FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1982 - 1995 » Jahrgang 1993 » No. 480
Franz Untersmayr

Die Frivolität des Faschismus als Strukturprinzip der Ordnung

Von den hohen Ansprüchen ist der Weg nicht weit zu den tiefen Wirrungen des Faschismus. Ordentliche Planungspolitik, 2. Teil

Der Anspruch der Stadtplanung ist geradezu vermessen: Sie verspricht (der Politik, die Bürger glauben’s eh nimmer) die »Voraussetzungen« zu schaffen, »daß sie das ganze städtische Leben und Arbeiten geordnet und sinnvoll entwickeln kann«. (Rainer, Planko S.8)

Bereits in Teil 1 aber sind uns nicht unberechtigte Zweifel gekommen, ob Stadtplanung zur Erfüllung ihres Anspruchs die entsprechenden »Voraussetzungen« mitzubringen ins der Lage ist:

Rein sachlich bereits, so stellte sich heraus, vermag sie ihren zentralen Ansatzpunkt: die Bevölkerungsdichte nicht im mindesten einer hinlänglichen theoretischen und empirischen Begründung zu unterziehen. Und die Banalität ihrer »Ordnungsmodelle« (das »städtebauliche Gefüge« als »Gefäß« des Lebens z.B.) unterbietet noch glatt die des Anspruchsniveaus von Politik. Aber auch der ideologische Hintergrund des vom Stadtplaner projektierten »Umbaus« der Stadt hat schwere Bedenken bezüglich der heutigen gesellschaftspolitischen Verträglichkeit und Zumutbarkeit von Planungsansätzen aus der Nazizeit ergeben.

Die Fortführung der Überprüfung des gesellschaftspolitischen Hintergrunds, der genetisch-historischen Herkunft und der sachlichen Logik der weiteren Planungsschritte des »Planungskonzeptes Wien« erscheint angebracht; schon um einschätzen zu können, ob Stadtplanung überhaupt in der Lage ist, dem »ganzen« städtischen Leben und Arbeiten einen »geordneten« und »sinnvollen« Entwicklungsrahmen zu geben.

»Stadtplanung« oder »Raumordnung« — Was treibt der Rainer eigentlich?

Wie sich zeigt, wird es nach Lage der planungspolitischen Dinge im weiteren Fortgang der Analyse zusehends erforderlich, den Begriff »Städtebau« bzw. »Stadtplanung« (auf der konzeptionellen Ebene) durch den der »Raumordnung« zu ersetzen.

Ohne hier in eine umfassende Diskussion des Unterschiedes zwischen Raumordnung und Städtebau einzutreten, soll in unserem Zusammenhang folgende vorläufige Unterscheidung genügen: Unter »Städtebau« möge das verstanden werden, was landläufig unter »Baugestaltung« fällt; unter »Raumordnung« das, was üblicherweise als »umfassende Ordnung des Raumes« mit dem Ziele der »bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohls« [51] definiert wird — also all das an Entwicklungsplanung, was — um mit dem angehenden Architekten Rainer zu sprechen — »keinem Bauamt übertragen werden« sollte und »mit dem Bauen so gut wie nichts zu tun« hat, handelt es sich doch vielmehr um die »Planung« sozioökonomischer Lebensbedingungen von Menschen (vgl. Rainer in: Planko S. 8). Der ausgebildete Architekt betreibt also im Planungskonzept Wien »Sozialplanung« der umfassendsten Art, verwendet dafür aber verharmlosend vorwiegend den Begriff »Stadtplanung«, obwohl er sich durchaus bewußt ist, was er eigentlich treibt, wenn er meint:

»Wir wollen ja »Raumordnung« nicht um ihrer selbst willen ...« (Planko S. 9).

Damit bringt er klar zum Ausdruck, worum es ihm — und allen anderen — in Sachen »Raumordnung« und »Städtebau« wirklich geht: um die »Umsetzung politischer Wertvorstellungen« (vgl. Pevsner u.a., Lexikon der Weltarchitektur, S.602), womit wir allerdings auch — und insbesondere bei Rainers virulenter Vergangenheit — bei der eigentlich kritischen Phase der Ordnung des Raumes angelangt sind. Denn: Die »Umsetzung politischer Wertvorstellungen« erfolgt in Raumordnung nicht etwa im Wege des politischen Diskurses gleichberechtigter Partner, also nicht auf demokratischem und rechtsstaatlichem Niveau; Raumordnung ist der verfahrensmäßige Rückfall in vordemokratische und vorbürgerliche Verhältnisse der politischen Regelung gesellschaftlicher Belange, zumal sie ja »das ganze städtische Leben und Arbeiten geordnet und sinnvoll entwickeln« (Planko Wien, S. 8) möchte.

Rückfall als sanktionierter Reinfall

In »Raumordnung« wird die »Umsetzung politischer Werte« seit den Zeiten des Nationalsozialismus »verordnet«: Mit Beschluß des (NS-) Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1938, A 764/37, Nr.1932 hält der »Verordnungscharakter« des Regulierungsplanes seinen Einzug in die österreichische Rechtsordnung. Seitdem erfolgt in Österreich »Raumordnung« in für die betroffenen, verplanten Bürger völlig unbeeinflußbarer und unkontrollierbarer Verordnungs-Form. Seitdem ist der österreichische Bürger in Sachen »Raumordnung«, also in der umfassenden Ordnung seiner Lebensbedingungen, den rechtsstaatlichen Tod als eigenberechtigtes, handlungs- und rechtsfähiges bürgerliches Individuum bereits zu einem Zeitpunkt gestorben, bevor er noch je seine Stimme als Ausdruck seiner Zustimmung oder Ablehnung erheben könnte.

In »Raumordnung« hat sich die »unheilige« Dreieinigkeit: Politik, Planung und Verwaltung jenes gesellschaftspolitisch höchst eingriffsintensive Instrumentarium beschafft, das es ihr ermöglicht, die konkreten sozioökonomischen Lebensbedingungen der Menschen effektiv und total zu erfassen, zu verplanen und zu verändern ohne dem rechtsstaatlichen Erfordernis der Konsensbeschaffung seitens der planbetroffenen Bürger und ohne dem Risiko der Konsensfindung in demokratischen Wahlen ausgesetzt zu sein. Selbst von der in unserer Gesellschaft penibel einzuhaltenden Entschädigungspflicht bei Eingriffen in Vermögen und Besitz hat sich die »Raumordnung« freigespielt. Befreit von jeder gesellschaftlichen, ökonomischen, politisch-demokratischen und rechtsstaatlichen Kontrolle durch Bürger, Gesellschaft und Wirtschaft verfügen die Planer der Ordnung des Raumes über eine Machtund Freiheitsfülle, die ihresgleichen nur mehr in jener Zeit findet, der sich »Raumordnung« ihre Entstehung verdankt: im Dritten Reich.

Die Ordnung des Raumes als (dritte) Ordnung des Reichs

Auch wenn Politik, Propagandisten und Protagonisten — wie Rainer z.B. — sichtlich bemüht sind, »Raumordnung« als schon immer existent, selbstverständlich und notwendig auszugeben, so zeigt gerade das Produkt des angewandten Regelungsverfahrens »Raumordnung« immer wieder, welchen »Geist« man damit gerufen hat: den der durchgängigen Fremdbestimmung als fundamentales Ordnungsprinzip des Faschismus.

Wer in Ansatz, Zielsetzung, Inhalt, Verfahren und Methode sich gerade des typischesten und zweckgerichtetsten gesellschaftlichen Regelungsverfahrens der Nazis bedient, der muß auch gewärtigen, daß er entsprechende gesellschaftspolitische Resultate erhält. Bei Rainer und seiner »Stadtplanung« ist die Sache noch prekärer: Er strebt ja allzu oft auch heute noch mittels seiner »Ordnung« des städtischen Raumes das an, was er seinerzeit im Dritten Reich nicht mehr realisieren hatte können; und er kann ziemlich sicher sein: angewandte Methode und durchgeführtes Verfahren der »Raumordnung« garantieren das Ergebnis — wie die »Zwangsläufigkeit« der »Verschiebung« und die »Fruchtbarkeit« der Gartenstädte zeigen, welche signifikant höher liegt als in vergleichbaren Siedlungen. [52]

»Raumordnung« als gesellschaftliches Regelungsverfahren stellt den noch immer aktuellen Versuch der Nazis dar, ihr Herrschaftssystem unsichtbar, dafür aber total und unangreifbar zu machen. »Raumordnung« war/ist das Vehikel, mittels dessen das Prinzip der Fremdbestimmung unauffällig zum allgemeinen und sich selbst generierenden Funktionsprinzip der Regelung gesellschaftlicher Belange systematisiert werden konnte.

Die Geburt der Ordnung der Ordnung

Mit Erlaß des »Führers« vom 25.6.1935 schlug die »Geburtsstunde« der »Raumplanung« in ihrer nach wie vor aktuellen »Zielsetzung« — vgl. die geltenden Raumordnungsgesetze! — als der »umfassenden übergeordneten Planung und Ordnung« des Raumes. Seitdem gilt »Raumordnung« als »Grundpfeiler für den Ewigkeitsbau« des Reiches [53] und als »wichtigster Hebel zur Neuordnung der Sozialstruktur«. [54] Die Nazis wußten schon, was sie mit »Raumordnung« hatten. Entsprechend definierte C. Culemann 1941 das, was der raumordnende Stadtplaner mittels Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung auch heute noch treibt:

»Aufgabe der Raumordnungspläne ist die Ordnung der Lebensfunktionen im Raum; praktisch: die Aufgliederung des Stadtraumes in seine funktionsverschiedenen Teile.« [55]

Und ganz im planerischen Selbstverständnis Rainers nennt Culemann »als gleichrangiges Ordnungsmittel die Gliederung der städtischen Siedlungsmasse in ein Gefüge von Siedlungseinheiten«. [56]

Vergleiche hiezu Rainers Erläuterungen der Aufgaben der »Stadtplanung«:

»Wie die Masse der Menschen durch Gruppierung und Gliederung organisiert und übersichtlich gemacht wird, so kann auch der Stadtraum, die Masse der städtischen Baugebiete als das bauliche und räumliche Gefäß des menschlichen Lebens, nur durch Gliederung in überschaubare Einheiten geordnet, d.h. »organisiert« werden. Das bedeutet grundsätzlich die Aufgliederung der großen Masse großstädtischer Baugebiete, wie überhaupt jedes größeren, nicht einfach übersehbaren Stadtgebietes in mehrere in sich abgeschlossene Stadtbezirke, Stadtzellen, Nachbarschaften usw.« [57]

Oder: Die »angestrebte städtebauliche Ordnung« beruht »im Wesen auf einem funktionell gegliederten, aufgelockerten Organismus«. [58]

Wie sich die Wege und die Bilder gleichen, um zum gleichen Ziel zu kommen: zur »Ordnung« des Raumes!

Und auch bezüglich der gemäß Planungskonzept Wien »planmäßig« zu befördernden »Bevölkerungsverschiebung« (ebd. S.21) von ein paar hunderttausend Menschen (vgl. ebd. S. 72) braucht sich der »Stadtplaner« nicht zu besorgen, aus dem »faschistischen« Rahmen der Raumordnung zu fallen:

»Für uns Deutsche besteht darüber Klarheit, daß eine so vielfältige und weitreichende Arbeit, wie sie der Führer in seinem Auftrag an die Reichsstelle für Raumordnung als »die zusammenfassende übergeordnete Planung und Ordnung« des deutschen Raumes oder gar in seinem Auftrag an den Reichsführer SS, Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums, als ›die Gestaltung von Räumen durch Umsiedlung‹ also nicht nur durch äußere Gestaltung, sondern darüber hinaus durch Verpflanzen des Volkes selbst bezeichnet hat, nicht diktatorisch, wie das etwa in Sowjetrußland, und nicht völlig unzulänglich im freien Spiel der Kräfte gegeneinander, wie es in den Westländern versucht wurde, zu schaffen ist.« [59]

Der Tod des Bürgers in der Ordnung des Raumes

Obige Operationalisierung des Begriffes »Raumordnung« gab der Landesplaner G. Ziegler als »Klarstellung« unter dem vielversprechenden Titel »Raumordnung als Gemeinschaftsaufgabe«. Seither ist auch ein für allemal und bis heute klargestellt, bis wohin und nicht weiter die »Gemeinschaft« in der Aufgabe der Ordnung des Raumes zu reichen hat: bis knapp vor die betroffenen Bürger. Die hat man noch schnell, vorsorglich und sicher — dafür aber bis heute — den rechtsstaatlichen Tod sterben lassen:

In Raumordnung als effektivster Regelung der gesellschaftlichen Belange gibt es keine bürgerlichen Rechtssubjekte mehr. Die unselige Allianz von Politik, Planung und Verwaltung hat sich im »fürsorglichen« Verbund der Gestaltung der Gesellschaft angenommen, um die Gesellschaftsmitglieder vor jeder Überforderung in der Regelung ihrer gesellschaftlichen Belange sicher und einträglich zu bewahren. Letztlich werden ja die Bürger erst durch die »zweckmäßige« Ordnung des Raumes zu ihrer bestmöglichen Leistungsfähigkeit gebracht und können so vermehrt das finanzieren, was es immer mehr dank der Dreieinigkeit von Politik, Planung und Verwaltung auch zu regeln gibt. Und schließlich sind sie — die Bürger natürlich — ohnehin schon ausreichend beschäftigt (worden) in der Erfüllung der Ordnung des Raumes mit (ihrem) Leben. Die einen geben die Ordnung, die anderen ihr Leben.

Deshalb bedürfen die Bürger in der Ordnung ihres Raumes auch keinerlei Parteienrechte mehr: Politik, Planung und Verwaltung besorgen seine Gestaltung. Die Ordnung des Raumes ist fertig, der Bürger draußen — ihn gibt’s nicht mehr. Der öffentliche Raum des politischen Bürgers ist tot, er ist gestorben worden durch Usurpation seiner Gestaltung in raumordnerischer Politik, Planung und Verwaltung. Was überbleibt, ist die öffentlich gemachte Privatheit in der funktionalisierten Enge der »naturnahen« Wohngassen, angesiedelt in den »Idyllen« der Rainer’schen Gartenstädte — der bauliche Ausdruck einer betonierten Ordnung.

Frivolität als Gefühl der Macht — Humaner Planvollzug: erst als toter wird der Bürger verplant

Raumordnung schafft Raum für die Nekrophilie der Macht. Politische Ordnung macht’s möglich, der Planer gestaltet’s — worauf’s der Politik ankommt, ist: regelnd die Gesellschaft zu »gestalten«, um vermittels der »Ordnung« der Lebensverhältnisse über Menschen verfügen zu können. Erst der Planer bringt die Vielfalt des Lebens zur Einfalt des Planes. Im Abstraktionsprozeß des planerischen Entwurfs der Ordnung des Raumes gerinnt die 4-Dimensionalität der Wirklichkeit konkreter Menschen und ihrer Lebensbedingungen zur 2-Dimensionalität der planerischen und politischen Verfügbarkeit des im planerischen Entwurfsplan geordneten Raumes. Erst in diesem, notwendig vereinfachten Kunst-Raum werden »Menschen« und ihre soziale »Wirklichkeit«, oder besser: das, was im Abstraktionsprozeß davon übriggeblieben ist, zur planbaren, fungiblen Größe. Erst im Zustand der Schemen von 10.000er-»Menschen«-Figuren, jenseits aller konkreten Geschlechtlichkeit und Geschichtlichkeit, werden Menschen in der 2-Dimensionalität des banalen Planko-Raumes zur verschiebbaren »Bevölkerung«. Pech für die Menschen, daß Planung mit Politik zusammengeht, denn mit Politik erst tritt Planung in die gesellschaftliche Realität und »gestaltet« sie nach ihrem notwendig banalen, ordnerischen Entwurfsmodel.

Ob sie wollen oder nicht, jedenfalls unbefragt, werden sich gemäß »Gliederungsschema« (Planko S. 68) 400.000 Menschen gegen Ende des Planungszeitraumes im Zuge der Ordnung des Raumes am Rande der Stadt und jenseits von dieser in den betonierten Idyllen der Gartenstädte wiederfinden: Im Verbund mit Politik wurde die Banalität der Planung zur rechtlichen Verbindlichkeit für gesellschaftliche Wirklichkeit, die Ordnung des Raumes wurde zur wirklichen Ordnung der Macht. Der Raum ist geordnet, der Bürger ist tot: Er ist nur noch eine statistische Größe — und das auch nur aus Anlaß der Ordnung der Macht. Was ihm noch bleibt, ist nicht viel: Er hat die Ordnung und »darf« sie planmäßig mit seinem ganzen Leben und Arbeiten erfüllen. Darüber hinaus ist und bleibt er der unbefragte Finanzierer der über ihn verhängten Ordnung der Macht und hat die große Chance, alle vier bis sech Jahre sein stillgelegtes Bürgertum am Kreuz der Wahl zu Grabe zu tragen.

Vorerst aber bläht sich der über ihn verhängte Raum noch zu seiner wahren Größe und Ordnung auf.

Der Tod des Bürgers ergibt die Totalität der Ordnung

Der historische Anspruch des Bürgertums im Kampf gegen absolutistische Anmaßung, Gesellschaft und Staat nach bürgerlichen Rechtsverhältnissen demokratisch zu gestalten, wurde in Faschismus und Nachkriegszeit mittels Raumordnung zu Grabe getragen. Nicht zufällig fand der Faschismus seine Erfüllung in Raumordnung. Zur Gesellschaft allgemein durchdringenden Wirklichkeit wurde die Ordnung des Raumes aber erst nach der militärischen Niederlage. bis dahin mußten die unberufenen Ordner des Raumes diesen noch mit Sondergesetzen und Notverordnungen, also am Rande oder schon jenseits der Legalität, zu ihrer Ordnung bringen. Denn: Die Höchstgerichte der eigenen faschistischen (!) Zeit hatten der umfassenden Ordnung des Raumes mittels hoheitlicher Nutzungszuweisung in Flächenwidmungsplänen mangels gesetzlicher Grundlage noch als unzulässigen Eingriff in verfassungsmäßig geschützte Eigentumsrechte (Betcke-Urteil) verworfen.

Nach der militärischen Niederlage wurde vieles »leichter«. Auch die Raumordnung, von der der Faschismus noch träumte. Man hatte die Zeit, beschaffte sich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und konnte endlich ungeniert an das gehen, was schon lange auf dem Programm stand: an die umfassende Ordnung des Raumes. Denn der Raum wurde ja immer enger — für »gestaltende« Politik. Die Planer und die Ordner fanden sich im gemeinsamen Interesse: möglichst frei und ungestört zu planen und zu ordnen. Und das fällt umso leichter, je »toter« die »Elemente« sind, die im virtuellen Raum der Planung ihre Ordnung finden sollen: im Planungsraum rührt sich da kein Bürger mehr, der z.B. »verschoben« werden soll. Und da jede Planung auf Vollzug aus ist, wird der mittels politischer Gesetzgebung für den jetzt wieder »lebenden« Bürger — ohne den geht’s doch nicht ganz, irgendeiner muß ja das Ganze finanzieren — als verbindlich ausgegeben. Wie man sieht: Politik und Planung gehen Hand in Hand.

Ausgestattet mit den erforderlichen rechtlichen Mitteln, die Ordnung des Raumes zu errichten und zu deren Vollzug zu verpflichten, gelingt es dann der Ordnung, zu ihrer Totalität zu kommen.

Rainers »stadtplanerischer« Zugriff auf »das ganze städtische Leben und Arbeiten« (Planko S. 8) entspricht der inneren Logik des »raumordnerischen« Zugriffs auf die Gesellschaft, wie er von den Nazis als »Raumordnung« im Sinne der Regelung aller gesellschaftlichen Belange installiert wurde:

»Totalität in jeder Hinsicht ist das Kennzeichen echter Raumordnung im nationalsozialistischen Sinne. [...] Die organische Natur des Volkes bedingt geradezu eine totale Ordnung. Ein Organismus kann nur in Ordnung gehalten werden durch eine totale Ordnung, weil auch nur die Unordnung eines Teiles das Ganze beeinträchtigt und in Unordnung bringt. [...] Alles muß sich planvoll in die Ordnung einfügen.« [60]

Und Rainer ist ein solcher spezieller Meister der totalen Ordnung des Raumes.
Er schafft es, die »Ordnung« in den Räumen so zu »ordnen«, daß die »Unordnung« auch nur eines Teiles die »Ordnung des Ganzen« beeinträchtigen würde. Das gelingt ihm total, vom großen bis zum kleinen, wobei auch immer wieder seine oranizistischen Theorien von der Totalität der Ordnung durchschlagen:

»Um eine grundsätzliche Entlastung der alten Stadt zu ermöglichen, ist es nötig, vorher neue Baugebiete am Rande oder in der Nähe der Stadt zu erschließen. Diese müssen so selbständig versorgt werden, daß sie die alten Gebiete nicht weiterbelasten, aber trotzdem mit der vorhandenen Stadt eine völlig organische Einheit eingehen ...« (Rainer, Planko S. 8)

Als Beispiel, wie diese totalitäre Organisation der Ordnung vom großen bis ins kleine durchgängig und als »notwendig« auftreten kann und sich beständig generiert, sei auf die spezifisch räumlichen, zellenartigen Ordnungsstrukturen der Rainerschen Gartenstädte verwiesen, die eine totale Durchstrukturierung der »Ordnung« von Siedlungsraum über die Wohnzellen bis hin zu deren Schlafräumen, Abstellräumen, Einbauschränken, Betten und Arbeitsebenen geradezu zwangsläufig ergeben:

»Darum war es wichtig, daß bei den Ausstellungen von Haustypen für Puchenau I und II der Architekt [sc. Rainer] durch eine entsprechende Möblierung andeuten konnte, auf welche Weise die Bewohnbarkeit der Räume mit einfachen Mitteln unterstüzt, ihre Räumlichkeit gesteigert werden könnte. Dazu gehörte auch die Ergänzung der Abstellräume durch Einbauschränke in 1,60 m breiten Fluren ebenso wie die Ausstattung auch sehr kleiner Räume durch Einbauschränke, eingebaute Betten und Arbeitsebenen unter den Fenstern der Schlafräume für Kinder.« [61]

Das ist die »gelungene« Installierung einer »Ordnung« der Fremdbestimmung, wie sie umfassender nicht mehr sein könnte, reicht sie doch bis in die kleinsten räumlichen Strukturen. Und Rainer weiß auch, was er damit tut: Er schafft »eine Umwelt«, in der er das Prinzip der Fremdbestimmung als räumliches Strukturprinzip implantiert hat, »die unaufhörlich körperlich und seelisch, stärker als man glaubt, auf uns wirkt und mehr noch auf unsere Kinder und Kindeskinder« (Planko S. 7).

Diese »unaufhörlich« wirkende Umwelt des privaten Wohnbereichs auch noch unter Kontrolle zu bringen, das war erklärter Sinn und Zweck, warum im Dritten Reich die Verstaatlichung der Wohnumwelt mittels sozialen Wohnbaus zur vordringlichsten Reichsaufgabe nach der »Wehrhaftmachung« erklärt wurde. Und bei Rainer weiß man, welche Stücke er vom »sozialen Wohnbau« hält. 1939 wußte er schon, daß neben der NS-Gesetzgebung »die Tätigkeit der verschiedenen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften [...] einen neuen Maßstab für den Wohnbau geschaffen [hat]«. [62]

Und dieser »neue Maßstab« schlägt bis heute durch — selbst bis zum »Erschließungssystem« reicht die Totalität der Ordnung:

»Würde das Erschließungssystem [...] von den Architekten als Bestandteil des räumlichen Konzepts geplant und von den Wohnungsgesellschaften gebaut, so könnten viel sparsamere und menschengerechtere Lösungen entstehen als die jetzt üblichen.« [63] — z.B. solche aus dem Dritten Reich (s. Rainers »zweckmäßigste Hausform«, Breslau 1944 etc.).

Totalität als Wille zur Macht (über Menschen) — oder: Wenn Banalität mit Macht schwanger geht, gibts totalitäre Blähungen

Rainers Ordnungsmodelle sind banal, aber total. Ihre Simplizität macht sie bei Politik begehrt, ihre abgeschlossene Totalität suggeriert bis hin zum Siedlungsbau totale Beherrsch- und Beeinflußbarkeit. Wie geschickt Rainer mit seinen Ordnungsentwürfen dem Vorstellungsniveau von Politik entgegenkommt, zeigt er z.B. mit jenem »Spruch« Emersons, den er seiner berühmten »Behausungsfrage« (Wien 1947) voranstellt:

»Erst baut sich der Mensch ein Haus, und dann formt das Haus den Menschen.«

Das einfache Modell suggeriert selbst jedem Politiker verständlich: Wenn man den Bau des »Hauses« unter Kontrolle bringt, dann kann man durch das Haus den Menschen »formen«! Und da der ausgebildete Architekt inzwischen zum Städtebauer/Raumordner mutiert hat, verspricht er das »Bild« des »Hausbaues« auf die Gesellschaft zu übertragen. So eine Sprache versteht jeder Politiker. Selbst oder besonders die des Dritten Reiches. Seitdem gibt’s den »sozialen« Wohnungsbau. Auch heute noch gilt das Versprechen. Rainer erfüllt’s.

Aber Rainer hat noch eine zweite Seite. Manchmal blähen sich seine Ordnungsvorstellungen zu wahrhaft kosmologischen Dimensionen auf ... und Politik war sichtlich beeindruckt davon, von der Größe des Entwurfs und vor allem gab’s doch endlich was zu tun: Da gab’s was zu ordnen und zu richten, zu zentralisieren und zu dezentralisieren, zu entmengen und zu verdichten, zu lockern und zu gliedern, zu gesunden und zu sichten, um mit des Planers Hilfe endlich zur aufgelockerten und gesunden Stadt zu gelangen, mit einem ordentlichen, allem übergeordneten Zentrum und einem halben noch dazu, das ordentlich umgeben war von mindestens 3 neuen Rainer-Cities und außen einem weiten Kranz von untergeordneten Zentren: das alles war dann das »Gliederungsschema der Stadt« im Planko S. 68. Einfach und übersichtlich, eine schöne, große Ordnung hatte Rainer geschaffen. Eine Ordnung, die wieder an die große »geistige Mission Wiens über die Grenzen Österreichs hinaus« glauben ließ, was auch das Ausland wieder so gut verstand, daß es der Rainer zitierungswürdig fand:

»Das ist das Lebensgefühl einer Stadt, die nicht zum erstenmal im Lauf der Geschichte gezwungen ist, in engster Nachbarschaft mit waffenklirrenden Andersgläubigen zu leben [...] gleichzeitig aber ein Wissen um die Kräfte, [...] die stärker sind als Staatsgrenzen und Drahtverhau. Diese beiden Ideen werden hinter den Reißbrettern der neuen Wiener Stadtplanung sichtbar. Wien beruft sich auf seine Vergangenheit und gibt der Zukunft Spielraum. Es hält sich bereit.« [64]

Und solch ein vergangenes Lebensgefühl gibt natürlich der neuen Ordnung hinter den alten Reißbrettern des Drahtverhaues ihre große Sprache, die dann bei Rainer wie folgt anziehungskräftig lautet:

»Erst durch das Zusammenwirken ausreichend dichter Wohnbebauung mit einer bewußten Zusammenfassung aller wirtschaftlichen, kulturellen und administrativen Einrichtungen werden neue Schwerpunkte sowie Gewichte erhalten und soviel Anziehungs-Kraft entwickeln, daß sie nicht nur das Eigenleben der Bezirke entsprechend fördern, sondern auch zur Entlastung der City beitragen können.« (S. 68)

Und der Ordner geht noch sinnvoll weiter:

»Durch eine sinnvolle Dezentralisation der öffentlichen Einrichtungen aller Art wird die Anziehungskraft neuer Zentren wesentlich erhöht«, wobei »durch kleinräumige Entmischung und Dezentralisation der inneren Ballungsräume aufnahmsfähige Citygebiete und selbständige Bezirkszentren geschaffen werden ...« (Planko S. 68)

Worum’s dann wirklich geht, lesen wir etwas später:

»Die Entwicklung solcher Bezirkszentren ändert nichts an der Notwendigkeit, im Bereiche des übergeordneten Stadtzentrums ausreichenden Platz für den steigenden Raumbedarf der privaten, öffentlichen und unter Umständen internationalen Verwaltung zu schaffen, die besonders gute, also zentrale Lagen verlangen.« (Planko S. 68)

Für diese besonders guten Lagen der Macht steht’s schon dafür, daß der Ordner die City von einigen Hunderttausend »entlastet« — sonst menschelt’s der internationalen oder nationalen oder privaten Verwaltung zuviel, oder gar den »fußläufigen Kaufbezirken« mit ihren »gedeckte[n], windgeschützte[n] ruhige[n] Räumel[n] menschlichen Maßes« (Planko S. 107).

Bemerkenswert, mit welch eloquenter Sprache der »humane« Ordner des Raumes es wieder versteht, genau das zu umgehen, worum es ihm eigentlich geht: Um die »Verschiebung« von 400.000 Menschen. Da nehmen eher die Räume »fußläufiger Kaufbezirke« »menschliche Maße« an, als daß er Menschen in seinen Planungsmaßnahmen zur Sprache kommen ließe. Ihre — der Menschen — »Verschiebung« ist sprachlich bereits vollzogene Sache. Der Planer ist sich ihrer sicher, er braucht sie gar nicht mehr zu nennen. Nicht einmal mehr die Rolle von Schachfiguren können sie spielen: Menschen sind in Planung von vornherein schon draußen. Sie sind nicht einmal mehr der Sprache Wert, geschweige denn kommen sie noch zu ihrem Wort.

Wohlgemerkt: Die Sprache der Planung bildet in ihrem hoheitlichen Vollzug Wirklichkeit nicht mehr ab, sondern gestaltet sie nach ihrem Planmodell. In der Planung der Ordnung seines Raumes ist also der Mensch nicht nur den rechtsstaatlichen Tod, sondern auch den sprachlichen gestorben.

Eine prekäre, ja gefährliche Situation: Die Planung und Ordnung des Raumes nimmt in Anspruch, total über die Lebensbedingungen der Menschen und damit über diese selbst verfügen zu können; sie hat aber ihr eigenes Planungsverfahren methodisch so gestaltet, daß in ihrem virtuellen Planungsraum, in dem die entscheidenden planerischen Operationen durchgeführt werden und nach dem die soziale Realität zurechtgerichtet wird, der Mensch gar nicht mehr existent ist. Im Planungsraum gibt es nur mehr fungible Größen und keine Menschen. — Die können sich nur mehr im Vollzug der Ordnung, die über sie verhängt wurde, plangemäß verhalten und nicht mehr subjekthaft handeln. So wurde der handlungsfähige Bürger aus der Ordnung seines Raumes hinauseskamotiert.

Nicht zufällig reklamierte daher auch der Faschismus »Raumordnung« als sein genuines Lenkungsinstrumentarium der Gesellschaft. Gemäß E. Jarmer, einem führenden Theoretiker der NS-Raumforschung, liegt das »Wesen der Raumordnung, wie sie der nationalsozialistische Staat geschaffen hat« im Unterschied zur städtebaulichen Planung, deren »Zielsetzung in der baulichen Gestaltung« lag, darin, daß »es sich bei der nationalsozialistischen Raumordnung um die Erfassung der strukturellen Grundlagen eines Gebietes und iher organischen Entwicklung nach raumpolitischer Zielsetzung« handelt. [65]

Wer ein Gebiet mittels Zugriffs auf seine strukturellen Grundlagen zur Entwicklung nach raumpolitischer Zielsetzung »gestaltet«, der sollte eigentlich wissen, was er treibt: Raumordnung, so wie sie die Nazis hinterlassen haben. Die Nazis konnten sich freuen. Wir Bürger nicht. Rainer aber verspricht viel:

»Die Ordnung des städtischen Lebens und Wirtschaftsraumes im unmittelbaren Kontakt mit den verantwortlichen Spitzen.« (Planko S. 1)

Von der Verschiebung zur Verschwindung — oder: Wie Räume sicher werden

400.000 Menschen zu verschieben ist vermutlich keine Kleinigkeit, auch wenn für solche Planung die seinerzeitigen Mittel der Raumordnung (Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung) im Unterschied zur Nazi-Zeit ungeniert, weil gesetzlich gesichert, eingesetzt werden können. Umso auffälliger ist die kärgliche Begründung und theoretische Absicherung der Maßnahme im Planko durch Rainer. Raumordnung bzw. Stadtplanung nehmen zwar in Anspruch, daß nichts dem Zufall überlassen bleibt. Aber bereits die Frage, wer denn da »verschoben« werden solle, bleibt unbeantwortet. Wir wissen schon: Raumordnung nimmt den Menschen nicht die Sprache, nur in die Pflicht und hat sie schon verschoben, bevor sie noch zu Wort gekommen sind.

Typisch das methodische Vorgehen des Ordners: Das Gebiet wird definiert, die Menschen hat’s damit erwischt:

»Die Darstellung der ›erneuerungsbedürftigen Baugebiete‹ zeigt, daß diese Übelstände fest im ganzen dichtverbauten Gebiet anzutreffen sind. Dieses Gebiet bedarf daher der Gesundung und Erneuerung ...« (Planko S. 72)

Da »ein Gebiet« nicht reicht, wird’s gleich zu mehreren, wenn Rainer eine Untersuchung zitiert, die zeigt, »daß diese Gebiete ständig Bewohner« verlieren, wobei wir annehmen können, daß den Planer weniger die »aus den Wohnungen verschwundenen« bzw. »wahrscheinlich gestorbenen Bewohner« — so genau weiß er’s selber nicht, spielt ja auch keine Rolle mehr: beim planerischen Zugriff rührt sich sowieso keiner mehr — interessieren, als vielmehr die Hinter- und Verbliebenen:

»Es ist sehr wahrscheinlich, daß das die Ablösung einer finanziell leistungsfähigeren Schichte, die in bessere Wohnungen hinüberwechselt, durch eine weniger leistungsfähige bedeutet, die sich mit den Altbauwohnungen begnügen muß. Auch ein zweiter Umstand spricht dafür, daß besonders die Althäuser eine Deklassierung erfahren [...] der Altersaufbau ihrer Bewohner [...] weist [...] eine deutlich stärkere Überalterung auf.« (Planko S. 72 f.)

Wenn wir noch hinzudenken, was der Planer 4 Seiten davor als »vielleicht wichtigste und schwierigste Aufgabe modernen Städtebaues« bezeichnete, dann erschließt sich die Logik der »Bevölkerungsverschiebung« zwecks »Gesundung«: Unter dem Titel »Dezentralisation der City« spricht er von »der Notwendigkeit, im Bereiche des übergeordneten Stadtzentrums ausreichend Platz für [...] die Verwaltung zu schaffen« (S. 68) und davon, daß »die vorhandenen großen Geschäftsstraßen des Zentrums und [...] der Mariahilfer Straße [...] aus vielen Gründen für Wohnungen ungeeignet« sind (ebd.) sowie von »fußläufigen Kaufbezirke[n]« in der City »mit am Rande liegenden Parkplätzen« (S. 107). Die »Entlastung der City« betrifft daher vermutlich weniger »leistungsfähige«, weniger »fußläufige« und »überalterte« Menschen.

Eine gestylte, geschäftstüchtige City der Macht hätte der Planer geschaffen, womit sie auch endlich »entleert« wäre von potentiell »unruhiger« Bevölkerung, die ja bekanntlich eher in »weniger leistungsfähigen« Schichten anzutreffen ist. Städtebaulich und damit endlich wäre das leidige sicherheitspolitische »Problem« vom Tisch, das schon mehrmals vergeblich angegangen wurde. So etwa 1848/49, als der Minister für öffentliche Arbeit »zur Dringlichkeit der Notstandsbauten formulierte, [damit] sollten »die Hände der Arbeiter mit Erdbewegung« und diese aus dem Kernbereich der Residenzstadt gebracht werden«.

Und auch beim Ringstraßenbau gab man vor, »mit dem Bau von Wohnungen für den Mittelstand im Stadtzentrum Flächen für die Wohnnutzung der unteren Klassen in den anschließenden Vorstadtbezirken schaffen zu können«.[51[L. Redl, H. Wösendorfer, Die Donauinsel, Wien 1980, S. 483]]

Der Schock saß tief bei den Mächtigen und Rechten vor den »Zusammenrottungen« der ewig unzufriedenen Massen, vor allem in den Zentren der Macht. Dislozierung und »zwangsläufige« Verschiebung standen auf dem Programm. Auch in faschistischen Zeiten wurde versucht, das soziale Problem städtebaulich und damit nicht wirklich zu »lösen«, sondern hinter Mauern, möglichst »zellenartig«, im »sozialen Wohnbau« verschwinden zu lassen:

»Gerade aus diesen Enttäuschungen heraus wurden aber auch die Großstädte der Boden für politische Massengemeinschaften staats- und volksfeindlichster Prägung. [...] Der typische Ausdruck dieser »Gemeinschaft« war, da die Raumenge der Stadt keine großen Kundgebungen nicht gestattete, [...] der Demonstrationszug, ein heute überwundenes Requisit zur Herbeiführung willens- und stimmungsmäßiger Äußerungen großer Menschenmassen.« [66]

Wie sich zeigt, wurde dies Problem in den Rainer’schen Gartenstädten endgültig der »Endlösung« zugeführt: In ihnen und der Enge ihrer »naturnahen Wohngassen« ist der öffentliche Raum den betonierten Tod der Verplanung gestorben.

[51H. Neuhofer, 30 Jahre Raumordnung in Österreich, Archiv für Kommunalwissenschaften II/1986, S. 286

[52Vgl. H. Lackner, Die Gartenstadt Puchenau, in: Festschrift Puchenau, Puchenau 1993, S. 207

[53RM H. Kerrl, in: Grundlagen des NS-Staates, Bd. II, Berlin o.J., S. 64

[54Bericht zur Tagung der DAF 1938, in: Raumforschung und Raumordnung 1938, S. 501

[55C. Culemann, Zur Methodik der Stadtgestaltungspläne, in: Raumforschung und Raumordnung 1941, S. 404

[56Ebda S. 405

[57Rainer, Göderitz u. Hoffmann, Die gegliederte und aufgelockerte Stadt, Tübingen 1957, S. 24

[58Rainer, Planungskonzept Wien, S. 68

[59G. Ziegler (Landesplaner), Raumordnung als Gemeinschaftsaufgabe, in: Raumforschung und Raumordnung, 1942, S. 35

[60H.Muhs, Die Raumordnung in der nationalsozialistischen Staatspolitik, in: Raumforschung und Raumordnung, 1937, S. 520

[61R. Rainer, Gartenstadt Puchenau II, Wien o.J., S. 49

[62R. Rainer, Die Wohndichte in Berlin, in: Zentralblatt der Bauverwaltung, 1939, S. 1124

[63R. Rainer, Gartenstadt, S. 60

[64l.c. Rainer, Planko S. 125, aus: Die Welt, 29.12.1961

[65E. Jarmer, Verwaltung und Raumordnung, in: Raumforschung, 1940, S. 436

[66R. Hoffmann, Städteballende Kräfte, in: Raumforschung, 1938, S. 249

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Dezember
1993
, Seite 61
Autor/inn/en:

Franz Untersmayr:

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