Context XXI » Print » Jahrgang 2004 » Heft 2-3/2004
Monika Eigmüller

Grenzsicherungspolitik

Illegale Migration nach Spanien

Die Regierung in Ma­drid betreibt Abschot­tungspolitik nach eu­ropäischen Standards, versucht aber gleich­zeitig, das Bedürfnis der Unternehmer nach billigen Arbeitskräften zu befriedigen.

Die neuste Technologie auf den Gebieten der Bewe­gungsmelder, Radartechnik, Informatik und Kommunika­tion erlaubt uns, ein inte­griertes System anzubieten, mit dessen Hilfe Aussagen über Identität und Bewegun­gen von Schiffen getroffen werden können. (...) Zu ei­nem wirklich konkurrenz­fähigen Preis bieten wir eine unschätzbare Unterstützung der Uberwachungs- und der Grenzsicherungskräfte, die im Kampf gegen illegale Migra­tion stehen, an — mit Erfolgs­garantie.

Dieser Text, entnommen einer Broschüre der Fir­ma AMPER, ist Teil der neuen Realität in Spanien. Vormals Land der Emigra­tion, wandelte sich Spanien, wie alle südlichen Mit­gliedsstaaten der Europäi­schen Union, seit den 80er Jahren in ein Land der Im­migration. So jung die Ge­schichte der Zuwanderung nach Spanien, so jung auch das Bemühen, die Grenze vor unliebsamen Zuwande­rern zu schließen. Dies beginnt Mitte der achtziger Jahre mit den Beitrittsver­handlungen Spaniens zur EU und verschärft sich An­fang der 90er Jahre mit der Etablierung des europäi­schen Schengenraums. Erst mit Schengen nahm auch die Logik der Festung Eu­ropa Gestalt an. Spanien wurde für die Sicherung ei­ner der bedeutendsten Außengrenzen Europas zu­ständig.

Den europäischen Auftrag der Migrationsverhinderung nimmt Spanien sehr ernst. In den vergangenen Jahren wurden die Grenzsiche­rungsanlagen massiv ausge­baut und modernisiert, Per­sonal verstärkt und gezielt für den Kampf gegen die il­legale Einwanderung ausge­bildet. Daneben hat eine Reihe von Reformen im Be­reich der Ausländergesetz­gebung dazu geführt, dass einerseits legale Zugangs­möglichkeiten zum Land im­mer stärker eingeschränkt wurden und sich anderer­seits die rechtliche und so­ziale Situation von Migran­tinnen und Migranten im Land immer weiter verschärfte.

Dennoch reißen die Mi­grationsströme nach Spanien nicht ab, ganz im Gegenteil: Im Jahr 2003 ist Spanien das europäische Zielland Num­mer 1 für illegale Zuwande­rung. Zu erklären sind so­wohl das Scheitern der Poli­tik als auch die nicht ab­reißenden Migrationsströme mit der Situation auf dem spanischen Arbeitsmarkt.

Migration nach Spanien ist, abgesehen von der inner­europäischen Zuwanderung, Arbeitsmigration, und zwar aus Ländern, die ein deutli­ches Wohlstandsgefälle gegenüber Spanien aufweisen. Sie kommen nach Spanien, weil ihre Arbeitskraft hier nachgefragt wird — Teile der spanischen Ökonomie wür­den zusammenbrechen, gä­be es nicht die Migrantinnen und Migranten, die auf den Obstplantagen, in den Ho­tels und Restaurants, auf dem Bau und in privaten Haushalten die Arbeiten ver­richten würden, denen die Spanier nicht mehr nachge­hen wollen. Diese bestehen­de Nachfrage nach ausländi­schen Arbeitskräften taucht in den Zuwanderungskon­zepten der spanischen Poli­tik jedoch kaum auf. Es exis­tieren lediglich halbherzige Versuche der legalen Ar­beitskräfteanwerbung mit­tels festgelegter Kontingen­te; halbherzig, da die Quote für Arbeitserlaubnisse seit 1993 relativ stabil ist, wo­hingegen die Nachfrage nach ausländischen Arbeits­kräften bereits zwischen 1993 und 1999 um 38% ge­stiegen ist.

Resultat dieser Politik, welche die Gegebenheiten der inländischen Arbeitskräftenachfrage ignoriert, ist zum einen eine Schattenwirt­schaft, die mittlerweile auf gut 23% des Bruttoinlandproduktes geschätzt wird, und zum anderen eine stän­dig wachsende Zahl an Men­schen, die sich ohne Papiere in einer vollkommen rechtlo­sen Situation im Land auf­hält. Rund 29% der auslän­dischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im informellen Sektor beschäf­tigt, davon immerhin fast 6% mit einer gültigen Arbeitser­laubnis.

Profiteure dieser Situati­on sind in erster Linie die spanischen Unternehmer, die auf billige und leicht auszu­beutende Arbeitskräfte zurückgreifen können. Denn Migranten und Migrantinnen arbeiten zum überwiegenden Teil in prekären Beschäftigungsverhältnissen, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 50 Stunden und einem durchschnittlichen Einkommen zwischen 2,5 und 4 Euro die Stunde — im Schnitt 10 Euro unter dem Lohn der Inländer und In­länderinnen. Neben den Un­ternehmern profitiert aber auch der Staat, der beispiels­weise den unangenehmen Folgen eines schlecht ausge­bildeten sozialen Siche­rungssystems entgehen kann, indem private Haushalte auf billige MigrantInnen zurück­greifen können, um ihre Kin­der und Alten zu versorgen.

Das ist auch ein Grund für die politische Untätigkeit der Verantwortlichen. Hinzu kommt, dass die neue Selbst­wahrnehmung Spaniens als aufstrebende Wirtschaftsmacht in Europa den augen­scheinlichen Widerspruch zwischen Wirtschaftswachs­tum einerseits und einer Schattenwirtschaft von fast 23% des BIP andererseits nicht offen zulässt und letzt­lich auch die Bevölkerung hierin kein dringliches Pro­blem sehen will. Ein deutli­ches Zeichen für das geringe Interesse der politisch Ver­antwortlichen, dieser Situati­on entgegenzutreten, ist die mangelnde Arbeitsmarkt­kontrolle und der fehlende Willen, für die Durchsetzung von Sanktionen zu sorgen. Für ganz Spanien sind nur 500 Inspekteure im Einsatz, die sich vor allem dem Pro­blem des Arbeitsschutzes widmen. Werden einmal tatsächlich Sanktionen gegen einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin ausgesprochen, so tragen die überaus großzü­gigen Verjährungsfristen das ihre dazu bei, eine tatsächli­che Zahlung der Strafe über­flüssig zu machen.

Einzig den Gewerkschaf­ten macht die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Sorge, fühlen sie sich doch auch den ausländischen Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet. Al­lerdings sind ihnen gleich zweifach die Hände gebun­den: Anklagen können sie die Situation nur abstrakt, im Konkreten wollen auch sie nicht gegen irreguläre Arbeit vorgehen, sind die Leidtra­genden von Arbeitsmarktraz­zien doch zumeist die Mi­grantinnen und Migranten und nicht deren Arbeitgeber. Darüber hinaus fällt es ihnen schwer, gegen die Ausbeu­tung von Ausländern mobil zu machen, fühlen sich ihre Mitglieder doch weder soli­darisch noch aus eigenem Interesse heraus zur Stellung­nahme veranlasst.

Die von der EU und ihren Mitgliedstaaten betriebene Politik der Migrationsverhinderung ist im Ergebnis mehr als bloße Exklusions­politik. Dadurch, dass das Öhr, welches in die EU hin­einführt, immer enger wird, die Nachfrage nach Billigar­beitskräften aber bestehen bleibt und wächst, können je­ne, die schließlich hindurch­kommen, noch leichter aus­gebeutet werden. Für die spanische Regierung ist die­se Politik in mehrfacher Hin­sicht bequem. Sie kann zu­gleich den Interessen der eu­ropäischen Nachbarn und den Forderungen im Land nach Grenzsicherung entsprechen und die Bedürfnis­se der Arbeitgeber nach bil­ligen Arbeitskräften befriedi­gen.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
März
2004
, Seite 26
Autor/inn/en:

Monika Eigmüller:

Professorin für Allgemeine Soziologie und sozialwissenschaftliche Europaforschung sowie Vizepräsidentin für Europa und Internationales an der Europa-Universität Flensburg.

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