Großbritannien hat den Prozeß der Ratifizierung der Europolkonvention bereits am 8. Dezember vergangenen Jahres im Alleingang eingeleitet. Alle anderen Mitgliedstaaten wollen dies erst tun, wenn auf der Regierungskonferenz eine Einigung über den noch strittigen Punkt — die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Streitfragen über die Auslegung der Konvention — erzielt worden ist. Großbritannien hat sich als einziger Staat vehement gegen eine Zuständigkeit des EuGH ausgesprochen.
Der Aufbau von Europol wurde ungeachtet des noch nicht einmal eingeleiteten Ratifizierungsverfahrens bereits begonnen. Vor allem an der Errichtung des gemeinsamen Informationssystems, für das die Konvention unbedingte Voraussetzung ist, wird bereits gearbeitet.
Die Befürchtungen, die schwammigen Formulierungen der Konvention könnten zu ausufernden Datensammlungen führen, haben sich bereits bewahrheitet. Der Entwurf der Durchführungsbestimmungen für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken nennt als personenbezogene Daten: objektive und unveränderliche körperliche Merkmale, Unternehmen oder Arbeitsstätten, Fahrzeuge, Angaben zur Bankverbindung und sonstige zur Identitätsfeststellung geeignete Angaben, die in diesem Artikel nicht ausdrücklich erwähnt sind. Zusätzlich ist auch die Speicherung von besonderen personenbezogenen Daten möglich: rassische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder andere Überzeugungen, Angaben zur Gesundheit und Angaben zum Sexualleben.
Auf der Tagesordnung des Rats der Justiz- und Innenminister während der italienischen Präsidentschaft steht auch bereits der „Zugang der USA zu den Europoldaten“.