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Robert Zöchling
Volkszählung 1991

Was heißt hier überhaupt „zählen“?

Im Mai 1991 wird die zweite Republik zum fünften Mal ihr Volk zählen. Daß es dabei allerdings nicht bloß um das „Zählen“ von Köpfen geht, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Nicht der „Mißbrauch“ sondern schon der vorgesehene Gebrauch der dabei gewonnenen Daten ist bedenklich.

Bereits die Potentaten des Altertums kamen gelegentlich auf den Gedanken, Bevölkerungszählungen durchführen zu lassen — nicht aus kindlicher Neugierde, sondern um zu erfahren, wie viele bewaffnete Männer sie gerade in den Krieg schicken konnten. Die römischen Kaiser woliten darüber hinaus von Zeit zu Zeit alle Steuerpflichtigen erfassen und führten zu diesem Zweck im 6. Jh.v.u.Z. den „Zensus“ ein, für dessen Durchführung sie ab 443 eigene Beamte, die „Zensoren“, einsetzten. Im Mittelalter — bekanntlich eine Zeit kultureller Blüte — verschwand die Volkszählung für längere Zeit aus dem gesellschaftlichen Leben — „eine wirklich geordnete Zählung beginnt erst im 17. Jahrhundert. Von einer wissenschaftlichen Ausgestaltung dieses Institutes kann aber erst im 19. Jahrhundert gesprochen werden“. [1] Wie so manche moderne Errungenschaft nahmen auch regelmäßige Volkszählungen ihren Ausgang in den Vereinigten Staaten von Amerika: nach dem Gesetz vom 17. September 1781 wird dort alle zehn Jahre, beginnend im Jahr 1790, eine solche veranstaltet.

Während zu Beginn in den meisten Ländern mehr oder weniger wirklich „nur Köpfe“ gezählt wurden, ging es bei der deutschen Volkszählung des Jahres 1925 bereits um wesentlich mehr: da wurden bereits geistige und körperliche Merkmale (Erbkrankheiten, Religion ...) sowie wirtschaftspolitische Daten erhoben, die später den Grundstock für die gigantische Datensammlung der Nazis bilden sollten. Im „Dritten Reich“ wurden gleich zwei Volkszähungen abgehalten. Die erste, sehr rasch nach der faschistischen Machtergreifung im Jahr 1933 durchgeführt, brachte als Novum gegenüber der vorangegangenen bereits die Erhebung familienstatistischer Daten (Zusatzfragen an verheiratete Frauen, die dazu dienten, deren „Gebärleistung“ zu ermitteln), die die Nazis brauchten, um „Arbeitsschlacht“ und „Geburtenkrieg“ effizient in Gang setzen zu können. „So haben die NS-Statistiker ihre ersten ‚bereinigten‘ Geburtenraten bekommen. Sie waren in Bezug auf ihre Ambitionen niederschmetternd ... Ein weiteres entscheidendes Ergebnis der Volkszählung war, daß über eine Million Arbeitslose nicht mehr bei den Arbeitsämtern gemeldet war.“ [2] Auf der Grundlage solcher Daten konnten die Nazis ihre Wirtschafts-, Rüstungs-, Bevölkerungs- und Rassenpolitik in Verbindung mit ihrer ebenfalls hochmodernen Propagandamaschinerie optimal zur Festigung ihrer Macht einsetzen. Als diese Politik zu greifen begann, waren die Daten bald überholt und eine neue Volkszählung wurde für 1939 anberaumt. In der Zwischenzeit wurde der 1933 gewonnene Datenstamm zum Aufbau einer dauernden Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung verwendet: Arbeitsbuch und Arbeitsbuchkartei, Gesundheitsbuch und Gesundheitskartei, einheitliche Meldepflicht und Meldekarteien, schließlich als Gipfel der restlosen Erfassung die Volkskartei, in der alle Menschen zwischen 6 und 70 Jahren erfaßt werden sollten: die Volkszählung 1939 diente dazu, diese gigantische Datensammlung auf den neuesten Stand zu bringen.

Volkskartei

Aus diesem Verzeichnis der gesamten Bevölkerung konnten die Sozialtechniker des Sicherheitshauptamtes beliebig Minderheiten heraussondern, um sie dem deutschen Volk als Geiseln für alle Sozialkonflikte zum Fraß vorzuwerfen; die Familien- und Geburtenpolitik, die Siedlungspolitik und die Arbeitsmarktpolitik konnten jederzeit auf die Erfordernisse der Kriegswirtschaft zugeschnitten werden. Mit der Proklamierung des „totalen Krieges“ 1943 wurde folgerichtig eine statistische Superbehörde, das „Maschinelle Berichtswesen“, geschaffen und — unter anderem durch Leasingverträge mit IBM — mit der modernsten verfügbaren Technologie ausgerüstet. Hier wurden nun an einem Ort die Volkskartei geführt und (über ein ausgeklügeltes System von Kennummern) alle Betriebe und wirtschaftlichen Daten des „Reiches“ erfaßt und beides konnte miteinander beliebig verknüpft werden. Theoretisch. Praktisch waren die Nazis noch nicht im Besitz der EDV und so an ihre Grenzen gestoßen. Die wissenschaftlichen Grundlagen waren aber auch dafür bereits geschaffen: „Nach unserem derzeitigen Wissensstand können wir sagen, daß ein weiteres Kriegsjahr wahrscheinlich genügt hätte, um das „Maschinelle Berichtswesen“ mit der ersten „großdeutschen“ EDV-Anlage (Zuse I) auszustatten.“ [3]

Wozu also eine „Volkszählung“?

Es gibt nur wenige Zwecke, für die weithin unbestritten Daten aus einer Volkszählung benötigt werden:

  • die Feststellung der Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Nationalrats-Mandate
  • die Feststellung der Anzahl der Mandate der einzelnen Bundesländer im Bundesrat -* Darüber hinaus ergibt sich aus der Inländerzählung die Größe der einzelnen Landtage.
  • Außerdem wird aus der Zählung der Gesamtbevölkerung der Finanzausgleich ermittelt.

Alle darüber hinausgehenden Daten, nach denen bei der Volkszählung 1991 gefragt werden wird, holt sich der Staat als — scheinbar unnötige — Draufgabe: Geschlecht, Religionsbekenntnis, Umgangssprache, Schulbildung, Berufsausbildung, Beschäftigung, Familienstand, Zahl der Kinder, Wohnsitz vor 5 Jahren, Angaben über den Arbeitsweg; zur Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes freiwillig anzugeben: gesellschaftliche (sportliche, kulturelle, soziale, politische) Betätigung in der Gemeinde; Art, Größe, Ausstattung der Wohnung und so weiter und so fort.

„Planungsdaten“

Von den Volkszählern wird vor allem der Bedarf von „Vater Staat“ nach „Planungsdaten“ als Rechtfertigung angeführt. Aus der Datenerhebung können etwa folgende Informationen gewonnen werden: wie viele Familien, Ledige, Wohngemeinschaften, Ausländer, Heimbewohner sich z.B. in einem Stadtteil befinden; wieviele Doppelverdiener es gibt — oder wer sich mit mehreren Arbeiten sein Geld verdient; was die Bewohner verdienen und wo sie arbeiten, welche Mieten sie zahlen; wer wie und in welcher Zeit zur Arbeit kommt; welche sozialen Strukturen ein Gebiet hat. Es handelt sich aber bei den erhobenen Angaben um IST-Daten, aus denen noch nichts dafür gewonnen werden kann, wie weiterhin geplant werden SOLL. Und geplant wird wohl auch nach der Volkszählung entsprechend den Interessen derer, die die Macht im Staat besitzen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen fragt man sich jedenfalls: „Wo sind die Daten der vergangenen Volkszählungen in die Planung eingeflossen? Wo stehen die wunderschönen Krankenhäuser, in denen gutbezahlte Ärzte und Schwestern auf Patienten warten? Wo sind die Wohnungen, die auf junge Ehepaare, Wohngemeinschaften warten? Wo sind die Universitäten, Hochschulen, Volks-Schulen, die auf Schüler und Studierende warten?“ [4] Wenn sich aber Verkehrsministerium und Baufirmen zur Errichtung einer neuen Autobahn entschließen, leisten die Volkszählungs-Daten unschätzbare Dienste für die P.R.-Manager bei der Durchsetzung des Projektes gegen eine allenfalls aufmüpfige Bevölkerung: „Es wird der Eindruck erweckt, als ergäbe sich eine staatliche Maßnahme aus Sachnotwendigkeiten und nicht aus den vorausgesetzten politischen Interessen“. [5] Abgesehen davon sind die sogenannten „Planungsdaten“ aus der Volkszählung ohnehin relativ schnell veraltet und sohin unbrauchbar. Und das schon in politisch „ruhigeren“ Zeiten als der gegenwärtigen — die Öffnung der Grenzen im Osten und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Konsequenzen hätte sich sowieso kein Statistiker ausrechnen können.

Erfassung, Vernetzung, Bevölkerungsregister

Im Volkszählungsgesetz 1980 ist die Verwendung der „bei der Volkszählung gemachten Angaben auch für andere als statistische Zwecke“ (§ 4 Abs 3) bereits vorgesehen. Feierlich, wie immer in solchen Fällen, wurde angefügt: wenn dies gewünscht wird, „so ist dies durch ein besonderes Bundesgesetz ausdrücklich anzuordnen“. Fachleute lesen diese Floskel etwa als „... so könnt ihr euch schon darauf gefaßt machen“. In den Erläuterungen zu dieser Bestimmung wird — bescheiden, in Klammern, nur beispielsweise — ein solcher nichtstatistischer Zweck angeführt: „Bevölkerungsregister“.

Man mag sich darunter vorstellen, was man will (oder kann). Wenig wahrscheinlich ist meiner Einschätzung nach eine archaische „Volkskartei“-Variante. Die Erfahrung in der BRD zeigt, daß es wesentlich subtilere Formen der totalen Erfassung aller Menschen in allen Lebensbereichen gibt: Die BRD-Behörden können durch die 1987 beschlossene Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises sogar auf die lange diskutierte bundesweite „Personenkennziffer“ verzichten: schon aufgrund der — wie bei einer Bankomatkarte magnetgespeicherten — „natürlichen“ Personenangaben (wie Name, Vorname und Geburtsdatum) können Abfragen aus jeder beliebigen, dementsprechend strukturierten Datenbank vorgenommen und Daten eingespeist und weitergeleitet werden. Damit kann nicht nur jede Person mittels mobiler Lesegeräte in sekundenschnelle in jeder Hinsicht überprüft werden, jeder Kontakt mit einem Lesegerät kann auch erfaßt werden (z.B. bei Anhaltungen durch die Polizei, an Grenzkontrollstellen, aber auch in Spitälern, Arbeitsämtern usw.). Daß solche Möglichkeiten auch österreichischen Stellen nicht fremd sind zeigen die Überlegungen, einen maschinenlesbaren Gesundheitspaß im Kreditkarten-Format einzuführen. Über die Vielfalt von Möglichkeiten zu Datenvernetzung und sozialer Kontrolle im Bereich des Gesundheitswesens und der Sozialversicherungen wird dann wahrscheinlich mitdem Argument „quadratisch-praktisch-gut“ hinweggetäuscht — wie mit dem „Planungs“-Argument bei der Volkszählung.

Man könnte sich auch angesichts der Menge an Daten, die bereits jetzt bei verschiedenen Behörden und Körperschaften zur Verfügung stehen, fragen, wozü der Staat jetzt noch einmal eine halbe Milliarde Schilling aufwenden will, um in einer Großaktion Daten, die er bereits hat, zu „erfragen“. Die ganze Sache muß ihm schon einiges wert sein, das zeigt auch die exorbitante Strafandrohung für den Fall, daß jemand „einer Verpflichtung nach diesem Bundesgesetze nicht nachkommt, insbesondere wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, sonst durch Handlungen oder Unterlassungen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Zählung sowie ihre Durchführung überhaupt gefährdet ...“ von 30.000,— öS und/oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten.

Die Daten aus der Volkszählung eignen sich zweifellos hervorragend als „Grundstock“ für den Aufbau neuer Datenbanken und für die systematische Vernetzung und Aktualisierung bestehender Datenbanken. Ein Datenabgleich aufgrund der Volkszählungs-Fragebögen wäre möglich, das Argument der Volkszähler vom Statistischen Zentralamt, daß die Daten gleich nach der Erhebung anonymisiert werden, ist leicht und längst widerlegt. Auch ohne Namen kann eine Person ohne weiteres reidentifiziert werden.

Selbst das Statistische Landesamt Hamburg gestand freimütig: „Es ist selbstverständlich möglich, eine Einzelperson aus dem beschriebenen Datenbestand (Beruf, Alter, Geschlecht, Wirtschaftszweig, Schul- und Ausbildungsabschnitt, sowie gegebenenfalls Rückgriff auf einzelne Informationen der Mitbewohner des Haushalts) zu identifizieren. Die Identifizierung der meisten Personen wäre hochwahrscheinlich. [6]

aus: Juridikum 3/90, Seite 10f.

[1Ingwer/Rosner, Volksthümliches Handbuch des Oesterreichischen Rechtes, Erster Band, Wien 1902

[2IIB — Initiative Informatik Betroffener (Hg.), Volkszählung 1991 ... damit sie uns besser im Griff haben ..., Wien 1990, S 22

[3ebd. S 31

[4ebd. S 47

[5ebd. S 71

[6ebd. S 73

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Oktober
1990
, Seite 0
Autor/inn/en:

Robert Zöchling:

1989-1996 Mitgründer, Redakteur und Geschäftsführer der Zeitschrift Juridikum. Mitgründung der Vereinigung alternativer Zeitungen und Zeitschriften 1990, deren Obmann 1996-2001. Seit 1997 Redakteur der Zeitschrift ZOOM. Ab 1999 als geschäftsführender Redakteur: Erweiterung von ZOOM durch Fusion mit Alexander Emanuely’s Webmedium CONTEXTXXI zum Multimedium Context XXI.

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