FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1968 - 1981 » Jahrgang 1979 » No. 309/310
Uli Trostowitsch

Koran und Coca-Cola

Irans Kultur und Verfassung nach der Revolution
Aufmarsch der Neuen Klasse vor dem Kaiserpalast: Mullahs, Soldaten, Khomeini-Gardisten.

Plastikgondeln aus Venedig

In unseren Breiten hört man viel von der Islamisierung. Aber zum ersten Eindruck in Teheran und den anderen iranischen Großstädten gehört die Vormacht von Madison Avenue. Khomeini-Bilder und religiöse Parolen rahmen riesige Plakatwände ein, die für Konsumgüter werben. Neben dem „Tschay“, dem Tee, ist Coca-Cola zum Nationalgetränk der Perser geworden. Die Einrichtung der Wohnungen verrät eine seltsame Mischung traditionellen Kunsthandwerks mit den Utensilien westlichen Lebensstandards. [1] Plastikblumen in grellsten Farben, Kunstkitschplakate aus den USA oder Schweden, Fotos, die aus Werbeprospekten ausgeschnitten wurden: Das alles schmückt die Wände in den Häusern des typischen Mittelstands.

In den Geschäften kann man jede Menge Elefanten aus Kunststoff und venezianische Plastikgondeln mit bunten Lämpchen kaufen. Teheran ist von Autos völlig verstopft, in den Haushalten finden sich alle möglichen elektrischen Geräte, die niemand braucht. Auto und TV haben die alten Statussymbole abgelöst. Der Schah verwendete das Fernsehen als Waffe gegen die ihm verhaßte „Rückständigkeit“ seines Volkes. Auch die Ärmsten wurden in ihren Hütten mit billigen Unterhaltungsfilmen und amerikanischen Serien überschüttet. Auf diese Weise sorgte das Fernsehen für eine effektive Verbreitung des „american way of life“. Den Frauen wurde verboten, sich mit dem Schleier in der Öffentlichkeit zu zeigen (von Khomeini wurde dieses Verbot dann umgedreht).

Um die vielen Analphabeten zu erreichen, griff die Regierungspropaganda zu „Law-and-Order“-Comics. Der iranische Supermann Reza Pahlevi kämpfte gegen den Kommunismus, für den Fortschritt, gegen die Rückständigkeit des Islam, um abends in sein Heim zurückzukehren, wo die Familie das Leben ordentlicher Amerikaner führte. Dagegen hat die religiöse Opposition den Verlust der traditionellen Kultur und die „Maschinenarbeit“ kritisiert, die neben dem wirtschaftlichen Elend auch die Zerstörung der sozialen Lebensformen bewirkt. Unter der Pahlevi-Diktatur war die Moschee der einzige Freiraum für die Oppositionellen. Der Schah hat auf diese Weise Khomeini in die Hände gearbeitet.

Seit dem Mittelalter ist die iranische Literatur mit dem religiösen Widerstand gegen den weltlichen Despotismus verbunden. Bekanntlich verbietet der Koran die Abbildung von Menschen. Dieses Tabu hat der Literatur eine besondere Funktion verschafft. Bis heute ist der Symbolismus, die raffinierte Verschlüsselung aktueller Gedanken und Ereignisse, das typische literarische Stilmittel geblieben. Samad Behrangi, ein bekannter persischer Schriftsteller, der im Gefängnis von der SAVAK ermordet wurde, erzählt in einer Fabel, wie der „kleine schwarze Fisch” gegen die Unterdrücker kämpfen lernte. Die symbolische Figur des „kleinen schwarzen Fisches" wurde zum Stichwort des Widerstands.

Das Volk ist nicht reif

Der wichtigste Autor und Theoretiker der religiösen Opposition im Iran ist Ali Schariati. Sein Lebenslauf ist durchaus repräsentativ. Ali Schariati, 1933 geboren, war zuerst Dorfschullehrer, studierte später in Paris, wurde nach seiner Heimkehr verhaftet, 1965 wieder freigelassen, erhielt ein Berufsverbot als Universitätsdozent, unterrichtete an einem moslemischen Institut, wurde wieder verhaftet, nach internationalen Protesten 1975 freigelassen. Er ging ins Exil, wo er unter ungeklärten Umständen starb. Die islamischen Guerillas Mujahedin berufen sich auf ihn.

Schariati polemisierte gegen die Verwestlichung, gegen das Desinteresse der Gebildeten für das Volk und gegen die Verherrlichung der europäischen Zivilisation.
„Die heutige Tragödie liegt in der Entfremdung, entfremdet sein heißt unfreundlich und gleichgültig zu werden, der entfremdete Mensch ist geisteskrank, seine wahre Persönlichkeit oder sein Bewußtsein bleiben verborgen.“ Aus der Isolierung in der Konsumgesellschaft führt lediglich der Islam: „Am Tage des Gerichts werden die Sachwalter Gottes das Volk in zwei Gruppen teilen, in die Geretteten, die in den Himmel kommen, und die Verdammten, die zur Hölle gehen.“

Weil das Volk aber noch nicht „reif“ ist, muß es von einer geistlichen Elite geleitet werden: eine Ideologie, auf die sich jetzt Khomeini stützt. Die Renaissance des Islams sollte eine „Waffe gegen den Imperialismus“ schmieden. Tatsächlich ist die religiöse Prepaganda im Iran wesentlich wirksamer als eine aufklärerische Literatur, die materialistisch argumentiert. Das traditionelle Weltbild wird aber mit den modernsten Kommunikationsmitteln verbreitet. Khomeini, der in der Zeit des Schahs TV und Kino als Teufelswerk verdammt hatte, bedient sich heute der Medien: Als er einmal über die Nützlichkeit von Fernsehen und Kino sprach, konnte man in den nächsten Tagen Hunderte Meter lange Menschenschlangen vor den wenigen nicht zerstörten Kinos in Teheran sehen!

Universalzensur

So erklären sich die Probleme der Intellektuellen, die mit sozialistischen oder bürgerlich-liberalen Gedanken operieren. Allzuoft machen sie den Fehler, den religiösen Illusionen einfach einen Rationalismus gegenüberzustellen, der aus dem Westen kommt und im Iran fremd wirkt. Die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung lassen sich in der religiösen und symbolistischen Sprache besser ausdrücken als im marxistischen Vokabular. Dennoch hat die islamische Ideologie sehr enge Grenzen, die von der Industrialisierung und vom kapitalistischen Produktionsprozeß gezogen werden.

Folglich kann die Rückkehr zur Tradition nur kurzfristig ein Ausweg sein. Unter dem Terror der SAVAK ist eine ehrliche Auseinandersetzung zwischen Religion und Aufklärung ein Ding der Unmöglichkeit gewesen. Heute stellt sich die Frage, ob innerhalb der Islamischen Republik eine Kultur entstehen kann, die eigenständig, aber auch unabhängig von einengenden konservativen Interpretationen ist. Die Pressegesetze vom 12. August 1979 erlauben es der Regierung, Zeitungen zu verbieten. Seither sind mehr als 40 Journalisten verhaftet worden, hauptsächlich Redakteure und Mitarbeiter der verbotenen Teheraner Zeitung Ayandagan.

Bei einem Protestmarsch der Nationalen Demokratischen Front am 12. August — eine halbe Million Demonstranten — entwickelten sich blutige Schlägereien, die von religiösen Fanatikern und „Hütern der Revolution“ angezettelt wurden. Die Nationale Demokratische Front, neben den Minderheiten die wichtigste Organisation des Widerstands gegen die Religiösen, hat die Pressegesetze mit den Verhältnissen unter dem alten Regime verglichen. Daraufhin drohte Khomeini allen „Verschwörern“ mit dem Galgen.

Dank der Pressegesetze haben die Gerichte jede Möglichkeit, eine universale Zensur auszuüben. Zeitungsberausgeber und Verleger müssen sich einer Lizenz würdig erweisen, die ihnen „politische Ehrfurcht“ und „moralische Eignung“ bescheinigt. Kritik an den gegenwärtigen Zuständen bedeutet automatisch Kritik an Khomeini und an den religiösen Grundsätzen. Wer gegen die Pressezensur opponiert, greift damit auch den Ayatollah an und kann bis zu zwei Jahren Gefängnis bekommen. Samad Behrangis „kleiner schwarzer Fisch“ wird in den nächsten Monaten völlig neue Erfahrungen machen.

Islamische Grundordnung aus Frankreich

Die Verfassung der lslamischen Republik Iran hat wichtige politische Wirkungen ausgelöst, bevor sie noch beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Die Pressegesetze und Khomeinis Feldzug gegen die Kurden sind Teile einer Strategie, die demokratische Diskussion und Abänderung der Verfassung zu unterbinden. Das Ziel ist, die nationalen Minderheiten und die Gegner der Islamisierung vor vollendete Tatsachen zu stellen. Khomeini lehnte die Forderung der Kurden und des aserbeidsanischen Ayatollah Schariat-Madari ab, eine verfassungsgebende Versammlung — eine „Konstituante“ — einzuberufen. Die Regierung legte am 18. Juni einen Verfassungsentwurf vor, Wahlen zum Verfassungsrat wurden ausgeschrieben, bei denen die religiösen Kandidaten jeden Vorteil hatten. Khomeini selbst rief am Vorabend der Wahl zur Unterstützung seiner „Partei Gottes” auf, Fernsehen und Rundfunk kürzten die Werbung der anderen Parteien.

Was steht nun in diesem Verfassungsentwurf drin? Überraschenderweise orientiert er sich an westlichen Vorbildern, an liberal-bürgerlichen Ideen und am französischen Präsidialsystem. 151 Artikel garantieren — teilweise allerdings in nebulosen Formulierungen — die klassischen bürgerlichen Grundrechte. Es gibt einen vom Volk gewählten Präsidenten, der die Regierung ernennt, und eine Nationalversammlung von 270 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt wird. Man nimmt an, daß der Entwurf in Frankreich von emigrierten Mitgliedern der Demokratischen Front, der Partei des Ministerpräsidenten Basargan, seinerzeit ausgearbeitet wurde. Also zu einem Zeitpunkt, wo von einer Islamischen Republik noch keine Rede war.

Bezeichnend, wie die verfassungsmäßig garantierten Rechte durch religiöse Klauseln nachträglich eingeschränkt werden. Artikel 25 garantiert die Pressefreiheit, sofern Meinungen nicht „gegen die nationale Würde, den religiösen Glauben des Volkes oder die Menschenwürde“ verstoßen. Atheistische Literatur wäre damit illegal. Artikel 26 gewährleistet die Vereins- und Koalitionsfreiheit — aber auch nur, sofern nicht „islamische Grundwerte“ und „nationale Einheit“ in Frage gestellt werden. Das könnte die Kommunisten, die Kurden und sogar die Liberalen treffen. Khomeini hat auch schon offen ausgesprochen, daß es nur wenige Parteien geben dürfe, am besten nur eine einzige. Oppositionelle erinnern an die Rastakhiz, die Einheitspartei des Schahs.

Kurdenautonomie gibt’s nicht

Artikel 5 verspricht die Gleichberechtigung aller Völker im persischen Vielvölkerstaat, aber die Amtssprache ist einheitlich Persisch, die Staatsreligion der Islam. Die Kurden laufen gegen diese Bestimmung Sturm, weil sie in ihr die Verweigerung einer Autonomie sehen. Nach den Verhandlungen mit der Regierung und den Ayatollahs hatten sie sich weit mehr Selbstbestimmung vom Verfassungsentwurf erwartet.
Aber Khomeini, der inzwischen den Oberbefehl über die Armee übernommen hat, will mit den Wünschen nach Autonomie endgültig aufräumen. In dieser Frage scheint die Entscheidung über den zukünftigen Kurs der Revolution zu fallen.

Gleichberechtigung von Frau und Mann wird in dem Entwurf formell nicht tangiert: Die Verfassungsartikel vermeiden eine direkte Diskriminierung. Aber im Artikel 12 wird den Frauen ausdrücklich das Recht auf Kindererziehung reserviert, was sehr leicht zu einer Pflicht umgedeutet werden kann.

Ähnlich steht es mit dem Artikel 9, der ein „Recht auf Arbeit“ gewährt, von dem einige Perser vermuten, daß daraus ein staatlicher Arbeitszwang werden könnte. Übrigens hat der Justizminister schon angedeutet, man werde keine weiblichen Richter mehr dulden.

Rat der Elf: Die Überregierung

Die Zentralfragen der „islamischen Republik“ sind — neben der Autonomie — Justiz und Strafrecht. Schon im April 1979 haben weibliche Juristen in Teheran gegen ein drohendes Berufsverbot demonstriert. Der Artikel 139 des Entwurfs verspricht zwar eine bürgerliche Rechtsordnung, aber die Praxis läßt das Schlimmste befürchten. Angekündigt wurde, daß generell — wie jetzt schon bei den „Revolutionsgerichten“ — die Berufungsinstanz abgeschafft wird. Damit würde sich die Strafjustiz auf bloße Standgerichte reduzieren: morgens angeklagt, mittags verurteilt, abends ausgepeitscht oder hingerichtet.

Der Entwurf sieht einen Verfassungsgerichtshof vor, den „Rat der Elf“. Er würde die vom Parlament beschlossenen Gesetze auch daraufhin überprüfen, ob sie mit islamischen Grundsätzen übereinstimmen. Die wahre Verfassung wären dann der Koran und seine Exegesen. Der „Rat der Elf“ soll aus fünf Vertretern der Geistlichkeit, drei Rechtswissenschaftlern (Hochschullehrern) und drei Richtern bestehen. Diese Herren sollen von der Nationalratsversammlung gewählt werden: Allgemein nimmt man an, daß es sich um Vertrauensleute Khomeinis handeln wird.

Kapitalismus von Gott

Auf welche Wirtschaftsform legt sich die Verfassung fest? Die Artikel 41 und 47 des Entwurfs garantieren das rechtmäßig erworbene Eigentum, zu dem auch der Privatbesitz an Produktionsmitteln gehört. Es gibt ein Verbot der Ausbeutung, womit vermutlich bloß Zinsen und Wucher gemeint sind. Das Parlament kann Verstaatlichungen beschließen. Allerdings richten sich die bisherigen Verstaatlichungsmaßnahmen, die reichlich undurchsichtig sind, anscheinend nur gegen Nutznießer des alten Regimes. Für ausländisches Eigentum sind keinerlei Beschränkungen vorgesehen, das Parlament kann an Ausländer Erdölkonzessionen verteilen. [2]

Was wird der Verfassungsrat noch an diesem Entwurf ändern? Die Delegierten der „Partei Gottes“ — Khomeinis Firma — haben eine erdrückende Mehrheit. Ein Großteil der Opposition hat die Wahlen boykottiert, der kurdische Delegierte Quassemlou will sich nicht an den Sitzungen beteiligen. Seither gibt es unter 72 Delegierten nur noch 4, die von Khomeini unabhängig sind. Man kann sich also leicht vorstellen, wie das ausgeht.

[1Die offizielle Propaganda beschränkt sich auf starke Worte gegen den „zionistischen“ und den „sowjetischen“ Imperialismus. Damit werden auch Verhaftungen und Verurteilungen gerechtfertigt. Die USA bleiben von der Polemik verschont: Teheran führt sowohl mit den Amerikanern als auch mit der EG intensive Wirtschaftsgespräche.

[2Außer dem Besitz des Schah-Clans wurden nur bankrotte Unternehmen verstaatlicht: Das sehr beträchtliche ausländische Eigentum ist tabu, obwohl die westlichen Investitionen im Iran wesentlich zur Wirtschaftskrise beigetragen haben

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Erstveröffentlichung im FORVM:
September
1979
No. 309/310, Seite 27
Autor/inn/en:

Uli Trostowitsch:

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