FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1968 - 1981 » Jahrgang 1976 » No. 269/270
Peter-Paul Zahl

Frühmorgens ist es der Eilbriefträger — noch

Deutscher Lyriker bekam lebenslänglich

Der deutsche Lyriker Peter Paul Zahl wurde am 12. März 1976 zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. In erster Instanz hatte er im Mai 1974 vier Jahre bekommen. Damit wäre Zahl, die Untersuchungshaft eingerechnet, zu Jahresende 1976 freigekommen. Die annähernde Vervierfachung seiner Strafe stößt Zahl an der Schwelle zur Freiheit für eine unabsehbare Zeitspanne in den Kotter zurück, für die man sonst überall den Ausdruck lebenslänglich parat hat. Es ist die stärkste Wirkung, die politische Lyrik im Nachkriegsdeutschland erzielt hat.

Dieses Urteil markiert einen Sprung im Wachstum des westdeutschen Totalitarismus. Der Tod Ulrike Meinhofs im Gefängnis ist ein Menetekel dieser Atmosphäre der Einschüchterung. Solange das Zahl-Urteil aufrecht ist, wird der BRD-Staat am Pranger stehen. M. S.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Mai
1976
, Seite 7
Autor/inn/en:

Peter-Paul Zahl:

Geboren 1944 in Freiburg im Breisgau, gestorben 2011 in Port Antonio auf Jamaika. Er verlebte seine Kindheit in der DDR und wohnte später im Rheinland. Als Kriegsdienstverweigerer ging er 1964 nach Berlin. 1965 hatte er seine erste öffentliche Lesung, seit 1966 war er Mitglied der Dortmunder Gruppe 61. 1967 gründete er seinen eigenen Verlag. Er engagierte sich für die Außerparlamentarische Opposition und war Mitglied der Bewegung 2. Juni. 1974 wurde er aufgrund eines Schusswechsels mit der Polizei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 1982 hielt er sich für längere Zeit in Grenada, auf den Seychellen und in Italien auf, bis er sich 1985 auf Jamaika niederließ.

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