Context XXI » Print » Jahrgang 1997 » ZOOM 3/1997
Markus Kemmerling

Publizistikförderung: Beschwerde und Klage

Mitte April wurde im Hauptaus­schuß des Parla­ments der Bericht der Bundesregierung zur Pu­blizistikförderung 1996 (siehe ZOOM 7/96) gegen die Stim­men der drei Oppositionspar­teien zur Kenntnis genommen. Dabei soll es, wie Anwesende berichten, recht lustig zuge­gangen sein. Der in Vertretung des Kanzlers anwesende Staats­sekretär Wittmann gestand — ungeschickt, wie es so seine Art ist — die Erpressung der ÖVP im Ministerrat offen ein. Ver­dutzt mußte er sich von Volker Kier belehren lassen, daß es sich hierbei um einen straf­rechtlichen Tatbestand handelt. Der liberale Abgeordnete be­zeichnete es als „unerträglich, wenn die ÖVP, verkörpert durch Klubobmann Khol, die Publizistikförderung als Selbst­therapie verwendet.“ Die Grü­nen forderten eine rückwir­kende Auszahlung der Förde­rung für die rechtswidrig ab­gelehnten Zeitschriften Alter­native, akin und ZOOM.

Da die drei Zeitschriften es ebenfalls unerträglich finden, Andreas Khol weiterhin als Couch zu dienen, haben sie beim Verfassungsgerichts­hof (VfGH) Beschwerde nach Artikel 144 und Klage nach Ar­tikel 137 Bundes-Verfassungs­gesetz eingebracht. Diese grün­den sich auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art 7 B-VG) und fehlenden Rechts­schutz bei Vorliegen einer Ver­letzung der Pressefreiheit (Art 10 und 13 EMRK).

Die Möglichkeit der Be­schwerde ergab sich, nachdem der VfGH jüngst der FPÖ trotz Fristversäumnis 30 Millionen Schilling Wahlkampfkosten­rückerstattung zugestanden hat­te. In dem Erkenntnis wertet der VfGH ein einfaches Schreiben des Bundeskanzleramtes als Be­scheid. Analog dazu sind daher auch die Schreiben des Bundes­kanzleramtes, mit denen dieses die drei Zeitschriften über die Nichtzuerkennung der Publizi­stikförderung informierte, als Be­scheid zu werten. Und erst ein solcher eröffnet den Weg zu ei­ner Beschwerde beim Höchst­gericht. (Die recht diffizile juri­stische Argumentation ist in ex­tenso bei Maria Windhager: Wer Recht hat, soll Recht bekom­men, in: Juridikum 2/97 nach­zulesen.)

Die akin durfte übrigens un­längst Andreas Khol in ihren Re­daktionsräumlichkeiten be­grüßen. Auch der VP-Klubobmann wollte sich die Premiere des neuen Kabarettprogramms jener „linksanarchistischen Ver­einigung“ (Richard Weihs und Claus Tieber) nicht entgehen las­sen, für die geworben zu haben er in seiner parlamentarischen Anfrage zur Publizistikförde­rung der Alternative zum Vor­wurf gemacht hatte. Willkom­men im Netzwerk!

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Juni
1997
, Seite 3
Autor/inn/en:

Markus Kemmerling:

Gelernter Physiker, EDV-Kundiger und Web-Entwickler bevor die Meisten „Internet“ buchstabieren konnten. Redaktionsmitglied, organisatorisches und moralisches Rückgrat von Context XXI, Fels in allen Brandungen vom mythologischen Anbeginn bis Mai 2003.

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