Kaum ist der Silvesterrausch ausgeschlafen, begibt sich Deutschlands rot-grüne Regierung in den Antidiskriminierungstaumel. „Wir erfüllen mehr als nur die Forderungen aus Brüssel“, wird betont. Das nun eilfertig verabschiedete Gesetz sei besonders „lebensnah“ und „anwenderfreundlich“. Jedoch individueller Schutz vor Diskriminierung kann nicht geboten werden. Nur wenn eine Firma, eine Wohnbaugesellschaft etc. systematisch eine bestimmte Personengruppe benachteiligt, kann eingegriffen werden. Die Diskussion um die Political Correctness des „Kindertellers“ wurde zu dessen Gunsten entschieden: Andere Bevölkerungsgruppen würden damit nicht diskriminiert. Ein interessante Begründung. Flammt doch immer wieder die Frage auf, ob mit Bezeichnungen wie „Negerbrot“ (für Erdnussschokolade), „Witwenküsse“, „Husarenkrapferl“, „Herrenbissen“ etc. nicht die angesprochene Gruppe diskriminiert wird. Wie wär’s mit einer Kommission für die quotengerechte Verteilung von Speisenbezeichnungen entsprechend dem Bevölkerungsanteil? Oder sollte sie für besondere Verdienste erfolgen oder als Strafe für Untaten? Also muss zuerst gerichtlich festgestellt werden, ob eine solche Namensgebungspraktik eine Ehre oder eine Diskriminierung darstelle.
Maria Wölflingseder
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