FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1982 - 1995 » Jahrgang 1995 » No. 493/494
Gerhard Oberschlick

Lieber nicht Minister

Geschlossene Gesellschaft

I. Europarat, Menschenrechtsbüro

Es klingelt das Telephon, ein Sachbearbeiter, den ich zu seinem Glück nicht kenne, hebt ab. Wer ruft an? — Der Gesandte aus Österreich, habedierre, den ich zu meinem Glück auch nicht gekannt hab’. Aber jetzt.

Was Dr. Längle will? Der Sachbearbeiter soll eine Eingabe des Anwalts von Kremzow dem Ministerkomitee des Europarates lieber nicht vorlegen. Ich weiß nicht, wie lange der Längle gebraucht hat, aber schließlich stimmte der Sachbearbeiter zu. Er hat den Brief wirklich unterdrückt.

Wozu? — Das Ministerkomitee überwacht gemäß Artikel 54 EMRK die Durchführung von Urteilen des Gerichtshofs; alle halben Jahre wird jeder Fall auf die Tagesordnung gesetzt und der verurteilte Staat gefragt, wie er die Sache erledigt habe. Nach Längles Tat konnte Österreich sagen: Wir haben den OGH vom Urteil des EGMR informiert und bezahlt, was der Gerichtshof dem Kremzow an Kosten und Auslagen zusprach.

Mehr, so schloß das Ministerkomitee, so flugs wie messerscharf, konnte Österreich nicht machen; die Ministerdelegierten erklärten sich befriedigt und erließen eine Resolution, wonach die Überwachung nach Artikel 54 eingestellt ward.

Was in der Eingabe des Kremzow-Anwaltes stand? — Eine schlichte Information: Zur Wiedergutmachung der Verletzung von Kremzows Menschenrechten verfügt die Regierung über das Rechtsinstitut der Begnadigung. Das sollte der Europarat nicht erfahren. Er hätte nämlich darauf bestehen können, daß Kremzow begnadigt wird, damit die Konvention auch in diesem Fall »konkret« werde und ihre Rechte »Wirksamkeit entfalten«.

Warum das nicht geht? — Haiders Höbinger hat doch verlangt, »Lebenslänglich muß wieder lebenslänglich bleiben«. Das übertrumpft doch Vranitzkys Michalek mühelos allemal: 20 Jahre müssen wieder lebenslänglich bleiben! Menschenrechte für Mörder? — da sei der OGH vor!

Urkundenunterdrückung? Verleitung dazu? Die StaatsanwaltInnen sollen selbst nachschau’n, was Längle, unser Geschickter beim Europarat, da getan hat, und wer was noch; und was dann auf das alles steht.

Woher ich das von dem Längle weiß? — Von ihm selbst. Nein, nein, keine Angst: das Amtsgeheimnis ist unversehrt. Vielmehr berichtete er stolz [1] seine Tat an das Außenamt, dieses informierte [2] Kanzleramt [3] und Justizministerium; [4] dieses legte den Vorgang — man glaubt an den eigenen Schwindel — beim Verfassungsgerichtshof vor; gegen eine Beschwerde Kremzows, [5] als Beweis: Der Europarat selbst bestätigt, daß die Republik das Urteil des EGMR bereits erfüllt hätt’. Soviele Mitwisser, alle im Eid.

II. Ausbruch vom Zimmerarrest

Schrieb der Verfassungsdienst des BKA dem EGMR: Der Vorsitzende des Berufungsgerichtes im Oberschlick-Fall, ja, eigentlich hätt’ der nicht dürfen; war gemäß Strafprozeßordnung ausgeschlossen. Aber viel hat das net gemacht, er war ja nur einer von drei, und in keinem Stadium etwa Berichterstatter. Erst bei der öffentlichen Verhandlung in Straßburg mußten sie niederlegen: Der ganze Senat war ausgeschlossen, auch Beisitzer und Berichterstatter. Das hat dann denn doch wohl was g’macht.

Sag’ ich zum Kanzler: [6] Das machen die unter Deiner Verantwortung, ’90, Herstellung und Verwendung einer Lugurkunde, hab’ ich gelernt ...

Weißt, sagt er, das ist so weit ...

Ja, ergänze ich seinen Satz, das ist unter, so weit unter, daß Du nie davon weißt. Jetzt weißt es, und wer es verantwortet, auch; der Okresek muß Nachfolger vom Ermacora werden, in der Kommission. Wie man es einem Winkeladvokaten von Prater-Zuhältern nicht zugesteht, so verteidigen sie ein unvertretbares Fehlverhalten, den Verfassungsbruch von Organen der Republik, obwohl sie auf die Verfassung vereidigt sind; die hätten sie zu verteidigen, nicht irgendein herziges Imitsch.

Also red’ ma, sagt er, sag’s dort dem Langen, er soll uns einen Termin machen.

Es geht aber weiter, sag’ ich: In jeder Oberstufenklasse, sagen die Lehrer, [7] sind ein oder zwei, die glauben an die Menschenrechte — und sieben vertrauen denen. Das sind also, sag’ ich, ein Drittel der Maturanten, die wären früher selbstverständlich bei uns gelandet. Jetzt vertreibts ihr sie, vertreibts ihr die Intellektuellen & Menschenrechtsspinner zu den Liberalen und Grünen.

Das mochte er nicht bestätigen, also sage ich: Schau, die drei aus meinem Senat, die das faire Verfahren verletzt haben. Cortella ist Ende ’90 in die teils verdiente Pension gegangen; Schmid ist ihm nachgefolgt als Vorsitzender des Senats [der beim Prozeß Groß gegen Staberl sagen wird: »Es ist zur schrecklichen Mode geworden, was einem nicht paßt, als nazistisch zu bezeichnen.« Das war, weil der schrieb, er hat den Hitler überlebt, wird er auch den Groß ... dem ist im Gerichtssaal von dem Schmid schlechtgeworden [8] ]. Der Dritte heißt Hager, den habt’s ihr vom Oberlandesgericht zum Obersten befördert; der hebt jetzt pünktlich die Verurteilungen wegen Wiederbetätigung ... [9]

Er sagt nix. Ich noch was: Und den Strasser, der war Erster Generalanwalt und hat die Nichtigkeitsbeschwerde in meinem Fall gemacht; nach dem blamablen OGH-Urteil — der Fuhrmann, die Stojsits und der Graff, Funk und Öhlinger waren sich darüber einig — hat der in der ›Richterzeitung‹ [10] geschrieben: Wenn der Oberste an den Europäischen Gerichtshof gebunden sein soll, ist das eine Gesamtänderung der Verfassung, weil die Konvention nur mit einfacher Zweidrittelmehrheit des Parlaments, ohne Volksabstimmung in Verfassungsrang kam. Schmonzes, sag’ ich. Das steht in Gegensatz zu jeglicher Lehrmeinung und zum Völkerrecht. Weil es seinerzeit ähnliche Einwände gab, wurde die Konvention ja in den Verfassungsrang gebracht; steht alles in den Materialien. Das zeigt nur die verfassungswurschtige Gesinnung von dem Strasser, und wie er dem OGH in’n Arsch kräult. Daher müsse der OGH sich halt auch gefallen lassen, manchmal zu Unrecht von Straßburg gerügt zu werden, wie im Fall Kremzow, meint er. Damit kann er mich auch nicht mehr milde stimmen, daß er die Rüge vom EGMR in meinem Fall nicht für fälschlich hält, sondern mit diesem OGH-Urteil nur halt »leben kann«. Will doch eh keiner, daß er Selbstmord begeht.

Er, leicht ironisch: Is nicht wahr.

Ich, leicht erbittert [zur Belohnung ist Strasser jetzt Generalprokurator beim OGH, der für die Einheitlichkeit und Rechtmäßigkeit der gesamten Rechtsprechung sorgen soll]: Macht’s noch den Matzka zum Richter des EGMR, nach Matscher. — Also red’ ma, der Lange macht den Termin, sagt er.

Wir brauchen, sage ich noch, eine Bewegung für Menschenrechte, die werden immer verletzter: Unschuldsvermutung, Meinungsfreiheit (als ich die zugunsten des FORVM sagte, hat unser gemeinsamer ████ ganz unzynisch, ganz unwillkürlich gelacht: das ist es); Verdächtigte, Angeklagte, gleichgeschlechtlich Liebende, sogenannte Ausländer, Zeugen Jehovas: alles Minderheiten — den Haider ausgrenzen und doch nur auf ihn reagieren, reicht nicht, sage ich, die Sozialdemokratie war doch auch einmal eine verfolgte Minderheit und Weltmeisterin im Wecken von Begeisterung; das kann sie noch, wenn sie will. — Ja, sagt er, ich muß jetzt; zieht ein Handy, das geht nicht; Lansky reicht seines; er weckt sie.

P. S: Fortgelassen ist der Gesprächsteil, wo Lansky seine reiche Erfahrung entpackte und einen Vergleich zu Broda zog; wogegen ich, zimperlich, dessen »Die Republik hat einen Schlußstrich gezogen«-Antwort gegen Oscar Bronners FORVM-Beitrag von 1965 oder ’66 über diensttuende Blutjuristen einzuwenden hatte.

[1Ständige Vertretung Österreichs beim Europarat, Zl. 1. 2. 112/7-94, 3. 2. 1994

[2GZ 2215. 653/159-1-7, 15. 2. 1994

[3BKA, Verfassungsdienst

[42.229/203-IV 1/94

[5B 1641/1994; daher hab’ ich’s.

[6Bei Lanskys Kanzler-Event, 9. 9. 94, s. a. S. 5

[7Stephan Eibel schrieb dazu ein Gedicht.

[8Pressemitteilung der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Die Gemeinde, 14. 12. 1994, S. 2

[9Standard, 13. 10. 1993, 5; KTZ, 16. 10. 1993, 10

[1010Dezember 1993, Editorial, S. 1

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Februar
1995
, Seite 15
Autor/inn/en:

Gerhard Oberschlick:

Herausgeber der Print-Ausgabe des FORVM 1986-1995 und der Online-Ausgabe hier.

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