FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1982 - 1995 » Jahrgang 1993 » No. 469-472
Karl Pfeifer

Methodischer Massenmord und die Methoden eines Massenblattes

Opfer der Opfer

Der französische Historiker Pierre Vidal-Naquet setzt sich in seinem Buch „Les Assassins de la Mémoire“ (Die Mörder der Erinnerung) mit den Leugnern und Verharmlosern der Schoa auseinander und erklärt den Begriff „Inexistentialismus“ als Leugnung von gesellschaftlichen, politischen, kulturellen oder biologischen Phänomenen.

Der Umgang des offiziellen Österreich mit dem Anteil von Österreichern an den Verbrechen des Nationalsozialismus und das beharrliche Leugnen des Antisemitismus nach 1945 kann mit „Inexistentialismus“ umschrieben werden. Nach dem Krieg hatte man kein Interesse, die überlebenden österreichischen Juden nach Österreich zurückzuholen (Ausnahme: Viktor Matejka). Allein durch ihre Anwesenheit hätten sie vielleicht der Staatsdoktrin widersprochen, daß Österreich das „erste Opfer des Faschismus“ sei. Der Bürgermeister von Wien, Dr. Helmut Zilk, formulierte anläßlich der Eröffnung einer Ausstellung zum „Judentum in Wien“, im November 1987 plastisch, als er meinte, die österreichischen Juden wären „Opfer der Opfer“.

Österreich ist nach 1945 nicht nur ein Land ohne Juden (heute zählen die Israelitischen Kultusgemeinden etwa 8.000 Mitglieder), sondern auch ein Land ohne Antisemiten und selbstverständlich auch ohne Antisemitismus. Doch gesellschaftliche Phänomene verschwinden nicht, wenn man sie leugnet oder einfach bagatellisiert.

Kein Thema für Emigranten

Der echte Österreicher Kreisky („Ich komme beiderseits aus einer alten österreichischen Familie, die schon vor hundert Jahren dem österreichischen Staat gute und nützliche Dienste geleistet hat“, SK, 18.2.1970) verharmloste den österreichischen Antisemitismus und prangerte die angebliche „Ehrlosigkeit“ der Vorgangsweise Wiesenthals an. Kreisky wies „im Namen aller Österreicher“ den Vorwurf (der so nie erhoben wurde) des Antisemitismus empört zurück. Zur Zeit seiner Auseinandersetzung mit Wiesenthal konnte Kreisky mit der publizistischen Unterstützung der »Neuen Kronenzeitung« (NKZ) rechnen. Das sollte sich 1986 ändern, als Richard Nimmerrichter alias „Staberl“ am 13. April in der NKZ einen Artikel unter dem Titel: „Kein Thema für Emigranten“ veröffentlichte und den Vertriebenen pauschal das Recht absprach, über Täter zu reden.

Über solche Dinge zu urteilen, steht aber jenen gewiß nicht zu, denen damals das unsägliche Glück zuteil geworden ist, noch rechtzeitig vor der Tyrannei Hitlers in die Emigration zu flüchten. Diese glücklichen Mitbürger können nämlich gar nicht wissen, wie es damals wirklich gewesen ist! ...

Wem der seltene Vorzug des Schicksals zuteil geworden ist, sich diese dreckige Zeit durch rechtzeitige Flucht ins Ausland zu ersparen, verdient unsere Glückwünsche. Wir aber, die Unglücklichen, verdienen es wiederum nicht, von den Glücklichen im nachhinein darüber belehrt zu werden, was wir damals hätten tun sollen. Das ist kein Thema für Emigranten!

Den österreichischen „Inexistentialismus“ punkto Antisemitismus wiesen u.a. Bunzl, Marin, Knight und Spira [1] nach. Spira und Knight dokumentierten, wie das offizielle Österreich auch nach der Befreiung durch die Alliierten am politischen Antisemitismus festhielt. Allerdings wurde dies im Gegensatz zur Zeit vor 1938 nicht zugegeben. Immer wieder kam es deswegen zu politischen Skandalen. Einige Mitglieder der heutigen sozialdemokratischen Elite machten sich Anfang der sechziger Jahre im Kampf gegen den antisemitischen Professor Borodajkewicz einen Namen.

Mehr als alle anderen hat Dr. Kurt Waldheim dafür gesorgt, daß offensichtlich wurde, was viele Österreicher denken. Kritische Historiker, Soziologen, Politologen und Linguisten erhielten die Möglichkeit nachzuweisen, daß in Österreich der Antisemitismus auch nach 1945 weder aus der Politik, noch aus den Massenmedien verschwunden war.

Dichand und der „Kannibalismus“

Nach 1986 läßt sich der „Inexistentialismus“ nicht mehr aufrechterhalten. Chefredakteur und Herausgeber Hans Dichand, der in der NKZ unter dem Pseudonym „Cato“ schreibt, warf z.B. am 9. Juni 1986 dem Jüdischen Weltkongreß (WJC) symbolischen Kannibalismus vor:

... Dabei kommt es wie einst zu zwei Erscheinungsformen der Menschenfresserei, zum Endokannibalismus (innerhalb des eigenen Stammes) oder zum Exokannibalismus (das Verzehren von Stammesfremden). In ganz besonderen Fällen, wie bei Waldheim, treten Endo- und Exokannibalismus gemeinsam auf — sozusagen unter der Parole »Menschenfresser aller Länder, vereinigt euch!« Auf diese Weise kam es zwischen New York, Wien und Tel Aviv zu erstaunlichen Erscheinungen ...

Der Autor deutete Ritualmordklischees an und mit dem Spruch „Menschenfresser aller Länder vereinigt euch!“ sowie der Ortsangabe (New York, Wien und Tel Aviv) eine internationale links-jüdische Weltverschwörung. [2]

Die Anzeige gegen Staberl

Die Israelitische Kultusgemeinde hat im Juni 1992 neben etlichen Privatpersonen bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den »Kronen-Zeitungs«-Kolumnisten Richard Nimmerrichter („Staberl“) wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen die Paragraphen 3g und 3h des NS-Verbotsgesetzes erstattet.

‚Staberl‘ hat in seiner Kolumne vom 10. Mai 1992 zum Thema »Methoden eines Massenmordes“ — so die Anzeige — „eindeutig den Tatbestand der Verharmlosung von NS-Verbrechen erfüllt.

Die wörtliche Interpretation einiger Passagen dieses Artikels reicht bereits zu seiner strafrechtlichen Beurteilung aus:

‚Nur verhältnismäßig wenige der jüdischen Opfer sind vergast worden.‘

‚Nüchterne Tatsache ist aber wohl, daß die Nazis die große Mehrheit ihrer jüdischen Gefangenen auf andere Weise umgebracht haben.‘

Hinsichtlich der Tatbildmäßigkeit allein dieser Textstellen kann auf die Urteile des OGH vom 27.9.1978 (EVBI 154/79) sowie vom 6.3.1980 (EVBl 149/80) verwiesen werden. Spätestens seit diesem Urteil wurde klargestellt, daß von den ursprünglichen Erfordernissen des Gutheißens bzw. Verherrlichens nationalsozialistischer Einrichtungen und Ziele abgegangen und bereits die „schlichte“ einseitige Verharmlosung — gerichtsnotorischer — menschenrechtswidriger nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen als ausreichende Grundlage einer Verurteilung nach § 3g Verbotsgesetz anerkannt wurde.

Nach Auffassung der Anzeigerin stellen alleine die wiedergegebenen Textstellen einen Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 3g und 3h Verbotsgesetz dar.

Eine sorgfältige Lektüre des Artikels in der NKZ vom 10.5.1992 weist den Vorsatz des Journalisten nach, die nationalsozialistischen Verbrechen an Juden gröblich zu verharmlosen.

  1. »Methoden eines Massenmordes« (Titel): Damit wird dem Leser subtil mitgeteilt, daß es sich nicht um ein in der Geschichte der Menschheit singuläres Ereignis organisierten staatlichen Verbrechens dieser Dimension gehandelt hatte, sondern eben um einen von mehreren Massenmorden.
  2. Im ersten Absatz des Artikels wird durch den Vergleich eines Mordprozesses an einem Angeklagten und dem organisierten Massenmord des NS-Regimes letzterer durch den Vergleich selbst — für den Leser — an Bedeutung gemindert.
  3. ‚... in einem halbwegs zivilisierten Staat ...‘ insinuiert mit dem nachfolgenden Text, daß ein Staat, der die Auschwitz-Lüge unter Strafe stellt, nicht ‚so halbwegs zivilisiert‘ sei.
    Der Vergleich im ersten Absatz des Artikels ist sachlich unrichtig: Natürlich wird in einem normalen Mordprozeß der Art des Mordes durchaus eine wesentliche Bedeutung zugemessen, da auch beispielsweise von der Brutalität der Mordhandlung die Strafzumessung entscheidend abhängen mag. Es wird also ein falscher Vergleich verwendet, um zu verharmlosen.
  4. Es wird eine rechtlich völlig falsche These aufgebaut, um sie dann mit antisemitischen Stereotypen anzureichern. Die falsche These: das Verbot der ‚Auschwitz-Lüge‘, gemeint wohl die §§ 3g und 3h Verbotsgesetz, würde sich lediglich mit der Frage befassen, ob vom Täter geleugnet werde, daß ‚Juden unter Hitler vergast worden sind‘ Es ginge nämlich bei dieser Strafnorm ‚anscheinend weniger darum, ob das Verbrechen begangen worden ist‘, sondern um ‚die von den Nazis angewendete Tötungsart‘. Weder § 3g noch 3h Verbotsgesetz enthalten den vom Autor unterstellten Inhalt. Sie stellen jegliche Art der Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung wie auch jede wie auch immer begangene Form der nationalsozialistischen Wiederbetätigung unter Strafe.
    Es ist daher die Grundaussage des Artikels rechtlich falsch und offensichtlich bloß vorgeschobenes Motiv einer in eine ganz andere Richtung, nämlich Wiederbetätigung, abzielende Tendenz.
    Auf der Grundlage dieser rechtlich unrichtigen These wird von den ‚Mordverbrechen des Hitler-Regimes an den weniger begüterten Juden‘ gesprochen. Dies verniedlicht zum Einen den Massenmord, indem der Eindruck erweckt wird, daß es sich um ein ‚Mordverbrechen‘ des ‚Hitler-Regimes‘, und nicht etwa um Verbrechen von Millionen Menschen gegen Millionen Menschen gehandelt habe und unterstellt gleichzeitig das alte antisemitische Stereotyp vom reichen Juden. Der Autor verwendet die Wendung ‚weniger begütert‘, um zum Ausdruck zu bringen, daß es nicht reiche und arme Juden, sondern bloß mehr oder „weniger“ begüterte Juden gibt. Vor allem aber suggeriert der Artikel, daß die Ermordung ohnedies nur jene (wenigen?) armen Juden betroffen habe, die sich nicht ‚loskaufen‘ konnten.
    Die ‚Vergasung der Juden unter Hitler‘ ist — so wörtlich die Terminologie des Autors — eine ‚Annahme‘, also offensichtlich kein Faktum, sondern bloß eine These.
  5. Der Autor berichtet über seine ‚gewissen persönlichen Erfahrungen‘ und von ‚einigen Konzentrationslagern‘, in denen ‚Vergasungseinrichtungen‘ gefunden worden seien. Der Umstand, daß der Autor die Vernichtungslager nicht als eigene Kategorie des Massenmordes begreift, sondern — entgegen der herrschenden zeitgeschichtlichen Terminologie — lediglich ‚Konzentrationslager‘ kennt, ist neuerliche Verharmlosung. Er spricht hier auch nicht von Gaskammern, sondern von ‚Vergasungseinrichtungen‘.
    Im selben Absatz wird von den ‚Zeitungen der Welt‘ gehandelt. Hier wird ein weiteres antisemitisches Stereotyp angesprochen, nämlich die vielen Lesern des Autors geläufige behauptete Beherrschung der Weltpresse durch das Weltjudentum. Da versteht dann auch jeder, daß sich hier eine ‚vereinfachende journalistische Manier‘ entwickelte, ‚pauschal von der Vergasung der jüdischen Opfer Hitlers‘ zu schreiben.
  6. Es wehren sich dann gegen diese Lobby jüdischer Zeitungsinhaber ‚manche Fachleute‘, die sich gegen den Vorwurf wehrten, daß ‚das Töten so vieler Menschen‘ (wie vieler?) ‚mit Gas rein technisch eine Unmöglichkeit gewesen wäre‘.
  7. Der Verdächtige verwendet überwiegend passive Verbenformen: ‚vergast worden‘, ‚verhungert oder erschlagen worden‘, ‚umgekommen‘, ‚erfroren oder an Entkräftung gestorben‘. Die passive Verbalform verhindert den Eindruck des systematischen in der Geschichte beispiellosen Massenmordes. Auch diese Begriffswahl beweist die gezielte und außerordentlich subtil formulierte Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes durch den Angezeigten.
  8. Es erfolgt eine undifferenzierte Gleichsetzung der Todesarten in den Nazi-KZs und in den sowjetischen Kriegsgefangenenlagern mit dem systematisch geplanten industriellen Massenmord in den Gaskammern des Dritten Reichs. Diese Gleichsetzung ist eine Verharmlosung der Vernichtungslager.
    Die am Ende dieses Absatzes gestellte, scheinbar logische Frage (‚warum hätten die Nazis die Komplikation sich antun sollen, alle Juden zu vergasen, wenn es doch so leicht anders ginge‘) ist bloß der — (schein-) — logische Abschluß der verharmlosenden und daher strafgesetzwidrigen Grundthese am Anfang dieses Absatzes. Dies wird auch daran deutlich, daß die Beispiele, die der Autor anschließend in diesem Absatz an Todesarten anführt (verhungern und an Seuchen sterben) nichts mit der typischen Todesart in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten gemein haben.
  9. Im letzten, nämlich siebenten Absatz seines Artikels wird gleichgesetzt das ‚Andenken an den ... Kreuzigungstod Jesu Christi‘ mit der ‚Märtyrer-Saga der so barbarisch vergasten Opfer Hitlers‘. Alleine diese Gleichsetzung des Kreuzigungstodes eines Menschen mit dem systematischen Massenmord ist tatbildmäßig. Aber mehr noch: der Kreuzigungstod Jesu Christi ist nach Auffassung des Autors ‚wohl noch barbarischer‘, also gravierender als die Ereignisse des Holocaust.
    Auch in diesem Vergleich ist das sprachliche Detail wesentlicher Bestandteil der zweifellos gründlichen Wirkung des angezeigten Artikels: Die dritte Generation überlebender Juden ‚braucht‘ eine ‚Saga‘, die Christen hingegen ‚pflegen‘ ein ‚Andenken‘. ‚Märtyrer-Saga‘ und ‚brauchen‘ beweisen den vom Autor auch gezielt eingesetzten und gewollten Inhalt: ‚Mißbrauche von Lügen‘ wohingegen das ‚Andenken pflegen‘ berechtigte Wahrnehmung von Interessen ist.

Die subjektive Tatseite des Angezeigten ist klar erkennbar, wenn andere Elemente der Berichterstattung der NKZ des letzten Monats, aber auch davor analysiert werden.

Es handelt sich bei dem gegenständlichen Artikel nicht um ein zufälliges Produkt des Wiederbetätigungswunsches des Angezeigten, sondern vielmehr um eine gezielte Politik der Tageszeitung, deren populärer Kolumnist der Verdächtige ist.

Dies ist aus der Fülle der Artikel zu entnehmen, welche in der NKZ zu dem Strafverfahren gegen Gerd Honsik erschienen sind. Der inkriminierte Artikel ist Teil einer konsequenten Schreibweise, welche sich gegen die Anwendung des Verbotsgesetztes, sohin gegen die österreichische Rechtsordnung, wendete.

Amerikanischer Druck gegen „politische Umweltverschmutzung“?

In einem NKZ-Staberl-Kommentar vom 5. Juli 1992 wird behauptet, die Novellierung des Verbotsgesetzes

ist nicht zuletzt unter massiven Druck aus Amerika ... erlassen worden, das dem Bürger genau vorschreibt, was er über die Untaten des seinerzeitigen Hitlerregimes zu sagen und zu denken habe.

Tatsächlich hat das österreichische Parlament einstimmig folgende Gesetzänderung im Februar 1992 beschlossen: Aus dem Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Verbotsgesetz geändert wird (Verbotsgesetz-Novelle 1992):

§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

IKG-Präsident Paul Grosz betonte Anfang Juli 1992, daß gegen „das Ausmaß der politischen Umweltverschmutzung“ eingeschritten werden müsse. Der Akt „Staberl“ wanderte mehr als ein halbes Jahr zwischen Staatsanwaltschaft und Justizministerium. Nach einem Beschluß der Staatsanwaltschaft wird kein Verfahren gegen Richard Nimmerrichter alias Staberl eröffnet. Die Begründung: Er hat den nationalsozialistischen Völkermord zwar verharmlost, jedoch nicht „gröblich“. Hat sich der Justizminister davon beeindrucken lassen, daß die NKZ von Millionen gelesen wird?

Wer ist mächtiger?

Staberl spricht von der Kultusgemeinde als „einer derart mächtigen Organisation“. Die Mär von der „jüdischen Macht“ gehört zum Stehsatz antisemitischer Publizistik.

Max Weber definiert Macht als

die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.

Das Massenblatt mit der antisemitischen Blattlinie ist eindeutig mächtiger als die kleine Israelitische Kultusgemeinde. Das weiß auch Staberl, der fordert, Bundeskanzler Vranitzky solle sich von der Israelitischen Kultusgemeinde distanzieren:

Nun aber, da die Staatsanwaltschaft die 283 Seiten umfassende Klageschrift der Kultusgemeinde gegen Staberl nach monatelanger genauer Prüfung als unberechtigt zurückgewiesen hat, vermißt man jedwede ‚Distanzierung‘ des Bundeskanzlers von der Kultusgemeinde, die einem unter der Regierung Vranitzky lebenden Bürger solches Unrecht zugefügt hat.

(NKZ 93 2 21)

Zum Schaden für die Demokratie kommt noch der Spott. Vranitzky war der erste österreichische Politiker, der schon vor Jahren in der Pressestunde des ORF das Gerede von der „jüdischen Weltverschwörung“ gegen Österreich als „Gewäsch“ qualifiziert hatte. Die NKZ wiederholt immer wieder die Mär von der „Jüdischen Weltverschwörung“?

Medizin nach Tod des Patienten?

Die Tatsache, daß ein Massenblatt den industriellen Massenmord verharmlosen kann und nicht befürchten muß, Leser zu verlieren, beweist eindeutig, daß die „inexistenzialistische“ Haltung eines Teils der politischen Elite keine zufällige ist. Man hat Angst vor der NKZ und möchte deren Konsumenten nicht verärgern.

Gültig bleibt, was der große Satiriker Jonathan Swift vor 283 Jahren schrieb:

Die Falschheit fliegt, und die Wahrheit kommt hinterhergehinkt; wenn also die Menschen der Täuschung gewahr werden, ist es bereits zu spät: Der Hieb hat längst gesessen, und die Lügengeschichte hat ihre Wirkung getan; ähnlich wie bei einem Mann, der sich eine schlagfertige Antwort ausdenkt, wenn das Thema bereits gewechselt ist oder die Gesprächspartner sich wieder getrennt haben, oder wie bei einem Arzt, der eine unfehlbare Medizin findet, nachdem der Patient gestorben ist.

Angesichts der natürlichen Veranlagung vieler Menschen zum Lügen und noch weit größerer Mengen zur Leichtgläubigkeit bin ich in Verlegenheit geraten, was ich mit der so häufig von jedermann im Munde geführten Sentenz ‚Die Wahrheit obsiegt doch letzten Endes‘ anfangen soll. [3]

Gewisse ÖVP-Politiker (und Massenmedien) dachten 1986, mit dem Appell an antisemitische Emotionen die politische Welt Österreichs aus den Angeln heben zu können. Zunächst schien ihre Rechnung aufzugehen, wurde doch zum erstenmal nach 1945 ein Konservativer zum Bundespräsidenten gewählt. Doch — das sagten klügere ÖVP-Politiker voraus — bereitete man mit einer derartigen Politik nur das Terrain, auf dem Haider reüssierte. Die meisten SPÖ-Politiker (und die Grünen) hatten damals nicht den Mut, aktiv gegen diese Strömung aufzutreten. Diese Haltung brachte ihnen kein Glück. Ihr Zurückweichen wurde nicht belohnt.

Der Erfolg des Lichtermeers zeigt, daß wesentliche Kräfte der Gesellschaft für Demokratie mobilisierbar sind. Dem Beispiel Staberls, der die Teilnahme am völkischen Begehren propagierte, folgten nicht einmal alle FPÖ-Wähler.

Vranitzky hat die eindeutige Abgrenzung von Haider nicht geschadet, die Wähler honorierten seine Haltung.

Droht uns ein NKZ-Fernsehen?

Armin Thurnher meint:

Doppelt unheilvoll wird die Rolle der »Krone« aber dadurch, daß sie ihres Erfolges wegen zum Vorbild oder Gegenbild der restlichen Presse des Landes wird — alles definiert sich über sie, sei es in Gegensatz oder Nachahmung. Eine erfolgreiche Zeitung, lautet die Lehre aus dem Erfolg der »Krone«, kann in Österreich nur so aussehen wie die »Krone« — ein Ressentiments-geladenes Bündel von Emotionen, in dem nicht eigenständige Redakteure agieren, sondern in dem eine homogen agierende Redaktion die Befehle eines Herausgebers ausführt. [4]

Soviel zum Meinungspluralismus der NKZ.

In der NKZ wird die österreichische Vergangenheit in der Nazizeit in der Regel mit propagandistischen Mitteln verfälscht. Verharmlosung des NS-Regimes charakterisiert die meisten zeitgeschichtlichen Berichte der NKZ. Bagatellisierung der NS-Gewaltverbrechen ist und bleibt aber der Kern der rechtsextremen Propaganda, die den industriellen Massenmord an Menschen immer wieder leugnet oder verharmlost.

Die NKZ läßt diesen Massenmord des öfteren schlichtweg im milden Licht der Verharmlosung erscheinen.

Je mehr das NS-Regime entlastet werden kann, desto positiver oder akzeptabler erscheinen die einzelnen Forderungen des Rechtsextremismus und des politischen radikalen Konservatismus, die dreist vertreten werden.

Die NKZ, an der die WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) zu 49% beteiligt ist, droht nun eine Fernseh- bzw. Radiostation in Österreich zu übernehmen. Sollen die Österreicher nun auch von den „privatisierten“ elektronischen Massenmedien mit rechtsextremer Propaganda berieselt werden?

Die politische Machtelite Österreichs muß diesen Widerspruch lösen: Kann man sich auf einen österreichischen Grundkonsens berufen, der im antifaschistischen Auftrag der Wiedergewinnung der Selbständigkeit Österreichs durch die Niederwerfung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begründet ist und durch den Österreichischen Staatsvertrag international garantiert wird, und gleichzeitig die Verharmlosung der nazistischen Barbarei in Politik und Massenmedien dulden?

Der Antisemitismus wird geleugnet

Um Staberls Methode vorzuführen: Herr Nimmerrichter ist kein Nazi oder Neonazi, trotzdem ist die folgende Gegenüberstellung nicht zufällig:

Der faschistische Agitator

Verwirft der Agitator den Antisemitismus oder versichert er die Hörer geradezu seiner prosemitischen Gefühle, dann handelt es sich um Abwandlungen der rhetorischen Figur der Apophase (man erwähnt etwas, indem man die Absicht bestreitet, es zu erwähnen). Die Form, manchmal schon der bloße Ton solcher Erklärungen strafen ihren vorgegebenen Inhalt Lügen.

Das Publikum weiß Bescheid; denn der Agitator versteht es sehr wohl, inmitten solcher Beteuerungen eine antisemitische Nuance anzubringen ...

Aus diesen Formulierungen kann man die tatsächliche Taktik der Antisemiten ablesen: die Juden müssen immer unter irgendeinem Vorwand angegriffen werden; die Tatsache der Judenverfolgung muß politisch ausgeschlachtet werden. Wenn nun trotz der aufrichtigen Anstrengungen des Agitators der Antisemitismus noch immer blüht, dann ist das nicht seine Schuld. Manchmal gibt er sogar vor, die Juden zu verteidigen, und erteilt den krassen Antisemiten Rügen ...

Der Agitator ist so sehr ein Gegner des Antisemitismus, daß er die Juden beschwört, die Anlässe dazu aus der Welt zu schaffen, und ihnen Ratschläge erteilt, wie sie das bewerkstelligen könnten. Dadurch aber beweist er nur, daß die ‚bösen‘ Juden ihre destruktive Tätigkeit nur unter dem passiven Schutz der ‚guten‘ ausüben können, und so schmuggelt er die Vorstellung von der Kollektivschuld ein ...

Leo Löwenthal, Prophets of Deceit. A Study of the Techniques of the American Agitator, 1949, aus: Schriften, Falsche Propheten, Studien zur faschistischen Agitation, (Suhrkamp) Frankfurt am Main, 1980-1989 Bd.I-V

Staberl alias Richard Nimmerrichter In: NKZ 7. Februar 1993

Es hat in diesem Land keinen einzigen Journalisten gegeben, der zwanzig Jahre hindurch — genau gesagt: von 1965 bis zum Beginn der niederträchtigen Waldheim-Kampagne im Jahre 1985 — freundlicher über Juden im allgemeinen und über Israel im besonderen geschrieben hat! Dies ist mir, neben unzähligen positiven Begegnungen mit jüdischen Überlebenden der Hitler-Ara, umso leichter gefallen, als ich bis zum heutigen Tag in meinem ganzen Leben keine stärkere Emotion verspürt habe als meinen seinerzeitigen Haß gegen das Hitler-Regime. Ich habe dazu kein Ge- und kein Bedenkjahr benötigt, auch zu dem dummen Begriff der ‚Trauerarbeit‘ habe ich keine Veranlassung gehabt; denn ich bin schon gegen Hitler und sein System gewesen, ehe seine Truppen noch am 12. März 1938 die österreichische Grenze überschritten haben. Daß ich in der Folge fünf Jahre Krieg, ein kriegsgerichtliches Verfahren wegen ‚Führerbeleidigung‘ und dann noch 16 Monate Kriegsgefangenschaft in Rußland nur durch eine unglaubliche Verkettung von glücklichen Zufällen und Umständen überstanden habe, sei nur nebenbei erwähnt. Resümee: Ich kenne manche, die in gleicher Weise Gegner des Hitler-Systems gewesen sind — keinen hingegen, der ein größerer Gegner gewesen sein konnte. Den Ehrabschneidern von der Israelitischen Kultusgemeinde ins Stammbuch: Die Annahme, daß ich je ein Nazi gewesen sein könnte oder erst geworden wäre, hat den gleichen Wahrscheinlichkeitsgehalt für sich wie etwa der Verdacht, daß der Oberrabbiner von Jerusalem eine Schweinezucht betreibe. [...] Rechtslage hin, Rechtslage her: der — mir völlig unbekannte — Staatsanwalt Redl hatte diesen Mut wohl auch nötig, als er sich in unbeirrbarer Verfolgung rechtsstaatlicher Prinzipien dazu entschloß, einer derart mächtigen Organisation wie der Kultusgemeinde nicht willfährig zu sein.

Presseförderung der Republik Österreich für die »Neue Kronenzeitung«

  in öS
1992 5,307.074,06
1991 2,650.363,90
1990 2,752.674,70
1989 3,074.610,50
1888 1,944.359,60
1987 2,496.652,70
1986 3,461.968,20
1985 3,621.837,60
1984 3,372.253,30
1983 3,003.408,80
1982 3,232.955,70
1981 3,734.499,80
Summe in 12 Jahren: 38,652.658,86

Andere Förderungen

Die Firma Mediaprint, zu der auch die NKZ gehört, und die zu 49 Prozent in den Händen der WAZ (Westdeutschen Allgemeinen Zeitung) ist, erhielt vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter dem Titel Arbeitsmarktförderung von 1988 bis jetzt 48,4 Millionen Schilling, von der Stadt Wien, unter dem gleichen Titel und im gleichen Zeitraum, 24,2 Millionen Schilling.

Insgesamt soll die Mediaprint unter dem Titel Arbeitsmarktförderung von Bund und Stadt Wien 200 Millionen Schilling erhalten.

Weil Leistung sich wieder lohnen muß.

[1Bunzl J./Marin B., Antisemitismus in Österreich, Innsbruck 1983; Knight R. (Hg), „Ich bin dafür, die Sache in die Länge zu ziehen“ Die Wortprotokolle der ö Bundesregierung 1945-52 über die Entschädigung der Juden, Ffm 1988; Spira L., Feindbild Jud’, Wien 1980

[2Ruth Wodak, Peter Novak, Johanna Pelikan, Helmut Gruber, Rudolf de Cilia und Richard Mitten, Wir sind alle unschuldige Täter, Diskurshistorische Studien zum Nachkriegsantisemitismus in Ö, suhrkamp tb, 1990

[3Jonathan Swift: „Eine Abhandlung über die Kunst der politischen Lüge“, The Examiner, No. 15, 2. bis 9. November 1710, zitiert aus Respektlose Schriften, Reclam Leipzig, 1979

[4Armin Thurnher „Schwarze Zwerge“ Österreichs Medienlandschaft und ihre Bewohner, 1992, Sonderzahl, Wien

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Erstveröffentlichung im FORVM:
April
1993
, Seite 6
Autor/inn/en:

Karl Pfeifer:

Karl Pfeifer, Jahrgang 1928. Im Alter von 10 Jahren Flucht mit seinen Eltern nach Ungarn. Mit 14 gelingt ihm die Auswanderung nach Palästina, wo er nach einer Ausbildung im Kibbuz im israelischen Unabhängigkeitskrieg kämpft. 1951 kehrt er nach Europa zurück, arbeitet seit 1979 als Journalist in Wien, schreibt u. a. für die Wiener Illustrierte Neue Welt und die Berliner Wochenblätter Jüdische Allgemeine und Jungle World.

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