Context XXI » Print » Jahrgang 2004 » Heft 4-5/2004
Iris Petrinja

Versöhnung auf Österreichisch

Seit Sommer 2000 ar­beitet der Österreichi­sche Versöhnungs­fonds. Mit 31.12.2003 endete für ehemalige ZwangsarbeiterInnen die Frist um Anträge auf Entschädigungszahlungen zu stellen.

In den letzten Jahren wurde viel über Entschädigung von NS-Opfern geredet und geschrieben. Mediale Debat­ten erreichten unvorstellbare Untiefen. Bei einem waren sich PolitikerInnen der Re­gierungsparteien, Vertreter­Innen des journalistischen Boulevard und die Mehrheit der Bevölkerung aber einig: Dabei steht nicht selten die Forderung nach einem „Schlussstrich“ im Raum. Ein durch die EU-Sanktionen diplomatisch isoliertes Öster­reich konnte seine Sensibilität für Holocaust-Fragen bewei­sen. Aus diesem Spannungs­feld heraus wurde unter an­derem das Versöhnungsfonds­gesetz erlassen, das die Ent­schädigung von NS-ZwangsarbeiterInnen regelt.

Bisher wurden mehr als 113.000 Menschen für ihre unfreiwillige Arbeit auf dem Gebiet des heutigen Öster­reich entschädigt. Ein Wer­mutstropfen ist, dass zur Ar­beit gezwungene Kriegsge­fangene in Österreich nicht leistungsberechtigt sind, in Deutschland hingegen zu­mindest in Ausnahmefällen. Der folgende Text beleuch­tet, wie es überhaupt zum Versöhnungsfondsgesetz kam, was der Versöhnungs­fonds eigentlich ist und wel­ches Bild sich jetzt, da die Antragsfrist abgelaufen ist, darstellt.

Die Entdeckung der Verantwortung

Die „Entschädigung“ von NS-ZwangsarbeiterInnen war in Österreich bis ins Jahr 1998 kein politisches Thema. Sammelklagen (Class Actions), die gegen Deutschland eingebracht wurden, und der Schweizer Bankenvergleich kündigten das baldige Übergreifen der Klagen auf öster­reichische Unternehmen an. Diese „Bedrohung“ wahr­nehmend, setzte die Bundes­regierung die Österreichische Historikerkommission ein, welche den Vermögensent­zug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstel­lungen bzw. Entschädigungen der Republik Österreich ab 1945 erforschen und da­rüber berichten sollte.

Der New Yorker Anwalt Ed Fagan fand mit der Class Action das offensichtlich notwendige Druckmittel, um das Thema Entschädigung von NS-ZwangsarbeiterInnen auch in Österreich aktuell werden zu lassen. Am 16. Oktober 1998 brachte er gemeinsam mit anderen An­wälten beim US District Court for the Eastern District of New York eine Sammel­klage wegen Zwangsarbeit gegen die VOEST und Steyr- Daimler-Puch ein. In der Fol­ge wurden von den beklag­ten Unternehmen HistorikerInnen mit der Aufarbeitung der Firmengeschichte beauf­tragt und mit Hilfe der Indus­triellenvereinigung (IV) in­tensives Lobbying in Rich­tung aller Parlamentspartei­en zugunsten einer gesamt­österreichischen Lösung be­trieben. Nach den öster­reichischen Nationalrats­wahlen im Herbst 1999 und in Anbetracht der sich abzeichnenden Einigung in Deutschland konnte die Plattform Zwangsarbeit der IV von der sich Anfang 2000 noch im Amt befindenden Regierung unter Kanzler Vik­tor Klima erstmals die aus­drückliche Bereitschaft die­sem Anliegen Folge zu lei­sten, erreicht werden. Seit dem ersten Auftreten dieses Themas in Österreich war allerdings bereits mehr als ein Jahr vergangen.

Für den US-Vizefinanzminister Stuart Eizenstat ergaben sich zwingendere politische Gründe zum Suchen einer Lö­sung für die Ansprüche der NS-Opfer aber erst einen Mo­nat später, als die neue Regie­rung aus ÖVP und der ag­gressiv nationalistischen FPÖ unter dem Kanzler Wolfgang Schüssel gebildet wurde. Die anderen vierzehn EU-Mitglieder reagierten mit Sanktionen. Das diplomatisch isolierte Österreich und Wolfgang Schüssel als sein Vertreter rea­gierten, indem die akut ge­wordene ZwangsarbeiterIn­nenfrage aufgegriffen wurde. Am 15. Februar 2000 wurde Maria Schaumayer als Regierungsbeauftragte zur „Führung von Verhandlungen zwecks Regelung der Frage der Sklaven- und Zwangsar­beit“ bestellt.

In der Folge verhandelten Maria Schaumayer und ihr Team sechs bilaterale Abkommen mit der Republik Belarus, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, der Russischen Föderation und der Ukraine aus. Auch die USA wurden in die Verhandlungen mit einbezogen, da man wie bereits zuvor Deutschland von der US-amerikanischen Regierung ei­ne Erklärung erwartete, die vor amerikanischen Gerichten Rechtsicherheit garantie­ren würde. Innerhalb von vier Monaten konnten die Verhandlungen zu einem Abschluss gebracht werden und das Versöhnungsfondsgesetz wurde am 7. Juli 2000 einstimmig im Nationalrat beschlossen.

Auf ein besonderes Spezi­fikum österreichischer Politik soll an dieser Stelle noch aufmerksam gemacht werden. Wie schon in den ersten Jah­ren nach dem Krieg (Kriegs­opferversorgungsgesetz versus Opferfürsorgegesetz) wurden auch dieses Mal parallel zur Entschädigung von NS-Opfern ehemalige Wehrmachts­soldaten „entschädigt“. Mit 1. Jänner 2001 wurde per Ge­setz eine Zahlung zwischen 14,53 und 36,34 Euro an ehe­malige Kriegsgefangene be­schlossen, um deren Pensionsentgang durch die Ge­fangenschaft abzufedern.

Das exekutierende Organ

Der Österreichische Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (ÖVF) wurde ursprünglich auf eine Dauer von drei Jahren eingerichtet, innerhalb von zwei Jahren konnten die Anträge einge­reicht werden, diese Frist wur­de verlängert und endete am 31.12.2003. Die Abwicklung der Auszahlungen erfolgt über ein Büro in Wien (vor allem sogenannte Einzelanträge) und über sechs Partnerorganisa­tionen in den Ländern der Verhandlungspartner.

Im Versöhnungsfondsge­setz wurde dezidiert festge­halten, dass auf Grund der Bestimmungen der Artikel 21 und 26 des Staatsvertrages die Wiederherstellung eines un­abhängigen und demokrati­schen Österreichs keine Rechtsansprüche bestehen und die seitens Österreich er­brachten Leistungen auf frei­williger Basis erfolgen.

Leistungsberechtigt sind vorwiegend jene „ehemaligen Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen des nationalsoziali­stischen Regimes, die auf­grund der zynischen ‚NS-Hierarchie der Nationalitä­ten‘ in der Zeit des NS-Regimes ein überdurchschnittlich schweres Schicksal und eine besondere Diskriminierung erlitten haben.“ Vorausset­zung ist, dass sich dieser Tat­bestand auf dem Territorium der heutigen Republik Öster­reich zugetragen hat.

Die Berechtigten sind un­terschiedlich kategorisiert, dem entsprechen auch die Auszahlungsbeträge, die zwi­schen 20.000 Schilling/1.453,46 Euro (Land­wirtschaft und in persönli­chen Dienstleistungen) und 105.000 Schilling/7.630,65 Euro (sogenannte Sklavenar­beiterInnen, die nicht bereits von der Deutschen Stiftung entschädigt wurden, vor al­lem ungarische Jüdinnen und Juden) variieren. Wenn Leistungsberechtigte am oder nach dem 15.02.2000 ver­storben sind, so treten an ihre Stelle die ErbInnen nach dem jeweiligen nationalen Recht.

Kriegsgefangene erhalten kei­ne Leistungen. Auch das deutsche Stiftungsgesetz sieht grundsätzlich keine Entschä­digung für Kriegsgefangene vor, macht aber Ausnahmen für diejenigen, die in einem Konzentrationslager inhaf­tiert waren oder als beson­ders diskriminierte Kriegsge­fangene aus Osteuropa ihren Status als Kriegsgefangene zum Beispiel durch Flucht oder Entlassung verloren ha­ben und als Zivilisten zur Zwangsarbeit deportiert wur­den.

Bisherige Leistungen

Mit Stichtag 12. Dezember 2003 waren insgesamt 113.877 Anträge von ehema­ligen Sklaven- und Zwangs­arbeiterInnen genehmigt. 91.743 davon betrafen solche, die von den Partnerorganisa­tionen überwiesen wurden, die Auszahlungssumme beläuft sich auf 208.754.211 Euro. Außer diesen wurden auch 22.134 Einzelanträge ge­nehmigt, für die ein Betrag von 75.150.375 Euro ausge­legt wurde. Von den 435 Mill. Euro, mit denen dieser Fonds dotiert war, wurden bis De­zember 2003 300.274.812,49 Euro ausbezahlt.

Bis zum Stichtag 17. De­zember 2003 wurden 4.729 Anträge abgelehnt, und um die 5.000 an die Deutsche Stif­tung weitergeleitet.

Nach Einschätzung des Büros des Österreichischen Versöhnungsfonds haben die sechs Partnerorganisationen im Laufe von drei Jahren den Großteil der potentiellen Lei­stungsberechtigten erfasst.

Nach dem Ende des Fonds am 21. Dezember 2004 wird das Kuratorium zu entscheiden haben, für wel­che „Leistungen im Zusam­menhang mit Unrecht, das während des nationalsozialis­tischen Regimes auf dem Ge­biet der heutigen Republik Österreich geschah“, das rest­liche Vermögen zu verwen­den ist.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Juni
2004
, Seite 52
Autor/inn/en:

Iris Petrinja:

Politikwissenschafterin und Mitarbeite­rin des Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien.

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