Context XXI » Print » Jahrgang 2004 » Heft 4-5/2004
Thomas Schmidinger

Die Demokratie vor sich selbst retten

Die Bilder von misshan­delten und gefolterten irakischen Gefangenen, die Fingerabdrücke, die ab Herbst bei der Ein­reise in die USA ge­nommen werden, aber auch die zunehmende Überwachung in der EU zeigen vor allem, dass die parlamentari­sche Demokratie durch die militärische Vertei­digung ihrer Errungen­schaften sich selbst ge­fährdet und vor sich selbst zu retten ist.

Naiv ist es nicht nur mit der europäischen Frie­densbewegung zu glauben, man könne faschistischer oder radikalislamistischer Bar­barei durch Friedensgebete, Schweigemärsche oder Frie­densdemonstrationen begeg­nen. Spätestens seit der viel zu spät erfolgten militärischen Beendigung des Mordens der nationalsozialistischen Ver­nichtungsmaschinerie sollte jedeR wissen, dass manchmal nur militärische Gewalt eine noch viel barbarischere Ge­walt beenden kann. Genauso naiv ist jedoch zu glauben, die Logik militärischer Gewalt würde nicht auch auf jene zurückwirken, die diese zur Verteidigung von Freiheit und Demokratie anwenden. Die bürgerliche Demokratie trägt — wie die Aufklärung, aus der sie hervorgegangen ist — immer auch schon den Kern ihrer Abschaffung in sich. Sie ist das unerfüllte und das in der bürgerlichen Demokratie unerfüllbare Heilsverspre­chen des Liberalismus, das sich erst in der befreiten Ge­sellschaft, im Kommunismus erfüllen kann. Deshalb ist sie immer wieder gegen sich selbst zu beschützen, vor sich selbst und ihrer eigenen inneren Logik zu retten.

Die Ereignisse seit dem 11. September sind insofern nur ein Beispiel für jene Entwick­lung, die den demokratischen Rechtsstaat durch seine Ver­teidigung selbst gefährdet. Dies heißt nicht, dass es nicht notwendig wäre jenes Maß an Freiheit, das durch die bür­gerliche Demokratie in den USA und Europa garantiert wird, nicht auch militärisch gegen die GegnerInnen die­ser Freiheit zu verteidigen, sie muss allerdings auch gegen sich selbst verteidigt werden.

In den USA selbst ist es seit dem 11. September 2001 zu einem eklatanten Abbau bürgerlicher Freiheiten und mit dem Homeland Security Act zu einem bedeutenden Ausbau des Überwachungs­staates gekommen. Allein, dies ist kein spezifisch US-ameri­kanisches Phänomen. Ähnlich reagierten die Innenminister der EU auf den Terrorangriff am 11. März 2004 in Madrid. Während die neue spanische Regierung genau so reagierte, wie es al-Qaida von ihr erwar­tete und den Rückzug ihrer Truppen aus dem Irak anord­nete, wird zugleich die Re­pression und Überwachung innerhalb der EU verstärkt. Der Abbau von BürgerInnen­rechten und der Ausbau des Überwachungsstaates in Zei­ten des Terrors ist also keines­wegs ein US-amerikanisches Phänomen, sondern liegt in der ureigensten Logik der bür­gerlichen Demokratie, deren Freiheit eben immer nur ein präkerer Zwischenstatus aus staatlicher Herrschaft und den im Rahmen des Kapitalismus uneinlösbaren Versprechun­gen der Aufklärung darstellt.

Die Steigerung der wirt­schaftlichen Produktivität, die einerseits die Bedingungen für eine gerechtere Welt her­stellt, verleiht andererseits dem technischen Apparat und den sozialen Gruppen, die über ihn verfügen, eine unmäßige Überlegenheit über den Rest der Bevölkerung. Der Einzelne wird gegenüber den ökonomischen Mächten vollends annuliert. [1]

Die repressiven Zustände in den rechtsfreien Gefange­nenlagern auf Guantanamo, die (auch rassistisch motivier­ten) Folterungen im Irak oder die Zustände in den Gefängnissen Afghanistans werden durch die Tatsache, dass sie der Verteidigung der Demo­kratie gegen die gihadistische Barbarei dienen, nicht weni­ger skandalös. Als „Argu­ment“ für antiamerikanisches Ressentiment und europäische Selbstgerechtigkeit sind sie je­doch nicht weniger zynisch und verschleiernd. Vielmehr dient der Hinweis auf die Ver­fehlungen US-amerikanischer Politik im „alten Europa“ meist nur der Ablenkung vom Abbau von Bürgerrechten in Europa selbst.

Eine Kritik, die es nicht schafft die Demokratie vor ihren FeindInnen und vor sich selbst zu verteidigen und zugleich über ihre Begrenzt­heit zu wissen, kann weder gegen die neue Barbarei kämpfen, komme sie nun in Form religiöser Fanatismen oder politischer Religionen daher, noch sich einen Begriff einer umfassenden Befreiung machen, die zwar erst auf der Basis einer liberalen Demo­kratie erkämpfbar ist, aber zugleich die Überwindung derselben darstellt.

[1Theodor W. Adorno/Max Horkheimer: Dialektik der Auf­klärung. In: Theodor W. Adorno: Gesammelte Schriften. Band 3, S. 14f.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Juni
2004
, Seite 56
Autor/inn/en:

Thomas Schmidinger:

Redaktionsmitglied von Context XXI von Juni 2000 bis 2006, koordinierender Redakteur von September 2000 bis April 2001.

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