[1] Die Aktenzahlen und sonstigen Quellenangaben aller verwendeten Dokumente werden auf Wunsch gern zur Verfügung gestellt.
Gerhard Oberschlick
Ein Recht auf „Rassen“schändung
(1) Man darf jemanden straffrei rassistisch beleidigen.
(2) Jede Beleidigung ist strafbar.
Der zweite Satz wird von niemandem bestritten. Der erste Satz ist unhaltbar, unerträglich, verfassungswidrig und bricht internationales Recht. Beide genießen in Österreich positiv-rechtliche Geltung.
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