Context XXI » Print » Jahrgang 1996 » ZOOM 2/1996
Markus Kemmerling

Radikalenerlaß

Vor einem Jahr hetzten FPÖ und die Hardcorefraktion inner­halb der ÖVP massiv gegen zahlreiche Institutionen, die MitarbeiteriInnen im Rahmen der Aktion 8000 beschäftigten. Erfolgreich: Seit kurzem müssen alle Organisationen, die um eine Förderung ansuchen, folgende Erklärung unterschreiben: „Der Beihilfenwerber verpflichtet sich, daß keine politischen Ziel­setzungen verfolgt oder Tätig­keiten durchgeführt werden, die auf eine Veränderung der Rechtsordnung und/oder der öffentlichen Institutionen ausge­richtet sind.“ Umweltschutz-, Menschenrechts-, und Flücht­lingsorganisationen, Kinder­gruppen und Behindertenein­richtungen, die sich für ihre Kli­entel auch politisch einsetzen — sie alle sollen die Obrigkeit in Hinkunft nicht mehr stören.

Da es allerorten widerspruchs­los hingenommen wird, daß ein sozialdemokratischer Sozialmi­nister das Geschäft der Frei­heitlichen erledigt, muß auf ei­nen 20 Jahre alten Kommentar des Russel-Tribunals zu den Be­rufsverboten in der damaligen BRD zurückgegriffen werden: „Die Gewöhnung an die Alltäg­lichkeit der Berufsverbote als einen realen Konstitutions­merkmal der Republik bezeich­net einen Aspekt der Gefahr des schleichenden Verfassungs­wandels.“ Auf in die Dritte Republik!

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Erstveröffentlichung im FORVM:
März
1996
, Seite 30
Autor/inn/en:

Markus Kemmerling:

Gelernter Physiker, EDV-Kundiger und Web-Entwickler bevor die Meisten „Internet“ buchstabieren konnten. Redaktionsmitglied, organisatorisches und moralisches Rückgrat von Context XXI, Fels in allen Brandungen vom mythologischen Anbeginn bis Mai 2003.

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