MOZ » Jahrgang 1990 » Nummer 49
Karl Ille
Buseks joviale Internationalisierungspläne

Seminar beim multinationalen Konzern?

Hatte Ex-Wissenschaftsminister Tuppy Brechts „mietbare Zwerge“ noch an Österreichs Hochschulen gegen Drittmittel für industrielle Interessen arbeiten lassen, so erwägt sein Nachfolger die Öffnung jener Tore, die deren Lehrtätigkeit im Privatbereich bisher verhindert haben.

Wer Österreichs Hochschulen zur Zeit von außen betrachtet, wird hinter den nicht selten desolaten Mauern kaum größere Unruhe vermuten. Doch der Schein trügt, denn in jenen Gremien, die sich bis spätestens 20. Jänner 1990 zu einem das UOG (Universitäts-Organisationsgesetz) und das AHStG (Allgemeines Hochschul-Studiengesetz) betreffenden Reformpapier des Ministeriums äußern müssen, herrscht helle Empörung: Nach den Vorstellungen eines ministernahen „Rates für Studienreform“ sollten Lehrende wie Studierende nach einigen Runden schmackhafter Zuckerlverteilung (so z.B. ein erfreuliches Bürokratieabbaukonzept und eine Stärkung der Autonomie) zum loyalen ‚Krötenschlucken‘ für die in Aussicht gestellten Entgegenkommen antreten. Namens einer an sich wünschenswerten Internationalisierung der österreichischen Hochschulen möchte der Minister den Instituten künftig nach eigenem Gutdünken Gastprofessoren ‚von oben‘ zuteilen, Hochschuleinrichtungen einer nicht weiter ausgeführten Leistungsbeurteilung unterziehen, Kolleggelder kontingentieren, das Habilitationsverfahren verschärfen und schließlich auch das Monopol der staatlichen Hochschulen durch ein ministerielles Nostrifikationsverfahren (d.h. gleichstellende Anerkennung) für außeruniversitäre Bildungsanstalten brechen. Sollte Busek über den bisherigen scharfen Protest der Hochschulen hinwegsehen wollen und dem Profilierungsdruck seiner nur 18monatigen Amtszeit erliegen, könnte der Widerstand die Ausmaße des „heißen Herbstes“ von 1987 annehmen.

Herbst 1987 — Widerstand gegen Tuppys Privatisierungsinstrument: die Drittmittelfinanzierung

Bis Oktober 1987 ließen selbst konservative Professoren ihren nostalgischen Klagen über die fortschreitende Entpolitisierung der österreichischen Studierenden freien Lauf. Das Engagement und die Qualität der politischen Auseinandersetzung von 1968, deren Opfer die Klagenden zum Teil selbst wurden, werde vermißt: „Von denen wehrt sich niemand mehr“, freuten sich hingegen die reaktionären Kräfte auf ministerieller wie universitärer Ebene. Doch dann erlebte Österreich am 29. Oktober 1987 die größte StudentInnendemonstration der Zweiten Republik. Die gleichermaßen entpolitisierten HochschullehrerInnen hatten in einer historisch zu nennenden Dienststellenversammlung an der Universität Wien am 28. Oktober 1987 wie ihre Klagenfurter Kollegenschaft mehrheitlich einem Aufruf der in der Gewerkschaftlichen Arbeitsgemeinschaft Kritische Universität (GAKU) vereinten Linken zur Durchführung eines zweitägigen Warnstreiks zugestimmt. Die Solidarität mit den Studierenden war vollzogen. Anstelle des Dienststellenausschusses, dessen sichtbarste Aktivität bisher darin bestand, die Kollegenschaft durch periodisch wiederkehrende Aufrufe zum baldigsten Abschluß einer Überlebensversicherung (!) zu überreden, übernahm ein Aktionskomitee für eine Woche die Vertretung der Kollegenschaft. Tuppy war sehr schnell zu Gesprächen bereit. Doch die hastig hinformulierten Verwendungszusagen des Ministers in fast allen geforderten Punkten ließen nur noch einen Schluß zu: die Tage dieses Ministers waren bereits gezählt. Rückblickend lohnt sich freilich die Rekonstruktion jener Momente, die die Solidarisierung von Lehrenden und Studierenden bewirkt hatten: Beiden Gruppen drohte eine Verschlechterung ihrer sozialen Lage; beide litten an der unerträglichen Personal- und Raumnot der Hochschulen.

Auch Tuppys Privatisierungsinstrument, die Drittmittelfinanzierung, die von beiden Gruppen als gefährlich einseitige Einflußnahme auf das Forschungsgeschehen von außen erkannt wurde, war Anlaß des organisierten Protests. Für die einen nur die Legalisierung einer schon vordem bestehenden wissenschaftlichen Prostitution, war sie für vorsichtige Kritiker — auch von rechter Seite — zusätzlicher Anreiz zu einem Notverkauf der Wissenschaften. Von der gesamtösterreichischen Mittelbauvertretung, der Bundeskonferenz, wurde zudem zurecht darauf verwiesen, daß durch die Drittmittelregelung einer der Schwachpunkte des UOG, nämlich die autokratische Entscheidungskompetenz der Institutsvorstände, denen die Institutskonferenz letztlich nur Empfehlungen liefern darf, multipliziert wird: Nun vertreten die Vorstände ihre Institute wirklich als eigene Rechtspersönlichkeiten und können so praktisch jeden beliebigen Vertrag mit der Privatwirtschaft zur Benützung von Institutseinrichtungen, für die vordem der Staat aufkommen mußte, abschließen. Folgerichtig forderte daher die Bundeskonferenz die Umwandlung der Entscheidungskompetenzen des Vorstandes in eine Vollzugskompetenz, was die Vorstände künftig an die Beschlüsse der Institutskonferenz binden würde. Seit Tuppy funktioniert nun die Drittmittelfinanzierung unkontrolliert und führt gelegentlich zu Sanierungsversuchen von privater Seite, für die eigentlich das Wissenschaftsministerium zuständig wäre. Brechts mietbare Zwerge lassen also aus so manchem universitären Winkel freundlich grüßen. Doch das soll nach Busek bald anders werden. Künftig sollen dieselben Grüße auch aus dem Privatbereich selbst kommen.

Schlechte Zeit für Grundlagenforschung

Bei den Budgetverhandlungen zeigte sich ein stolzer Bundesminister, der mehr als 10 Prozentpunkte zusätzliche Mittel für das Wissenschaftsressort herausgeschlagen hatte. Im internationalen Vergleich war das noch nicht einmal die Hälfte des Prozentanteils von Ländern wie Schweden, der Schweiz oder Belgien, aber zweifellos ein Erfolg für Busek. Einen Teil hatte freilich schon sein Vorgänger Tuppy verplant: So müssen an die 180 Millionen für jenen ersten Österreichischen Beamten weggelegt werden, der aus nationalen Prestigegründen den Weltraum bereisen wird. Die anläßlich des Projektabschlusses ausgesprochene Empfehlung von Tuppy-Gegnern, der Minister möge zur Unterbindung weiteren hochschulpolitischen Unheils sich selbst für den Flug zur Verfügung stellen, verhallte ungehört. Busek aber hat sich zusätzlich 600 Millionen vom Bundeshochbaubudget gesichert, die die Raumnot an Österreichs Universitäten etwas eindämmen sollen. Wie immer ist auch hier der hochschulpolitische Prüfstein die interne Verteilung dieser Gelder. Und hier zeigt sich Bemerkenswertes. Die vornehmlichen Empfänger der Drittmittel waren auch die Adressaten der staatlichen Hauptförderung: So wurden für den Neubau der Naturwissenschaftlichen Fakultät in Salzburg/Freisaal runde 200 Millionen, für den Neubau der Technischen Universität in Wien weitere 180 Millionen abgezweigt.

Wer aber hilft den grund- und integrativwissenschaftlichen sowie den geisteswissenschaftlichen Fächern? Was geschieht gegen die unzumutbaren Studienbedingungen am Publizistik-Institut, die dortige Notverwaltung der Bibliothek durch Studierende, die jahrelangen Wartezeiten für eine Seminarbelegung am Psychologie-Institut, die in Bananenschachteln untergebrachten Bücher des Instituts für Zeitgeschichte oder die räumliche Fünfteilung des Romanistik-Institutes, dessen katastrophale Verwaltungsfolgen personell nicht mehr bewältigt werden können? Seit Jahren wurden die Geisteswissenschaften über unausgereifte Absiedelungspläne in das alte AKH oder die Roßauerkaserne, die längst schon anderen versprochen war, an der Nase herumgeführt. Wo bleibt hier ein präsentables räumliches Gesamtkonzept? Die eklatante Unterversorgung der Universitäten mit Planposten trifft wiederum vor allem jene geisteswissenschaftlichen Fächer, die ein wesentliches Mehr an Lehre zu bestreiten haben als andere Studienrichtungen. Insgesamt hat sich das Verhältnis von wissenschaftlichen Planstellen zu Studierenden seit dem Jahre 1980 auf Universitätsebene von 1:15 auf gegenwärtig 1:22 verschlechtert. Während die Zahl der Studierenden in den letzten 10 Jahren um 57% zugenommen hat, wurden die Planposten nur um 8% erhöht. Es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, daß der „heiße Herbst“ 1987 nicht zufällig an der Gruwi- und an der Gewi-Fakultät seine Höhepunkte erlebte. Wenn es dem Ministerium nicht gelingt, der fortschreitenden Aushungerung der Grundlagenforschung entgegenzuwirken, werden die beiden genannten Fakultäten potentielle Kandidaten für die Spitzen der nächsten Protestbewegung bleiben.

Lehrauftragskontingentierung als inhaltliche Zensur

Als Minister Busek bei Amtsantritt den Tod des Gießkannenprinzips verkündete, ahnten erst wenige, daß dies auf lange Sicht bei fehlendem Minderheitenschutz auch die Dezimierung kritischer Inhalte bedeuten mußte. Tatsächlich haben die letzten Lehrauftragskontingentierungen etwa an der Universität Wien zu einer Halbierung von Lehraufträgen für Frauenforschung und Entwicklungspolitik geführt. Dabei wäre es gerade nötig, sich ernsthafter mit den vom österreichischen Universitätssystem verursachten Opfern weiblichen Geschlechts auseinanderzusetzen. Die Statistiken für das Vorjahr zeigen eine geradezu beschämende Entwicklung: Während auf eine Studentin 1,3 männliche Studierende kommen, stehen einer Assistentin schon 6 männliche Kollegen gegenüber, auf eine außerordentliche Professorin kommen dann immerhin schon 20 männliche Extraordinarien, und schließlich stehen einer ordentlichen Universitätsprofessorin 46 männliche Ordinarien gegenüber. Aus einer annähernd gleichen Anzahl von weiblichen und männlichen Studierenden wurden also bis 1989 konkret 11.008 ordentliche Professoren und nur 23 ordentliche Professorinnen rekrutiert. Zweifellos müssen die hier wirksamen Selektionsmechanismen noch genauer aufgedeckt werden.

Ein Gedanke sei noch ergänzt: Wie kommt es, daß gerade jene Studienrichtungen mit einer deutlichen Überrepräsentanz an weiblichen Studierenden, nämlich die philosophisch-humanwissenschaftlichen, die historischen und die philologischen, um ihre Rechte um soviel lauter und unter dem Nachdruck der Straße kämpfen müssen? Werden die bildungs- wie frauenfeindlichen Profit- und Rentabilitätsmechanismen des kapitalistischen Marktes vielleicht schon seit längerer Zeit auch als hochschulpolitische Kriterien gehandelt? In diesem Horizont könnte die gezielte Nichtförderung der genannten Studienrichtungen als sexistisch begleitet erkannt werden.

Ein wohl spektakulärer Rückzug

Als die Proteste gegen die AHStG-Reformvorschläge, die das staatliche Hochschulmonopol zur Disposition gestellt sehen wollen, das Ministerium in größerer Dichte erreichten, lenkte Busek spektakulär ein: Das Reformpapier werde einstweilen zur besseren Überarbeitung zurückgezogen. Busek läßt also mit sich reden. Anders als sein Vorgänger kann er auch auf ein salonfähiges Maß an politischer Aufgeklärtheit zurückblicken, das Hindernis genug sein sollte, ihn als jovial maskierten Polit-Bösewicht entlarven zu wollen. Seine Verwendungen für die Einrichtung eines Ökologiestudiums oder für den Ausbau der Technologiefolgenabschätzung lassen durchaus Hoffnungen auf eine phantasievollere Führung des Ressorts zu. Andere Akzentsetzungen wie jene einer zweiten Privatisierungsoffensive wecken freilich Erinnerungen an Buseks Funktion als Generalsekretär des Wirtschaftsbundes. Prinzipiell begrüßenswert ist die Absicht, Österreichs Hochschulen mit internationalen Fachkräften ausstatten zu wollen und diesen auch in Kommissionen das Wahl- und Stimmrecht zuzugestehen. Hier trifft sich das Reformkonzept sogar mit einer von der GAKU (Gewerkschaftliche Arbeitsgemeinschaft Kritische Universität) seit Jahren erhobenen Forderung nach einer Ausdehnung des passiven Wahlrechts auf die Kollegenschaft ohne österreichische Staatsbürgerschaft.

Den Reformvorschlägen fehlt jedoch generell das, was Prof. Niedermüller (Veterinärmedizinische Universität), der für die Liste Kritische Universität (LKU) im Zentralausschuß der Hochschullehrer tätig ist, in seiner Stellungnahme zum Reformpapier als das abhandengekommene Prinzip der „gleichen Verteilung des Gesamtökonomischen (Chancen, Risiken, Arbeiten, Bildung, Forschung, Güter, usw.)“ einzuklagen versucht hat. Und Gleichheit kann in diesem Zusammenhang nur die Garantie wie den Ausbau von Minderheitenrechten bedeuten. Es bleibt also zu hoffen, daß der Minister die Reformentwürfe im Sinne einer „Privatisierungsfolgenabschätzung“ auf das Durchsetzbare reduziert und sich nicht von seiner kurzen Amtszeit zu einem Paukenschlag verführen läßt. Ein solcher könnte nämlich auch den Auftakt zu einer neuen Streikbewegung an Österreichs Hochschulen geben.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Februar
1990
, Seite 58
Autor/inn/en:

Karl Ille:

Assistent am Institut für Romanistik der Universität Wien und Lehrbeauftragter an der Universität Managua.

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