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Stephan Grigat • Florian Markl • Robert Zöchling (animateur)

Erklärt Österreich I

Austrofaschismus und Nationalsozialismus
Vom 13. bis 21 Juni 2000 hielten Stephan Grigat und Florian Markl Vorträge in Berlin, Bochum, Wuppertal, Heidelberg, Siegen und Stuttgart, um die gegenwärtige politische Situation in Österreich und die Gesellschaft, die sie ermöglicht, zu erklären. Solcher Erklärungsbedarf besteht nicht nur bei unseren deutschen Hörerinnen und Hörern, sondern weitenteils auch bei den in Österreich Eingeborenen und Lebenden. Was wir in der Schule nicht lernen, lernen wir im Context XXI-Schulfunk.

In diesem ersten Teil der Sendung hören Sie die Ausführungen zum eigenständigen, österreichischen Faschismus der Zwischenkriegszeit und zum Eintritt der österreichischen Gesellschaft in den Nationalsozialismus des „Dritten Reichs“ sowie erste Hinweise zum Fortwesen beider in der — wie Grigat und Markl formulieren — „doppelt postfaschistischen“ Gesellschaft nach 1945. Nähere Einlassungen dazu und zur heute erkennbar werdenden Möglichkeit eines „demokratischen Faschismus“ folgen in der nächsten Sendung.

Worüber man in Österreich daherredet und worüber man nicht spricht: die volksgemeinschaftliche Staatskonzeption des Austrofaschismus und die vorbildliche Anschlußfähigkeit der Österreicherinnen und Österreicher an den deutschen Nationalsozialismus. Dazu Florian Markl:

„Wer aber vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen“ — diesen oft zitierten aber leider nur selten verstandenen Satz von Max Horkheimer hat sich tatsächlich wohl kaum jemand so zu Herzen genommen und auch danach gehandelt wie die Österreicher und Österreicherinnen: sie haben schlichtweg von beidem nicht gesprochen. Während die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialisus aber allein schon aus diesem Wunsch, sich selbst als Opfer zu stilisieren, nicht vollkommen umgangen werden konnte und deshalb vor allem auch in der jüngsten Vergangenheit zwar nicht ernsthaft aber dafür sehr redselig betrieben wurde, ist über die Zeit des Austrofaschismus auch in Österreich der Mantel des Schweigens verhängt worden. Ein Mantel des Schweigens, der eigentlich nur einmal im Jahr, am 12. Februar, durchbrochen wird. An diesem 12. Februar wird dann hochoffiziell dieser bürgerkriegsähnlichen Kämpfe im Jahr 1934 gedacht, in denen Bundesheer und Heimwehr mit militärischen Mitteln die Arbeiterbewegung geschlagen haben oder der organisierten Arbeiterbewegung ein Ende gesetzt haben. Aber diese Gedenkveranstaltungen, die hier am 12. Februar stattfinden, dienen eigentlich nicht der Vergegenwärtigung eines relativ wichtigen Schrittes im Konstituierungsprozeß des Austrofaschismus, sondern beschworen wird auf diesen Veranstaltungen vielmehr so etwas wie die „nationale Einheit“ Österreichs und beschworen wird auch gewissermaßen das Bekenntnis, die politischen Auseinandersetzungen nicht mehr so führen zu wollen oder nicht mehr in der Form führen zu wollen, wie das für die Zwischenkriegszeit und eben gerade auch die dreißiger Jahre in Österreich eben doch charakteristisch gewesen ist. Und darin sind sich jetzt — egal ob „Christlichsoziale“ oder „Sozialdemokraten“ — eigentlich auch alle einig. Ãœber das, was dann tatsächlich zwischen 1934 und 1938 in Österreich sich abgespielt hat, nämlich der von den Christlichsozialen getragene Faschismus noch bevor die Nazis dann letztlich die Macht übernommen haben, über diese Zeit wird einfach nicht gesprochen, weil beide großen, politischen Lager, also jetzt Sozialdemokraten und ÖVP, jedes auf seine eigene Art in Bezug auf den Nationalsozialismus durchaus damit zufrieden sind. Also: Die Sozialdemokraten einerseits waschen gewissermaßen ihre Hände in Unschuld mit der Begründung, sie seien ja schon im Jahr 1934 ausgeschaltet worden und hätten schon allein deshalb den Nazis keinen Widerstand mehr leisten können — und von der ÖVP auf der anderen Seite wird der Austrofaschismus sowieso als mehr oder minder groß angelegtes Widerstandsprojekt Österreichs gegenüber Deutschland verklärt und das geht so weit, daß das Konterfei des heimischen Faschistenführers Engelbert Dollfuß noch heute in den Räumlichkeiten des ÖVP-Parlamentsklubs herumhängt.

Daß bezüglich des Austrofaschismus so eine Art kollektive Amnesie vorherrscht, hat aber gute Gründe, weil eine Auseinandersetzung mit den vier Jahren des Austrofaschismus einiges über den Charakter Österreichs als gewissermaßen eben „doppelt postfaschistische“ Demokratie zutage bringen würde. Also Ende der zwanziger Jahre, Anfang der dreißiger Jahre haben die bürgerlichen Parteien in Österreich und allen voran die Christlichsozialen, also die Vorläuferpartei der ÖVP, die Position vertreten, daß zur Lösung der wirtschaftlichen und politischen Probleme es zumindest notwendig sei, einerseits den Parlamentarismus und andererseits auch die organisierte ArbeiterInnenbewegung möglichst auszuschalten. Unterstützung haben sie dabei in erster Linie von den sogenannten Heimwehren erhalten. Diese Heimwehren waren bewaffnete Gruppierungen, die — ähnlich wie die Freikorps in Deutschland — gegen Ende des Ersten Weltkriegs (oder nach Ende des Ersten Weltkriegs) gegründet worden sind und deren primäre Aufgabe war zunächst einmal der Schutz der eben neu entstandenen Republik Deutschösterreich, wie das zunächst noch geheißen hat, gegen die „Feinde“. Und diese „Feinde“ waren jetzt in einzelnen Bundesländern, wie in der Steiermark zum Beispiel, tatsächlich ausländische Armeen, in diesem Fall die jugoslawische Armee. Aber dieser Kampf gegen fremde Armeen ist zunehmend in den Hintergrund getreten und immer wichtiger wurde der Kampf gegen gewissermaßen die „inneren Feinde Österreichs“ — und diese inneren Feinde waren eben der vermeintliche Bolschewismus und dessen imaginierte Inkarnation im sogenannten „Roten Wien“. Also kurz: der Kampf gegen die Sozialdemokratie. Innerhalb der Heimwehren, das sollte man vielleicht dazusagen, hat es von Anfang an zumindest zwei politische Strömungen gegeben: einerseits eine Fraktion, die sich gewissermaßen als „Kettenhund“ der politischen Parteien verstanden hat und die vor allem mit den Christlichsozialen enge Kontakte oder gute Verbindungen hatte. Andererseits gab es aber auch von Beginn an so etwas wie einen deutschnationalen Flügel, der vor allem mit bayrischen bewaffneten Organisationen sehr gute Kontakte gepflegt hat. Trotz dieser — wie soll man sagen: ideologischen? — Unterschiede gab es aber doch eine gemeinsame, ideologische Klammer — und das war ein schwer antisemitisch angereicherter Antimarxismus. Gegen Ende der zwanziger Jahre haben sich die Heimwehren dann zunehmend unzufrieden gezeigt mit dieser Funktion als bürgerlicher „Kettenhund“ und haben so etwas wie eigene politische Vorstellungen entwickelt, und dabei haben sie sich hauptsächlich am italienischen Faschismus orientiert. Obwohl es aber jetzt so ist, daß die Heimwehren spätestens ab Anfang der dreißiger Jahre ein klar faschistisches Programm vertreten haben, haben sie bei der letztendlichen Etablierung und Konstituierung des Austrofschismus ab 1933 trotzdem bloß mehr oder minder die Funktion der Herrschaftssicherung für die christlichsoziale Partei erfüllt und sie haben eigentlich nur in den militärischen Auseinandersetzungen mit der ArbeiterInnenbewegung im Jahr 1934 tatsächlich eine wichtige Rolle gespielt. Also auch die teilweise prominenten Stellungen, die Heimwehrmitglieder im austrofaschistischen Regime gehabt haben, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß deren Integration in das Regime zwar einerseits auch die soziale Basis dieses Regimes erweitern sollte, aber andererseits vor allem auch außenpolitisch motiviert war, weil der Austrofaschismus sich nur am Leben halten konnte, solange das faschistische Italien für Österreich so etwas wie eine Schutzmachtrolle gegenüber Deutschland einnahm. Und ab dem Moment, in dem sich Deutschland und Italien ab 1936 dann außenpolitisch angenähert haben, fiel diese Schutzmachtfunktion weg und die Heimwehren wurden zunehmend aus der Regierung hinausgedrängt und von den sogenannten „Nationalen“ ersetzt — das waren die bis dato in Österreich verbotenen Nationalsozialisten.

Sowohl im nationalsozialistischen Deutschland als auch im faschistischen Italien hat es ja mit der NSDAP beziehungsweise dem Partito Nazionale Fascista Massenbewegungen gegeben, die sich zunächst an der Errichtung und später auch an der Festigung des Regimes massiv beteiligt haben. Und es hat in Österreich auch so etwas wie eine gesetzlich festgelegte Monopolpartei gegeben, die hat Vaterländische Front geheißen aber die hat im Vergleich zu diesen anderen Parteien einen ganz anderen Charakter gehabt, weil sie eben nicht organisatorischer Ausdruck einer tatsächlcih originär faschistsichen Bewegung gewesen ist sondern vielmehr der Versuch, über ein von oben eingesetztes organisatorisches Konstrukt die Verschmelzung von bürgerlichen Parteien zu erreichen.

Ideologisch kann man sich dem Austrofaschismus vielleicht anhand eines Zitates von Bundeskanzler Dollfuß nähern, der das 1933 in einer programmatischen Rede so formuliert hat:

Die Zeit des kapitalistischen Systems, die Zeit kapitalistisch-liberalistischer Wirtschaftsordnung ist vorüber. Die Zeit marxistischer, materialistischer Volksverführung ist gewesen. Die Zeit der Parteienherrschaft ist vorbei. Wir lehnen Gleichschalterei und Terror ab. Wir wollen den sozialen, christlichen, deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage unter starker, autoritärer Führung.

Und als Mittel zur Beseitigung dieser, wie Dollfuß das eben genannt hat, „materialistischen Volksverführung“, also kurz: als Mittel zur Ausschaltung des Klassenkampfes, sollte der Aufbau einer sogenannten „berufsständischen Wirtschaftsordnung“ dienen. Die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft sollte letztlich in sieben Berufsständen organisiert werden und innerhalb eines solchen Berufsstandes sollten eben die Klassenkonflikte beseitigt werden und sozusagen zu „gesellschaftlicher Harmonie“ beigetragen werden, indem Arbeiterinnen und Arbeiter und Unternehmen gemeinsam die Aufgabe zufallen sollte, die Interessen der jeweiligen Wirtschaftssparte zu organisieren und zu vertreten. Dieser Umbau in Richtung einer berufsständischen Ordnung sollte insgesamt in drei Etappen erfolgen. In der ersten Etappe sollten zunächst einmal die Arbeiter und Arbeiterinnen in den neu gegründeten Gewerkschaftsbund gebündelt werden, allerdings nicht ohne zuvor die oppositionellen Teile der Gewerkschaften auszuschalten. Im zweiten Schritt sollten dann die Unternehmer in den jeweiligen Unternehmerverbänden organisiert werden. Und diese beiden Schritte sollten eigentlich nur vorbereitende Maßnahmen sein, weil erst in einem dritten und letzten Schritt diese ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenorganisationen in einem Berufsstand zusammengefaßt werden sollten. Weil es war ja den Austrofaschisten durchaus klar, daß sie den Klassenkampf nicht einfach per Dekret aus der Welt schaffen können und es ist ganz aufschlußreich sich anzuschauen, wie die Austrofaschisten selber dieses schrittweise Vorgehen beim Umbau der Gesellschaft begründet haben. Also der damalige Sozialminister, ein relativ prominentes Heimwehr-Mitglied, hat erläutert, daß es eben politisch unmöglich sei, den ArbeiterInnen schon frühzeitig ihre eigenen Organisationsformen zu nehmen und sie mit den Unternehmern sofort in einer gemeinsamen Interessenvertretung zusammenzubringen. Das sei eben nicht machbar, weil der jahrzehntelange Klassenkampf eine so große Kluft zwischen den mittlerweile nicht mehr Klassen genannten sozialen Gruppierungen geschaffen hat — und er hat gesagt:

Hier muß Vertrauen zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberschaft Schritt für Schritt, Tag für Tag und Arbeit für Arbeit entstehen bis es möglich wird, ein innerlich wirklich geschlossenes Ganzes zu haben.

Für den Austrofaschismus war diese berufsständische Ordnung vor allem auf propagandistischer Ebene ein relativ wichtiges Unterfangen. Das darf aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß diese berufsständische Wirtschaftsordnung nicht durchgesetzt werden konnte. Also von den eigentlich angestrebten sieben Berufsständen sind letztlich nur zwei Berufsstände wirklich eingerichtet worden und in diesen beiden Bereichen gab es ganz spezifische, soziale Voraussetzungen, die es eben ermöglicht haben, hier ohne große Probleme bereits zu einer solchen Ordnung überzugehen. Ansonsten ist es in Wirklichkeit nur bei Ansätzen zu einem tatsächlichen, solchen Umbau der Gesellschaft geblieben.

Den Austrofaschismus selber kann man eigentlich nicht als antisemitisches Regime bezeichnen. Es sind zwar viele Regierungsmitglieder — oder eigentlich alle Regierungsmitglieder — zunächst aus den Heimwehren oder der christlichsozialen Partei gekommen, also aus ganz klar antisemitischen Gruppierungen, aber als Regierungspolitik ist im Austrofaschismus trotzdem etwas vertreten worden, was man als „taktischen Nicht-Antisemitismus“ bezeichnen könnte. Und da muß man sich also vor Augen halten, daß der Austrofaschismus ja auch dem eigenen Selbstverständnis nach immer so etwas wie ein Gegenentwurf zum Nationalsozialismus gewesen ist — und dieser Abgrenzungsversuch gegenüber dem Nationalsozialismus hat natürlich zunächst auch einfach bedeutet: Abgrenzung zu den einheimischen Nazis, also zu den österreichischen Nazis. Und dieser Versuch der Abgrenzug ist mehr oder minder als Grund dafür anzusehen, daß man es mit der paradoxen Situation zu tun hat, daß man ein von Antisemiten getragenes Regime hat, das allerdings trotzdem keine antisemitische Politik betreibt. Das läßt sich verdeutlichen zum Beispiel an einem Gesetzesentwurf, der 1936 eingebracht wurde — also da ging es darum, in bestimmten Wirtschaftsbereichen Berufsverbote für Juden und Jüdinnen durchzusetzen. Und dieses Gesetz ist dann letztlich nicht erlassen worden, ist nicht durchgesetzt worden, mit der Begründung: Wenn wir das tun würden (also „wir“ als Austrofaschisten), dann würden wir ja mehr oder minder die Geschäfte der Nazis verrichten. Dieser „taktische Nicht-Antisemitismus“ der Regierung hat allerdings keinerlei Einfluß gehabt auf den nach wie vor grassierenden Anisemitismus in weiten Teilen der Bevölkerung.

Was jetzt den Nationalsozialismus betrifft und den Antisemitismus in Österreich, wollen wir eigentlich nicht wirklich näher darauf eingehen, weil die wesentlichen Entwicklungsschritte dieser Vernichtungspolitik gegenüber den Juden und Jüdinnen einerseits mehr oder weniger bekannt sind und vor allem andererseits in Österreich und in Deutschland sich ja nicht so großartig voneinander unterschieden haben. Man kann aber trotzdem zum Antisemitismus auch hier etwas sagen: Nämlich daß Österreich und vor allem Wien innerhalb des sogenannten „Dritten Reichs“ eine Vorreiterrolle bei der Durchsetzung der antisemitischen Verfolgung eingenommen hat. In historischen Studien über zum Beispiel jüdische Gemeinden in Deutschland kann man lesen, daß diese jüdischen Gemeinden auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten zunächst natürlich besorgt reagiert haben, aber daß sie trotzdem zumindest noch für einige Zeit geglaubt haben, sie könnten zwar unter schlechteren Bedingungen aber trotzdem noch in Deutschland leben und es würde immer noch so etwas wie jüdisches Leben in Deutschland geben können. Ganz anders aber war die Situation der jüdischen Bevölkerung in Österreich: Die hat sich also spätestens ab März 1938 in einer Situation befunden, die selbst innerhalb des deutschen Reichs bis dato beispiellos war. Und die jüdische Gemeinde ist dabei nicht das Opfer einer von außen kommenden Politik geworden, sondern diese Ausschreitungen und Raubzüge, die in Deutschland bisher unvorstellbar gewesen waren und die ab diesem Moment das besondere „Ambiente“ des nazistischen Wien ausgemacht haben, diese Ausschreitungen und Raubzüge haben eben nicht erst eingesetzt, als die deutschen Truppen nach Österreich marschiert sind, sondern bereits in der Nacht davor. Und dieser ungezügelte antisemitische Terror, der dann über die jüdische Gemeinde in Wien losgebrochen ist, hat selbst die neuen Machthaber — also die Nationalsozialisten — veranlaßt, mäßigend auf die Bevölkerung einzuwirken. Die haben also zwei Tage nach dem Einmarsch diese wilden Ausschreitungen und auch „unkoordinierten“ Einteignungen jüdischen Besitzes und so weiter untersagt und versucht, an deren Stelle mehr oder minder eine staatlich organisierte „Entjudung“ der Gesellschaft zu setzen. Die jüdische Gemeinde hat jetzt — zumindest zu Anfang — noch nicht wissen können, daß die Politik der Nationalsozialisten letztlich in der Massenvernichtung enden würde, aber es ist der jüdischen Gemeinde in Österreich klar geworden, daß es für sie hier keine Zukunft mehr geben konnte, weil innerhalb von wenigen Monaten in Österreich durchgesetzt wurde, was in sechs Jahren Nazi-Herrschaft in Deutschland nicht annähernd gelungen ist. Die Enteignungen von jüdischem Besitz sind mit einer Politik der wirtschaftlichen Modernisierung verbunden worden und nur auf Basis dieser wirtschaftlichen Modernisierung ist überhaupt so etwas wie das „Wirtschaftswunder“ der Zweiten Republik möglich geworden. Binnen kürzester Zeit sind die Juden und Jüdinnen also mehr oder minder vollkommen aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden und die von Adolf Eichmann eingerichtete Zentralstelle für jüdische Auswanderung hat die massenhafte Vertreibung organisiert. Zwischen März 1938 und Juli 1939 sind auf diese Art und Weise rund 104.000 Menschen aus Österreich vertrieben worden, nicht ohne zuvor das gesamte Vermögen an den deutschen Staat abgeben zu müssen. Gegen Jahresende 1939 waren von den rund 180.000 Personen, die die jüdische Gemeinde vor dem Einmarsch gezählt hat, nur mehr knapp 55.000 übrig und von denen waren 50.000 auf die Unterstützung der Kultusgemeinde — also etwa durch Essensabgabe und so weiter — angewiesen, weil sie sonst schlicht und einfach verhungert wären. Die besondere Situation der jüdischen Bevölkerung in Österreich verdeutlicht zum Beispiel der Historiker Doron Rabinovici anhand des Novemberpogroms — er schreibt:

Auf den Punkt gebracht ließe sich sagen: Während im März 1938 der Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich erfolgte, wurde mit dem Novemberpogrom 1938 der Anschluß des Altreichs an die ostmärkische Judenpolitik vollzogen. Die vorhergehenden Ausschreitungen in Wien mögen erklären, warum das Novemberpogrom dort brutaler als in vielen anderen Städten ablief — der antisemitische Mob hatte die Gewalttaten schon eingeübt.

Diese „ostmärkische Judenpolitik“ war in den Augen der nationalsozialistischen Behörden dermaßen effektiv und erfolgreich, daß die österreichischen „Experten“ gewissermaßen zu so etwas wie „Shooting-Stars“ der deutschen Vernichtungspolitik geworden sind und beispielsweise in Berlin und Prag nach dem Wiener Vorbild auch solche Zentralstellen für die jüdische Auswanderung eingerichtet wurden. Und auch an anderen zentralen Stellen dieses Vernichtungsprozesses, also etwa in den Ghetto-Verwaltungen oder auch mit Eichmann als Organisator der „Endlösung“, findet man also an ganz zentralen Stellen immer wieder Leute, die ihre ersten Erfahrungen hier in Österreich gemacht haben und dadurch zu so etwas wie Experten für die „Judenfrage“ geworden sind.

Wie aus dem einen Volk nicht das ganz andere wurde: Was für ein Land ist Österreich? Stephan Grigat:

Wir denken, daß Österreich ein Land ist, in dem es die Bevölkerung nach 1945 quasi in Tateinheit mit der Regierung geschafft hat, diese ehemalige Gemeinschaft von mordenden und raubenden Volksgenossen einerseits hinter sich zu lassen und andererseits aber gleichzeitg sozusagen „hinüberzuretten“ in diese postfaschistische Demokratie. Erreicht hat man das eben ganz einfach dadurch, daß man sich erfolgreich als so etwas wie eine „Opfergemeinschaft“ geriert hat. Man könnte also sagen, daß die Österreicher eigentlich die ersten Täter des Nationalsozialismus waren, die zu Opfern mutiert sind. Wir denken, daß das, was man in Deutschland ja durchaus auch kennt, vor allem verstärkt natürlich seit der „Wiedervereinigung“, daß nationalsozialistische Täter plötzlich zu Opfern zum Beispiel von „alliiertem Bombenterror“ und lauter so Zeug werden [...] — so eine Vorstellung ist in Österreich eigentlich bereits seit 1945 Realität und man könnte zynisch sagen: eigentlich mit einer viel konsequenteren Begründung. Die Österreicher waren nämlich in ihrer Selbstsicht — also: Täter sowieso nicht, aber auch nicht Opfer von „alliiertem Bombenterror“ oder sowas, sondern in ihrer Selbstsicht waren die Österreicher schlicht und einfach Opfer der Nazis.

Mit dieser Verklärung Österreichs zum „ersten Opfer des Nationalsozialismus“ ist auch so etwas wie die „Ausbürgerung“ des Antisemitismus einhergegangen. Also gemäß offizieller, österreichischer Lesart ist alles Übel mit den deutschen Truppen überhaupt erst nach Österreich hereingebrochen und als eindrucksvolles Dokument für diese Haltung läßt sich die österreichische Unabhängigkeitserklärung vom April 1945 heranziehen. Zur Legitimation des „neuen Österreich“ heißt es dort, daß

die nationalsozialistische Reichsregierung Adolf Hitlers kraft einer völligen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Annexion des Landes das macht- und willenlos gemachte Volk in einen sinn- und aussichtslosen Eroberungskrieg geführt hat, den kein Österreicher jemals gewollt hat, jemals vorauszusehen oder gutzuheißen instand gesetzt war, zur Bekriegung von Völkern, gegen die kein wahrer Österreicher jemals Gefühle der Feindschaft oder des Hasses gehegt hat.

Während also nach außen hin eine Thematisierung der antisemitischen Tradition einfach nicht stattgefunden hat, ist im Inneren genau an diese Tradition angeschlossen worden. Über die angestrebte Reintegration der ehemaligen oder Nach-wie-vor-Nationalsozialisten ist in dieser Unabhängigkeitserklärung zu lesen:

Jene freilich, die nur aus Willensschwäche, infolge ihrer wirtschaftlichen Lage, aus zwingenden öffentlichen Rücksichten, wider innere Überzeugung und ohne an den Verbrechen der Faschisten teilzuhaben mitgegangen sind, sollen in die Gemeinschaft des Volkes zurückkehren und haben somit nichts zu befürchten.

Und man sollte vielleicht noch dazusagen, daß mit Leopold Kunschak einer der wüstesten christlichsozialen, anitsemitischen Hetzer der Zwischenkriegszeit diese Unabhängigkeitserklärung mitunterzeichnet hat. Und dieser Kunschak hat sich noch knapp ein halbes Jahr nach Ende des Zweiten Weltkriegs auf Massenveranstaltungen dafür gerühmt, er sei ja schon immer Antisemit gewesen. Der wurde dann gleich zum ersten Präsidenten des österreichischen Nationalrates gewählt und gilt heute auch nach wie vor als einer der „Gründerväter“ der Zweiten Republik und wird auch als solcher nach wie vor verehrt.

Von der Tätergemeinschaft zur Opfergemeinschaft und weiter zur wirtschaftswunderlichen und sozialpartnerschaftlichen Volksgemeinschaft — die „österreichische Erfolgsstory“:

Max Horkheimer hat in den sechziger Jahren einmal notiert:

Das Schuldbekenntnis der Deutschen nach der Niederlage des Nationalsozialismus 1945 war ein famoses Verfahren, das völkische Gemeinschaftsempfinden in die Nachkriegsperiode hinüberzuretten. Das „Wir“ zu bewahren war die Hauptsache.

Nur ist es in Österreich so, daß es so ein Schuldeingeständnis bis in die neunziger Jahre überhaupt nicht gegeben hat. Das heißt dann aber auch, daß dieses „wir“-Gefühl aus der NS-Volksgemeinschaft — zementiert eben durch den gemeinsam begangenen Massenmord an den Juden und Jüdinnen und durch den Vernichtungskrieg im Osten — anders in die postfaschistische Demokratie hinübergerettet werden mußte, in sie integriert werden mußte: eben durch diese Uminterpretation der Tätergemeinschaft in ein Opferkollektiv. Es war damals so, daß gegen die Postulierung der sogenannten immerwährenden Neutralität — die jetzt natürlich zusehends auch zur Disposition steht im Rahmen von solchen Diskussionen über den Beitritt Österreichs zur NATO oder zur WEU —, daß also gegen diese Postulierung dieser immerwährenden Neutralität, die damals vor allem von der Sowjetunion natürlich eingefordert wurde, die Sieger des Zweiten Weltkriegs, also die Alliierten, sich sozusagen haben breitschlagen lassen, diese Lüge, daß die Österreicher eben keine Täter sondern die ersten Opfer des NS-Expansionsstrebens gewesen seien, in so etwas wie den Rang einer geschichtlichen Tatsache zu erheben. Was dann allerdings keineswegs bedeutet hat, daß das die Österreicher den Alliierten irgendwie sonderlich gedankt hätten — ganz im Gegenteil: In der Zeit von 1945 bis 1955 — also bis 1955 waren die alliierten Truppen in Österreich und sind von den Österreichern als Besatzungsmächte und nicht als Befreiungsmächte wahrgenommen worden — hat die damalige österreichische Führung das genutzt, um den damals noch ziemlich schwachen Österreich-Nationalismus zu entfachen, ingangzusetzen eben durch Agitation gegen die im Land befindlichen Besatzungstruppen. Das hat dann eben 1955 auch Erfolg gehabt und diese Besatzungstruppen sind abgezogen. Die österreichische Elite hat sich also damals umorientiert von diesem großdeutschen, deutschnationalen Patriotismus hin auf „österreichisch“, auf österreich-nationalistisch. Das war eine Politik, die von den Bürgern, von den ehemaligen Volksgenossen sozusagen augenzwinkernd akzeptiert worden ist, so als Notwendigkeit, auch als außenpolitische Notwendigkeit — es hat aber trotzdem noch ziemlich lange gedauert, bis aus diesem großdeutschen Wahn dauerhaft so etwas wie eine austro-patriotische Verrücktheit geworden ist. Bei der FPÖ, um die es dann im Weiteren noch genauer gehen soll, hat das sehr viel länger gedauert, dieser Anpassungsprozeß: also die FPÖ war bis Anfang der neunziger Jahre eine ganz klar deutschnationale Partei, die also keinen positiven Bezug auf Österreich genommen hat, also auch nicht so etwas wie einen Österreich-Patriotismus oder Österreich-Nationalismus favorisiert hat, sondern wirklich einen Deutschnationalismus — mit dieser völkischen Kategorie auch einer „deutschen Kulturgemeinschaft“ argumentiert hat. Das hat sich inzwischen geändert: Also die FPÖ ist heute sozusagen konvertiert zu so etwas wie einem aggressiven Österreich-Patriotismus. Das hat sich dann manifestiert vor allem in dem sogenannten „Ausländer-Volksbegehren“, das die FPÖ Mitte der neunziger Jahre initiiert hat und das unter dem Titel „Österreich zuerst“ stattgefunden hat. Das war eine Parole, die die FPÖ früher sicherlich nicht verwendet hätte, weil ihr das ein viel zu positiver Bezug auf die österreichische Nation gewesen wäre. Der Jörg Haider hat noch Ende der achziger / Anfang der neunziger Jahre davon geredet, die österreichische Nation sei eine „Mißgeburt“ — das hat damals das Selbstverständnis der FPÖ ausgedrückt. Das hat sich aber wie gesagt inzwischen geändert und wir meinen, daß das auch nicht nur so ein „taktischer Rückzieher“ ist, daß die eigentlich eh immer noch deutschnational sind und das jetzt nur vorschützen, sondern wir glauben schon, daß das eine ganz reale Transformation ist, die da stattgefunden hat, auch wenn es in der Partei natürlich immer noch deutschnationale Elemente gibt, aber die Partei selber ist heute eher so etwas wie „radikal österreichpatriotisch“.

Diese Selbstverklärung zum „ersten Opfer des Nationalsozialismus“ enthält ein ganz klar strukturell antisemitisches Moment, weil diese beinahe fröhlich zur Schau gestellte, selbstmitleidige Haltung für die wahren Opfer der mordenden Volksgemeinschaft keinen Platz frei läßt. Wird dieses kollektiv begangene Verbrechen dann doch einmal öffentlich thematisiert, also etwa in den vergangenen Monaten rund um diese Entschädigungszahlungen für ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, setzt beinahe reflexartig diese Reaktionsform des „nach außen Schlagens, sich ins Recht Setzens“ ein, die von Adorno bereits in den fünfziger Jahren als ein wesentlicher Bestandteil der Schuldabwehr, der Schuldverdrängung analysiert worden ist. Und es setzt dann natürlich auch dieses gesamte Repertoire an Argumentationsmustern ein, die charakteristisch für diesen spezifisch österreichisch-deutschen, sekundären Antisemitismus sind — diese ganzen Argumentationsmuster, die in Deutschland ja aus der Diskussion über das Holocaust-Mahnmal in Berlin oder aus der Walser-Debatte eh bekannt sein sollten. Im politischen Tagesgeschäft der Zweiten Republik ist offener Antisemitismus eigentlich eine Ausnahme geblieben — was aber nicht bedeutet, daß es das nicht auch gegeben hätte. Es gab immer wieder Anlässe, wo eben diese oberflächliche Tabuisierung des Antisemitismus durchbrochen wurde, gewissermaßen konzentriert zum Beispiel im Jahr 1986, in dem Jahr, in dem Haider auch die FPÖ übernommen hat: Da gab es ja diese berühmte Waldheim-Debatte mit dem damaligen Präsidentschaftskandidaten, wo sich herausgestellt hat, daß der eben ehemaliger SA-Reiter gewesen ist und so weiter. Und im Zuge dieser Diskussion sind also ganz massiv antisemitische „Ausfälle“ vorgekommen — natürlich zum nicht geringen Teil von FPÖ-Politikern. Dennoch kann man sagen, daß der Antisemitismus heute in Österreich als so eine Art „gemeinsamer Fundus“ vorhanden ist, auf den durch Anspielungen Bezug genommen werden kann ohne daß man deshalb Gefahr laufen würde, als Antisemit oder Antisemitin bezeichnet zu werden.

Was die österreichische dann aber doch von der deutschen Post-Shoa-Normalität grundlegend unterscheidet ist die Existenz einer Medienlandschaft, in der die größte Tageszeitung immer wieder offen rassistische und offen antisemitische Inhalte vertritt — also diese Kronen Zeitung, die ist ja gemessen am Verhältis von LeserInnenzahl zu Gesamtbevölkerung überhaupt die „größte Tageszeitung der Welt“ und wird ja von rund 40 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen täglich gelesen. In dieser Kronen-Zeitung finden sich fast täglich Artikel, die beispielsweise in vergleichbaren Blättern in Deutschland wie etwa der Bild-Zeitung einfach nicht erscheinen könnten und die in Deutschland wahrscheinlich wirklich nur in deklariert rechtsextremen Hetzblättern zu finden sind. Diese Dominanz dieser Zeitung in Österreich hat deshalb vor allem auch so unangenehme, politische Auswirkungen, weil es andererseits in Österreich so etwas wie eine linksliberale oder selbst nur liberale Medienlandschaft oder Öffentlichkeit ganz einfach nicht gibt. Also es gibt einige Zeitungen, die man vielleicht als liberal bezeichnen könnte, also etwa den Standard in Wien, aber den gibt’s halt erstens nur in Wien und zweitens wird er auch dort nicht von was-weiß-ich-wie-vielen Leuten gelesen, also er ist eine relativ kleine Zeitung. Aber vergleichbare Zeitungen wie die Frankfurter Rundschau oder solche Sachen — das gibt’s ganz einfach nicht. Das heißt also: Die Öffentlichkeit in Österreich wird ganz klar von dieser Kronen-Zeitung strukturiert und die ist ganz klar rassistisch und antisemitisch.

Wir haben jetzt einiges zu dieser Opfergemeinschaft und dem „wir“-Gefühl gesagt. Dieses „wir“-Gefühl ist in Österreich nun aber nicht nur durch diese Transformation von einer Täter- zu einer Opfergemeinschaft umgesetzt und bewahrt geblieben für die postfaschistische Demokratie, sondern gleichzeitig auch zementiert worden durch ein ziemlich strikt antiliberalistisches Wirtschafts- und Politikmodell, wie es nach 1945 dann da eingesetzt wurde. Dazu gehört dann auch, daß dieses großdeutsche und stolze, eher auf Expansion getrimmte „wir“-Gefühl, das Nationalgefühl aus der NS-Zeit, ersetzt wurde durch so ein auch schon für den Austrofaschismus eher charakteristisches, auf die Abwehr äußerer Einflüsse gerichtetes und immer so ein bißchen beleidigt und „grantelnd“ daherkommendes „Mir san mir!“ (also: „Wir sind wir!“, so ungefähr). Zugleich ist nach 1945 dann mit den Großparteien SPÖ und ÖVP, also mit Sozialdemokraten und Konservativen, die eben jahrzehntelang Politik und Gesellschaft dominiert haben, ein Paradebeispiel für so etwas entstanden, was man als plurale Fassung einer Einheitspartei bezeichnen kann. In Österreich, und das ist vielleicht noch einmal ein gewisser Unterschied zu Deutschland, hat nach 1945 so etwas wie eine „postfaschistische Intimität“ geherrscht („hat“ ist gut — bis heute tut sie das eigentlich), in die dann auch ziemlich bald das sogenannte „Dritte Lager“, also neben Sozialdemokraten und Konservativen auch die ehemaligen oder immer-noch Nazis integriert wurden, eingebunden wurden in diese postfaschistische Intimität. Die Grundlegung der großkoalitionären Stimmung nach 1945, die hat Ruth Beckermann, die jüdische Journalistin und Autorin, einmal ziemlich treffend beschrieben — sie sagt da:

Die Sozialisten verzichteten auf den Klassenkampf und die Konservativen auf öffentliche Dollfuß-Verehrung, auf die Juden verzichteten sie alle.

Da könnte man natürlich jetzt hinzufügen, daß das mit der öffentlichen Dollfuß-Verehrung, daß da irgendwie die Konservativen drauf verzichten, inzwischen natürlich überhaupt nicht mehr stimmt: Inzwischen betreiben sie auch durchaus eine öffentliche Verehrung von diesem austrofaschistischen Diktator ziemlich heftig, was bisher allerdings bei der SPÖ noch nicht dazu geführt hat, daß sie den Klassenkampf wieder aufnehmen würde.

In dieser großen Koalition, die dann selbst in den Zeiten der SPÖ-Alleinregierung in den sechziger und siebziger Jahren unter Kreisky informell nie ganz aufgegeben wurde — also selbst wenn die SPÖ über 50 Prozent hatte, hat sie die meisten Entscheidungen trotzdem vorher mit der ÖVP abgesprochen — [...] dieser großen Koalition also entspricht die neben dem Parlamentarismus existierende und auch agierende sogenannte österreichische Sozialpartnerschaft. Zu der würden wir ganz gerne auch noch ein bißchen was sagen: Also die österreichische Sozialpartnerschaft, das ist eine besonders stark ausgeprägte Form von einem korporatistischen Modell, das bis heute dafür sorgt, daß die Personifikationen des Kapitals, sprich: Unternehmer und Unternehmerinnen, sich mit Streiks und solchen Unannehmlichkeiten in Österreich so gut wie überhaupt nicht herumschlagen müssen. In Österreich mißt man Streiks in Minuten und Sekunden und nicht in Streikstunden, weil das gibt’s sowieso nicht. Bereits im Jahr 1946 hat sich im Sozialministerium die Zentrale Lohnkommission konstituiert, auf die dann auch ziemlich 1 : 1 die Befugnisse des ehemaligen NS-Treuhänders der Arbeit übergegangen sind und damit war eigentlich bereits der Grundstein für diese modifizierte Fortführung der „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“-Ideologie gelegt.

Diese Nachkriegs-Sozialpartnerschaft in Österreich ist allerdings unvorstellbar ohne die Veränderungen der Wirtschaftsstruktur in der Zeit der Zugehörigkeit zum Deutschen Reich. Also nach der Angliederung Österreichs an das Deutsche Reich ist es eben zu ganz massiven Veränderungen in dieser Wirtschaftsstruktur gekommen, die die Entwicklung dieses postfaschistischen Österreich geprägt haben und teilweise eben erst ermöglicht haben. Wir denken daß es wichtig ist, das auch immer wieder zu betonen, da das eben etwas ist, das mit am meisten verschwiegen wird — aber genau darin findet sich eben die Verstrickung der gesamten österreichischen Gesellschaft einschließlich der Linken in die Geschichte des Nationalsozialismus. Im Jahr 1938, also vor dem Anschluß an Deutschland, war Österreich ein Land, in dem es im Wesentlichen Kleinbetriebe und Landwirtschaft gegeben hat, und nach den sieben Jahren Zugehörigkeit zum Deutschen Reich hat Österreich diesen Verband als relativ gut strukturiertes Kleinland verlassen mit einigen durchaus „zukunftsträchtigen“, industriellen Betrieben — etwa zum Beispiel die jetzige VOEST in Linz, die ja als Hermann Göring-Werke gegründet wurden. Und diese im Nationalsozialismus neu entstandenen Industrien haben das Kernstück der österreichischen, verstaatlichten Industrie gebildet in der Nachkriegszeit. Und ohne diese verstaatlichte Industrie wäre auch diese Nachkriegs-Sozialpartnerschaft in dieser Form vollkommen unmöglich gewesen. Dazu muß man auch noch sagen, daß ein zentraler Aspekt dieser nationalsozialistischen Modernisierungsbestrebungen in Österreich im wirtschaftlichen Bereich natürlich auch der Einsatz von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen gewesen ist, und spätestens seit dem Ãœberfall auf die Sowjetunion die österreichische Wirtschaft — oder „ostmärkische“ Wirtschaft — damals ja überhaupt nur mehr expandieren konnte unter Einsatz von ausländischen Arbeitskräften, also zunächst einmal Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen und dann natürlich auch Häftlingen aus Konzentrationslagern. Und es ist nicht zu provokant formuliert wenn man sagt, daß ein ganz gehöriger Teil der Basis der wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs nach dem Krieg von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen gebildet worden ist.

Ähnlich wie in Deutschland, denken wir, ist es auch in Österreich so, daß dieser Korporatismus, diese Sozialpartnerschaft, natürlich immer auch so etwas wie ein Behältnis für die verflossene Gemeinschaft der Volksgenossen ist. Diese Sozialpartnerschaft ist also eine Konstruktion, die nicht einfach nur ein „harmonisches Verhältnis“ zwischen Arbeit, Kapital und Staat herstellt und so also versucht die Gesellschaft zu formieren und zu homogenisieren, sondern die ist auch so etwas wie ein „nationales Dach“, unter dem dann der der Demokratie angeblich widersprechende Antisemitismus und Rassismus genausogut gedeihen kann wie der falsche, nämlich nationale, Kollektivismus. In Österreich ist es jetzt so, daß von Wissenschaftern und Wissenschafterinnen ziemlich fleißig zur Vorgeschichte dieser Sozialpartnerschaft geforscht wird. Auffällig ist dabei, daß in dem Zusammenhang über den Nationalsozialismus eigentlich überhaupt kein Wort verloren wird. In Bezug auf den Austrofaschismus ist es durchaus so, daß man sieht, daß der quasi ein struktureller Vorläufer dieser Sozialpartnerschaft war — da wird dann allerdings immer, nicht zu unrecht, darauf hingewiesen, daß es sich dabei eher um so etwas wie eine „verordnete“ Sozialpartnerschaft gehandelt hat, die also nicht mit Zustimmung von Unternehmertum, Staat und Proletariat stattgefunden hat, sondern daß das eher so etwas Aufgezwungenes gewesen ist, wohingegen das nach 1945 eben anders war. Der große Unterschied zwischen diesem faschistischen Korporatismus und der Sozialpartnerschaft nach 1945 wird also gerade in der Freiwilligkeit ausgemacht, in der Tatsache, daß sich also Kapital und Arbeit ohne Zwang zueinander und zum Staat in ein harmonisches Verhältnis gesetzt haben. Ich denke, daß aber gerade dabei natürlich übersehen wird, daß es offensichtlich so ist, daß der Austrofaschismus und vor allem eben der Nationalsozialismus nicht zuletzt durch diese Verstaatlichung des Antisemitismus die Verhältnisse offenbar dahingehend modifiziert haben — und auch nur vor dem Hintergrund macht ja auch die Rede von diesem „Postfaschismus“ irgendwie auch Sinn — , daß nach 1945 alle quasi von sich aus, ohne äußeren Zwang und Druck, der zumindest partiellen Fortsetzung eines faschistischen Projektes, nämlich der Verpflichtung aller Einzelinteressen auf das „Gemeinwohl“ zugestimmt haben und dieses Projekt dann eben doch in die Welt gesetzt haben, nämlich die Sozialpartnerschaft. Diese Verpflichtung aller auf das „Gemeinwohl“ ist jetzt mit der Etablierung dieser blau-schwarzen Regierung in Österreich auch ganz konsequent im Regierungsprogramm festgehalten worden — also darin heißt es ganz lapidar einmal:

Es gibt keinen Interessensgegensatz zwischen Kapital und Arbeit

Und der Bereich „Arbeit“, der eben früher im Sozialministerium angelegt gewesen ist, ist mittlerweile in das Wirtschaftsministerium verlagert worden. Und der Kanzler Schüssel betrachtet auch eben dieses Wirtschaftsministerium inklusive dem Bereich Arbeit als eine der wirklich wichtigsten Errungenschaften der neuen Regierung. Er hat das eben in seiner „Rede zur Lage der Nation“ auch zum Ausdruck gebracht, indem er sagt:

Endlich, zum ersten Mal, ein Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, nicht ein[en] Arbeitgeberminister und ein[en] Gewerkschaftsminister, sondern einer, der Sorge trägt, daß das Ganze im Vordergrund steht und nicht die Teilinteressen.

Diese Sozialpartnerschaft, die stiftet also offensichtlich auch eine besondere Form von unterwürfigem Staatsbürger-Bewußtsein. Wir denken, daß dieses österreichische Bewußtsein in seiner prinzipiellen Verpflichtung wirklich jeglicher, partikularer Interessen auf das Wohl der angeblich im politischen Souverän, also im Staat, verkörperten Allgemeinheit, vielleicht sogar noch diese aggressive Untertanenmentalität der Deutschen übertrifft mit ihrer Anbetung einer übergeordneten Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, also dieser berühmten FDGO. Das ist übrigens eine Konstruktion, diese FDGO mit all diesen Notstandsszenarien und so, die daraus letztlich auch abgeleitet werden, die es in der Form in Österreich nicht gibt beziehungsweise noch nicht gibt. Man kann hier lediglich darauf hinweisen, daß immer wieder mal Leute wie zum Beispiel der ÖVPler Andreas Khol von so etwas wie einem imaginären Verfassungsbogen reden, was irgendwie in eine ähnliche Richtung zielt. Diese Formulierung hat damals eigentlich, als die der Andreas Khol erstmals verwendet hat, darauf gezielt festzustellen, daß die FPÖ ganz eindeutig außerhalb dieses imaginären Verfassungsbogens stehen würde, also rechts davon sozusagen — das scheint die ÖVP ja inzwischen grundlegend geändert zu haben, sonst würden sie ja keine Koalition mit denen bilden. In Österreich wie gesagt gibt es also Notstandsgesetzgebung und sowas in dieser Form nicht, was aber ganz einfach seinen Grund darin hat, daß die „Sublimierung des Klassenkampfes durch die Sozialpartnerschaft“, wie der ehemalige Bundeskanzler Kreisky das recht zutreffend genannt hat, in Österreich dermaßen geglückt ist, daß Notstandsszenarien jeglicher Art eigentlich sowieso kaum vorstellbar sind, das also gar nicht notwendig ist.

Das späte Entstehen der „österreichischen Nation“, der Abstieg des sozialpartnerschaftlichen Korporatismus und der Aufstieg der FPÖ unter Haider:

In den siebziger Jahren war es dann so, daß mittels einer kreditfinanzierten Wirtschafts- und Sozialpolitik auch dieses materielle Substrat geschaffen wurde, das dann eigentlich diesem Austropatriotismus gegen diesen immer noch ziemlich vorherrschenden Deutschnationalismus, in großen Bevölkerungskreisen, doch zum Durchbruch verholfen hat — einfach dadurch, daß dieser Österreichpatriotismus jetzt dann auch materiell abgesichert werden konnte. Dieser sogenannte Austro-Keynesianismus unter Kreisky hat also offensichtlich dann endgültig die Grundlage dafür geliefert, daß es heute schon so ist, daß die meisten Österreicher und Österreicherinnen von dieser Zweiten Republik, also der Republik nach 1945 bis heute, als von einer „Erfolgsstory“ reden, und es hat eigentlich schon dazu geführt, daß diese Vorstellung von der Zweiten Republik als „Erfolgsstory“ so verbreitet ist in der Bevölkerung, daß sich auch der Haider gezwungen sah, nicht mehr die Abschaffung dieser Zweiten Republik zu fordern zugunsten einer „dritten“ — also dieses Schlagwort „Dritte Republik“, das war lange Zeit so eine Kampfparole der FPÖ, unter der sie angetreten sind, für die „Dritte Republik“, das haben sie sich inzwischen abgewöhnt: Sie fordern also nicht mehr die Abschaffung dieser „zweiten“, sondern nur noch die radikale Reformierung dieser eben doch erfolgreichen Zweiten Republik.

Aber jetzt ist es halt so, daß seit den neunziger Jahren diese Republik gar nicht mehr so erfolgreich ist — zumindest nicht mehr so erfolgreich, wenn es darum geht, das Staatsvolk auch mit Arbeitsplätzen zu versorgen, die eben staatlicherseits quasi inganggesetzt werden. Und daher ist auch der österreichische Korporatismus zunehmend in Verruf geraten. Diese Sozialpartnerschaft wird aber nicht angegriffen, wie das etwa früher noch der Fall war, zum Beispiel von kommunistischen Arbeitern und Arbeiterinnen oder von der Kommunistischen Partei oder irgendwas dergleichen, sondern von den vom Deutschnationalismus zum aggressiven Österreichpatriotismus konvertierten FPÖlern einerseits und von der ÖVP andererseits, die selbst eigentlich jahrzehntelang eine der Hauptsäulen oder -stützen der österreichischen Sozialpartnerschaft gewesen ist. Schüssel, Kanzler Schüssel, hat das in dieser „Rede zur Lage der Nation“ ausgeführt und gesagt, mehr oder minder indirekt aber doch recht deutlich, was an diesem Korporatismus störend ist. Er sagt:

Noch immer gibt es innere Besatzungsmächte — innere Besatzungsmächte, die wir nicht so leicht los werden mit einer Unterschrift oder mit einer großen Versammlung: das sind die Bequemlichkeit, die Mutlosigkeit, die Entscheidungsscheue, aber auch die Gier, der Egoismus, der Konsumismus, der Kampf um die wohlerworbenen Rechte. All dies sind innere Besatzungsmächte, von denen wir frei werden sollten.

Er macht also damit deutlich, daß diese Regierung so eine Doppelstrategie verfolgt, daß sie nämlich einerseits das gemeinschaftsstiftende Element der Sozialpartnerschaft beibehalten will aber andererseits das materielle Substrat, nämlich die relativ komfortable Alimentierung der abhängig Beschäftigten, hingegen beseitigen, abschaffen möchte. Und es ist auch tatsächlich immer noch so, daß wenn der Jörg Haider einmal ausnahmsweise nicht gegen Ausländer und Ausländerinnen hetzt, daß dann nach wie vor eines seiner Lieblingsthemen die Kritik an dieser österreichischen Sozialpartnerschaft ist. Diese demokratisierten Nazis von der FPÖ, deren Partei übrigens aus dem Verband der Unabhängigen hervorgegangen ist — das war nach 1945 so das Sammelbecken für ehemalige Nationalsozialisten bevor man sie in die Parteien SPÖ und ÖVP aufgenommen hat, das hat man gleich nach 1945 nicht gemacht, sondern stattdessen diesen Verband der Unabhängigen gegründet, woraus dann die FPÖ also hervorgegangen ist — diese demokratisierten Nazis von der FPÖ, die profitieren offensichtlich nahezu zwangsläufig von der Krise des Austro-Keynesianismus. Diese Krise scheint das im bürgerlichen Subjekt ohnehin ja angelegte Potential von Rassismus und Antisemitismus jetzt auch immer offener, also empirisch sichtbar, an die Oberfläche zu befördern.

Die Sendung gestaltete Robert Zöchling. Musik: Ausschnitte aus den Stücken Daily Plasma von Christian Fennesz und Christoph Kurzmann sowie Lower Ass Side Mix von Franz Reisecker, gespielt vom Orchester 33 1/3 [1], erhältlich auf der CD Maschine Brennt des Orchesters 33 1/3, erschienen bei Charhizma.

Im zweiten Teil dieser Sendung folgen weitere Ausführungen zur Krise des Austro-Keynesianismus, zur sogenannt neoliberalen Transformation der neunziger Jahre, zur aktuellen Möglichkeit eines „demokratischen Faschismus“ sowie kritische Anmerkungen zur Protestbewegung gegen die dieser Möglichkeit bereits erkennbar nahe kommende, derzeitige Regierung.

In der Zeitschrift Context XXI sind bislang folgende Artikel zum Thema erschienen:

Ein Themenschwerpunkt zur aktuellen, politischen Situation in Österreich, zu Protest, Widerstand, Zivilgesellschaft und Gesellschaftskritik mit Beiträgen von Jürgen Dedinszky, Stephan Grigat, Tina Leisch, Roland Atzmüller, Robert Zöchling, Dieter Schrage und Alexander Schürmann-Emanuely findet sich in der Ausgabe 3-4/2000 von Context XXI.

Diese sowie zahlreiche weitere Texte zur postfaschistischen Normalität in Österreich und zur FPÖ aus den Zeitschriften radiX, Streifzüge und Weg und Ziel finden Sie auch in der Internet-Ausgabe von Context XXI.

[1in der Sendung mit „Dreiunddreißigeinhalb“ bedauerlicherweise aber dafür konsequent falsch gesprochen

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Austrofaschismus bei Wikipedia

Das Kruckenkreuz war Symbol der austrofaschistischen Vaterländischen Front und des von ihr regierten Ständestaates

Der Begriff Austrofaschismus ist eine der Fremdbezeichnungen für das von 1933/34 bis 1938 in Österreich etablierte autoritäre, an ständestaatlichen und faschistischen Ideen orientierte Herrschaftssystem mit starken Anlehnungen an die Diktatur Benito Mussolinis in Italien. Die Selbstbezeichnung war Ständestaat. Unter Historikern ist der Begriff Austrofaschismus umstritten.[1] Er wird dezidiert vertreten,[2] aber auch als zu umfassend abgelehnt oder in Einzelaspekten relativiert.[3][4] Manche Historiker ordnen den Austrofaschismus dem Klerikalfaschismus zu.[5] Alternativ verwendete Bezeichnungen lauten Kanzlerdiktatur, Regierungsdiktatur und Dollfuß-Schuschnigg-Diktatur.[6]

Entwickelt und getragen wurde diese Abkehr von der Demokratie 1933/34 von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß und nach dessen Ermordung durch Nationalsozialisten maßgeblich von Kurt Schuschnigg und der Vaterländischen Front, einer Sammelbewegung und Einheitspartei, zu der sich die Christlichsoziale Partei, die Heimwehr und der Landbund zusammengeschlossen hatten. Am 11./12. März 1938, mit dem „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich, wurde diese Diktatur durch die Herrschaft der Nationalsozialisten abgelöst.

Die Entstehung des austrofaschistischen Systems

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Mit dem Korneuburger Eid der Heimwehr vom 18. Mai 1930 wurden die Ausschaltung des Parlaments und ein antidemokratischer Kurs, der sich in erster Linie gegen die oppositionelle Sozialdemokratie richtete (siehe Linzer Programm der Sozialdemokraten aus dem Jahr 1926), erstmals als Programm formuliert. Wir verwerfen den westlich-demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat war eine der Formeln, die neben Heimwehrverbänden aus dem gesamten Bundesgebiet auch viele junge christlichsoziale Politiker wie die späteren Bundeskanzler Leopold Figl und Julius Raab schworen.

Bei der Nationalratswahl 1930 erhielten die österreichischen Nationalsozialisten über 100.000 Stimmen, jedoch kein Mandat. Bei den Landtagswahlen in Wien, Niederösterreich und Salzburg am 24. April 1932 erreichten die Nationalsozialisten 336.000 Stimmen. Diese Gewinne gingen vor allem auf Kosten der Großdeutschen.

Allein in Wien bekamen die Nationalsozialisten 201.000 Stimmen und versiebenfachten damit ihren Stimmenanteil. Die Wiener Sozialdemokraten hielten ihren Stimmenanteil von 59 %, die Christlichsozialen verloren leicht. Bei den gleichzeitigen Gemeinderatswahlen in Kärnten und in der Steiermark waren die Ergebnisse etwas bescheidener, aber trotzdem beachtlich.

Diese dramatische Stärkung der Nationalsozialisten machte klar, dass die aus Christlichsozialen, Landbund und Heimwehren bestehende Regierung bei den nächsten Nationalratswahlen ihre ohnehin knappe Mehrheit (nur ein Mandat) verlieren würde. Dies führte zunehmend zu Bestrebungen zur Errichtung einer Diktatur; das Vorhaben wurde insbesondere von Benito Mussolini wesentlich unterstützt.

Dollfuß – er war im Mai 1932 zum Bundeskanzler ernannt worden – regierte seit 1. Oktober 1932 teilweise unter Berufung auf das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz aus dem Jahr 1917, welches im Rahmen des Verfassungs-Ãœbergangsgesetzes 1920 (VÃœG 1920), allerdings ohne die in der Monarchie gegebene parlamentarische Kontrolle, in die republikanische Bundesverfassung übergeleitet worden war. Dollfuß warb öffentlich für die Vorgehensweise nach § 7 Abs. 2 VÃœG 1920, im Parlament wurden auch keine Anträge gestellt, diese in der unmittelbaren Nachkriegszeit auch von Sozialdemokraten angewandte Verfassungsbestimmung abzuschaffen.

Den Anlass zur Beseitigung jeder parlamentarischen Kontrolle bot die am 4. März 1933 ausgelöste Geschäftsordnungskrise des Nationalrats. Sie wurde von der damaligen Regierung als „Selbstausschaltung des Parlaments“ bezeichnet. Dollfuß verwendete die Vollmachten des § 7 Abs. 2 VÃœG 1920 nun als rechtliches Instrument, um die Demokratie vollends auszuschalten.

Nachdem bei Ausschreitungen zwischen Nationalsozialisten und Schutzbündlern am 16. Oktober 1932 in Wien-Simmering („Simmeringer Blutsonntag“) vier Menschen (darunter ein Polizist) erschossen worden waren, erließ der Ministerrat am 7. März 1933 ein Versammlungs- und Aufmarschverbot[7]. Eine als wirtschaftliche Schutzmaßnahme getarnte Presseverordnung wurde herausgegeben. Das durch § 7 Abs. 2 VÜG 1920 übergeleitete KWEG 1917 bezog sich aber ausdrücklich nur auf wirtschaftliche Maßnahmen, bei denen die Regierung Vollmacht hatte – sodass die Presseverordnung auch als wirtschaftliche Maßnahme tituliert wurde. Nach dieser Presseverordnung konnte unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise, wenn „durch Verletzung des vaterländischen, religiösen oder sittlichen Empfindens eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit […]“ bestand, für eine bereits einmal beschlagnahmte Zeitung die Vorlagepflicht zwei Stunden vor der Verbreitung angeordnet werden. Dabei war klar, dass es sich um eine reine Vorzensur handelte, doch war die Regierung bemüht, den Schein nach außen zu wahren, auch weiterhin das verfassungsmäßige Verbot einer Zensur zu achten.

Als die Opposition die Geschäfte des Nationalrats am 15. März 1933 wieder aufnehmen wollte, wurde dies mit Polizeigewalt verhindert. Das Parlament wurde von 200 Kriminalbeamten umstellt und die sozialdemokratischen und großdeutschen Abgeordneten wurden am Betreten gehindert. Die Sozialdemokratische Partei durfte vorerst weiter bestehen bleiben, aber am 31. März 1933 verbot die Regierung den Republikanischen Schutzbund der Sozialdemokraten.[8] Die rechtmäßige Existenz der Gegenorganisationen zum Schutzbund, die paramilitärischen Wiener Heimatschutzverbände wurde dagegen bestätigt. Am 10. April 1933 wurde die zwangsweise Teilnahme an religiösen Ãœbungen durch Aufhebung des so genannten Glöckel-Erlasses wieder eingeführt. Der Urheber des Erlasses, der ehemalige sozialdemokratische Unterrichtsminister Otto Glöckel, wurde 1934 in der Folge der „Februarrevolte“, an der er nicht persönlich beteiligt war, in seinem Büro im Palais Epstein verhaftet und in das Anhaltelager Wöllersdorf gebracht. Glöckel kehrte aus der Haft als gebrochener Mann zurück und verstarb am 23. Juli 1935 in Wien.

Mahnmal am Gelände des ehemaligen Anhaltelagers Wöllersdorf; 1974 enthüllt

Am 10. Mai 1933 verordnete die Regierung die Aussetzung aller Wahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Am 26. Mai wurde die Kommunistische Partei Österreichs verboten, am 19. Juni (nach der Ermordung des jüdischen Meidlinger Juweliers Norbert Futterweit durch Nationalsozialisten eine Woche davor) die NSDAP und ihre Wehrformationen[9]. Sozialdemokraten und Großdeutsche durften vorerst weiter bestehen.

Dollfuß erklärte im September 1933, dass ein autoritärer Ständestaat sein Ziel sei, und steuerte nun auf eine Konfrontation mit der Sozialdemokratie zu. Es folgten Verhaftungsaktionen von Schutzbündlern. Für die Festsetzung politischer Gegner wurde das „Anhaltelager Wöllersdorf“ eingerichtet. Als die Polizei in den Morgenstunden des 12. Februar 1934 das Hotel Schiff durchsuchte, das Linzer Parteiheim der Sozialdemokraten, wehrten sich die Schutzbündler und es kam zu einem kurzen Bürgerkrieg, den Februarkämpfen von 1934.[10] Noch am selben Tag wurde die Sozialdemokratische Partei verboten. Zentren der Auseinandersetzungen waren die oberösterreichischen Industriegebiete, die Obersteiermark und Wien. Der Schutzbund unterlag den militärischen Kräften von Heimwehr und Bundesheer, die sogar Artillerie einsetzten, binnen weniger Tage.

In einer „Nationalratssitzung“ wurde am 30. April 1934 von den Abgeordneten der Vaterländischen Front ein Gesetz beschlossen, das die Regierung mit allen Befugnissen ausstattete, die zuvor Nationalrat und Bundesrat oblagen. Die Mandate der Sozialdemokraten wurden vor Zusammentreten des „Rumpfparlaments“ für erloschen erklärt; die großdeutschen Abgeordneten nahmen an der Farce größtenteils nicht teil.

Verfassung der Diktatur

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Bilder von Kundgebungen der Vaterländischen Front (1936)

Die Vollendung dieses Putsches stellte die „Verfassung“ dar, die am 1. Mai 1934 – nicht zufällig an einem der wichtigsten Feiertage der niedergeschlagenen Arbeiterbewegung – erlassen wurde. Aus „Österreich ist eine demokratische Republik. Das Recht geht vom Volk aus“ wurde in der neuen Verfassung: „Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung“. Die Staatsbezeichnung Republik Österreich wurde durch Bundesstaat Österreich ersetzt.

Als wappenähnliches Emblem wählte der Staat das Kruckenkreuz in Anlehnung an historische, mutmaßlich vor-habsburgische Symbole und in Abgrenzung zum Hakenkreuz der Nationalsozialisten.

Ernst Federn, Aufnahmen der österreichischen Staatspolizei, 6. November 1936
Karl Fischer, Aufnahmen der österreichischen Staatspolizei, 6. November 1936

Nachdem das Parlament ausgeschaltet worden war, entledigte sich die Regierung 1933 auch des Verfassungsgerichtshofs. Die vier christlichsozialen Verfassungsrichter wurden zum Rücktritt bewogen, womit der Gerichtshof nicht mehr beschlussfähig war, da Bundespräsident und Bundesregierung nichts zur Nachbesetzung der vakanten Richterstellen unternahmen.

Die Regierung kam damit einer sehr wahrscheinlichen Aufhebung der „Notverordnungen“ zuvor, auf deren Grundlage sie seit einigen Monaten regierte. Die Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs wurde rechtlich abgesichert, indem Neuernennungen von Verfassungsrichtern per Verordnung untersagt wurden.

Im September 1933 ließ die Regierung mehrere Anhaltelager (so z. B. das Anhaltelager Kaisersteinbruch) zur Internierung politischer Gegner einrichten. Neben Sozialdemokraten, Sozialisten, Kommunisten und Anarchisten wurden dort nach dem Juliputsch 1934 in großer Zahl auch Nationalsozialisten eingesperrt.

Am 11. November 1933 verhängte die Regierung Dollfuß das Standrecht und führte auf diese Weise die Todesstrafe für bestimmte Delikte (Mord, Brandstiftung und öffentliche Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums) wieder ein. Standrechtliche Prozesse wurden von vier Richtern und einem Staatsanwalt geführt, die Verhandlungsdauer betrug längstens drei Tage, wobei der Angeklagte entweder freizusprechen oder zum Tod durch den Strang zu verurteilen war. Dauerte der Prozess länger als drei Tage, war nicht mehr das Standgericht, sondern ein ordentliches Schwurgericht zuständig, das die Todesstrafe nicht mehr verhängen konnte. Die Bundesregierung sicherte sich zudem die Möglichkeit, dem Bundespräsidenten Begnadigungen vorschlagen zu können und bewahrte auf diesem Weg mehrmals Personen, die den Christlichsozialen politisch nahestanden, vor der Todesstrafe.

Als erstes Todesopfer der Standgerichte ging der geistig behinderte Peter Strauß in die Geschichte ein. Per Notverordnung wurde vom 12. bis zum 21. Februar 1934 auch das Delikt des „Aufruhrs“ der Standgerichtsbarkeit unterworfen, so dass Personen, die sich an den Februarkämpfen beteiligt hatten, zum Tode verurteilt werden konnten. Prominente politische Opfer der standrechtlichen Todesstrafe während des Austrofaschismus waren unter anderem sozialdemokratische Führungsfiguren des Februaraufstandes, darunter Karl Münichreiter, Georg Weissel, Koloman Wallisch, Emil Swoboda und Josef Stanek.

Am 19. Juni 1934 führte eine Gesetzesänderung die Todesstrafe auch im ordentlichen Verfahren wieder ein. Insgesamt wurden zwischen Februar 1934 und März 1938 in Österreich 141 Todesurteile ausgesprochen,[11] von denen die meisten in Haftstrafen umgewandelt wurden, 45 Personen wurden hingerichtet.

Im September 1934 erreichte die Anzahl der politischen Häftlinge, die in Anhaltelagern und Notarresten festgehalten wurden, 13.338. Insgesamt wurden im Ständestaat rund 16.000 Österreicher aus politischen Gründen inhaftiert.[12]

Bildungspolitik

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Bereits 1933 wurde eine Reihe von Gesetzen erlassen, die die österreichische Bildungspolitik austrofaschistischen Grundsätzen gemäß umgestalten sollten. Der katholischen Kirche wurde dabei starker Einfluss auf das zuvor durch Otto Glöckel säkularisierte Bildungssystem eingeräumt. Wer in Österreich nun eine höhere Schule mit Matura absolvieren wollte, musste den Religionsunterricht besucht haben. Mädchen wurde das Erreichen eines höheren Bildungsgrades wieder erschwert, da die Machthaber das klassische Frauenbild der Hausfrau und Mutter favorisierten. Zudem wurde im Sommer 1933 allen oppositionellen Jugendorganisationen aus dem sozialistischen, deutschnationalen und nationalsozialistischen Lager die Tätigkeit an den Schulen untersagt. An ihre Stelle trat 1936 die neugegründete Staatsjugend, das Österreichische Jungvolk.

Auch auf Hochschulebene erließ die Bundesregierung 1933 mehrere Gesetze. Zunächst wurde die Zahl der Hochschullehrer und Assistenten vermindert, womit insbesondere regimekritische Lehrende auf legalistischem Wege ihrer Ämter enthoben werden konnten. Mit einem weiteren Gesetz wurden Disziplinarverfahren, die bisher der jeweils betroffenen Universität oblagen, der Kontrolle des Bundesministeriums unterstellt, was sich ebenfalls zum Nachteil kritischer Mitarbeiter der Universitäten auswirkte.

Akademische Funktionäre konnten von nun an ausschließlich Personen werden, die Mitglied der Vaterländischen Front waren. „Jede freiwerdende Lehrkanzel muss, wenn der entsprechende Mann vorhanden ist, mit einem Hochschullehrer von vaterlandstreuer und womöglich auch noch besonders christlicher Gesinnung besetzt werden“,[13] ließ Unterrichtsminister Hans Pernter nach Beschluss der neuen Hochschulgesetze verlautbaren.

Zur ideologischen Schulung der Studierenden führte die Regierung Pflichtvorlesungen zu den „ideellen und geschichtlichen Grundlagen des österreichischen Staates und zur weltanschaulichen und staatsbürgerlichen Erziehung“ ein und errichtete verpflichtende, militärisch geführte Hochschullager. Im Gesetzestext, der die Einführung militärischer Hochschullager regelte, heißt es: „Jedes Hochschullager soll einen militärischen und einen pädagogischen Leiter, also Offiziere und Erziehungsleiter, erhalten, wobei ersteren das militärische Kommando und die vormilitärische Schulung, letzteren das Vortragswesen und die Freizeitgestaltung obliegt.“ Ein solches Hochschullager umfasste jeweils etwa 100 Studenten.

Wirtschafts- und Sozialpolitik

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Arbeitslosenquote Österreichs vor, während und nach der ständestaatlichen Wirtschaftspolitik

Im Bereich des Außenhandels wandte man sich bereits 1930 vom liberalen Freihandelssystem ab und führte ein Autarkiemodell ein. Oberste Maxime war die Abschottung des österreichischen Marktes vom Weltmarkt, wovon man sich einen wirtschaftlichen Aufschwung erhoffte. Weltwirtschaftlicher Hintergrund war dabei der New Yorker Börsenkrach im Jahr 1929.

1932 gab es im Jahresdurchschnitt 468.000 Arbeitslose in Österreich. Im Jahr 1933 stieg die Zahl der Arbeitslosen auf 557.000 an, was einem Prozentsatz von 25,9 entspricht. Die Situation wurde dadurch verschlimmert, dass immer mehr Arbeitslose als ausgesteuert galten. Sie verloren damit jeglichen Anspruch auf staatliche Unterstützung. In den folgenden Jahren (1933 bis 1937) sank der staatliche Sozialausgabenindex von 100 auf 79,42.

Ziel der Christlichsozialen und der Heimwehr war die „Abschaffung des Klassenkampfes“. Zu diesem Zweck wurden zwangsweise Standesverbände aus Arbeitern und Unternehmern eingerichtet, so genannte Korporationen, die die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter unterminieren und ablösen sollten. Als einzige Gewerkschaft agierte ab 1934 die stark vom Staat kontrollierte Einheitsgewerkschaft. Die soziale Verantwortung wurde vom Staat auf „ständische“ Untereinheiten delegiert.

Dahingegen wurde dem Gewerbesektor die Schutzfunktion des Staates im großen Ausmaß zuteil. 1933 führte die Regierung eine Gewerbesperre ein, 1934 folgte das Untersagungsgesetz, das in den folgenden Jahren mehrmals verschärft wurde. Diese Politik stellte eine radikale Abkehr von der seit Jahrzehnten gültigen liberalen Gewerbeordnung dar, die 1935 in die Wiedereinführung des Zunftwesens gipfelte. „Mit dem Beharren auf orthodoxe Muster wurde für die Wirtschaftspolitik im Österreichischen Ständestaat eine Zwangslage geschaffen, die die inneren Widersprüche auf allen Ebenen überhand nehmen ließ“, resümiert der Wirtschaftswissenschaftler Gerhard Senft die austrofaschistische Wirtschaftspolitik.

Die offizielle Kulturpolitik während des Austrofaschismus war von einer Affirmation des Barock und anderer „vorrevolutionärer“ Stilrichtungen geprägt. Mit „vorrevolutionär“ ist hier die Zeit vor der französischen Revolution von 1789 gemeint. In diesem Zusammenhang kam es immer wieder zu positiven Bezugnahmen auf die „Wehrhaftigkeit“ Österreichs zur Zeit der Türkengefahr, um das Bild der „Bedrohung aus dem Osten“ wach zu halten bzw. erneut in Erinnerung zu rufen und nunmehr auf die kommunistische Sowjetunion zu projizieren.

Der Autor Robert Musil kommentierte die austrofaschistische Kulturpolitik 1934 mit den berühmten Worten: „Es ist nicht der böse Geist, sondern die böse Geisteslosigkeit der österreichischen Kulturpolitik“.[14]

Ideologische Ausrichtung

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Fahne des Reichsbundes der Katholischen Jugend im Dorfmuseum Mönchhof. Die Inschrift lautet: „Rein wie Gold, Stark wie Erz, Sei des deutschen, Burschen Herz!“

Der austrofaschistische Ständestaat lehnte sich eng an das Ideal eines christlichen Ständestaates an, wie es von Papst Pius XI. in der Enzyklika Quadragesimo anno aus dem Jahr 1931 entwickelt worden war.[15] Ideologische Grundlagen des Ständestaats waren, wie auch bei den anderen faschistischen Ländern dieser Zeit, die Ablehnung des Klassenkampfes und das Anstreben einer „Harmonie der Stände“ in einem autoritär geführten Staat. Ziel des Austrofaschismus war, die Nationalsozialisten zu „überhitlern“.[16] In diesem Zusammenhang ist sowohl die autoritäre Führerideologie als auch die Errichtung der Vaterländischen Front, die als Massen- und Einheitspartei gedacht war, zu sehen.

Im Unterschied zum rassenideologisch begründeten Volksgemeinschaftsdenken der Nationalsozialisten nahm in der austrofaschistischen Variante die besondere Geschichte Österreichs eine gewichtige Rolle ein. In Abgrenzung zum Deutschen Reich wurde sie benutzt, um den auf der katholischen Ausrichtung des Regimes basierenden Anspruch, die Österreicher seien die „besseren Deutschen“, zu unterstreichen. Im Sinne christlich-sozialer Geschichtsauffassung avancierte die Monarchie zum Ideal des mächtigen Vielvölkerstaates, der Österreich nach dem Vertrag von Saint-Germain nun nicht mehr war.

Außenpolitisch versuchte sich der Austrofaschismus vor dem Machtanspruch der deutschen Nationalsozialisten durch eine Kooperation mit Mussolini zu schützen, dessen Faschismus der österreichischen Variante näherstand.

Stützen des Systems

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Es gibt keinerlei Belege dafür, dass der Vatikan oder der österreichische Episkopat Dollfuß in die Diktatur getrieben hätte.[17] Nichtsdestoweniger begrüßten die katholischen Bischöfe Österreichs den austrofaschistischen Putsch. Der Wiener Kardinal Innitzer begrüßte die Ausschaltung des Parlaments am 12. März 1933 als „Anbruch einer neuen Zeit“, die er mit dem Zeitalter der Gegenreformation verglich. Den von Taras Borodajkewycz organisierten Katholikentag im Oktober 1933 stellte er unter das Motto Numquam retrorsum („Niemals zurück“). Im Weihnachtsbrief des Jahres hieß es:

„Das Jahr 1933 hat der ganzen Christenheit reichen Gnadensegen, unserem Vaterland Österreich überdies viele Freuden gebracht […]. Sie (die Regierung, Anm.) kann schon jetzt auf eine Reihe von segensreichen Taten hinweisen, die das wahre Wohl sichern und fördern,[18]“

Am 10. Mai 1933 unterzeichnete Justizminister Kurt Schuschnigg das Konkordat, am 16. August erschwerte die Regierung den Austritt aus der katholischen Kirche. Von nun an mussten alle Menschen, die gewillt waren, der katholischen Kirche den Rücken zu kehren, eine Prüfung ihres Geistes- und Gemütszustandes durchlaufen. Die für den Austritt zuständigen Bezirkshauptmannschaften konnten dieses Verfahren beliebig lange hinausziehen. Infolge des Bemühens um eine Rekatholisierung der der Kirche entfremdeten Arbeiterschaft wurden in der kurzen Periode des Austrofaschismus zahlreiche Kirchenbauten errichtet, etwa die dem „Arbeiter“ St. Josef gewidmete Pfarrkirche Sandleiten beim Sandleitenhof, dem größten Gemeindebau des „Roten Wien“.

Nicht zuletzt wegen dieser kirchenfreundlichen Haltung bekam das austrofaschistische Regime auch aus dem Vatikan offizielle Unterstützung. Papst Pius XI. erteilte bereits am 28. Oktober 1933 seinen Segen den „vornehmen Männern, die Österreich in dieser Zeit, in diesen Tagen regieren, die Österreich so gut, so entschieden, so christlich regieren“,[18] und sogar noch während der Februarkämpfe 1934 erhielt Dollfuß den apostolischen Segen des Papstes.

Dollfuß selbst war stark an einer katholischen Renaissance interessiert. Schon während der Trabrennplatzrede am 11. September 1933 kündigte er einen „sozialen, christlichen deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage, unter starker autoritärer Führung“ als seine Zielvorstellung an. Aber auch auf Seiten der Kirche war das Interesse an einem klerikal-faschistischen Österreich beträchtlich. So beteiligten sich kirchliche Würdenträger in Ebensee und Steyr an der Säuberung von Arbeiterbüchereien. In Steyr wurden die Bestände von 4000 auf 900 Bücher reduziert, von denen weitere 200 gesperrt wurden. Betroffen waren, neben explizit linker Literatur, auch Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren. In kirchlichen Berichten zu diesen Ereignissen heißt es: „Vier Kisten mit Büchern wurden der Polizei zum Vernichten übergeben. Es handelte sich um die rein sozialistischen, erotischen und glaubensfeindliche Bücher. Die ärgsten erotischen und kirchenfeindlichen Bücher wurden in zerrissenem Zustand der Polizei übergeben“.

Die Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in Österreich erlebten den Austrofaschismus als eine „neue Gegenreformation“ und reagierten in vielen Pfarrgemeinden mit einer Hinwendung zum Deutschen Reich als Mutterland der Reformation, ohne die Gleichschaltung der deutschen Evangelischen Landeskirchen wahrzunehmen. Im Jahre 1934 kam es zu einer Eintrittswelle der vorher aus der römisch-katholischen Kirche ausgetretenen Arbeiterschaft, die die Anzahl der Evangelischen in Österreich um ca. 25 % erhöhte. Von Seiten des austrofaschistischen Regimes wurden in der Folge massive Erschwernisse des Ãœbertritts zu einer der Evangelischen Kirchen eingeführt, so die Zwangspsychiatrierung von Eintrittswilligen, Verbot der Gründung neuer Pfarrgemeinden, Verbot der Neufassung der Kirchenverfassung, Behinderung des Religionsunterrichts, in Einzelfällen Verbot der Beerdigung Evangelischer auf Ortsfriedhöfen, so diese im Besitz der römisch-katholischen Ortsgemeinde waren. In der Folge radikalisierte sich die Stimmung in weiten Teilen der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich so sehr, dass in Adolf Hitler der einzige mögliche Retter der Evangelischen Kirchen in Österreich gesehen wurde. Gegenstimmen wie die des Superintendenten Heinzelmann (Vertrauensmann der Evangelischen Kirche A.B.; ein Titel, der inoffiziell eingeführt wurde, da die austrofaschistische Regierung die Einführung eines Bischofsamtes untersagt hatte) wurden in der aufgehetzten Stimmung nicht mehr gehört.

Österreichischer Cartellverband

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Der Österreichische Cartellverband (ÖCV), der 1933 in Abgrenzung zum gleichgeschalteten deutschen CV entstanden war, nahm während der Zeit des Austrofaschismus eine intellektuelle Trägerfunktion des Regimes wahr. Nicht zuletzt aus diesem Grund fiel der gesellschaftliche Aufstieg des Verbands zeitlich mit dem Ende der parlamentarischen Demokratie und der Etablierung des austrofaschistischen Systems zusammen.

Zwischen 1933 und 1938 waren fast alle öffentlichen Ämter von größerer Bedeutung mit ÖCV-Mitgliedern besetzt. Engelbert Dollfuß wurde zeit seines Lebens in der offiziellen Sprachregelung des ÖCV als „Führer“ gesehen und auch so bezeichnet. Im Gegenzug sorgte Dollfuß dafür, dass junge Akademiker, die dem ÖCV angehörten, schnell zu Spitzenpositionen in Politik und Verwaltung vordringen konnten. Des Weiteren wurde dem Regierungschef ein Mitspracherecht bei der Besetzung von Ämtern innerhalb des ÖCV eingeräumt.

Dem Historiker Stephan Neuhäuser zufolge

„unterstützten mindestens 37 % aller studierenden Mitglieder des ÖCV in verschiedenen Wehrformationen Bundesheer und Heimwehr während der Februarereignisse 1934 (…) In Graz beteiligten sich 70 % der aktiven ÖCVer auf Seiten der Regierungstruppen und Heimwehren, in Leoben 45 %, in Wien 33 % und in Innsbruck 29 %. Die größten Kontingente stellten Babenberg Graz (40), Carolina Graz (40), Austria Wien (53), Austria Innsbruck (49), Norica Wien (64) und Rudolfina Wien (54).[19]“

Nach dem Februar übernahm die dem ÖCV nahestehende Akademikerhilfe die zuvor sozialistischen Akademikerheime in der Säulengasse 18 sowie der Billrothstraße 9 in Wien.

Der Anteil von ÖCVern in verschiedenen Gremien des austrofaschistischen Staates war enorm hoch. Im Bundesrat lag er bei 90 Prozent. Mit Otto Kemptner wurde ein Bundesbruder von Engelbert Dollfuß von der Franco-Bavaria Wien mit dem Aufbau der Vaterländischen Front beauftragt. Für Mitglieder des ÖCV bestand ab 1933 Beitrittspflicht.

Der Einfluss des ÖCV auf die österreichische Regierungspolitik war offensichtlich. In der Bundesregierung Dollfuß I gehörten sechs von zehn Ministern dem Verband an, nach drei Regierungsumbildungen waren es schließlich acht von zehn. Die Bundesregierung Dollfuß II/Schuschnigg I bestand ausschließlich aus Mitgliedern des ÖCV. Ähnlich verhielt es sich in den weiteren Regierungen Schuschniggs, in denen der ÖCV jeweils etwa die Hälfte der Ministerposten besetzen konnte. Auch als 1936 Nationalsozialisten in die Regierung aufgenommen wurden, waren immer noch vier Minister aus dem ÖCV Teil des Kabinetts und sogar noch in der nationalsozialistischen Marionettenregierung unter Arthur Seyß-Inquart fanden sich mit Wilhelm Wolf und Oswald Menghin zwei ÖCVer, die deshalb jedoch aus dem ÖCV ausgeschlossen wurden. Als Gegenbeispiel mag der CVer Ernst Karl Winter dienen, der sich seit seiner gemeinsamen Militärdienstzeit mit Engelbert Dollfuß immer wieder gegen dessen Politik wandte und sich für Demokratie, Parlamentarismus und die Versöhnung mit der Arbeiterschaft einsetzte.

Nach der Absetzung des sozialdemokratischen Wiener Bürgermeisters infolge der Ereignisse des Februars 1934 wurde mit Richard Schmitz ein Mitglied des Cartellverbandes neuer Bürgermeister. Bereits 1933 kamen die Landeshauptleute des Burgenlands, Niederösterreichs, Oberösterreichs, Tirols, Salzburgs, der Steiermark und Vorarlbergs aus dem ÖCV.

„Einer der besten des CV, unser verewigter Kanzler Dr. Dollfuß“, hieß es im Juni 1935 im Mitteilungsblatt des ÖCV – und noch 1937 konnte man dort lesen: „Die Dollfußstraße ist keine andere als die traditionelle CV-Straße.“

Die Haltung der austrofaschistischen Regierung zur jüdischen Gemeinde in Österreich war zwiespältig. Einerseits wurden keine antijüdischen Gesetze erlassen, und jüdische Bürger konnten problemlos der Vaterländischen Front beitreten und sich in ihr betätigen. Andererseits unternahm das Regime keinerlei ernsthafte Anstrengungen, um die Juden in Österreich vor Übergriffen der Bevölkerung zu schützen.[20] Die bereits vor der austrofaschistischen Machtergreifung vorhandene Diskriminierung von Juden im öffentlichen Leben verschärfte sich so weiter. Regelmäßig kam es zu privat organisierten Boykottaufrufen gegen jüdische Unternehmer und sogar zu Geschäftsblockaden. Nach der Unterzeichnung des Juliabkommens nahmen tätliche Übergriffe durch Nationalsozialisten auf Juden stark zu, welchen Polizei und Justiz nur unzureichend entgegentraten.

Zahlreiche Organisationen, welche dem Regime nahestanden, hatten ein offen antisemitisches Programm, so etwa die faschistischen Heimwehren. Auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche, einer ebenso mächtigen Stütze des Ständestaates, gab es starke antijüdische Strömungen, welche unter anderem durch Bischof Alois Hudal vertreten wurden. Auch Studenten des Cartellverbandes verübten 1935 einen Überfall auf eine jüdische Studentenverbindung an der Universität Wien.[21]

In der öffentlichen Verwaltung setzte ab 1933 eine starke Diskriminierung jüdischer Beamter ein. Viele von ihnen wurden unter dem Vorwand, sie würden der sozialdemokratischen oder der kommunistischen Partei nahestehen, aus dem Dienst entlassen. In der Zeitschrift Der jüdische Weg hieß es dazu: „Vier Fünftel der entlassenen Juden hatten mit Politik nichts zu tun und wurden nur entlassen, weil sie Juden waren“.[22] Im Jahr 1935 waren nur noch 0,4 % aller Beamten Juden (682 von insgesamt 160.700 öffentlichen Bediensteten), gegenüber 2,8 % jüdischem Bevölkerungsanteil.

Nach einem Erlass des Unterrichtsministers Kurt Schuschnigg vom 4. Juli 1934 sollten christliche und jüdische Schüler jeweils eigene Klassen bilden, sofern genug jüdische Schüler vorhanden waren. In Wien gab es neun Schulen mit Judenklassen.[23]

Die Lage der Juden im nationalsozialistischen Deutschland unterschied sich in diesen Jahren stark von derjenigen der Juden in Österreich. Zwischen 1933 und 1938 wurde Österreich daher auch zum Zufluchtsort für viele jüdische Kulturschaffende aus Deutschland. Ein großer Teil der Juden unterstützte den Ständestaat, so etwa auch Karl Kraus, der zwar konvertiert war, aber dennoch aus Sicht der Nationalsozialisten als Jude galt.[24] Kraus sah im Ständestaat die einzige Hoffnung gegen Hitler[25] und stellte sich in seiner frühzeitigen Abrechnung mit dem NS-Staat („Dritte Walpurgisnacht“, 1933) klar auf die Seite Dollfuß’. Andere wichtige jüdische Schriftsteller, die den Ständestaat ausdrücklich unterstützten, waren Franz Werfel, Felix Braun, Ernst Lothar oder Joseph Roth.[26]

Konflikt mit dem Nationalsozialismus und das Ende des Regimes

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Gesetz über die Beschränkung der Reisen nach der Republik Österreich vom 29. Mai 1933 (Deutsches Reich)
Stimmzettel zur Volksabstimmung über den Anschluss

Trotz bestehender Ähnlichkeiten von Austrofaschismus und Nationalsozialismus (etwa in der Ablehnung der pluralistischen Demokratie), gab es eindeutig auch Unterschiede zwischen diesen Ideologien (vgl. die historische Einordnung), verbunden mit einem offenen Konflikt zwischen den Vertretern des österreichischen Ständestaates und Anhängern des Nationalsozialismus. Dieser Konflikt spitzte sich in einem Handgranatenattentat durch zwei Nationalsozialisten zu, die am 19. Juni 1933 eine Gruppe christlich-deutscher Turner angriffen und dabei 30 Turner verletzten. Daraufhin wurde der NSDAP ein Betätigungsverbot in Österreich auferlegt, was de facto einem Verbot dieser Organisation gleichkam.[27]

Im Juli 1934 versuchten die weitgehend im Illegalen arbeitenden österreichischen Nationalsozialisten im sogenannten Juliputsch die austrofaschistische Regierung abzusetzen und die Macht an sich zu reißen. Zwar misslang der Putschversuch, aber sie ermordeten den Kanzler Engelbert Dollfuß. Ihm folgte der vormalige Justizminister Kurt Schuschnigg als Bundeskanzler. Auch dieser stand dem Nationalsozialismus und dem Anschluss an das Deutsche Reich kritisch gegenüber. Nur unter Druck schloss er 1936 das Juliabkommen mit dem Deutschen Reich, in dem er Zugeständnisse an die Nationalsozialisten machte, dafür aber von Adolf Hitler die Unabhängigkeit Österreichs zugesichert bekam. In der Folge wurden 17.000 österreichische Nationalsozialisten amnestiert. Als Vertrauensleute der Nationalsozialisten wurden Edmund Glaise von Horstenau als Minister ohne Portefeuille und Guido Schmidt als Staatssekretär im Außenministerium in das austrofaschistische Regierungskabinett aufgenommen. Des Weiteren wurde ein „Volkspolitisches Referat“ als Teilorganisation der Vaterländischen Front geschaffen, mit der man die illegale nationalsozialistische Opposition in die Partei eingliederte. Zahlreiche zuvor verbotene nationalsozialistische Zeitungen wurden legalisiert. Die Nationalsozialisten erhielten durch diese Entwicklungen zusehends Auftrieb.

Am 12. Februar 1938 nötigte Hitler Schuschnigg zum so genannten Berchtesgadener Abkommen, das die schrittweise Machtübernahme der Nationalsozialisten fortsetzte. Der Nationalsozialist Arthur Seyß-Inquart, der 1937 in den Staatsrat berufen worden war, wurde Innen- und Sicherheitsminister in der Schuschnigg-Regierung. Schuschnigg setzte am 9. März als letzten Versuch, Österreichs Unabhängigkeit zu bewahren, für den 13. März eine Volksabstimmung über Österreichs Unabhängigkeit an. Daraufhin wurde er jedoch von Hitler unter Drohung militärischen Eingreifens zur Abdankung zugunsten Seyß-Inquarts gezwungen. Am 12. März erfolgte der Einmarsch der Deutschen, ohne auf militärischen Widerstand zu treffen, und unter dem Jubel zahlreicher Österreicher. Die Abstimmung fand nicht mehr statt.

Schuschnigg wurde später von den Nationalsozialisten in einem Konzentrationslager in Deutschland inhaftiert. Auch wenn er dort noch eine Vorzugsbehandlung erhielt, entging er dem Tod nur aufgrund einer Befreiungsaktion (Befreiung der SS-Geiseln in Südtirol durch den Wehrmachtsoffizier von Alvensleben).[28]

Politische Debatte

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Die Große Koalition hat den Austrofaschismus im politischen und wissenschaftlichen Diskurs bis 1966 tabuisiert („Koalitionsgeschichtsschreibung“). Dies wurde durch den Umstand erleichtert, dass die österreichische Diktatur durch die anschließende nationalsozialistische Herrschaft überlagert wurde.[29] Bis heute gibt es in Österreich keine gemeinsame, allgemein akzeptierte Geschichtsauffassung – insbesondere unter den großen politischen Parteien – wenn es um die Jahre des Austrofaschismus geht.[29] Während Dollfuß im bürgerlichen Lager von manchen immer noch als „Heldenkanzler“ und „Märtyrer“ gesehen wird, bezeichnen ihn andere aus dem linken Lager als „Arbeitermörder“ und „Faschisten“.

Insbesondere Politiker aus den Reihen der ÖVP vermeiden das Wort „Faschismus“ gänzlich und verwenden stattdessen Begriffe wie Ständestaat (die Eigenbezeichnung des Regimes) für die Jahre 1933 bis 1938. Lange Zeit war in konservativen Kreisen auch die „These der geteilten Schuld“ populär, die den Sozialdemokraten eine Teilschuld an den politischen Entwicklungen der 1930er Jahre gab und den Austrofaschismus als Reaktion darauf darstellte. Von Seiten der Sozialdemokraten war vor der austrofaschistischen Machtübernahme lediglich beschlossen worden, im Falle einer gewalttätigen Ausschaltung des Parlaments den Generalstreik auszurufen. Als die „Ausschaltung des Parlaments“ am 15. März 1933 tatsächlich passierte, blieb sogar der zuvor angedrohte Generalstreik aus, und die sozialdemokratische Parteispitze gab sich weiter verhandlungsbereit.

Bis heute wird der Austrofaschismus (etwa von ÖVP-nahen Historikern wie Gottfried-Karl Kindermann[30]) als Bollwerk gegen den Nationalsozialismus dargestellt, dies entspricht auch der erwähnten Mythisierung Dollfuß’ als „Märtyrerkanzler“. Allerdings wird diese These bereits seit Jahrzehnten angezweifelt, zumal intensive Kooperationen zwischen austrofaschistischen und nationalsozialistischen Politikern – besonders in der Endphase des Regimes – nachgewiesen werden konnten. Der Zeithistoriker Gerhard Botz schildert das diesbezügliche Scheitern des Austrofaschismus folgendermaßen:

„Das autoritäre, stark obrigkeitsstaatlich geprägte Regime Dollfuß’ und Schuschniggs, zunächst stark antinazistisch vorgehend, verlor nach der Niederwerfung der Sozialdemokratie und dem beginnenden Rückzug der protegierenden Hand Mussolinis rasch seine Widerstandskraft gegen den stärker werdenden Nationalsozialismus von außen und im Inneren. Zugleich öffnete es durch die Etablierung autoritärer Strukturen den in den Staatsapparat zunehmend eingelassenen (halbillegalen) Nazis eine weitere Möglichkeit zur (schein)legalen Machtübernahme im März 1938.“[31]

Bis Juli 2017 hing ein Gemälde des austrofaschistischen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß im Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei.[32] Jährlich legen der ÖVP-Parlamentsklub und die Junge ÖVP Wien einen Kranz am Grab von Engelbert Dollfuß nieder; auch der der ÖVP nahestehende Österreichische Cartellverband legt dort regelmäßig Kränze nieder. Bis heute ist Dollfuß Ehrenmitglied in 16 ÖCV-Verbindungen, sein Nachfolger Kurt Schuschnigg bringt es auf neun Ehrenmitgliedschaften.

In den letzten Jahren wird jedoch auch in der politischen Debatte der Umgang konservativer Kreise mit der austrofaschistischen Vergangenheit zunehmend kritisiert. Ein Gedenkgottesdienst, den die ÖVP im Juli 2004 anlässlich des 70. Todestages von Engelbert Dollfuß veranstaltete, löste abermals eine breite politische Debatte aus, in deren Folge der Umgang der Partei mit ihrer eigenen Vergangenheit größtenteils verurteilt wurde.

Historische Einordnung

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Da der österreichische Ständestaat einerseits Elemente des Faschismus enthält, andererseits auf die katholische Soziallehre Bezug nimmt, wurde er auch mit dem Begriff „Klerikalfaschismus“ belegt. Sehr deutliche Anklänge gibt es an den Estado Novo in Portugal und den Franquismus in Spanien. Ideologisch vergleichbar ist der Austrofaschismus mit der im italienischen Faschismus und auch im Nationalsozialismus existierenden Traditionalistischen Schule, die etwa in Italien von Julius Evola und im Deutschen Reich von Carl Schmitt vertreten wurden.

Die Frage, ob es sich bei dem Austrofaschismus um einen „echten“ Faschismus handelte, ist insbesondere in der innerösterreichischen Debatte umstritten. Es wird argumentiert, dass dem System wesentliche Merkmale eines faschistischen Regimes fehlten, da es keine wirklich fassbare Ideologie, keine Massenpartei, vor allem aber keine Massenbasis gegeben habe. Ebenso blieben auch die geplanten Institutionen des Ständestaates bestenfalls ein Torso. Auch andere Kennzeichen des Faschismus, wie expansive aggressive Außenpolitik, ideologisch einheitliche schlagkräftige Wehrformationen, ein starkes, charismatisches Führertum mit einer Herrschaftskonzentration fehlten weitgehend.[33] Das System wird daher mitunter als Imitationsfaschismus bezeichnet.[34] Der Historiker Ernst Hanisch spricht unter Verweis auf Otto Bauer von Halbfaschismus, um die Jahre 1933 bis 1938 zu charakterisieren.[35] Auch Kurt Bauer hält den Begriff Austrofaschismus wegen der fehlenden Massenbasis für bis heute umstritten. Es könne ebenso von einer „halbfaschistischen, autoritären Regierungsdiktatur“ gesprochen werden.[36] Stanley Payne bezeichnet Österreich zwischen 1933 und 1938 als korporatistisch-autoritäres System, welches mehr Gemeinsamkeiten mit dem katholisch-konservativen Regime des Estado Novo in Portugal als mit Faschismus und Nationalsozialismus gehabt habe. Vor allem die Abwesenheit imperialistischer Außenpolitik und eines aggressiven Antisemitismus sind nach Paynes Beurteilung entscheidend für diese Charakterisierung.[37]

Der Philosoph und Historiker Norbert Leser betrachtet „Austrofaschismus“ als geschichtspolitischen Kampfbegriff ohne wesentliche wissenschaftliche Grundlage:

„Die Charakterisierung des Ständestaates als Austrofaschismus dient in der Geschichtsschreibung der Linken nicht so sehr der wissenschaftlichen Orientierung, als der politischen Instrumentalisierung. Mit dieser bereits im Begriff enthaltenen totalen Verurteilung wurde und wird argumentiert, um die Vergangenheit des politischen Gegners schlecht zu machen und die eigene in umso hellerem Glanz erstrahlen zu lassen.[38]“

Ähnlich stuft auch der Historiker Robert Kriechbaumer den Begriff „Austrofaschismus“ als „einen für die historische Analyse ungeeigneten Kampfbegriff Otto Bauers“ ein.[39]

Von anderen Historikern werden der radikale Antiparlamentarismus sowie die gewaltsame Niederschlagung und Unterdrückung der Arbeiterbewegung ins Zentrum gestellt. Historiker wie Jill Lewis gehen davon aus, „dass die von den Christlich-Sozialen betriebene Zerstörung der demokratischen Institutionen auf das Auslöschen der Sozialdemokratie und nicht, wie apologetisch behauptet, auf den Schutz Österreichs vor dem Faschismus zielte“.[40] Auch Lucian O. Meysels betrachtet die Bezeichnung „Austrofaschismus“ als legitim, da führende Persönlichkeiten des Regimes wie Ernst Rüdiger Starhemberg zum faschistischen Staat Mussolinis in besonders engem persönlichem, finanziellem und ideologischem Kontakt gestanden hätten.[41]

  • Thomas Hellmuth: Austrofaschismus. Eine Identitätsgeschichte. Böhlau, Wien 2024, ISBN 978-3-205-22044-2.
  • Roland Jezussek: Der „Austrofaschismus“ – ein Modell autoritärer Staatsform: Ideologie, Entstehung und Scheitern des österreichischen Ständestaats. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2009, ISBN 978-3-639-12949-6.
  • Jill Lewis: Austria: Heimwehr, NSDAP and the Christian Social State. In: Aristotle A. Kalis: The Facism Reader. Routledge, London New York 2003, ISBN 0-415-24359-9.
  • Lucian O. Meysels: Der Austrofaschismus. Das Ende der ersten Republik und ihr letzter Kanzler. Amalthea, Wien/München 1992, ISBN 3-85002-320-6.
  • Stephan Neuhäuser (Hrsg.): „Wir werden ganze Arbeit leisten“. Der austrofaschistische Staatsstreich 1934. BoD, Norderstedt 2004, ISBN 3-8334-0873-1.
  • Franz Xaver Rohrhofer: Fronten und Brüche – Ständestaat und katholische Kirche. Wagner, Linz 2007, ISBN 978-3-902330-20-8.
  • Manfred Scheuch: Der Weg zum Heldenplatz. Eine Geschichte der österreichischen Diktatur 1933–1938. Kremayr & Scheriau, Wien 2005, ISBN 3-218-00734-8.
  • Hans Schafranek: Sommerfest mit Preisschießen. Die unbekannte Geschichte des NS-Putsches im Juli 1934. Czernin, Wien 2006, ISBN 3-7076-0081-5.
  • Hans Schafranek: Hakenkreuz und rote Fahne. Die verdrängte Kooperation von Nationalsozialisten und Linken im illegalen Kampf gegen die Diktatur des „Austrofaschismus“. In: Bochumer Archiv für die Geschichte des Widerstandes und der Arbeit. Nr. 9 (1988), S. 7–45.
  • Gerhard G. Senft, Anton Pelinka, Helmut Reinalter: Im Vorfeld der Katastrophe. Die Wirtschaftspolitik des Ständestaates. Österreich 1934–1938. Braumüller, Wien 2002, ISBN 3-7003-1402-7.
  • Thomas Simon: ‘Austrofaschismus’ und moderne Faschismusforschung. In: Parliaments, Estates and Representations. Band 41, Nr. 2, 2021, S. 161–184 (PDF).
  • Thomas Simon: Der ‘autoritäre Ständestaat’ in Österreich und die Diktaturen im Osteuropa der Zwischenkriegszeit. In: Parliaments, Estates and Representation. Band 41, Nr. 2, 2021, S. 145–160. (PDF)
  • Emmerich Tálos: Das austrofaschistische Herrschaftssystem: Österreich 1933–1938 (= Politik und Zeitgeschichte. Band 8). Lit, Berlin / Münster / Wien 2013, ISBN 978-3-643-50494-4.
  • Emmerich Tálos, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kultur. 1933–1938. 7. Auflage. LIT, Wien 2014, ISBN 978-3-8258-7712-5.
  • Emmerich Tálos: Das austrofaschistische Österreich 1933 – 1938. LIT, Wien 2017, ISBN 978-3-643-50814-0.
  • Georg Christoph Berger Waldenegg: Das große Tabu! Historiker-Kontroversen in Österreich nach 1945 über die nationale Vergangenheit. In: Jürgen Elvert, Susanne Krauß (Hrsg.): Historische Debatten und Kontroversen im 19. und 20. Jahrhundert (= HMRG-Beiheft, 46). Jubiläumstagung der Ranke-Gesellschaft in Essen 2001. Wiesbaden / Stuttgart 2003, ISBN 3-515-08253-0, S. 143–174.
  • Gudula Walterskirchen: Engelbert Dollfuß – Arbeitermörder oder Heldenkanzler. Molden, Wien 2004, ISBN 3-85485-112-X.
  • Erika Weinzierl: Der Februar 1934 und die Folgen für Österreich (= Wiener Vorlesungen im Rathaus, Band 32). Picus, Wien 1994, ISBN 3-85452-331-9.
Wiktionary: Austrofaschismus â€“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ãœbersetzungen

Einzelnachweise

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  1. ↑ Jürgen Elvert, Susanne Krauss: Historische Debatten und Kontroversen im 19. und 20. Jahrhundert: Jubiläumstagung der Ranke-Gesellschaft in Essen, 2001. Franz Steiner Verlag, 2002, ISBN 978-3-515-08253-2, S. 164 ff. (google.de [abgerufen am 30. April 2017]).
  2. ↑ Emmerich Tálos, Wolfgang Neugebauer: Austrofaschismus. 7. Auflage: Politik, Ökonomie, Kultur, 1933–1938. LIT Verlag Münster, 2005, ISBN 978-3-8258-7712-5 (google.de [abgerufen am 30. April 2017]).
  3. ↑ vgl. Kurt Bauer: "Austrofaschismus", nein danke. In: derstandard.at, 29. September 2011, abgerufen am 6. November 2014.
  4. ↑ Gerhard Botz: Dollfuss: Mythos unter der Lupe. In: derstandard.at, 21. Februar 2015, abgerufen am 28. Februar 2014.
  5. ↑ Robert Kriechbaumer: Österreich! und Front Heil!: aus den Akten des Generalsekretariats der Vaterländischen Front; Innenansichten eines Regimes. Böhlau Verlag Wien, 2005, ISBN 978-3-205-77324-5 (google.de [abgerufen am 30. April 2017]).
  6. ↑ Anniev Kosta: Ein schwieriges Kapitel: Österreich 1933-1938. APA, 24. Oktober 2018, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  7. ↑ Werner Sabitzer: Zwischen den Kriegen. In: Öffentliche Sicherheit. 5-6 Auflage. 2019, S. 62 (bmi.gv.at [PDF]).
  8. ↑ Die Auflösung des Republikanischen Schutzbundes. In: Neue Freie Presse, 1. April 1933, S. 4 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp
  9. ↑ Bruce F. Pauley: From Prejudice to Persecution: A History of Austrian Anti-Semitism. Univ of North Carolina Press, 2000, ISBN 978-0-8078-6376-3, S. 197 (google.com [abgerufen am 12. Februar 2024]).
  10. ↑ Karl Vocelka, Geschichte Österreichs, München 2002, ISBN 978-3-453-21622-8, S. 292.
  11. ↑ Hintergrund_Die-Todesstrafe-in-Oesterreich Hintergrund: Die Todesstrafe in Österreich, DiePresse.com, 5. September 2013, Zugriff am 14. Oktober 2018.
  12. ↑ Wolfgang Neugebauer: Repressionsapparat – und Maßnahmen. In: Emmerich Tálos (Hrsg.): Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kultur 1933–1938. Lit, Wien 2005, ISBN 3-8258-7712-4, S. 298–321, hier: S. 314.
  13. ↑ Hans Pernter. In: Grundfragen der Hochschulpolitik. Krasser 1936, S. 48.
  14. ↑ zit. nach Der Blick in den Spiegel des Februar 34 in Neuhäuser, 2004, S. 12.
  15. ↑ Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens: Von den Anfängen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert. 3., durchgesehene Auflage. C. H. Beck, 2012, ISBN 978-3-406-59235-5, S. 1905.
  16. ↑ zit. nach Anton Staudinger: Christlichsoziale Partei und Errichtung des „Autoritären Ständestaates“. In: Jedlicka/Neck: Vom Justizpalast zum Heldenplatz. Österreichische Staatsdruckerei, 1975, Äußerung ist von Neustädter-Stürmer
  17. ↑ Ernst Hanisch In: Tálos/Neugebauer: Austrofaschismus: Politik, Ökonomie, Kultur, 1933–1938. Wien 2005, S. 68.
  18. ↑ a b zit. nach Wolfgang Huber Die Gegenreformation 1933/34. In: Stephan Neuhäuser (Hrsg.): „Wir werden ganze Arbeit leisten“. Der austrofaschistische Staatsstreich 1934. 2004, S. 47.
  19. ↑ Das Aufgebot des ÖCV in den Februarunruhen. In: Mitteilungsblatt 5/1934. S. 12.
  20. ↑ Angelika Königseder: Antisemitismus 1933–1938. In: Emmerich Tálos (Hrsg.): Austrofaschismus. Politik–Ökonomie–Kultur 1933–1938. Lit, Wien 2005, ISBN 3-8258-7712-4, S. 54–67.
  21. ↑ Mitteilungsblatt 9/1935 des ÖCV
  22. ↑ Sylvia Maderegger: Die Juden im Österreichischen Ständestaat 1934–1938.
  23. ↑ Philipp Koch: Ari Rath: „Warum waren Österreicher so starke Judenhasser?“ Der Ex-Chefredakteur der „Jerusalem Post“ erklärt, warum Österreich noch immer viel aufzuarbeiten hat. In: Der Standard & DerStandard.at. 3. April 2013, abgerufen am 8. April 2013.
  24. ↑ Emmerich Tálos, Wolfgang Neugebauer: „Austrofaschismus“. Beiträge über Politik, Ökonomie und Kultur 1934–1938. 2. Auflage. Verlag für Gesellschaftskritik, 1984, ISBN 3-900351-30-9, S. 227.
  25. ↑ Karl Kraus: Zeitung lesen mit der Schere in der Hand. Abgerufen am 12. Februar 2024 (österreichisches Deutsch).
  26. ↑ Anne Betten, Konstanze Fliedl: Judentum und Antisemitismus: Studien zur Literatur und Germanistik in Österreich. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co KG, 2003, ISBN 978-3-503-06151-8 (google.com [abgerufen am 12. Februar 2024]).
  27. ↑ Gerhard Botz: Gewalt in der Politik. Attentate, Zusammenstöße, Putschversuche, Unruhen in Österreich 1918 bis 1938. 2. Auflage. München 1983, S. 215 f. – Da gegen ein formales Verbot der NSDAP Bedenken bestanden, wurden formell nur ihre Wehrformationen (SA, SS) verboten bzw. für aufgelöst erklärt.
  28. ↑ Führer-Häftlinge, Schönes Wetter. In: Der Spiegel. Zeitgeschichte. 9/1967.
  29. ↑ a b Emmerich Tálos (Hrsg.): Austrofaschismus. Politik–Ökonomie–Kultur 1933–1938. Lit, Wien 2005, ISBN 3-8258-7712-4, S. 1.
  30. ↑ Siegfried Mattl: Vaterländische Gute-Nacht-Geschichten. In: science.orf.at. 21. Mai 2003, abgerufen am 15. September 2018.
  31. ↑ Oliver Rathkolb: Dollfuß für 40 Prozent „unbekannt“. In: science.orf.at. 29. Februar 2008, abgerufen am 15. September 2018.
  32. ↑ ÖVP verzichtet künftig auf Dollfuß-Porträt in Klubräumen auf DerStandard.at; abgerufen am 11. November 2017.
  33. ↑ Michael Gehler (Hrsg.); Karl Gruber: Reden und Dokumenten 1945–1953. Eine Auswahl. Böhlau, Wien 1994, ISBN 3-205-98169-3, S. 96.
  34. ↑ Robert Kriechbaumer: Ein Vaterländisches Bilderbuch. Böhlau, Wien 2002, ISBN 3-205-77011-0, S. 160.
  35. ↑ Ernst Hanisch: Wer waren die Faschisten? Anmerkungen zu einer wichtigen Neuerscheinung. In: Zeitgeschichte. 9 (1982), S. 184 f.
  36. ↑ Kurt Bauer: Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall. Böhlau, Wien 2008, ISBN 978-3-205-77713-7, S. 247.
  37. ↑ Stanley G. Payne: A History of Fascism 1914-45. UCL Press, London 1997, ISBN 1-85728-595-6, S. 249 ff.
  38. ↑ Norbert Leser: „...auf halben Wegen und zu halber Tat...“ Politische Auswirkungen einer österreichischen Befindlichkeit. Amalthea Verlag, Wien 2000, ISBN 3-85002-457-1, S. 97 Diese Äußerungen sind im Kontext von Lesers These der „geteilten Schuld“ am Scheitern der Ersten Republik zu sehen.
  39. ↑ Robert Kriechbaumer: Transformationen der Erinnerung. Anmerkungen zur österreichischen Zeitgeschichtsforschung nach 1945. In: Hedwig Kopetz/Joseph Marko/Klaus Poier (Hrsg.): Soziokultureller Wandel im Verfassungstaat. Phänomene politischer Transformation. Festschrift für Josef Mantl zum 65. Geburtstag. Band 1, Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2004, ISBN 3-205-77211-3, S. 857–880, hier: S. 870.
  40. ↑ Neda Bei: Die Bundesregierung verordnet sich. In: Stephan Neuhäuser (Hrsg.): „Wir werden ganze Arbeit leisten“. Der austrofaschistische Staatsstreich 1934. BoD, Norderstedt 2004, ISBN 3-8334-0873-1, S. 202.
  41. ↑ Lucian O. Meysels: Der Austrofaschismus. Das Ende der ersten Republik und ihr letzter Kanzler. Amalthea, Wien 1992, ISBN 3-85002-320-6, S. 7 f. sowie S. 136.

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Erstveröffentlichung:
Dezember
2000
Autor/inn/en:

Robert Zöchling:

1989-1996 Mitgründer, Redakteur und Geschäftsführer der Zeitschrift Juridikum. Mitgründung der Vereinigung alternativer Zeitungen und Zeitschriften 1990, deren Obmann 1996-2001. Seit 1997 Redakteur der Zeitschrift ZOOM. Ab 1999 als geschäftsführender Redakteur: Erweiterung von ZOOM durch Fusion mit Alexander Emanuely’s Webmedium CONTEXTXXI zum Multimedium Context XXI.

Stephan Grigat:

Politikwissenschaftler und Publizist, Mitbegründer und wissenschaftlicher Direktor der Kampagne Stop the Bomb in Österreich, Mitglied von Café Critique. Von Juni 1999 bis September 2001, im November 2002 und von Oktober 2003 bis März 2004 Redaktionsmitglied, von Juni 1999 bis September 2000 sowie von Oktober 2003 bis Juni 2004 koordinierender Redakteur von Context XXI.

Florian Markl:

Politikwissenschafter, arbeitet für den Allgemeinen Entschädigungsfonds.

Lizenz dieses Beitrags:
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