Bereits im April 2000 wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Zivildienstgesetznovelle beschlossen. Die Zivildiener bekommen seither nur mehr 3.648,— Schilling Pauschalvergütung. Das Recht, die Zuweisung zu beantragen und somit ein gewisses Maß an Lebensplanung zu ermöglichen, ist gefallen. Die nächste Novelle wird — so ist es geplant — mit 1.1.2001 in Kraft treten. Dazu eine kurze Stellungnahme aus unserer Begutachtung des Gesetzesentwurfs (Wer Interesse an der ausführlichen Fassung unserer Begutachtung hat, kann diese unter argewdv@utanet.at anfordem).
Die ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit lehnt den Entwurf für die Zivildienstgesetznovelle 2001 ab!
Die Regierung setzt klare Schritte, ihre ideologischen Vorstellungen durchzusetzen. Der Entwurf der ZDG-Novelle 2001 zielt auf eine Aushöhlung des Rechtes auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen ab. Es soll — durch die kürzere Antragsfrist, die geringere Entlohnung und die lange Wartezeit auf die Ableistung — der Zivildienst für viele, besonders ärmere Bevölkerungsschichten, erschwert werden. Gewissensgründe bei der Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen sind aber nicht schichtspezifisch. Somit stellt die Zivildienstgesetznovelle eine weitere, deutliche Benachteiligung sozial Schwacher dar.
Bereits mit der Zivildienstgesetznovelle 1996 wurde das Recht auf Aufschub aus Gründen der Berufsausbildung massiv eingeschränkt. Im Zusammenhang mit der im Juni 2000 in Kraft getretenen Novelle, dem Zivildienstpflichtigen wurde das Recht auf Zuweisung binnen Jahresfrist genommen, bedeutet das einen unzumutbaren Eingriff in die Lebensplanung. Der einzelne Zivildienstpflichtige muss mit einer Wartezeit auf die Ableistung des Dienstes von bis zu vier Jahren rechnen. In dieser Wartezeit ist es schwer eine geregelte Berufstätigkeit aufzunehmen. Das so entstehende „Berufsverbot für Zivildiener” ist eine klare Einschränkung des Grundrechtes auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen.
Deutlich kommt das unerhörte Ansinnen zum Vorschein, StaatsbürgerInnen Pflichten aufzuerlegen, ohne ihnen damit korrespondierende Rechte gegenüber dem Staat einzuräumen. Im gegenständlichen Fall werden im Lichte der Grund- und Freiheitsrechte besonders sensible persönliche Dienstleistungen verlangt, die Verantwortung für die existenzielle Sicherheit der Verpflichteten jedoch verweigert und auf diese selbst und deren Angehörige und die Sozialhilfeträger (die Länder) abgewälzt. Für die Zivildiener bedeutet das, sie müssen den Zwangsdienst leisten, der Staat übernimmt aber nicht die Versorgung. Die Zivildiener müssten das Risiko der Unterversorgung bei Pauschalvergütung, Verpflegung, Bekleidung, Reinigung und Versicherung selber tragen, ohne sich einen anderen „Arbeitgeber” auswählen zu können.
Das im Vorblatt des Gesetzesentwurfes formulierte Problem — geringeres Budget und lange Wartezeit auf den Dienst — wird nur einseitig gelöst. Die Auslagerung der Kosten des staatlichen Zwangsdienstes bringt dem Innenministerium zwar ein paar Millionen, die das Bundesheer wieder ausgeben darf (siehe unten). Die Situation der wartenden Zivildienstpflichtigen wird aber mit der ZDG-Novelle 2001 massiv verschärft. Statt einem Abbau, wird die Anzahl an wartenden Zivildienstpflichtigen weiterhin steigen. Die einzige Hoffnung bzw. Absicht der verantwortlichen PolitikerInnen kann darin bestehen, daß in Zukunft weniger Wehrpflichtige eine Zivildiensterklärung (fristgerecht) abgeben.
Wir fordern unter anderem eine deutliche Verkürzung des Dienstes auf acht Monate und die Wiedereinführung des Rechtes auf Zuweisung binnen Jahresfrist — oder wir schaffen den Zwangsdienst gleich ab!
Bundesheer darf prassen — Zivildiener müssen darben!
Alle sollen sparen, meint zumindest die Bundesregierung. Das Bundesheer muß nicht sparen, für die Träume der Offiziere ist der Regierung nichts zu teuer.
Für das Bundesheer werden Kampfhubschrauber um 2,9 Milliarden Schilling gekauft. Ursprünglich waren nur 2,4 Milliarden vorgesehen (Der Standard berichtete in seiner Ausgabe vom 7./8. Oktober 2000). Diese halbe Milliarde ist für das Bundesheer leicht aufzutreiben, während im Sozialbereich jeder Schilling fehlt!
Zum Beispiel wird nach dem Plan der Regierung das Budget für den Zivildienst halbiert (von ca. 880 Millionen Schilling 1998 auf knapp 400 Millionen Schilling 2001). Im Entwurf zur Zivildienstgesetznovelle werden Einsparungen für zivile Dienste in etwa in der selben Höhe veranschlagt, wie die Preissteigerung bei ein paar Kampfhubschraubern ausmacht.
Wenngleich wir ohnehin der Meinung sind, daß Österreich keine Kampfhubschrauber (und kein Bundesheer) bräuchte, müssen wir trotzdem kritisieren, daß im Ministerium für Landesverteidigung mit den Milliarden locker umgegangen wird. Soll doch bereits 2001 ein Beschluß über neue Kampfflugzeuge getroffen werden. Und wir können uns sicher sein, das Geld kommt wieder über ein schönes Sparpaket durch erzwungene Enthaltsamkeit bei den sozial Schwachen zustande.