FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1968 - 1981 » Jahrgang 1972 » No. 224
Günther Chaloupek

Wer verdient wieviel?

Zur Entwicklung der persönlichen Einkommen

I. Gleichheit im Kapitalismus

Das Interesse für die Verteilung der persönlichen Einkommen ist sehr breit. Was Nachbarn, Freunde, Bekannte verdienen, beschäftigt fast alle. Angaben über Einkommen der „Reichen und Superreichen“ würden allgemeines Interesse erwecken, doch ist darüber sehr wenig bekannt. Bisher hat es in Österreich nur ganz wenige Arbeiten darüber gegeben, obwohl hiezu brauchbare Unterlagen veröffentlicht wurden. Ein Grund ist sicher das geringe Interesse der Politiker und Interessenvertreter; solange man nichts Genaues weiß, kann niemand unangenehme Forderungen stellen. Zur Entpolitisierung der Massen gehört, daß Diskussionen über bestimmte Fragen erst gar nicht aufkommen.

Über den langfristigen Trend in der Verteilung der persönlichen Einkommen in kapitalistischen Gesellschaften bestehen große Meinungsverschiedenheiten. Die umfangreichsten Untersuchungen auf diesem Gebiet stammen von Simon Kuznets. Er stellte die These auf: zumindest seit dem Ende des Ersten Weltkrieges gebe es in den entwickelten Industriestaaten einen ausgeprägten Trend in Richtung auf größere Einkommensgleichheit; der Anteil der obersten 5% und auch 20% der Einkommensbezieher habe fast durchwegs abgenommen, derjenige der untersten 60% zugenommen. Schon 1953 behauptete Kuznets für die USA eine Tendenz zu größerer Gleichheit seit Ende der zwanziger Jahre; seine Studie „Shares of Upper Income Groups in Income and Savings“ war gierig aufgegriffen worden als Beweis für ständig zunehmende Gerechtigkeit der Gesellschaftsordnung.

Aber der Jubel über „eine der größten Revolutionen der Geschichte“ war verfrüht. In seiner Studie „Besitz und Macht. Sozialstruktur und Einkommensverteilung in den USA“ unterzog Gabriel Kolko die Thesen Kuznets’ einer eingehenden Kritik: Die Verteilung der persönlichen Einkommen in den USA seit 1929 zeigt eine Abnahme des Anteils des obersten Zehntels (von 39% auf 29%). Aber der Anteil der untersten drei Zehntel hat ebenfalls abgenommen, während die bedeutsamen Zunahmen vom zweiten und vom dritten Zehntel verzeichnet werden. Der Reichtum der Reichsten hat zwar ab-, die Armut der (relativ) Ärmsten hat dagegen zugenommen.

Tabelle 1

Anteil der persönlichen Einkommen in den USA an der Gesamtheit aller persönlichen Einkommen

%Oberstes Zehntel23456789Unterstes Zehntel
1910 33,9 12,3 10,2 8,8 8,0 7,0 6,0 5,5 4,9 3,4
1929 39,0 12,3 10,5 8,9 7,4 6,5 5,9 4,6 3,2 1,8
1959 28,9 15,8 12,7 10,7 9,2 7,8 6,3 4,6 2,9 1,1

Quelle: Kolko (1967), S. 22

Wahrscheinlich hat die Einkommensbesteuerung in den skandinavischen Ländern in der Zwischenkriegszeit zu einer gewissen Nivellierung der Einkommen geführt. Eine schärfere Steuerprogression führt aber nicht notwendigerweise zur Einkommensnivellierung. Sehr oft geht die Erhöhung der Progression Hand in Hand mit der Schaffung von Schlupflöchern. Aber auch ohne diese sind die Gegenstrategien der Bezieher hoher Einkommen meist sehr erfolgreich.

Nächstliegende Gegenstrategie ist der Steuerbetrug. Der Anreiz hiezu erhöht sich wesentlich, wenn z.B. statt 40% plötzlich 70% an das Finanzamt abzuliefern sind. Die Bezieher hoher Einkommen werden einen um so größeren Teil davon verheimlichen, je mehr sie unter der Steuerlast stöhnen. Das erhöhte Risiko einer Bestrafung wird durch die zunehmende Höhe der „Ersparnis“ wettgemacht.

Eine andere Methode ist die Einbehaltung von Gewinnen durch die Kapitalgesellschaften. In den USA hielten die Kapitalgesellschaften 1923 bis 1929 27%, 1946 bis 1959 51% ihrer Nettoprofite zurück. Der höchste Steuersatz betrug 1932 54%, 1957 91%. Die einbehaltenen Gewinne werden später in Form gestiegener Aktienwerte oder hoher Dividenden in Zeiten niedriger Profite realisiert. Zahlte man die Gewinne in jeweils anfallender Höhe, so würden die Einkommen aus Dividenden in Zeiten hoher Gewinne stärker von der Progression erfaßt; daher zahlt man einen Teil des hohen Gewinns erst in folgenden Jahren, die nicht mehr so erfolgreich sind.

Entscheidend ist auch die Ergänzung des Geldeinkommens durch allerlei Sachbezüge, die samt und sonders auf Spesenkonto der Firma gehen und nicht der Einkommensteuer unterliegen (Dienstwagen, Geschäftsreisen, teure Klubmitgliedschaften usf.). Kolko schätzt für 1956, daß allein durch Sachbezüge sich der Anteil des obersten Zehntels um mindestens einen Prozentpunkt erhöht. Steuerfreier oder steuerbegünstigter Bezug von Annuitäten aus Staatspapieren fällt wahrscheinlich noch stärker ins Gewicht.

Für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg kann man eine allgemeine Tendenz in Richtung größerer Gleichheit der Verteilung nicht behaupten. Was die USA betrifft, herrscht heute Einigkeit über die Konstanz der Ungleichheit seit 1945. Vor zehn Jahren glaubten die meisten Experten noch an eine langfristig sinkende Ungleichheit. Inzwischen wurde nachgewiesen, daß diese Annahme unrichtig ist. Für die westeuropäischen Länder ist das Bild sehr uneinheitlich. Zugenommen hat die Ungleichheit der Verteilung in Finnland, Holland und Schweden, abgenommen hat sie in Dänemark und Norwegen. Über die Entwicklung in der Bundesrepublik sind die Angaben widersprüchlich.

Wenn überhaupt allgemein vorhanden, so ist die Wirkung der „egalitären Philosophie, die das moderne Wirtschaftswachstum begleitet und von der ein ständiger Druck ausgeht, die Einkommensungleichheit zu beschränken“ (Kuznets), recht gering gewesen. Am ehesten läßt sich eine Tendenz zu größerer Gleichheit der Einkommensverteilung für Kriegs- und Nachkriegszeiten beobachten, immer dann, wenn der Staat einen größeren Anteil des Produktionspotentials für seine Zwecke in Anspruch nimmt und die erhöhten Ausgaben zusätzliche Steuergelder notwendig machen.

Heute wird weitgehend die Auffassung verbreitet, daß es eine Klassengesellschaft nicht mehr gebe; die übergroße Majorität der Bevölkerung bilde einen wohlstandsmäßig einheitlichen Mittelstand, „die materiellen Segnungen unserer Gesellschaft werden weithin an fast jedermann verteilt, ohne daß Status, Klasse oder Herkunft des einzelnen eine Rolle spielen“ (D. Lilienthal). Selbst Autoren wie David Riesman und Robert L. Heilbronner, die zum bestehenden System kritisch eingestellt sind (wenn auch nur mäßig), unterstellen ungeprüft eine Tendenz zu wachsender Einkommensgleichheit. Solcher Optimismus begründete bei vielen die Hoffnung, daß sich auch die Armutsproblematik mit anhaltendem Wirtschaftswachstum quasi von selbst erledigen werde. Seit etwa zehn Jahren ist sicher, daß man darauf nicht warten kann.

Bundes-Verfassungsgesetz

Art. 1 Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus, kommt aber nicht wieder zu ihm zurück. [*]

Art. 7 (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen, Vorrechte des Vermögens und Einkommens sind selbstverständlich. [*]

Einkommensteuer

720 Steuerpflichtige verdienen pro Kopf mehr als zwei Millionen Schilling im Jahr. Zusammen verdienen sie 3,4 Milliarden. Sie verdienen ebensoviel wie jene 110.000 Steuerpflichtigen, die weniger als 40.000 S jährlich verdienen. Oder: 0,3% verdienen ebensoviel wie 38%.

Lohnsteuer

12.000 Steuerpflichtige verdienen pro Kopf mehr als 200.000 Schilling im Jahr. Zusammen verdienen sie 3,4 Milliarden. Sie verdienen ebensoviel wie jene 336.000 Steuerpflichtigen, die weniger als 20.000 S jährlich verdienen. Oder: 0,5% verdienen ebensoviel wie 15%.

II. Wer verdient besonders viel?

Die Apologeten des Bestehenden erklären die Verteilung als Ergebnis des Leistungsprinzips. Demnach spiegelt die Verteilung nur den Beitrag jedes einzelnen zum Sozialprodukt wider. Wenn „jede menschliche Eigenschaft (Intelligenz, Schönheit, Kraft usw.) unregelmäßig verteilt ist, gibt es keinen Grund anzunehmen, daß sich dies hinsichtlich der für den Einkommenserwerb relevanten Eigenschaften anders verhalte“ (D. Zöllner). Auf diese Art läßt sich jedes Verteilungsergebnis rechtfertigen, denn auf die ungleichmäßige Verteilung der für den Eigentumserwerb relevanten Eigenschaften wird erst aus der Verteilung selbst rückgeschlossen; je nach Bedarf kann man dann den Einfluß „natürlicher“ Eigenschaften wie Tüchtigkeit und Intelligenz hoch und denjenigen von Besitz und Macht niedrig veranschlagen. Die Ungleichheit als Ergebnis des Leistungsprinzips hilft diesem um so mehr wiederum zum Durchbruch, je größer sie ist, da ein Aufholen größere Anstrengungen erfordert.

Freilich darf auch nach dieser Theorie der Abstand eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, sollen die Nachzügler nicht vollends resignieren. Der Sinn allfälliger Umverteilungsmaßnahmen in einem solchen Konzept ist es, extreme Erscheinungen der sozialen Ungleichheit so weit abzumildern, daß diese selbst weiterbestehen kann, ohne daß Konsequenzen sich einstellen, die das System gefährden.

Liberale Kritiker räumen ein, daß der Grad der Ungleichheit der Einkommen in wesentlichem Maße eine Folge der extrem ungleichen Verteilung von Besitz und Macht ist. Soll ihr Eintreten für größere Gerechtigkeit und Chancengleichheit im Rahmen des Bestehenden glaubwürdig sein, so dürfen die von ihnen befürworteten Reformmaßnahmen nicht weitgehend unwirksam bleiben. Deshalb ihr Interesse am Nachweis eines langfristigen Trends zu größerer Einkommensgleichheit, der die These der Entwicklung zur Mittelstandsgesellschaft untermauern soll.

Die große Masse der Löhne und Gehälter weisen eine deutliche Differenzierung auf. Das Ausmaß der Ungleichheit wird aber wesentlich durch die folgenden Faktoren bestimmt:

  1. Einkommen aus Kapitalbesitz: Das Eigentum an der Hauptmasse der Produktionsmittel ist auf ganz wenige verteilt. Der Grad der Ungleichheit wird, unter sonst gleichen Umständen, bei Ansteigen der Profitrate oder bei Zunahme des Verhältnisses von Anlagekapital zu Sozialprodukt größer. Beide Arten von Veränderung lassen sich aber äußerst schwierig beobachten, da Definitions- und Bewertungsprobleme fast unlösbar sind.
  2. Einkommen der leitenden Angestellten und bestimmter freier Berufe. Hier handelt es sich um die mit den unmittelbaren Eigentümern der Großvermögen eng verbundenen Schichten des höheren Managements; sie werden von den Vermögenseigentümern immer schwerer unterscheidbar, ihre Rolle bei der Leitung des Produktionsprozesses wird immer wichtiger. Einen wesentlichen Teil dieser Gruppe machen die Führungskräfte des sogenannten „gemeinwirtschaftlichen“ Bereiches aus: große Versicherungen, Wohnbaugenossenschaften usw. Es zeigt sich, daß Ausdehnung des „gemeinwirtschaftlichen“ Bereichs und auch Anwachsen des verstaatlichten Anteils der Industrie kaum nivellierende Wirkung auf die Einkommensverteilung hat; die Führung dieser Betriebe entzieht sich sehr schnell einer Kontrolle von unten, wenn je eine solche existiert hat, überdies konkurrieren die „gemeinwirtschaftlichen“ und verstaatlichten Betriebe um die Führungskräfte mit der Privatwirtschaft. Weiters gehören zu dieser Kategorie solche freie Berufe, die vor allem für Unternehmungen tätig werden: Rechtsanwälte, Steuerberater u.dgl. Die Spitzen der staatlichen Bürokratie gehören ebenfalls hieher, wenngleich die höchsten Beamtengehälter hinter denen von Generaldirektoren zurückbleiben.
  3. Einkommen von Trägern gesellschaftlich besonders wichtiger Funktionen. Prototyp dieser Berufsgruppe ist der Arzt. Die starke Verhandlungsposition der Ärzte gegenüber den Krankenkassen erklärt sich aus ihrer Unentbehrlichkeit auch nur für kurze Zeit. Solche Gruppen können ihre Einkommen sehr weit hinauftreiben, selbst wenn die (Markt-)Gegenseite ebenfalls stark organisiert ist, was bei den Sozialversicherungen sicher zutrifft.
  4. Einkommen von Schichten, die von grundlegenden gesellschaftlichen Strukturveränderungen betroffen sind. Dazu gehören große Teile der im Agrarsektor, Kleingewerbe oder Handwerk Tätigen. Die Verdienste dieser Schichten liegen oft wesentlich unter dem durchschnittlichen Arbeiterlohn, doch ist ihre berufliche Mobilität aus kulturellen oder regionalen Gründen sehr eingeschränkt.
  5. Weiters wird die Ungleichheit vergrößert durch die niedrigen Einkommen der nicht in den Produktionsprozeß eingegliederten Gruppen, vor allem der Pensionisten.

Veränderung in der Verteilung der persönlichen Einkommen hieße Veränderung im Bereich dieser Hauptfaktoren. Dort hätten wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen anzusetzen, die größere Gleichheit zum Ziel haben. Politisch leichter durchsetzbar sind Maßnahmen zugunsten der niedrigen Einkommen; Programme zur Beseitigung der Armut haben sich jedoch in den meisten Fällen als sehr wenig effektiv erwiesen. Maßnahmen, die die oberen Einkommen beschneiden, haben sich kaum je wesentlich ausgewirkt und sind überdies äußerst selten.

Die verschiedenen Einkommensarten seit 1955

 195519621967
Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft 100 124 116
Einkommen aus Gewerbebetrieb 100 180 244
Einkommen aus selbständiger Arbeit 100 193 292
Löhne 100 155 235
Gehälter 100 154 220
Lohn- und Gehaltsempfänger insgesamt 100 158 239

Quelle: Einkommensteuerstatistiken 1955, 1962, 1967; Wirtschafts- und sozialstatistisches Handbuch 1945-1969 der Arbeiterkammer Wien, S. 510.

III. Einkommen in Österreich

Die österreichische Einkommensteuerstatistik wurde seit 1950 mit Ausnahme der Jahre 1960 und 1961 jährlich veröffentlicht, die Lohnsteuerstatistik erschien früher unregelmäßig und soll nun in Dreijahresintervallen erscheinen; Bearbeitungen des Materials sind selten, es gibt nur zwei systematische Studien (vgl. Literaturverzeichnis). Für die vorliegende Arbeit wurde die Zeit seit 1953 gewählt. Damals wurde die galoppierende Inflation durch die Deflationspolitik des Finanzministers Kamitz zum Stillstand gebracht, die letzten Bewirtschaftungsmaßnahmen wurden aufgehoben.

Tabelle 2

Gleichheit bzw. Ungleichheit der Einkommen

 EinkommensteuerpflichtigeLohnsteuerpflichtigeWachstum des Bruttonationalprodukts in %
1953 0,520 0,284  
1954 0,528    
1955 0,566   11,1
1956 0,534   6,9
1957 0,539 0,334 6,1 (H)
1958 0,544   3,7
1959 0,542   2,8
1962 0,538   2,6 (T)
1963 0,540   4,2
1964 0,545 0,337 6,2 (H)
1965 0,543   3,4
1966 0,541   5,0
1967 0,523 0,326 2,7(T)
1968 0,538   4,6
1969     6,2
1970     7,1 (H)

Quelle: Eigene Berechnungen auf Grund der Einkommens- und Lohnsteuerstatistik des Statistischen Zentralamtes
H: Höhepunkt der Konjunktur
T: Tiefpunkt der Konjunktur

Erläuterung: Gleichheit bzw. Ungleichheit der Einkommen werden ausgedrückt durch den sogenannten Konzentrations- oder Gini-Koeffizienten. Wenn alle Österreicher das gleiche Einkommen haben, ist der Koeffizient 0, wenn einer das gesamte Einkommen hat, alle anderen gar keines ist er 1. Der Koeffizient zeigt also z.B., daß die Ungleichheit bei den Einkommensteuerpflichtigen erheblich größer ist als bei den Lohnsteuerpflichtigen. Die Tabelle zeigt ferner, daß die Ungleichheit mit dem Konjunkturverlauf schwankt (H bzw. T), jedoch keinen langfristigen Trend in Richtung Gleichheit zeigt.

Die Kategorie der Einkommensteuerpflichtigen umfaßt Einkommen sehr verschiedener Art: aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit (vor allem freie Berufe), Kapitalvermögen (Dividenden und Zinsen), Vermietung, Verpachtung und „Sonstige“ (z.B. bestimmte Spekulationsgewinne), auch Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in bestimmten Fällen. Zu Zeiten der Hochkonjunktur wird die Ungleichheit dieser Einkommen größer. Dies erklärt sich aus der unterschiedlichen Höhe der Profite im Konjunkturverlauf. In der Rezession erleiden die großen Unternehmungen, z.B. der Investitionsgüterindustrie, verhältnismäßig viel größere Einbußen als kleinere Betriebe, die z.B. die relativ starre Nachfrage nach Grundbedürfnissen befriedigen; die hohen Einkommen aus Gewerbe und Industrie nehmen daher im Verhältnis zu den anderen Einkommen ab. Für 1969 und 1970 kann man, da es sich um Aufschwungsperioden handelt, nahezu mit Sicherheit mit einer Zunahme der Ungleichheit rechnen. Welche sonstigen Einflüsse von der Entwicklung der Profite auf die Einkommensverteilung ausgingen, läßt sich nicht ermitteln; über langfristiges Steigen oder Sinken der Profitrate gibt es in Österreich keine Berechnungen.

Der Anteil des Agrarsektors an den einkommensteuerpflichtigen Einkommen ist wesentlich zurückgegangen. Die durchschnittliche Höhe der Einkünfte je Fall ist seit 1955 kaum gestiegen, seit 1962 sogar gesunken. Dem entspricht, daß eine beträchtliche Anzahl der landwirtschaftlichen Einkünfte in der unteren Einkommenstufe zusammengedrängt ist; 1967 lagen ca. 60% dieser Einkünfte kaum beim Existenzminimum. Landwirtschaftliche Einkommen werden von der Einkommensteuer unterschätzt (Pauschalierung). Vor allem kann man aber annehmen, daß heute die überwiegende Mehrzahl dieser niedrigen Einkünfte nur Nebeneinkünfte sind. Deswegen ist die Anzahl derer, die Einkünfte aus der Landwirtschaft beziehen, viel weniger stark zurückgegangen, als der Anteil der Einkünfte am gesamten einkommensteuerpflichtigen Einkommen.

Im Gewerbesektor ist die Strukturverbesserung rascher vorangeschritten; von 1962 bis 1967 ist der unter 20.000 Schilling jährlich liegende Teil der Einkommen deutlich kleiner geworden.

Am stärksten erhöht haben sich die Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit. Die Einkommen aus Gewerbebetrieb sind im Durchschnitt nicht so stark gestiegen, weil unrentable Betriebe immer noch bestehen, gerade deshalb kann man annehmen, daß sich die Einkommen aus gutgehenden Betrieben sicherlich ebenso günstig entwickelt haben wie diejenigen aus freiberuflicher Tätigkeit. Im Vergleich dazu scheinen Löhne und Gehälter nicht ganz Schritt gehalten zu haben.

Es hat seit 1955 bei den Einkommensteuerpflichtigen nivellierende und entnivellierende Tendenzen gegeben. Die Stagnation im Agrarsektor und die Steigerung der hohen Einkommen aus Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit wirkten mit großer Wahrscheinlichkeit in Richtung Vergrößerung der Ungleichheit. Die Strukturverbesserung im Gewerbesektor und das Überwechseln vieler Selbständiger (vor allem Landwirte) in unselbständige Tätigkeit hatten nivellierende Wirkung. Wahrscheinlich waren die Tendenzen in beide Richtungen etwa gleich stark, so daß es insgesamt kaum Veränderung gab.

1953 war die Verteilung der Löhne und Gehälter gleichmäßiger als 1933; nach 1953 setzte ein Entnivellierungstrend ein, der von 1957 bis 1966 anhielt; 1967 war die Ungleichheit wieder niedriger als 1957, doch war 1967 im Gegensatz zu 1957 ein Rezessionsjahr. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch die Ungleichheit der Löhne und Gehälter prozyklisch schwankt, wenn auch nicht so ausgeprägt wie bei den Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.

Innerhalb der Kategorie der Arbeiter hat der Anteil der niedrig entlohnten Hilfsarbeiter und der hoch entlohnten Facharbeiter ab-, der Anteil der angelernten Arbeiter zugenommen. Davon müßte nivellierende Wirkung ausgehen. Wie sich der wachsende Anteil der Angestellten und Beamten auf die Verteilung auswirkt, ist ohne eingehende Untersuchung nicht zu entscheiden.

Von 1945 bis 1953 waren durch die zahlreichen inflationsbedingten Teuerungszuschläge, die meist nicht als Prozentsatz des Lohnes (Gehaltes) berechnet wurden, sondern als Absolutbetrag hinzutraten, die Hierarchie der Tarife und altersbedingten Differenzierungen durcheinandergeraten. Bis 1957 war der alte Zustand wiederhergestellt; seither begnügen sich die Gewerkschaften damit, über diese Hierarchie und deren Einhaltung zu wachen.

Seit 1957 hat sich eine Tendenz verstärkt, die die Gewerkschaften bisher wenig beschäftigte: die Anzahl der Spitzengehälter hat sich sprunghaft erhöht. „Was immer die ökonomischen und soziologischen Gründe dieser Entwicklung sein mögen, jedenfalls ist es sicher, daß im gegenwärtigen Augenblick die ‚soziale Symmetrie‘ der Einkommen in Österreich weit mehr von dieser Seite her gefährdet ist als von einem möglichen Sinken des Lohnanteils. Verteilungspolitische Zielsetzungen, die sich auf den bloßen ‚Kampf um den Anteil‘ beschränken, werden daher wirklichen Problemen der Einkommensverteilung immer weniger gerecht“ (M. Szecsi).

Spitzengehälter in Österreich

Anzahl der Fälle 1957 1964 1967
Bruttobezüge Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
200.000 bis 300.000 S 731 15 3.579 99 8.785 264
über 300.000 S 420 7 1.485 30 2.785 59
  1.151 22 5.064 129 11.570 323

Quelle: Statistische Nachrichten 6/1969, 6/1971.

Landwirte, Gewerbetreibende, Selbständige in Österreich

Stufen der Einkünfte in 1000 S jährlichProzentsatz der Fälle
  1955 1962 1967
  1 2 3 1 2 3 1 2 3
bis 8 35 9 20 43,0 6,7 18,9      
(bis 12)             59.7 8,7 23,3
8 bis 20 40 39 22 19,3 16,9 14,6      
(12 bis 20)             8,3 6,6 7,8
20 bis 50 21 35 33 30,2 40,3 21,1 22.3 34,2 17,5
50 bis 100 3 11 18 5,9 20,5 18,6 79 26,7 14,9
über 100 1 6 7 1,6 15,6 26,8 1.8 23,8 26,5
  100 100 100 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

Spalte 1: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Spalte 2: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Spalte 3: Einkünfte aus selbständiger Arbeit .
Quelle: siehe Tabelle 2

Alles bisher Gesagte bezog sich auf Einkommen vor Abzug der Steuern. Die Unterschiede bei den Bruttoeinkommen werden aber von der Einkommensteuer wesentlich beeinflußt. Wenn z.B. die Progression der Einkommensteuer angehoben wird, steigt der Grad der Ungleichheit bei den Bruttoeinkommen, u.zw. dadurch, daß die durch die erhöhte Progression am stärksten betroffenen Bezieher von hohen Einkommen diese nun so zu erhöhen trachten, daß der Ausfall wettgemacht wird. Unter Umständen wird daher die Verteilung der Nettoeinkommen von der Erhöhung der Steuerprogression gar nicht beeinflußt.

Die Finanzämter kennen die Bruttoeinkommen nur aus Angaben der Besteuerten. Diese versuchen ihr Einkommen so gering wie möglich anzugeben, bevor sie die gesetzlichen Begünstigungen (Freibeträge, vorzeitige Abschreibungen usf.) geltend machen. Die Möglichkeiten, Einkommen zu verheimlichen, dürften am größten bei den freien Berufen sein. Am geringsten sind sie wohl für die Lohn- und Gehaltsempfänger. Da nichts genaueres bekannt ist, wird hier angenommen, daß sich das Verhältnis von ungesetzlicherweise unversteuertem zu versteuertem Einkommen langfristig nicht so verändert hat, daß dadurch die Verteilung der von den Finanzämtern erfaßten Einkommen langfristig eine andere Tendenz aufweist als diejenige der Gesamteinkommen.

Bei den Lohn- und Gehaltseinkommen zeigt sich, daß zwischen 1957 und 1964 die durchschnittliche Steuerbelastung der höchsten Gehälter (oberstes Zehntel) gesunken, diejenige des obersten Viertels konstant geblieben ist. Die durchschnittliche Steuerleistung aller Löhne und Gehälter betrug 1957 5,7%, 1964 5,9%. „Die Zunahme der durchschnittlichen Lohnsteuerbelastung aller Arbeitnehmer wird deshalb allein vom 2. und 3. Viertel der Lohnsteuerpflichtigen getragen“ (E. Matzner). Was die Einkommen der Einkommensteuerpflichtigen betrifft, so ist dort „die durchschnittliche Belastung aller Einkommensgruppen gestiegen, allerdings mit fallenden Steigerungssätzen für die oberen Schichten“ (ders.). Insgesamt kommt Matzner zu dem Schluß, daß „die österreichische Einkommensbesteuerung durch die direkten und indirekten Tarifsenkungen heute viel weniger progressiv (ist) als noch in den fünfziger Jahren“. Das heißt aber, daß die vom Steuersystem ausgehende nivellierende Wirkung geringer geworden ist.

Nicht nur die Einkommensteuer ist verteilungswirksam, sondern auch die anderen Steuern. Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern sind in Österreich dem Aufkommen nach wichtiger als die Einkommensteuer. Beide haben entnivellierende Wirkung, Matzner bezweifelt, daß das österreichische Steuersystem überhaupt progressiv ist.

Bei Betrachtung der Einkommensverteilung müßten schließlich auch die vom Staat erbrachten Dienstleistungen berücksichtigt werden (Gesundheitswesen, Schulwesen, Wissenschaft und Forschung, Kultur, kommunale Dienstleistungen usf.). Hierüber gibt es aber keine Untersuchungen.

Stufen des Bruttoeinkommens in 100 S jährlichEinkommensteuerpflichtige (1968)Bruttoeinkünfte (nach Ausgleich mit Verlusten)Lohnsteuerpflichtige (1967)Bruttoeinkünfte
  absolut in % absolut in Milliarden S in % absolut in % absolut in Milliarden S in %
bis unter 20 26.980 9,4 0,5 1,4 335.718 15,1 3,8 3,5
20 bis unter 40 81.886 28,2 3,4 9,6 602.372 27,0 18,8 17,4
40 bis unter 60 59.504 20,6 3,9 10,9 718.365 32,3 35,5 32,9
60 bis unter 80 32.773 11,4 2,9 8,2 339.143 15,3 23,1 21,5
80 bis unter 100 19.359 6,7 2,1 6,0 117.781 5,3 10,4 9,6
100 bis unter 200 40.511 14,0 6,7 18,9 99.969 4,5 12,7 11,9
200 bis unter 300 12.832 4,4 3,5 9,9 9.049 0,4 2,1 2,0
300 und mehr         2.844 0,1 1,3 1,2
300 bis unter 500 8.592 3,0 3,6 10,1        
500 bis unter 1000 4.450 1,5 3,2 9,0        
1000 bis unter 2000 1.438 0,5 2,0 5,7        
2000 und mehr 720 0,3 3,6 10,3        

Quelle: Einkommensteuerstatistik 1968, Lohnsteuerstatistik 1967

IV. Einkommen steigen, Unterschiede bleiben

Für Einkommen- und Lohnsteuerpflichtige hat sich seit 1953 eine Zunahme der Ungleichheit ergeben. Zum größeren Teil ist dies durch den Entnivellierungsprozeß bei den Löhnen und Gehältern bedingt, der aber etwa 1957 zum Stillstand kam. Seit 1957 dürfte sich die Rangordnung der Einkommenstypen im wesentlichen erhalten haben. Die Lohnpolitik der Gewerkschaften war darauf bedacht, daß die Löhne mit den Gewinnen einigermaßen Schritt hielten. Was die altersmäßige und sektorale Differenzierung der Löhne und Gehälter betrifft, war es die Politik der Gewerkschaften, die bestehenden Unterschiede zu erhalten.

Die Verteilung der Bruttoeinkommen hat sich seit 1957 insgesamt kaum verändert. Berücksichtigt man, daß die Einkommensbesteuerung heute weniger progressiv ist als 1957, so hat sich seither wahrscheinlich eine Vergrößerung der Ungleichheit ergeben.

Mit dem anhaltenden Wirtschaftswachstum sind alle Einkommen gestiegen. Die Ansicht, daß damit auch die Unterschiede zwischen den Einkommen der Reichen und denen der weniger Wohlhabenden abgenommen haben, entbehrt jedoch jeder Grundlage. Was die Verteilung der persönlichen Einkommen betrifft, so hat die vielberufene „Einebnung der sozialen Gegensätze“ nicht stattgefunden. Den „Verteilungssozialismus“ kurzerhand für veraltet zu erklären und einen „modernen Wachstumssozialismus“ als neue Lösung zu propagieren, wie Heinz Kienzl dies getan hat, scheint verfrüht. Die etablierten gesellschaftlichen Strukturen haben sich allen sozialstaatlichen Maßnahmen gegenüber als resistent erwiesen.

Einkommensteuerpflichtige in Österreich

  1955 1962 1967
  1 2 3 1 2 3 1 2 3
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im weiteren Sinn
Land- und Forstwirtschaft 75.839 12,1 17.700 66.962 6,4 21.900 57.470 3,5 20.500
Gewerbebetriebe 172.360 65,9 42.500 177.544 60,5 76.900 169.872 55,0 103.800
selbständige Arbeit 25.253 9,0 39.400 31.209 10,6 76.300 34.020 12,3 115.300
Vermietung und Verpachtung 62.735 0,6 1.200 97.024 2,2 6.600 107.224 2,2 9.100
Kapitalvermögen 14.621 1,0 7.900 36.520 1,8 11.200 66.172 1,9 9.000
sonstige 10.143 1,0 10.900 21.998 1,8 18.600 28.514 2,0 23.000
Einkünfte aus nichtselbständiger einkommensteuerpflichtiger Arbeit
  49.695 10,4 23.200 101.440 16,7 37.000 132.471 23,1 55.600
Gesamt 410.646 100.0   532.697 100,0   595.743 100,0  

Spalte 1: Anzahl der Fälle
Spalte 2: Prozent der Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten
Spalte 3: durchschnittliche jährliche Höhe der Einkünfte je Fall

Quelle: siehe Tabelle 2

Literatur über Einkommenstruktur

  • Incomes in Postwar Europe: A Study of Policies, Growth and Distribution (Economic Survey of Europe in 1965, Part 2, prepared by the Secretariat of the Economic Commission for Europe), Genf 1967.
  • Gabriel Kolko, Besitz und Macht. Sozialstruktur und Einkommensverteilung in den USA. Frankfurt 1967 (edition suhrkamp)
  • Simon Kuznets, Shares of Upper Income Groups in Income and Savings, New York 1953.
  • Simon Kuznets, Modern Economic Growth. Rate, Structure and Spread. New York und London 1966.
  • David E. Lilienthal, Big Business: A New Era, New York 1953.
  • Eduard März, Die Klassenstruktur der Zweiten Österreichischen Republik, in: Probleme der österreichischen Politik, Band 1, Wien 1968.
  • Egon Matzner, Die Einkommensumverteilung, in: C. A. Andreae (ed.), Handbuch der österreichischen Finanzwirtschaft, Innsbruck-Wien-München 1970.
  • Herman P. Miller, Trends in Income of Families and Persons in the United States: 1947 to 1960, Washington 1963.
  • Die Schichtung der persönlichen Einkommen in Österreich, in: Monatsberichte des österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Beilage Nr. 52, 1958.
  • T. P. Schultz, Secular Trends and Cyclical Behavior of the Income Distribution in the United States: 1944-1965, in: L. Soltow (ed.), Six Papers on the Size Distribution of Wealth and Income, New York und London, 1969.
  • Georg Simmel, Soziologie, München 1922 (2. Auflage).
  • Maria Szesci, Der Lohnanteil am österreichischen Volkseinkommen 1913 bis 1967; Beiträge zur Wirtschaftspolitik und Wirtschaftswissenschaft III, Wien o.J. (1970).
  • Maria Szecsi, Mein — dein — unser Teil, in: Arbeit und Wirtschaft, 2/1971.
  • Erwin Weissel, Lebensalter, Arbeitszeit und Lohn (Schriftenreihe der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte), Wien 1969.
  • Detlev Zöllner, Beobachtungen zur Ungleichheit der Einkommensverteilung, in: Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, 87. Jgg. (1967).

[*Diese Zusätze fehlen in den juristischen Textbüchern. Daß sie notwendig sind, geht u.a. aus obiger Statistik hervor. Sie ist eine Zusammenfassung, in runden Zahlen, des Aufsatzes von Günther Chaloupek und der zugehörigen Tabellen. Die demokratische Wahrheit ist noch viel schlimmer; man müßte nämlich, nach Aussonderung der nebenberuflichen Einkommen bzw. der Doppelzählungen (von Leuten, die zugleich Einkommen- und Lohnsteuer zahlen) die Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen zusammenfassen und dann die Einkommen schlechthin miteinander vergleichen. Vorsorglich fehlen hiezu alle statistischen Unterlagen.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
September
1972
, Seite 32
Autor/inn/en:

Günther Chaloupek:

Geb. 1947 in Niederösterreich, Jusstudium an der Universität Wien, sodann Studium der Wirtschaftswissenschaften 1970/71 an der University of Kansas, USA, dortselbst M.A. in Economics. Seit 1972 in der Wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien.

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