Context XXI » Print » Jahrgang 2000 » Heft 5/2000
Susie Pernicka

Wessen Gene?

Laws are always useful to persons of property. (J.-J. Rousseau, Du contrat social, 1762)

Eine europäische Richtlinie stellt „ErfinderInnen“ einen Freibrief für Patente auf menschliches, tierisches und pflanzliches Leben aus.

Die AktionärInnen des Biotech-Index der Nasdaq erlebten in den letzten Monaten ein Wechselbad der Gefühle. Am 3. April dieses Jahres verkündete Craig Venter, Präsident eines US-amerikanischen Sequenzierunternehmens namens Celera Genomics der Weltöffentlichkeit, dass seine Firma das menschliche Genom zu 99 Prozent entschlüsselt hätte. Ein Teil der entdeckten Gene war bereits zum Patent angemeldet worden, und angesichts der liberalen Spruchpraxis des amerikanischen Patentamts standen die Chancen gut, dass diese kostbaren Ressourcen auch sehr bald ins geistige Eigentum der Firma übergehen würden. Die Reaktion der AnlegerInnen ließ nicht lange auf sich warten: innerhalb eines Tages schnellten die Aktienwerte von Celera um 56 Prozent in die Höhe. Nur zwei Wochen später erhielten die Hoffnungen auf hohe zukünftige Gewinne aus der exklusiven gentechnischen Produktion von Medikamenten und Therapien allerdings einen empfindlichen Dämpfer. US-Präsident Bill Clinton und der britische Premierminister Tony Blair gaben in einer gemeinsamen Erklärung bekannt, dass die Resultate des Genomprojekts (also der Erforschung des menschlichen Erbgutes) als Ergebnis der Grundlagenforschung kostenlos und unverzüglich allen WissenschafterInnen zur Verfügung gestellt werden sollten. Das Aus für Privateigentum an menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen? Keineswegs – eine 1998 vom Europäischen Parlament (EP) und dem Ministerrat verabschiedete europäische Richtlinie, die heuer in die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsländer umgesetzt werden muss, legte den Grundstein für die kommerzielle Nutzung und Beherrschung der inneren Natur durch Patente auf Gene.

Wie alles begann: Vor mehr als vier Jahrzehnten, im Jahr 1953, endete der Wettlauf der MolekulargenetikerInnen um die Aufklärung der Grundbausteine des Lebens. Der Amerikaner James Watson und der Engländer Francis Crick erhielten den Nobelpreis für eine Entdeckung, welche nicht zuletzt die kapitalistischen Produktionsbedingungen grundlegend verändern sollte. Sie erkannten die Doppelhelix-Struktur des Erbmoleküls „Desoxyribonukleinsäure“ (DNS), der Trägerin der Gene. Gene enthalten jene codierten Informationen, welche für die wesentlichen Lebens- und Vererbungsfunktionen des menschlichen, tierischen und pflanzlichen Organismus verantwortlich sind. Durch die Entschlüsselung der genetischen Codes legt der Mensch bisher verborgene Geheimnisse der Natur frei, welchen er staunend, aber keineswegs absichtslos gegenüber tritt. Seine Absichten, zumindest trifft dies in kapitalistischen Gesellschaften zu, bestehen in dem ultimativen Ziel der produktiven Nutzung jedweder natürlichen Ressource. Vergleichbar mit der von Rosa Luxemburg Anfang unseres Jahrhunderts beschriebenen Landnahme nichtkapitalistischen Weltmilieus im Prozess der Kapitalakkumulation, [1] dringt heute internationales Kapital im Verein mit Wissenschaft und Forschung in sensible Gebiete wie das menschliche Genom vor, um deren Funktionsweise zu entschlüsseln, patentieren und anschließend verwerten zu können. Diese, durch den biotechnischen Fortschritt erst ermöglichte, innere Landnahme hat einen weltweiten Wettkampf um Anteile an der begehrten Ressource „genetische Information“ ausgelöst. Fast täglich beantragen Firmen wie Celera oder Incyte Patente und damit ausschließliche Verwertungsrechte für die neu entdeckten Gene.

Wird ihnen von den großen, staatlich eingesetzten, Patentbehörden wie etwa dem United States Patent and Trademark Office (PTO) oder dem Europäischen Patentamt (EPA) ein solches Patent erteilt, erhalten die Antragsteller ein auf 20 Jahre befristetes juristisches Monopol auf ihre „Erfindung“, das sich im Falle einer erfolgreichen Verwertung zu einem ökonomischen Monopol ausbauen läßt. Die Argumentationslinie der BefürworterInnen von Patenten auf Leben ist glasklar: Ohne Patentschutz keine Investitionen in die riskante Biotech-Forschung. Und ohne Forschung – kein technologischer Fortschritt und damit auch kein ökonomisches Wachstum mit all seinen positiven Begleiterscheinungen, wie Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Oft versuchen die AdvokatInnen von Patenten auf Gene noch andere Argumente vorzuschützen, um von ihrem Profitstreben abzulenken. Die mit der Gentechnik erzeugten Produkte würden den Welthunger in der Dritten Welt für immer ins Reich der Geschichte verbannen, AIDS oder Krebs könnten ebenso wie erbbedingte Krankheiten früh erkannt und ausgemerzt werden. Dass aber beispielsweise die kostenlose Verteilung wirksamer Medikamente allein nicht ausreicht, um strukturbedingte Armut und Seuchen in Entwicklungsländern zu mildern, wird von den Biotech-Multis und ihren visionären SprecherInnen systematisch ausgeblendet.

Obwohl selbst die höchsten Gerichte in den USA und Europa der Frage, ob Gene in Privateigentum übergehen sollen oder nicht, zur Zeit noch etwas ratlos gegenüberstehen, ist der Druck der industriellen und von Teilen der wissenschaftlichen Lobbies auf die PrüferInnen der staatlichen Patentämter mittlerweile so groß, dass sie im vergangenen Dezember „versehentlich“ ein Patent auf ein Verfahren erteilten, mit dem sich tierische und menschliche Embryonalzellen manipulieren lassen. [2] Die Universität von Edinburgh und die australische Firma Stem Cell Sciences hatten allen Grund zur Freude über ihr vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent mit der Nummer EP 695 351, sind doch Eingriffe in die menschliche Keimbahn – und genau dies ist ein Teil des entwickelten Verfahrens – in Europa ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgenommen. Dazu gibt es seit 1998 die bereits erwähnte Europäische Richtlinie und darauf beruhend seit 1999 eine Ausführungsordnung des EPA. Die Behörde hat damit gegen ihre eigenen Vorschriften verstoßen und kann diesen Irrtum nicht einmal aus eigener Kraft rückgängig machen. Dazu bedarf es nämlich eines Einspruchs Dritter, der allerdings nicht lange auf sich warten ließ. Greenpeace initiierte gemeinsam mit einer Vielzahl anderer KritikerInnen von Patenten auf Leben, wie etwa kirchlichen Organisationen, WissenschafterInnen bis hin zur Ärzteschaft, eine Protestaktion und erhob Klage gegen das erwähnte Patent, das nun aufgehoben oder zumindest abgeändert werden muss.

Die Demonstrationen der KritikerInnen sind die Fortsetzung eines unermüdlichen Kampfes gegen Patente auf Gene, der im März 1995 eine überraschende, positive Wendung nahm. Ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der die Patentierung ganzer Teile des menschlichen Körpers ermöglicht hätte, wurde vom Europäischen Parlament (EP) mit Hinweis auf ethische Bedenken zurückgewiesen. In dieser historischen Entscheidung nutzten die Abgeordneten des EP zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft die ihnen erst durch den Vertrag von Maastricht (1993) zugestandene Macht und lehnten entgegen dem Willen des Ministerrates (bestehend aus den Wirtschaftsministern) und der Kommission einen Gesetzesvorschlag ab. Während sowohl die Kommission als auch der Ministerrat aus den Regierenden der Mitgliedsländer, also sozialdemokratischer und konservativer Kräfte, zusammengesetzt sind und vorwiegend wirtschaftliche Interessen unterstützen, zeigt das Europäische Parlament eindeutig demokratischere und damit für gesellschaftliche Anliegen offenere Züge. Dennoch war die Zurückweisung der Richtlinie für alle Beteiligten überraschend und nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses gab es – nach einer Schrecksekunde – tosenden Applaus im Plenum. Die Abgeordneten sprachen von einer Sternstunde des Europäischen Parlaments. Der demokratiepolitische Erfolg währte allerdings nicht lange. Mit einer beispiellosen Lobbykampagne der Industrie [3] wurden in einem zweiten Anlauf – die Kommission legte noch im selben Jahr einen neuen Richtlinienentwurf vor – die Hoffnungen auf ein Ende von Patenten auf Leben wieder zerschlagen. Nur drei Jahre später nahm das Plenum des Parlaments mit grosser Mehrheit den neuen Entwurf an, der nach Meinung der KritikerInnen so gut wie identisch mit jenem war, der von denselben Abgeordneten 1995 zurückgewiesen worden war. Der Raubzug durch die Biologie erhielt damit in Europa seine juristische Grundlage.

Der Haupteinwand gegen die Richtlinie besteht darin, dass bisher von der Patentierbarkeit ausgenommene Entdeckungen, wie etwa menschliche Gene, nun dem geistigen Eigentumsrecht zugänglich gemacht wurden. Selbst Patentrechtsexperten (es sind tatsächlich fast nur Männer), die KritikerInnen oft Unwissenheit gegenüber der komplexen Materie vorwerfen, sehen in den neuen Bestimmungen einen radikalen Bruch mit dem bisherigen Verständnis des Patentrechts. Die Bedingungen für eine Patenterteilung sind im wesentlichen erfinderische Tätigkeit, Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit. [4] Patente werden traditionellerweise im Bereich mechanisch-physikalischer Erfindungen erteilt. Ein anschauliches Beispiel stellt die von James Watt entwickelte Dampfmaschine dar. Die schöpferische Leistung des Erfinders besteht darin, dass bereits bekannte naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten, wie die Dampfkraft, in einer neuen, nach dem Stand der Technik nicht naheliegenden Art und Weise kombiniert und problemlösend (z.B. Eisenbahnantrieb) eingesetzt werden. Als Ansporn für weitere Erfindungen und damit eines für die Allgemeinheit nutzbringenden technologischen Fortschritts werden also Patente im Bereich mechanischer Naturgesetze erteilt, wenn der Erfinder oder die Erfinderin innovative Arbeit geleistet haben.

Mit der Ausweitung des Patentrechts auf die Bio- und Gentechnologie werden zum ersten Mal lebende Organismen, Zellen und Gene zu einer „menschlichen Erfindung“, und damit zu geistigem Eigentum, obwohl die einzige schöpferische Leistung des Erfinders zumeist darin besteht, deren wirtschaftliche Anwendung zu definieren. So wurde etwa dem US-amerikanischen Molekularbiologen Ananda Chakrabarty und der Firma General Electric im Jahre 1980 ein US-Patent auf ein gentechnisch manipuliertes, ölverdauendes Bakterium erteilt, obwohl Chakrabarty, wie er selbst zugegeben haben soll, nur Gene herum geschoben und Bakterien verändert habe, die schon existierten. [5] Das weit verbreitete Argument der Patentadvokaten, dem Erfinder gebühre ein exklusives Nutzungsrecht in Form eines Patents als Belohnung für seine Tätigkeit als „Lehrer der Nation“, klingt in diesem Zusammenhang wohl zynisch und lächerlich. KritikerInnen setzen dem entgegen, dass die Dechiffrierung von Genen in der Regel so banal sei, dass die „Gen-Entdecker“ keinen gesetzlichen Schutz verdienen.

Die europäischen Gesetzgeber sahen dies anders und verabschiedeten im Jahre 1998 eine Europäische Richtlinie, die unter anderem besagt, dass „eine Erfindung, die einen isolierten Bestandteil des menschlichen Körpers ... betrifft und gewerblich anwendbar ist, nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist.“ [6] Obwohl zwei Mitgliedsländer der EU, Italien und die Niederlande, Einspruch gegen die Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof eingebracht haben, und auch der Europarat die EU-Länder vor einer Patentierung menschlicher Gene gewarnt und diese aufgefordert hatte, die Richtlinie nicht zu übernehmen, läßt sich die verpflichtende Umsetzung in die nationalen Gesetzestexte nicht mehr aufhalten. Dem österreichischen Gesetzgeber, namentlich dem österreichische Parlament, verbleibt nur noch ein kleiner Spielraum. Es könnte beispielsweise vorgesehen werden, dass Erfindungen am menschlichen Körper (Entdeckungen sog. DNA-Sequenzen) nur patentfähig sind, wenn die betroffene Person hierzu ihre Zustimmung erteilt und ein angemessener Vergütungsanspruch geltend gemacht werden kann. Dies wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ob das österreichische Parlament in der derzeitigen Zusammensetzung den PatientInnenrechten Rechnung tragen wird, werden wir im September sehen. Obwohl die deadline für eine Umsetzung der Richtlinie den 31. Juli vorsah, flüchteten sich die Abgeordneten vor einer Entscheidung in die Sommerpause des Parlaments.

[1Luxemburg, Rosa, Die Akkumulation des Kapitals. Berlin. 1913. S. 423. Der vielfach zitierten Imperialismusdefinition Rosa Luxemburgs: „Der Imperialismus ist der politische Ausdruck des Prozesses der Kapitalakkumulation in ihrem Konkurrenzkampf um die Reste des noch nicht mit Beschlag belegten nichtkapitalistischen Weltmilieus“ kann auf die Biotechnologie in erweiterter Form angewendet werden. Viele AutorInnen, darunter etwa Paul Sweezy, haben aus der oben zitierten Aussage geschlossen, dass wir es hier mit einer rein mechanistischen Vorstellung von den Zusammenbruchstendenzen im Kapitalismus zu tun haben. Wenn der letzte nichtkapitalistische Raum erschlossen ist, sei den Realisierungsmöglichkeiten des Mehrwerts sozusagen der natürliche Nährboden entzogen. Heute können wir auf eine ungeheure Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit des Kapital blicken, dem es im Verein mit der Wissenschaft gelingt, immer neue Bereiche seiner Verwertung zu erschließen und augenblicklich dabei ist, eine innere Landnahme zu realisieren.

[2vgl. Die Zeit, Patent gelaufen. Wie ein genetisches Tabu versehentlich geschützt wurde. 24.2.2000

[3vgl. Schweiger, Thomas (Global 2000) und Then, Christoph („Kein Patent auf Leben“), EU Parliament goes Gene-Monopoly. August 1997.

[4Vgl. u.a. Europäisches Patentübereinkommen von 1977, Art. 52 Abs. 1.

[5Vgl. Mies, Patente auf Leben. In: Lisbeth N. Trallori (Hg.), Die Eroberung des Lebens. Technik und Gesellschaft an der Wende zum 21. Jahrhundert.

[6Europäische Richtlinie, RL 44/98 EG, Art. 20.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
September
2000
, Seite 23
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Susie Pernicka:

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