FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1982 - 1995 » Jahrgang 1994 » No. 481-484
Franz Untersmayr

Raumordnung — Die Kolonialordnung des Faschismus

Die ordentliche Planungspolitik des III. Reichs — 3. Teil

Die Kolonisierung des Raumes

Im zweiten Teil der vergleichenden Analyse des Planungskonzeptes Wien mußten wir feststellen, daß der ausgebildete Architekt Roland Rainer zwar vorgibt »Stadtplanung« (Planko S. 8) zu betreiben, tatsächlich aber das erfüllt, was die Nazis seinerzeit unter der von ihnen exklusiv für ihre gesellschaftspolitischen Zwecke reklamierten hoheitlichen »Raumordnung« verstanden wissen wollten: »die Ordnung und planvolle Gestaltung aller Lebensgebiete« — so in aller kompetenten Klarheit der Leiter der Hauptabteilung Planung und Boden beim Reichsführer SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Prof. Dr. K. Meyer. [1] Durchaus in Entsprechung zur obigen Definition verspricht der »Stadtplaner« Rainer 1958 den Wiener Politikern die »Planung und Schaffung eine(r) sinnvolle(n) Ordnung«, damit »sich das ganze städtische Leben und Arbeiten entwickeln kann« (Planko S. 8).

Auf der Suche nach »Ordnung« und »Sinn«, also nach dem, was laut Rainers Vorgabe in und hinter seiner Planung stecken soll, mußten wir bislang, zumindest im Zusammenhang mit dem Planko Wien projektierten Um- und Ausbau der Stadt sowie der »Verschiebung« hunderttausender Menschen feststellen: So in etwa stand das schon einmal auf dem »Programm« — und zwar zur Zeit der Nazis.

Da wir derzeit doch (noch) davon ausgehen können, daß die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung keinesfalls damit einverstanden ist, daß ihre Lebensbedingungen mittels »Raumordnung« nach Ordnungsprinzipien »gestaltet« werden, die bereits nachweislich von den Nazis als für ihr Gesellschaftssystem förderlich und konstitutiv befürwortet werden konnten, mußten wir uns auf Spurensuche begeben, was diesen eklatanten Widerspruch zwischen Bevölkerungsinteresse und von Politik verabschiedeter »Ordnung« des Raumes verursacht, bedingt und ermöglicht hat.

Und wir wurden fündig: Konstituierte sich bis zum Ersten Weltkrieg der öffentliche Raum in und durch gesellschaftliche Tätigkeit eigenberechtigter, voll handlungsfähiger und subjekthafter Bürger und bildete sich das Allgemeininteresse sozusagen erst als Summe der gesellschaftlichen Tätigkeiten von Privatpersonen, so wurde im Ersten Weltkrieg und in der Folgezeit der Konstituierungsprozeß des öffentlichen Raumes umgedreht: Nicht mehr die Bürger inszenieren ihr öffentliches Leben im Raum selbst, sondern die von Politik, Planung und Verwaltung usurpierte öffentliche Sphäre instrumentalisierte die Bürger mittels Zugriffs auf ihren Lebensraum.

Nach dem historischen Desaster des Bürgertums in Weltkriegen, Wirtschaftskrisen und Faschismus hatte das oligarchische Gesamtinteresse der Kaste der Politiker, Planer und Verwalter leichtes Spiel und konnte letztlich am effektivsten in faschistischer »Raumordnung« das Monopol der omnipotenten Gestaltungskompetenz des Lebensraumes an sich reißen. Bedingung des Gelingens dieses kalten Staatsstreiches von oben, als auch Funktionsbedingung der verhängten Ordnung war und ist die faktische Eliminierung des Bürgers als gestaltendes Subjekt seines Lebensraumes. Die Verordnungsform der Ordnung macht dessen Entmachtung möglich: In der erstellten Ordnung des Raumes gibt’s den Bürger als handlungsfähige Rechtsperson gar nicht mehr, ihm verbleibt nur mehr der planmäßige Vollzug der über ihn verhängten Ordnung.

Historisch gesehen erfolgte die Inszenierung der Eroberung des Raumes durch die oligarchische Kaste von Politik, Planung und Verwaltung nach kolonialem Vorbild: Kolonisiert wurde nicht in Übersee, sondern das eigene Volk. Da die geopolitische Lage der 30er Jahre dem Deutschen Reich die Errichtung eines kolonialen Ausbeutungssystems in Übersee unmöglich machte, widmete sich das NS-Machtsystem zunächst der planmäßigen und zweckgemäßen Zurichtung bzw. »Ordnung« des Lebens- und Wirtschaftsraumes der eigenen Bevölkerung: Die Installierung der »Raumordnung« steht im engen Zusammenhang mit den berüchtigten »Vierjahresplänen«, die die sozioökonomischen Grundlagen für die Führung einer imperialen Politik beschaffen sollten. Durchaus folgerichtig daher auch und in kolonialer Attitüde die Entmachtung und Wehrlosmachung der eigenen Bevölkerung mittels Aberkennung der Parteienstellung im Raumordnungsverfahren — das eigene Volk bekam kolonialen Status. Die dadurch ermöglichte/bezweckte aggressive Totalität des Ordnungsanspruchs der Ordnung des Raumes kannte keine Grenzen — weder nach innen, noch nach außen. Im nächsten Schritt erfolgte der Griff über die Grenzen und die Eroberung anderer Gebiete. Insbesondere in Osteuropa fand »Raumordnung« ihr begehrtes, »freies« Betätigungsfeld:

Die eroberten Gebiete sollten durch das »Naturexperiment« Ordnung des Raumes »deutsch« gemacht werden. Die dabei gebotenen »Chancen« der Ordnung versetzten so machen »Ordner« in eine wahre Planungseuphorie. Viele, der auch heute noch gängigen »städtebaulichen« Ordnungsmodelle »verdanken« sich der seinerzeitigen »kolonisatorischen« Begeisterung. Rainer gibt hiefür ein gutes Beispiel ab: Seine (noch immer) heutigen Konzepte der »gegliederten und aufgelockerten« Stadt, der Seßhaftmachung der Bevölkerung, der planmäßigen Besiedlung, des geordneten Netzes abhängig gemachter und sich ergänzender Siedlungsschwerpunkte (vgl. die »Subzentren« des Planko Wien! ), der Schöpfung lebens- und entwicklungsfähiger Siedlungsorganismen, des baulichen Ausdrucks der sozialen und politischen Ordnung (vgl. Rainers Gartenstädte) sowie der »Gesundung« von Städten (s. Planko) konnten damals auch von Rainer in voller Übereinstimmung mit dem Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums, Reichsführer SS »überzeugend« entwickelt und vertreten:

Das übergeordnete volkswirtschaftliche und siedlungspolitische Ziel der geplanten Aufbauarbeit — besonders im Osten — besteht in der planmäßigen Besiedlung neuer Räume, in der Seßhaftmachung deutscher Bevölkerung in einem organisch geordneten Netz von Dörfern, Hauptdörfern, Kreisstädten usw., die wirtschaftlich voneinander abhängen und sich ergänzen. Die Bedeutung der Hauptdörfer und Kleinstädte liegt in ihrer Fraktion als Standorte kleiner und mittlerer Gewerbe- und Handwerksbetriebe, wie sie der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums für Klein- und Mittelstädte ausdrücklich fordert. Das übergeordnete städtebauliche und gestalterische Ziel besteht in der Schöpfung lebens- und entwicklungsfähiger Siedlungsorganismen als Lebensraum für die Bewohner und als baulicher Ausdruck der sozialen und politischen Ordnung. Besiedlung ist eine organische Funktion des gesamten Lebens ... Da wir ferner im allgemeinen keine Vergrößerung unserer Groß- und Riesenstädte wünschen, wird ein sehr großer Teil der Bauaufgaben im Altreich nicht Stadterweiterung, sondern Stadtgesundung und Stadterneuerung heißen. [2]

Da Rainer die obigen Sätze seinerzeit, am 10. Februar 1943 in einem Vortrag in Beding im vollen Glauben »an die formende Kraft von Rasse (!) und Landschaft« und hinsichtlich der »biologischen Seite der Frage« (ebd. S. 68) zwecks Erhöhung der »deutschen« Geburtenanzahl geäußert wurden, stellt sich die Frage: Wie schafft es Rainer, auch heute noch »städtebauliche« Ordnungsmodelle — wie z.B. die »Stadtgesundung« im Planko Wien — realisieren zu wollen, von denen er seinerzeit so »ausdrücklich« überzeugt war, daß sie jene Menschen schon »unaufhörlich körperlich und seelisch, stärker als man glaubt« (so Rainer im Planko S. 7) »formten«, die voll den »Erwartungen« des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums, Reichsführer SS entsprechen? Wohlgemerkt: Rainers seinerzeit den Nazis und auch heute noch versprochene »Formung« der Menschen hört ja nicht auf, wenn er seine Sätze oder Hemden wechselt; die »Formung« — so wie Rainer sie verspricht — beruht ja auf den »Wirkungen« »gebauter«, also nicht — wie Sätze — beliebig austauschbarer und verdrängbarer Wirklichkeit. Dies »Problem« der versprochenen und »unaufhörlichen« Wirkungen seiner (realisierten) städtebaulichen Konzepte werden wir daher auch in der weiteren Analyse seines Planungskonzeptes nicht »verdrängen« können. Es wird uns mit Rainer, seinen Bauten und Konzepten so lange »unaufhörlich« begleiten, als er der Politik und uns verspricht, mit seiner »gebauten« Wirklichkeit Menschen zu »formen«. Nehmen wir also Rainer und seine »gebaute« Wirklichkeit beim Wort und bei ihren Wirkungen.

Raumordnung — und Faschismus wird gesellschaftsfähig

1958 konnte Rainer mit seinem Planunskonzept Wien einlösen, was er bezüglich Wiens schon 1942 durchführen zu können vermeinte:

Unsere städtebauliche Gesetzgebung bietet uns aber heute ausreichende Handhabe, die Besiedlung in der erwünschten Weise zu lenken. [3]

Wie aber schon im zweiten Teil (FORVM Dezember 1993) gezeigt, haben dem forschen Vorhaben des Planers der die seinerzeitigen Höchstgerichte und vor allem die militärische Niederlage des Nationalsozialismus gewisse Striche durch die angesagte Ordnung des Raumes gemacht.

In der Wiederaufbauphase der Nachkriegszeit war es dann aber doch so weit: Politik, Planung und Verwaltung gaben die omnipotente Planungs- und Gestaltungskompetenz der Ordnung des Raumes nicht mehr aus der Hand — zu »einmalig« war in »Raumordnung« die Chance zu umfassender »Ordnung« der gesellschaftlichen Belange jenseits jeder Gewaltenteilung und über die Köpfe der Bürger hinweg. Durch die Oligarchisierung der Planungs- und Gestaltungskompetenzen im Raumordnungsverfahren konnte letztlich jene latente gesellschaftspolitische »Gefahr« mehr als wettgemacht werden, die seit der Einführung des allgemeinen Wahlrechtes »drohte«: das Allgemeinwerden des autonomen bürgerlichen Subjekts. Das gesellschaftliche Regelungsverfahren der Raumordnung produzierte und institutionalisierte die Verselbständigung der politischen Oligarchien von ihren Wächtern und monopolisierte die effektiven Entscheidungen über die gesellschaftliche Entwicklung bei dieser verselbständigten Oligarchien — jenseits aller demokratischen Konsensbeschaffung und jenseits jeder rechtsstaatlichen Kontrolle durch die betroffenen Bürger.

Nach einigen Unsicherheiten bezüglich Kompetenzabgrenzungen in den 50er Jahren schwabbte in den 60er und 70er Jahren eine ganze Welle von Planungs- und Raumordnungsgesetzgebungen zur legistischen Absicherung durch die österreichischen Lande.

Und das, was die kühnsten Nazis kaum zu träumen wagten, konnte endlich von den unentwegten Ordnern des Raumes in ihre umfassenden Kompetenzen eingefahren werden. Wie sehr richtig die mit »Raumordnung« gegebenen/durchsetzbaren Chancen der Planung, Gestaltung und Lenkung von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft bereits 1973 taxiert wurden, zeigt der NS-Landesplaner G. Langen:

Es gibt für die Sicherung eines gesunden Endzustandes der Besiedlung drei Möglichkeiten. Die erste ist die dem Liberalismus entsprechende, den Einzelbesitzer voll entschädigende und die Allgemeinheit voll belastende Lösung des Ankaufs aller zu beeinflussenden Grundstücke durch die öffentliche Hand zum vollen Taxwert ... Eine zweite Lösung ist die der öffentlichen Regelung der Bebaubarkeit durch gesetzliche Pläne ohne Entschädigung irgendwelcher Ansprüche. Diese Lösung geht von dem Grundsatz aus, daß ein Anspruch auf Bebaubarkeit eines Geländes rechtlich für keinen Staatsbürger besteht, sondern ihm erst durch örtliche Planung verliehen werden muß. Diese Lösung belastet den Einzelnen mit allen Einschränkungen und kostet die Allgemeinheit nichts außer den Kosten der Planbearbeitung ... Es erscheint selbst bei der neuen Rechtsauffassung nicht möglich, mit einem Federstrich sich über die ganze Entwicklung, die mehr oder weniger wohlerworbene Rechte hat entstehen lassen, hinwegzusetzen. Die dritte Lösung kann also nur in der Mitte liegen ... [4]

Wie man sieht, kann sich selbst ein Nazi noch täuschen: In den österreichischen »Raumordnungsgesetzen« der Nachkriegszeit hat sich jene »zweite« Lösung voll durchgesetzt, die der Nazi-Planer »selbst bei der neuen Rechtsauffassung« für »nicht möglich« hielt: In den österreichischen Raumordnungs-Gesetzen der Nachkriegszeit besteht ein Anspruch auf bestimmte Widmungen und Bebaubarkeit eines Geländes rechtlich für keinen Bürger, sie wird ihm erst durch örtliche Planung ohne irgendeinen Rechtsanspruch verliehen!

Weit haben wir, oder genauer: die Politiker, es in und durch »Raumordnung« gebracht: Die österreichischen Raumordnungs-Gesetze überholen an Entmachtung der Bürger selbst noch die Nazis und haben an gesellschaftlicher Regelungskompetenz noch mehr autoritär oligarchisiert, als sich selbst die Nazis zu erhoffen getrauten.

Wie gerade das Beispiel der Rezeption und Übernahme des Regelungsverfahrens »Raumordnung« in die österreichische Gesellschaft zeigt, hatte der Faschismus zwar seine militärische Niederlage abbekommen, gesellschaftspolitisch aber blieb er für die politische Oligarchie präsent und heiß begehrt: Mit seinem gesellschaftspolitischen Steuerungsinstrument »Raumplanung« ist Faschismus nach 1945 gesellschaftsfähig, ja gesellschaftsmächtig geworden!

Der fulminante Aufstieg der Raumordnung in der österreichischen Nachkriegsgesellschaft zeigt: Das militärische Desaster des Faschismus ersparte die gesellschaftspolitische Abrechnung mit ihm, so daß gerade das umfassendste gesellschaftliche Regelungsverfahren der Nazis, die Raumordnung, ungeniert in die Nachkriegszeit herübergerettet werden konnte.

Die Ordnung, die die Nazi-Ordnung möglich macht

Wenn wir davon ausgehen, daß es in »Raumordnung« gelungen ist, ein systemtheoretisch organisiertes Verfahren zur Regelung gesellschaftlicher Verhältnisse zu installieren, das aufgrund des stringent zielgerichtet programmierten Verfahrensablaufs mit großer Sicherheit auch ein entsprechend strukturiertes Produkt zu erbringen verspricht, dann ist es naheliegend, das Planungskonzept Wien einer näheren Untersuchung der angestrebten Ordnung zu unterziehen, handelt es sich doch hiebei um eines der umfassendsten Entwicklungskonzepte einer Stadt in Österreich.

Aber auch noch ein weiterer Aspekt erscheint interessant: In seinem Autor/Planer R. Rainer haben wir sicherlich einen einfallsreichen Architekten vor uns, dem man auch als Raumordner kaum Einfallslosigkeit unterschieben kann. Anderseits hat sich Rainer schon einmal an der »Ordnung« der Stadt Wien versucht: in der Nazi-Zeit. Da wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei Rainer heute doch davon ausgehen wollen/können, daß der Planer heute eine andere Ordnung des Lebensraumes anstrebt als in der NS-Zeit üblich, verspricht es interessant zu werden, zu untersuchen, wieweit es ihm im Planungskonzept Wien des Jahres 1961 gelingt, sich etwas anderes an Ordnung des städtischen Lebensraumes einfallen zu lassen als in der Nazi-Zeit. Überprüfen wir also, ob die festgestellten Ähnlichkeiten und Identitäten von projektierten Planungsmaßnahmen mit der NS-Zeit (Um-und Ausbau der Stadt sowie Bevölkerungsverschiebung) als einzelne, zufällige Übereinstimmungen zu qualifizieren, oder ob sie als methodisch bedingt anzusehen sind.

Die Banalisierung der Wirklichkeit

1958 war es dann also soweit — die Voraussetzungen für den Entwurf einer richtig großen Ordnung waren optimal geworden:

  • eine sich selbst und die Stadt verwaltende Politik verspürte das dringende Bedürfnis, endlich wieder Taten setzen zu können ... allein, es fehlten ihr die Ideen dazu;
  • ein Planer, der die großen Ideen noch immer hatte und endlich groß ordnen wollte, nachdem ihm Zeitläufte die originären Auftraggeber hatten abhanden kommen lassen; und endlich
  • ein Ordnungsinstrumentarium, das selbst die Nazis noch zum neidvollen Erblassen gebracht hätte und eine Ordnung ermöglichte, die jenseits jeglicher Rücksichtnahme auf bürgerliche Rechtsstaatlichkeit (Ordnung als Verordnung) und jenseits jeder wirtschaftlichen Rationalität (keinerlei Entschädigungspflichten) zur Ordnung sich selbst so richtig ordentlich freisprechen konnte.

Und wie wir wissen: Politik war einhellig begeistert vom großen Ordnungsentwurf ... und Rainer, der große Ordner, konnte 1958 endlich an das gehen, was er schon seit der Nazizeit im Programm hatte: die Entballung der »unübersichtlich« gewordenen großstädtischen Siedlungsmassen. Gleich einem deus ex machina entwarf der große Ordner der Millionenstadt einen städtischen Weltentwurf kosmologischen Ausmaßes: das »Gliederungsschema« im Planko, S. 68.

Wahrhaft genial, weil einfach und banal, hatte der große Ordner des Raumes das Leben der Millionenstadt auf bloß 6 Ordnungselemente reduziert. Politik war entzückt, ob des wahrhaft kosmologischen Ordnungsvermögens des Planers. Die Stadt schaute zwar etwas zerfranst aus, aber die chaotischen Lebensverhältnisse von 1,6 Millionen Menschen waren endlich übersichtlich, klar und einfach mit ein paar großzügigen Strichen darstellbar und damit endlich planbar geworden. Der Ordner hatte jedem einsichtigen Politiker vorgeführt, was Raumordnung eigentlich ist: das leibhaftige Verfahren zur Reduktion von gesellschaftlicher Komplexität auf die Banalität einer planbaren Ordnung.

Politik fühlte sich in ihrem existentiellen Anspruch bestätigt und war endlich wieder kompetent geworden. Die »Komplexität« der dargestellten Ordnung versprach: Wenn die Realität genauso banal wird, dann wird sie auch für Politik wieder verfügbar und faßbar, regierbar und steuerbar: die Stadt als Kolonialreich der Ordnung.

Nur merken sollt’ es keiner — die Ordnung, die Verfügbarkeit und die Banalität. Denn die beste Ordnung ist noch immer die, die keiner merkt — meinte schon einer, der es wissen mußte:

Die beste und richtigste Planung ist daher diejenige, die gewissermaßen geräuschlos über die Bühne geht. [5]

Nun ist damit nicht gemeint, daß die Ordnung auf leisen Füßen daherschleiche — so ist die Ordnung nicht gebaut (worden), die so geschaffen wurde, um der politischen Oligarchie — in einem vergleichbar kolonisatorischen Unterfangen — ihren beliebigen Zugriff auf den Lebens- und Wirtschaftsraum der eigenen/fremden Bevölkerung zu sichern. Nicht zufällig, sondern folgerichtig erfolgte daher auch die Anweisung zur Konstituierung einer »geräuschlosen« Ordnung des Raumes unter dem vielversprechenden Titel »Planung und Ostaufbau«. Und ebenso folgerichtig wurden obige »Regieanweisungen« vom Leiter der Hauptabteilung Planung und Boden der SS erlassen.

Die gewieften Modernisierungstechnokraten der Nazis hatten klar erkannt, worum es im »Ewigkeitsbau« des Reiches eigentlich ging: Um die durchgängige Verankerung einer sich beständig selbst generierenden Ordnung in den alltäglichen Strukturen der Gesellschaft, um den möglichst effektiven Zugriff auf die Ressourcen anderer legitimationsbeschaffend abzusichern — Raumordnung war der »große« Entwurf hiezu. Nur in Raumordnung ist es z.B. möglich, darüber zu verfügen, wie andere ihr Eigentum zu nutzen, wo sie zu arbeiten, zu leben und sich zu erholen haben — die Gesellschaft auf dem Status einer Kolonie.

Faschismuskritik, die sich vorwiegend festmacht an den barbarischen Erscheinungsformen, greift zu kurz. Ihr entgeht das monströse »Naturexperiment« des Faschismus: Raumordnung als die tagtägliche, unauffällige, aber umfassende Ausrichtung von Gesellschaft und Natur, von Staat und Wirtschaft auf die »Erfordernisse« der Ordnung der politischen Macht.

Die Kolonialisierung der Wirklichkeit

Gerade in »Raumordnung« führt uns -leider noch immer — Faschismus vor, wie effektiv, wie »geräuschlos« er seine »Ordnung« machen kann: Nicht durch Androhung nackter Gewalt, sondern viel »moderner« und ökonomisch effektiver durch eine spezifische, rechtsstaatlich anmutende Anordnung der Verfahrensweise seines Zugriffs auf die Ressourcen anderer. Unter dem Vorwand der Wahrnehmung des Allgemeininteresses sichert — interessanterweise gerade die gegenüber der Gesellschaft verselbständigte — politische Oligarchie sich ihren totalen Zugriff auf den Lebensraum der Bürger, indem sie letzteren einfach jede Handlungskompetenz in der Ordnung des Raumes aberkennt. In der Ordnung des Raumes sind die »Bürger« jetzt keine Bürger mehr, sondern nur mehr »dienende« Elemente zur Verwirklichung der verordneten Ordnung. Als »Funktionselemente« können die Menschen — gleich den Dingen — nicht mehr zu ihrer Sprache und Handlung kommen und daher auch keinen »Lärm« mehr machen, wenn sie »geordnet« werden — die »Geräuschlosigkeit« der Ordnung ist erreicht.

Das Prinzip der generellen Funktionalisierung aller »Elemente« für die Zwecke der Realisierung der Ordnung ist systemisch bedingt und auf alles beliebig anwendbar: Der Bürger verliert in Raumordnung seine Bürgerlichkeit, der Mensch seine Menschlichkeit, die Natur jede Natürlichkeit (vgl z. B. den »naturhaften« Blick, den das Foto auf S. 49 in Rainers Schrift »Puchenau II« durch das Fenster eines »möblierten Ausstellungshauses« auf das von Betonmauern eingeschlossene »Biotop« zeigt — Originaltext hiezu: »Möblierte Ausstellungshäuser und -höfe in Puchenau Ost« [6] — also auch »Natur« wird bei Rainer »möbliert«! )

Die Gründer der Ordnung wußten über sie bescheid — heutige Anwender offenbar vorsätzlich oder — weil überall nachlesbar — mindestens schuldhaft nicht: »Alles muß sich planvoll in die Ordnung einfügen«, bekannte H. Muhs 1938, als er über »Raumordnung in der nationalsozialistischen Staatspolitik« schrieb. [7] Alles, selbst »Natur« wird zur »Kolonie« der Ordnung, die sich bedient. In einer »Kolonie« gibt es keine Ausnahme, kann es keine geben, denn die »Kolonisierten« können nur insofern und so lange als »Kolonisierte« existent sein, als sie »dienende« Objekte der über sie verhängten Kolonialordnung sind; würden sie handlungsfähig werden, wäre es aus mit der Kolonialordnung — oder mit der Raumplanung, wie man will. Allerdings ging es den Nazis seinerzeit gar nicht so sehr und nicht nur um die Erreichung eines ganz bestimmten Zustandes, eines ganz bestimmten »Bildes« — z.B. von »Stadt«. Eher stand die durchgängige Installierung des Prinzips der Fremdbestimmung als allgemeine gesellschaftliche Regelungstechnik am Programm:

Die Neuordnung des Raumes erfolge dabei nicht etwa auf Grund der abstrakten Vorstellung eines künftigen Bildes des deutschen Lebensraumes. Was aber in Deutschland geschieht, solle in Zukunft absolut zweckmäßig geschehen.

— So der »Chef« der NS-Raumordnung, Reichsminister Kerrl. [8] Raumordnung versprach: ganz Deutschland eine dynamisierte Kolonie. Pech für die »übrige« Welt: Die Ordnung des Raumes kennt keine Grenzen — weder nach innen, noch nach außen ...

Die Situation ist perfekt:

Das Instrumentarium der Raumordnung ermöglicht ein zielgerichtetes Verfahren, dessen Zweck die Etablierung einer umfassend geplanten Ordnung ist, die wiederum gewährleistet, daß alles nur mehr im Sinne der von Politik gesetzten Ziele und Zwecke zweckgerichtet und plangerecht ablaufen kann: der koloniale Status der »geordneten« Wirklichkeit in der Black-Box der politischen Ordnung.

Raumordnung verspricht der Politik die Kolonie im eigenen Land als Chance zum umfassenden Zugriff auf sozio-ökonomische Wirklichkeit und deren zweckhafte Zurichtung und Ausgestaltung auf die Bedürfnisse einer geschlossenen Disziplinaranstalt der politischen Ordnung — in den Händen einer Oligarchie. Das ist, was Rainer als »Ordner des städtischen Raumes« für Politik so interessant macht: sein architektonischer Zugriff selbst auf soziale Wirklichkeit, sein Versprechen, Menschen mittels architektonischer Installation der Räume zielbewußt und plangemäß »formen« zu können.

Schauen wir uns also weiter an, mit welcher Art von räumlicher Ordnung der »Stadtplaner« Rainer sein durchaus politisches Vorhaben der »Formung« vom Menschen im Planungskonzept Wien realisieren will bzw. von Politik hiezu beauftragt wird.

Die Stadt geht flöten in der Ordnung des Raumes

Wie in kolonialen Raumordnung üblich, geht der Ordner des Raumes mit dem Bewußtsein und dem Wissen an die Ordnung der »ungeordneten« Lebens- und Wirtschaftsräume, daß die »anderen« — die zu Ordnenden — nicht in der Lage sind, zu erkennen, wo was wohingehört und wer was wo und wie nötig hat. Der »Master« der Ordnung macht daher einen »Masterplan«. Da weiß man dann, für was und für wen die Ordnung wieviel geschlagen hat. Die Stadt, die den Händen der Bürger entrissen worden ist, wird befürsorgt, um zur Leistung für die Ordnung zu kommen:

Unser Maßstab bei der Aufgliederung ist die vernünftige Verteilung aller Einrichtungen, deren ein Mensch zum Leben bedarf, angefangen vom Bäcker oder Arzt bis zur Schule und zum Parteihaus; denn der auf eine menschliche Gemeinschaft entfallende Anteil an diesen Organen ist nicht beliebig anzunehmen, sondern ziemlich genau faßbar. Die Austeilung dieser Organe aber geschieht gemeinsam mit der Gliederung in die einzelnen Gemeinschaften. (H. Killus, Der Totalitätsgedanke im neuen Städtebau, in: Baukunst und Städtebau, Berlin 1940, S. 85)

Der Titel stellt klar, worauf es dem »neuen«, kolonialen »Städtebau« mit seinem sozial-technokratischen Ansatz über die Strukturplanung — so wie sie Rainer z.B. derzeit auch bei seiner »neuen« 20.000-Einwohner-Stadt in Linz/Puchenau praktiziert — tatsächlich ankommt: Uber die Monopolisierung der Befriedigung der alltäglichen Notwendigkeiten des Lebens zur Macht über Menschen zu gelangen, wobei bereits die quotenmäßige Bedarfserhebung und Zuteilung als Vehikel der angestrebten Vergesellschaftung fungiert. Das ist »Raumordnung« pur — so wandert Macht ein in die räumlichen Strukturen des alltäglichen Lebens. Das ist auch der Grund dafür, warum das Dritte Reich den »sozialen« Wohnungsbau »zur vordringlichen Reichsaufgabe nach der Wehrhaftmachung« erklärte.

Nicht mehr die Menschen selbst sollen autonom, individuell und für sich selbst — was, wie das Versagen aller Mega-Ordnungen zeigt, sie noch allemal am besten können — entscheiden (können), was sie brauchen, wollen und sich wünschen. Dies solle ein anderer tun — z.B. ein von Politik bestellter Raumordner oder Stadtplaner. Der fällt dann die Entscheidungen, schließt die Alternativen des Handelns aus und verleiht den von Politik sanktionierten Entscheidungen als »gebaute« Wirklichkeit auch noch »Ewigkeitswert« mit »unaufhörlichen« Wirkungen, wie Rainer so schön sagt.

Angesichts der faktischen Unmöglichkeit, die komplexen sozio-ökonomischen Lebensbedingungen und -Verhältnisse von 1,6 Millionen Menschen erfassen oder gar noch »sinnvoll« planen und »ordnen« zu können, greift das Verfahren der Ordnung des Raumes zur brutalsten Reduktion: sie treibt den Menschen aus und operiert nur mehr mit beliebig aggregierten Größen; ihre Ordnung ist entmenschlicht, ihr Produkt, der »geordnete« Raum, notwendigerweise detto. Menschen leben in solcherart »geordneten« Räumen nicht dank und wegen der Ordnung, sondern trotz ihr und gegen sie.

Die Totalität der geplanten Ordnung wäre der Tod der Stadt. Damit hätte die Ordnung erreicht, was sie verfahrensmäßig ständig produziert: tote Elemente — wie handlungsunfähig gemachte Bürger —, denn nur mit diesen vermag sie ordnend zu operieren.

Raumordnung, als Verfahren der Ordnung des Raumes, haben die Nazis in die Welt gesetzt. Mit ihren, in Raumordnung »geplanten« Städten haben sie aber auch demonstriert, was mit »Raumordnung« nicht erreichbar ist: eine Stadt, die lebt.

Rainer scheint sich dieser prekären Situation der Raumordnung durchaus bewußt zu sein, wenn er klarstellt, was dem »Rahmen«, den er der Stadt als »zeitgemäße Reglementierung« unterschieben will, eigentlich fehlt:

Der Rahmen einer solchen zeitgemäßen Reglementierung bedarf der Ausfüllung, der Erfüllung mit Leben und Wirklichkeit ... (Planko S. 54)

Wie aber Leben und Logik zeigen, bedarf nur das nachträglich der »Erfüllung« mit Leben, das leblos und »tot« ist — genauso wie jenes der »Wirklichkeit« bedürftig wird, das eigentlich unwirklich ist; beide Ansprüche sind aber ideologischer Natur, weil zutiefst vergeblich: das eine ist immer schon durch das andere ausgeschlossen.

Damit aber haben wir ein bestürzendes Ergebnis jener Ordnung vor uns, die mit dem Anspruch zur Ordnung angetreten ist, den Rahmen zu schaffen, »damit sich das ganze städtische Leben und Arbeiten geordnet und sinnvoll entwickeln kann« (Rainer, in Planko S. 8): Das, was die Ordnung zu ordnen vorgab, das Leben, ist der Ordnung offensichtlich in der Ordnung und durch die Ordnung zwischenzeitig völlig abhanden gekommen. Andernfalls wäre es nicht erforderlich, daß der Ordner nach durchgeführter Ordnung, die zuerst aus der Ordnung eskamotierten, die zum Schweigen ihrer Handlungsunfähigkeit gebrachten Bürger, im nachhinein auffordern muß, ihr Leben in die über sie verhängte Ordnung einzubringen, damit die Ordnung überhaupt erst zur Wirklichkeit kommen könne.

Eine absurde Situation, zu der die »Ordnung« gefunden hat — aber auch ein Ausdruck ihrer immanenten Absurdität: Da hat das Bürgertum im Kampf gegen absolutistische Bevormundung erkannt, daß eine gesellschaftspolitische Ordnung humaner Qualität nur dann Bestand hat, wenn sie von den Gesellschaftsmitgliedern auch entsprechend mitgestaltet und damit mitgetragen werden kann. Auf der politischen Ebene hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt. Aber gerade in jenen gesellschaftlichen Bereichen, in denen die effektivsten und grundsätzlichen sozioökonomischen Entscheidungen fallen, wird das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip der Mitgestaltung durch die Betroffenen vom Monopol oligarchisch strukturierter Raumordnung glatt unterlaufen.

Raumordnung ist ein Rückfall in primitive, aber höchst intensive vorbürgerliche Regelungstechniken gesellschaftlicher Belange. Der Rückfall war ein Reinfall, den der Faschismus erfolgreich organisierte: Anzüglich für alle politischen Oligarchien präsentierte er in Raumordnung ein gesellschaftspolitisches Regelungsverfahren, das gesellschaftliche Komplexität auf die Einfalt einer planbaren und damit beherrschbaren Ordnung reduzierte. Und die Oligarchien fielen (gern) darauf rein, denn damit fielen auch so manche demokratiepolitischen, ökonomischen und rechtsstaatlichen Schranken staatlicher Kompetenz, Omnipotenz und Präpotenz. Raumordnung wurde damit aber auch zu einem der letzten, dafür aber höchst effektiven, weil die Gesellschaft total erfassenden Tummelplätze für autoritäre Charaktermasken, oligarchische Bevormundung (Verordnungen), vorbürgerliche Ordnungsvorstellungen und selbst für faschistische Ordnungsmodelle — Rainers Planungskonzept Wien gibt hiefür ein gutes Beispiel ab.

Wiens Zweiter Anschluß an die Ordnung der Welt

Nachdem wir zu unserem ausdrücklichen Bedauern feststellen mußten, daß sich mehrere, im Planungskonzept Wien von Rainer projektierte Planungsmaßnahmen auf gesellschaftspolitische Ordnungsvorstellungen der NS-Zeit zurückführen lassen, machten wir uns auf die Suche danach, was dieses gesellschaftspolitisch doch prekäre Einfließen ermöglicht hatte.

In »Raumordnung« wurden wir fündig: Die spezifische verfahrenstechnische Konstruktion der Raumordnung macht das Einfließen autoritärer und insbesondere faschistischer Ordnungsvorstellungen möglich und — der Verdacht verdichtet sich zusehends in der Analyse des Raumordnungsverfahrens — u.U. sogar erforderlich.

In der weiteren inhaltlichen Analyse der Ordnungsvorstellungen des Planungskonzeptes Wien soll diesem Verdacht weiter nachgegangen werden.

Das Modell der Inneren Stadt oder
Die Frivolität der »strengen« Ordnung

Es ist noch nicht sehr bemerkenswert, daß die Bezeichnungen von Gassen, Straßen und Märkten in der Inneren Stadt den »Stadtplaner« »an die strenge räumliche Ordnung wirtschaftlicher Tätigkeit in früherer Zeit« erinnern lassen (Planko S. 52). Die Transponierung dieser »strengen räumlichen Ordnung« mit Vorbildfunktion in die heutige Zeit aber liefert Rainer in der Erläuterung, daß »deren in verschiedenen Gassen feststellbare Reste sich noch heute als vorteilhaft erweisen« (ebd). Die damit ausgedrückte positive Besetzung der »strengen räumlichen Ordnung« würde im Zusammenhang mit der projektierten Ordnung des städtischen Raumes die Verallgemeinerung dieser »Ordo« erwarten lassen. Dies geht aus Gründen, die offenbar außerhalb der Kompetenz des Ordners liegen, heute aber denn doch nicht so einfach. Rainer muß daher einen Konzessivsatz einschieben, in dem er den Gegenstand nennt, diesen jedoch mit einem »kaum« — zumindest etwas — einzuschränken versucht, Sodaß er versprechen kann: er versuche es doch — ein wenig und nach Möglichkeit. Schließlich drückt der Ordner seine Sympathie für die »strenge räumliche Ordnung« offen aus, indem er sie auch noch als »klare« und »zweckmäßige« Ordnung qualifiziert und sie offenbar auch für heute noch anempfiehlt:

... während wir heute kaum wagen, eine auch nur entfernt so klare, strenge und zweckmäßige Ordnung zu fordern und durchzusetzen (ebd).

Rainer, der von Politik berufene Ordner, stellt damit dankenswerterweise klar, auf wessen Seite sein »Ordnungsherz« schlägt: auf der für ihn offenbar sehr sympathischen und »zweckmäßigen« Seite einer »strengen räumlichen Ordnung«. Denn Durchsetzung reduziert sich bei Rainer im Falle des Planko Wien auf ein durchaus (ein-) kalkulierbares »Wagnis«, offenbar nur abhängig von politischen Zweckmäßigkeitsgründen; ansonsten wäre der Ordner sofort dafür ... er »hält sich bereit« (vgl. Anm. 64), denn:

»Den heute entstehenden Stadtbildern fehlt nicht die Abwechslung, sondern die Ordnung ... (Planko S. 140).

Ein Blick auf die Bedingungen, die zu dieser von Rainer so sympathisch empfundenen »strengen« Ordnung geführt haben, zeigt allerdings die außerordentliche Bedenklichkeit ihrer Wiederherstellung in heutiger Zeit: Die Übereinstimmung von Straßenbezeichnungen mit den niedergelassenen Handwerkern verdankt sich der zunftgemäßen Organisation der Handwerke in der mittelalterlichen Stadt. Die Ordnung, die sich die Zünfte schufen, beruhte im Normalfall auf dem selbstbestimmten Zusammenschluß von wirtschaftlich autonomen Subjekten zur Durchsetzung ihrer Interessen in feudaler Gesellschaftsordnung. Damit war eine weitgehende Übereinstimmung der Mitgliederinteressen mit der von ihnen konstituierten Ordnung gegeben.

Wie aber auch Rainer inzwischen bemerkt haben dürfte, sind die Zeiten der Zünfte, des Feudalismus und des Mittelalters ein für allemal vorbei. Wenn aber Rainer auch heute noch — wider besseres Wissen — eine solche »strenge Ordnung« für begehrens- und empfehlenswert hält, dann hat er offenbar etwas anderes vor, als eine »sinnvolle« und »zukunftsträchtige« Ordnung zu schaffen: Unter Abkoppelung der seinerzeitigen selbstbestimmenden Produktion der Ordnung durch deren Mitglieder wird mittelalterliche Ordnung nur mehr in ihrer »strengen« räumlichen Segregation gesehen. Nur dieses Produkt selektiver Verarbeitung geschichtlicher Ordnung durch den heutigen Ordner wird für diesen interessant und auch in autoritärer Ordnung zur Anwendung gebracht. Der Ordner selbst hat sich also — selbst im Mittelalter — auf die Suche nach autoritärer Ordnung gemacht, hat Geschichte gründlich mißverstanden und findet dank selektiver Wahrnehmung eine autoritäre Ordnung, um andere — die sicherlich auf die deplacierte Idee einer quasi-mittelalterlichen Ordo gekommen wären — zu seiner autoritären Ordnung verpflichten zu können: Der Ordner ist damit prinzipiell anfällig geworden für autoritäre Ordnungen — vgl. Rainers Rolle im Dritten Reich und danach.

Die letzten, die mittels »berufsständischer Gliederung« der Gesellschaft eine ähnlich »strenge«, der Zunftordnung angenäherte Gesellschaftsordnung anstrebten, waren bekanntlich die Faschisten, insbesondere die Austrofaschisten. Eine »Ordnung« einer Stadt anzuempfehlen, die bereits einmal und nicht zufällig, sondern in ihrer Logik liegend, zum Faschismus geführt hat, sollte heute denn doch nicht mehr als »zukunftsträchtig« verkauft werden können. Aber wie man weiß, scheinen insbesondere autoritäre Charaktertypen beständig der Gefahr ausgeliefert zu sein, den Frivolitäten der »strengen« Ordnungen zu erliegen ...

Das City-Modell — Kontinuitäten

Wie bereits in den früheren Teilen der vorliegenden Analyse des Planko gezeigt, läßt sich Rainers heutige City-Konzeption in ihren wesentlichen Zügen bis in die Nazi-Zeit zurückverfolgen:

Der NS-Planer A. Schorr war seinerzeit Rainers großer Mentor in City-Fragen (vgl. Anm. 5 in: Rainer, Wien und das Wiener Becken, Raumforschung 1942, S. 110); die von Rainer im Planko Wien projektierten Maßnahmen wie »Entleerung«, »Bevölkerungsverschiebung«, Dezentralisation auf der einen bzw. Zentralisation der privaten, öffentlichen und kommerziellen Verwaltungen auf der anderen Seite, Entlastung und Entwertung entsprechen durchaus dem Stand der seinerzeitigen NS-Städ-tebau-Theorie. Exemplarisch hiezu:

  • Rainer im Planko 1961, S. 68: »Die vorhandenen großen Geschäftsstraßen des Zentrums... sind aus vielen Gründen für Wohnungen ungeeignet.«
  • A. Schorr, Citybildung und Bevölkerungsentwicklung in der Berliner City, ZBl Bauverw. 1939, S. 1361: »Die staatliche Verwaltung in der City und Cityhandel sind ihrer Natur nach wohnfeindlich.«

Identitäten

Belegstellen für die nämlichen Funktionszuweisungen an die City:

  • Rainer, Planko 1961, S. 52: »Die Innere Stadt hat sich sehr deutlich zu einem Citygebiet entwickelt, in dem mit Recht alle besonderen, einmaligen, der ganzen Stadt dienenden kulturellen und kommerziellen Einrichtungen konzentriert sind und die im Bereich der Ringstraße von einem Kranz zentraler Kulturtäten und großer Gebäude der öffentlichen Verwaltung umgeben worden ist.«
  • R. Hoffmann, Städteballende Kräfte, Ein Beitrag zur Aufgabe nationalsozialistischen Städtebaus, Raumforschung 1938, S. 250: »Die eigentlichen Aufgaben der großen Städte liegen ... auf dem Gebiete des Handels, der Verwaltung, der Kunst und Wissenschaft ... dort ist das wahre charakteristische Bild deutscher Städtebaukunst zu finden, ..., wo das deutsche Volk ... die würdigen Stätten der Bildung und Erziehung, der Verwaltung, der Forschung, der Erbauung, der weltanschaulichen Schulung usw. schafft.«

Letzte große Chancen

Die »letzten großen städtebaulichen Chancen« (Planko S. 68) sieht Rainer 1961 »im Bereiche des heutigen Allgemeinen Krankenhauses, des Aspanggeländes und des (aufzulassenden) Nord-Bahnhofes« (ebd). — Es sind dies die nämlichen »letzten«, großen, städtebaulichen Hoffnungsgebiete, die er bereits in der Nazi-Zeit ausgemacht hatte, vgl. »Die Grünflächen der Stadt Wien«, Raumforschung 1940, S. 398 ff. Damals dienten sie ihm zur »Verwandlung in Grünflächen«, damit »eine Reihe wirksamer Erholungsflächen geworden werde(n)«, um so eine »Grünverbindung« herzustellen (ebd. S. 402). 1961 zieht Rainer diese »letzten großen städtebaulichen Chancen« auch zur Cityerweiterung heran. Grundsätzlich aber werden sie auch 1961 noch für eine seiner vordringlichsten Aufgaben funktionalisiert:

Die Gesundung der inzwischen viel zu dicht bebauten Stadtteile bedeutet vor allem Auflockerung, bedeutet Durchgrünung (Rainer, Planko S. 158, im Jahre 1961).

Recht so. Der Ordner des Raumes löst 1961 endlich das ein, was der Stadtbaudirektor auch schon einmal »zum Besten der gesunden Entwicklung« fand:

Notwendigkeit der Auflockerung. Wenngleich der bisherige Bereich Wiens keineswegs klein war, so haben es doch verschiedene Umstände mit sich gebracht, daß das Stadtgebiet sehr dicht bebaut wurde und von jetzt ab zum Besten der gesunden Entwicklung des Volkes aufgelockert werden muß. [9]

Wenngleich sich auch die Auflockerungen gleichen und im unbefangenen Beobachter den Verdacht aufkommen lassen könnten, Rainer habe 1961 den Auflockerungs-Auftrag des Baudirektors vielleicht denn doch etwas zu wörtlich genommen, so müssen wir doch darauf hinweisen, daß letzteren Auftrag Dr. Ing. E. Musil erteilte, seines Zeichens Stadtbaudirektor des »angeschlossenen« »Groß-Wiens«, zu einer Zeit, als es Österreich nicht mehr gab, weil es an das »große« Reich angeschlossen war: 1939. Aber wie man sehen kann: Es gibt auch »geistige« Anschlüsse und »Raumordnung« bleibt nun einmal »Raumordnung« — selbst wenn’s die Nazis nicht mehr gibt oder geben sollte ...

Das Vorstadt-Modell: gemäßigte Zonenordnung

Rainer hat zwar mit dem Um-, Aus-und Neubau der Stadt einiges vor, aber er weiß auch, wem er was zumuten kann. Gesteht er z.B. dem »Stadtkern« die schicke Umwandlung »in eine Stätte zentraler Einrichtungen kommerzieller, administrativer und kultureller Art« (Planko S. 105) zu und muß daher die »Wohnbevölkerung« weichen, so konzediert der Ordner des Raumes den »alten Vorstädten zwischen Ring und Gürtel« (Planko S. 52), daß sie »seit jeher Sitz des Gewerbes« (ebd. ) waren. Überdies habe sich eine »zweite City von besonderem Charakter« entwickelt. Zwar gebe es »die beim familiären Handwerksbetrieb ideale Verbindung von Wohn- und Arbeitsstätte« und verringere dies den »Berufsverkehr« (ebd. ), dies bringe »aber im Zeitalter der Mechanisierung immer schwerere Belästigungen der angrenzenden Wohnungen« mit sich. Und vor allem seien »im Zeitalter schrankenloser Baufreiheit« (Planko s. 42) »die niedrigen alten Häuser vielfach durch hohe Mietskasernen« ersetzt worden ... Da hört sich dann die Zone der Gemütlichkeit des Ordners auf. Daher müsse »das Ziel einer zeitgemäßen städtebaulichen Ordnung« (Planko S. 54) die Behebung der »Gemengelage« Arbeitsstätte und »Wohnungen mit ihrer Störung derselben« (ebd.) sein. Im Jahr des Baues der Berliner Mauer ist auch in Wien Zonierung und Entmischung — wenn auch »unter Berücksichtigung jetziger Standorte« (der Betriebe »natürlich«!) — angesagt:

... eine solche kleinräumige Entmischung könnte darin bestehen, daß innerhalb eines Baublockes entweder ausschließlich Wohnungen oder ausschließlich Arbeitsstätten untergebracht werden, wobei die Arbeitsstätten möglichst nahe den Verkehrsstraßen entstehen sollten, die auch die für sie wichtigen Zufahrtsmöglichkeiten bieten, während die Wohnungen im Zusammenhang mit Schulen und Grünflächen in ruhigen, verkehrsferneren Zonen zusammengefaßt gehören, so daß sich zwischen Zonen der Unruhe entlang der Verkehrsadern Zonen des Wohnens, der Ruhe und Erholung bilden. (Planko S. 54)

Die Zonenbildung wäre komplett, die Zonengrenze verliefe entlang der »Verkehrsadern« — wir sehen auch hier wieder das »zweckmäßige« Bild der simplen, aber »strengen« Ordnung welches den Ordner schon in der Innenstadt so tief beeindruckt hat: Der Ordner, der es weiß, trifft noch allemal die Entscheidung, wer wann und wo zu arbeiten und wo zu wohnen hat. Endlich wären damit die »liberalistischen« Zeiten »schrankenloser Baufreiheit« (Planko S. 42) ebenso überwunden wie die Niederlassungsfreiheit und die ungezügelt freie Wahl des Wohnortes; aber auch den Zustrom, »artfremde(r) Völker mit geringen Wohnansprüchen« (Rainer, Wien und das Wiener Becken, Raumforschung 1942, S. 106) hätte man endlich unter Kontrolle gebracht. Bis in den Einzelblock hinein hätte man alles wieder in der Hand. (Und auch die Blockwarte würden sich bestimmt noch rechtzeitig finden.) Die Standorttheorie wäre endlich verwirklicht, jeder wüßte, wo sein Platz ist, den ihm der Ordner zuweist. — Wir sehen, die Planungen des Jahres 1942 passen in ihrer immanenten Logik durchaus zu denen des Jahres 1961 und umgekehrt.

Gewisse Schwierigkeiten allerdings sieht der »strenge« Ordner immerhin noch im Bereich des Möglichen — natürlich nicht bei jenen, die sowieso schon in die Zone »der Ruhe und Erholung« verschickt wurden, sondern bei den Arbeitsstätten, die muß man als Ordner doch etwas »diffiziler« behandeln, als die bereits zur Ruhe gebrachten Menschen:

Die städtebauliche Behandlung der Arbeitsstätten wird infolge ihrer raschen und empfindlichen Entwicklung schwieriger sein und diffizilerer Mittel bedürfen als die der Wohnstätten. (Planko S. 54)

Da weiß man, welche »empfindliche Entwicklung« dem »strengen« Ordner an sein Herz gewachsen ist ...

Fortsetzung folgt.

Zwei Teile erschienen in FORVM November 1993, S. 38, und Dezember, S. 61

[1K. Meyer, Planung und Ostaufbau, in: Raumforschung und Raumordnung, Berlin 1941, S. 392

[2R. Rainer, Handwerk, Typung und Städtebau, in: Raumf. 1942, S. 68

[3R. Rainer, Wien und das Wiener Becken, in: Raumf. 1942, S. 112

[4G. Langen, Siedlungsentwicklung und Heimatbildung, in: Zentralblatt der Bau Verwaltung, Berlin 1937, S. 945

[5K. Meyer, Planung und Ostaufbau, in: Raumf. 1941, S. 393

[6R. Rainer, Gartenstadt Puchenau II, Wien o.J., S. 49

[7H. Muhs, Raumordnung etc., in: Raumf. 1938, S. 521

[8R. M. Kerrl in: Bericht zur Grazer Tagung der RAG 1938, in: Raumf. 1938, S. 499

[9E. Musil, Groß-Wien und seine technischen Aufgaben, in: Zentralbl. d. Bauverwaltung 1939, S. 77

FORVM des FORVMs

Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)

Werbung

Erstveröffentlichung im FORVM:
April
1994
, Seite 52
Autor/inn/en:

Franz Untersmayr:

Lizenz dieses Beitrags:
Copyright

© Copyright liegt beim Autor / bei der Autorin des Artikels

Diese Seite weiterempfehlen

Themen dieses Beitrags

Begriffsinventar

Geographie

Beachten Sie auch:

  • Das Ende der Gemütlichkeit
    Die ordentliche Planungspolitik des III. Reiches — 4. Teil
    Die ersten drei Teile dieser Untersuchung erschienen in den Heften November und Dezember 1993 sowie im April 1994; jede Folge ist für sich verständlich und setzt die Kenntnis der vorhergehenden (...)
  • Die Frivolität des Faschismus als Strukturprinzip der Ordnung
    Von den hohen Ansprüchen ist der Weg nicht weit zu den tiefen Wirrungen des Faschismus. Ordentliche Planungspolitik, 2. Teil Der Anspruch der Stadtplanung ist geradezu vermessen: Sie verspricht (...)
  • Die »Ordentliche Planungspolitik« des 3. Reiches in der 2. Republik
    Roland Rainer und die Stadtplanung, oder: Der Faschismus läßt schön grüßen
    Auch wer zu spät kommt, soll die Hoffnung nicht aufgeben: Dumme gibt es auch später noch! Molussischer Spruch I. Rainer, der Berühmte Der Topos Durch Rainers Werk zieht sich ein Topos: das (...)
  • Gegendarstellungen
    Im Jahre 1937, als ich mich zu einer Parteinummer der NSDAP überreden ließ, waren in Österreich die Verbrechen dieses Regimes noch nicht bekannt. Als mir bei meinem Aufenthalt in Berlin der (...)