtsphilosophie“ – Nicolais Entwurf wurde ein Jahr vor der NS-Machtergreifung und zwei Jahre vor Gründung des Ausschusses angefertigt; Schmitt kommentierte die bereits erlassenen Rassegesetze 1935 in einem Aufsatz der Deutschen Juristenzeitung („Verfassung der Freiheit“, DJZ 40/1935) – diese von dem Ausschuss fraglos unabhängigen Texte von Nicolai und Schmitt dienen in der o.a. Replik dazu, auf den Ausschuss und so auf alle Mitglieder zu schließen – neben anderen gewichtigen Einwänden wird damit zunächst das Rechtsprinzip der individuellen Schuld zugunsten der korporativen Schuld aufgehoben; vgl. Katrin Börchers, Schuldprinzip und Fahrlässigkeit, Dissertation, Universität Saarland, 2009, S. 50: „Positionen gegen eine strafrechtliche Schuld und das Schuldprinzip“, „Als drittes ist auf das Argument hinzuweisen, individuelle Schuld“ sei „im Rechtssystem unangebracht“, m. der Erörterung des sogenannten „Schuldprinzips“; Ernst E. Fabrizy, StGB - Strafgesetzbuch und ausgewählte Nebengesetze, MANZ, Wien, S. 16, „Das Schuldprinzip“: „Beide Komponenten, der Unrechtsgehalt der Tat und die individuelle Schuld des Täters sind Ausgangspunkte für die Bemessung der Strafe“ m. Verw. a. Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen (EvBl) 1976/40; 1977/270; vgl. § 46, Abs. 1 StGB u. GG Art. 1 als Rechtsgrundlage des Schuldprinzips u. BGH 2 StR 416/16 – Urteil vom 14. März 2018 (LG Köln), 2; d. w. z. B. Bruni Ackermann, Die Strafbarkeit juristischer Personen im deutschen Recht und in ausländischen Rechtsord­nungen, Frankfurt/M., 1984, S. 230 ff.; dagegen steht die Forderung nach dem „Organisationsverschulden“, das das individuelle Schuldprinzip aufhebt; zudem wird auch hier erneut deutlich, dass F. Rastier zwar den Namen der Ausschussmitglieder Nicolai und Schmitt nennt – wie anderweitig auch Frank, Rosenberg und Streicher – doch jene von Bruns, Freyer, Stammler, von Uexküll und Jung verschweigt, da sie das korporativ gesprochene Urteil so offenkundig widerlegen.

[14Thomas Sheehan, L’affaire Faye: Faut-il brûler Heidegger? A Reply to Fritsche, Pégny, and Rastier in: Philosophy Today, Vol. 60, Issue 2, Frühling 2016, S. 514, Anm. 90: „he underwrites Faye’s scandalous distorsion“, „professional irresponsibility“ u. S. 525: „Unfortunately, there is not space here to discuss François Rastier’s little effort Naufrage d’un prophète. Heidegger aujourd’hui, although I hope to do so elsewhere. But I urge everyone to read it. It’s one thing (…) to take a bullet for a friend. It is quite another to commit intellectual hara-kiri in public.“

[15François Rastier, Sidonie Kellerer, Zu Hermann Heideggers Leserbrief „Randständige Bemerkungen“, academia.edu; F. Rastier beschuldigt auch explizit „alle“ Mitglieder des Ausschusses, an den Rassegesetzen beteiligt gewesen zu sein, vgl. Heidegger, théoricien et acteur de l’extermination des juifs? In: The Conversation, 1. Nov. 2017: „une telle commission, dont tous les membres sont partisans d’une extermination totale de juifs et dont la première tâche concrète est de contribuere à l’élaboration des lois de Nuremberg promulguées dès l’années suivante.“

[16F. Rastier, Heidegger, théoricien et acteur de l’extermination des juifs? In: The Conversation, 1. Nov. 2017, zu Frank im Kontext des Jahres 1941: „Sous son autorité, les premiers gazages avaient alors déjà commencé dès septembre à Auschwitz et décembre à Chelmno“.

[17Vgl. S. Kellerer/F. Rastier, Den Völkermördern entgegen gearbeitet, FORVM, Oktober 2018: „Deshalb beabsichtigte Rastier in einem am 5.11.2017 in der französischen Zeitung Libération erschienen(en) Text Heideggers Aussagen zu kontextualisieren und schrieb unrichtigerweise, Hans Frank sei für die ersten Vergasungen in Auschwitz und Chelmno Ende 1941 verantwortlich gewesen. (…). In der Tat Hans Frank verantwortete nicht die Ermordungen im Reichsgau Wartheland [o. Anführung im Original] und in Oberschlesien, sondern 3 Millionen Tote in den Lagern Belzec, Sobibor, Majdanek, Treblinka.“

[18Die Opferzahlen für die Vernichtungslager der „Aktion Reinhardt“ – d.h. Treblinka, Sobibor und Belzec - und für das Vernichtungslager Majdanek werden in der Forschung wie folgt angegeben: Stephan Lehnstaedt, Der Kern des Holocaust. Belzec, Sobibór, Treblinka und die Aktion Reinhardt, München, 2017, nennt die Zahl von 1,6 bis 1,8 Millionen getöteter Menschen für die Vernichtungslager Treblinka, Sobibór und Belzec; S. Berger, (Fondazione Museo della Shoah, Rom), Experten der Vernichtung: Das T-4-Reinhardt-Netz­werk in den Lagern Belzec, Sobibor und Treblinka, Hamburg, 2013, vgl. Tabelle 1 u. Kommentierung: „Die Zusammenfüh­rung der bisherigen Studien zu den Deportationen lässt eine Opferzahl von etwa 1,6 Millionen getöteter Me­nschen für die Lager der ‚Aktion Reinhardt‘ als wahrscheinlich erscheinen; Yad Vashem gibt hier1,7 Millionen Tote an; für Majdanek werden von Tomasz Kranz, Direktor des Forschungszentrums des Staatlichen Museums in Majdanek, als Opferzahl etwa 78 000 getötete Menschen (etwa 59 000 Juden u. etwa 19 000 Polen und Weißrussen) genannt, was durch das Höfle-Telegramm aber zunehmend als unzureichend gewertet wird: neuere Forschungen berücksichtigen zusätz­lich die dort notierte Zahl von 24 733 getöteten Menschen, so dass sich die Opferzahl entsprechend erhöht; diese Mindestzahlen werden in der Forschung nicht in einer Weise infrage gestellt, bei der die maximalen Schätzungen für die vier Vernichtungslager über 2 Millionen getöteter Menschen liegen würde; dagegen ist die Schätzung der Opferzahlen für das „Generalgouvernement“ (GG) eine deutlich zu komplexe Frage, als dass sie hier erörtert werden könnte, durch die heranzuziehenden Paradigmen ersichtlich, für deren Präzisierung ich S. Lehnstaedt zu Dank verpflichtet bin: a. die Opferzahlen der vier Vernichtungslager, b. jene der zahlreichen dortigen Konzentrationslager (150 000 bis 200 000 Tote), c. der Umsiedlungen, d. der Toten durch Hunger und Krankheit in den Ghettos und durch Transporte, e. der Morde der von Himmler und Best geleiteten Einsatzgruppen in den vier ursprünglichen Distrikten und, ab August 1941, in Galizien, f. die Opfer (knapp 200 000 gem. S. Lehnstadt, nach anderen Schätzungen bis zu 240 000) der vom 1. August 1944 bis zum dortigen Kriegsende am 1. Oktober 1944 dauernden Reaktion der Waffen-SS, der SS-Sturmbrigade und der SS-Polizeieinheiten auf den Widerstand der Polnischen Heimatarmee Armia Krajowa („Warschauer Aufstand“), was zu Massakern unter der Zivilbevölkerung wie im Stadtteil Wola führte; es ist ferner zu berücksichtigen, ob persönliche Schuld oder politische Verantwortung und so das Territorialprinzip zugrundegelegt werden soll; letzteres ist problematisch, da auch Deportationen vom GG in Vernichtungslager außerhalb (z. B. Auschwitz) stattfanden und auch umgekehrt, etwa aus Bialystok und Zichenau und nichtpolnischen Gebieten, Menschen in Vernichtungslager des GG deportiert wurden; aufgrund des „Erlasses des Führers und Reichskanzlers v. 27. September 1939“, § 6, der den obersten Reichsbehörden – und damit zunächst Himmler und Heydrich - das Eingriffsrecht im „Gau“ und im später gegründeten GG sicherte – weshalb die dortigen vier Vernichtungslager unter Himmlers Kommando errichtet und auch dessen Einsatzgruppen dort ungehindert tätig werden konnten –, wäre auch das Paradigma der persönlichen Schuld hier derart bedingt auf Hans Frank anzuwenden; zudem muss zwischen dem Holocaust und den Kriegshandlungen und Massakern an der polnischen Armee und der Bevölkerung unterschieden werden, da sich letztere nicht zum Holocaust zählen lassen (und es sich verbietet, die obige Aufzählung „Belzec, Sobibor, Majdanek, Treblinka“ als Kürzel für „Holocaust“ und das Wüten der Einsatzgruppen im GG etc. zu verklären, um auf die Zahl von „3 Millionen“ zu kommen, da so u. a. die etwa 200 000 Toten des „Warschauer Aufstandes“ eben unter „Belzec, Sobibor, Majdanek, Treblinka“ subsumiert werden würden); die Verantwortung von Frank mit einer Gesamtopferzahl im GG zu beziffern, ist ungeachtet all dessen inakzeptabel, ohne Unschärfen der Größenordnung einer Viertelmillion Menschenleben zu konzedieren.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
November
2018
Autor/inn/en:

Kaveh Nassirin: Geboren 1965 in Hamburg, iranisch-deutsch, hörte analytische und Sprachphilosophie, wandte sich dann dem semiotischen Gedanken Ernst Cassirers zu. Publizierte zunächst in literarischer Form bei Hunzinger — Nedjad (1989), Warte, warte nur ein Weilchen (1991), Hörspiel für die Nacht (1996); außerdem erschien Infam (1990). Stipendiumspreis für Literatur der Stadt Hamburg (1990) für Warte, warte nur ein Weilchen (über das pränazistische Morden des inoffiziellen Mitarbeiters der Polizei und Massenmörders Fritz Haarmann Mitte der 1920er Jahre). Über Medizinische Ethik, Wissenschaft, Zeitgeschichte gibt es u. a. 200—250 umfangreiche publizierte Beiträge. Preis des „Art Directors Club“ für einen Beitrag über Rassismus; langjährige Aufenthalte und publizistische Tätigkeit in Südeuropa und Südamerika; z. B. Beiträge in: Christoph Stehr, Brasilien — Gesichter eines Landes, St. Ottilien (EOS) 1994; zwei Jahre lang monatlich die letzte Seite (Recht und Justiz) der von Gruner und Jahr übernommenen Wochenpost ­— zur Zeit des Chefredakteurs Matthias Greffrath, der zuvor Feuilleton-Chef der „Zeit“ und 2018/2020 einer der drei JurorInnen für den ersten und zweiten „Günther Anders-Preis für kritisches Denken“ war.
Beiträge u. a. in Die Woche, Süddeutsche Zeitung, Spiegel Special. Seit 2005 lebt K. N. zurückgezogen in Latium, verfasste Arbeiten zur angewandten Semiotik, zum Werk von E. Cassirer und zu Themen der Religion, Mythologie und Archäologie, darunter den spannenden Essay Bacchische Hochzeit in der Villa der Mysterien, eine archäologie- und kunstgeschichtlich detektivische Entschlüsselung der berühmten pompejanischen Fresken, von der wir hoffen, sie gleichfalls noch hier präsentieren zu dürfen. K.N. entschied sich nach rund zwei Jahrzehnten zurückgezogener Arbeit erst 2018 dazu, wieder zu publizieren, darunter die Aufsätze zu Heidegger (s. Philosophie im Kontext). - Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaveh_Nassirin

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