Schnüffler und Schergen
Am 24. Oktober 1975 hat der Bundestag ein „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ angenommen, das die politische Überprüfung jedes Beamtenwerbers hinsichtlich seiner „Grundgesetztreue“ zwingend vorschreibt. Zwar ist darin noch keine Klausel über „verfassungsfeindliche Parteien“ enthalten (in dem Sinn, daß eine Zugehörigkeit zur nicht verbotenen DKP eine Ablehnung begründet), aber die Unionsparteien fordern gerade dies und haben deshalb das Gesetz als ungenügend abgelehnt.
Das wird der Wahlschlager für Strauß und Dregger 1976. Mit ihrer Mehrheit im Bundesrat kann die CDU/CSU ein DKP-Verbot beim Bundesverfassungsgericht beantragen, wo noch die alten Adenauer-Kämpen sitzen. Ein Verbot der DKP aber gäbe die linken Sozialdemokraten zum Abschuß frei und träfe somit die SPD ins Mark.