FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1982 - 1995 » Jahrgang 1990 » No. 442/443
Gerhard Oberschlick

Ein Recht auf „Rassen“schändung

(1) Man darf jemanden straffrei rassistisch beleidigen.
(2) Jede Beleidigung ist strafbar.
Der zweite Satz wird von niemandem bestritten. Der erste Satz ist unhaltbar, unerträglich, verfassungswidrig und bricht internationales Recht. Beide genießen in Österreich positiv-rechtliche Geltung.
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[1Die Aktenzahlen und sonstigen Quellenangaben aller verwendeten Dokumente werden auf Wunsch gern zur Verfügung gestellt.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Oktober
1990
, Seite 3
Autor/inn/en:

Gerhard Oberschlick:

Herausgeber der Print-Ausgabe des FORVM 1986-1995 und der Online-Ausgabe hier.

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