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Walter Schnöll

Warum das Salzburger Kulturgelände Nonntal kein Landeswappen am Klo* hat

Was die Neue Kronen Zeitung kann – nämlich „hervorragende, im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen“ (!) zu erbringen –, kann das Kulturgelände Nonntal schon lange. Deshalb stellte das Kulurgelände im Sommer 1995 beim Land Salzburg den Antrag, ebenfalls das Landeswappen verliehen zu bekommen. Das brachte die Präsidialabteilung des Landes Salzburg und im besonderen den in diesem Fall federführenden Beamten, Mag. Michael Bergmüller, ordentlich ins Schwitzen: Zwei Jahre lang wurde an dem neun Seiten starken Bescheid gebastelt, und im August 1997 flatterte der Bescheid ins Haus: ANTRAG ABGEWIESEN.

Weniger die Tatsache der Abweisung als vielmehr die Art und Weise, wie die Ablehnung begründet wurde, ist überraschend. Kurz zusammengefaßt: Die Tatsache, daß das Kulturgelände Nonntal die Arbeitsgemeinschaft für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit als BenützerInnengruppe ... beherbergt und fördert und sich auch nicht von deren Tätigkeiten distanziert, macht dem Land die Verleihung des Landeswappens unmöglich. Denn: Dieser Verein setzt nachweislich wiederholt Tätigkeiten, die das Ansehen des Bundesheeres herabsetzen. Was Tucholsky schreiben darf, darf die Arge WDV noch lange nicht: Indem dieser Verein Flugblätter mit dem Symbol des Bundesheeres und der Bezeichnung „Soldaten sind Mörder“ verteilen ließ, ... setzt sich dieser Verein in Widerspruch zu den Zielen des Landes Salzburg. Das Land Salzburg bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Die Bezeichnung, ... daß „auch unsere Soldaten potentielle Mörder“ seien, muß wohl von den Angehörigen des österreichischen Bundesheeres als beleidigend angesehen werden. Und weiter im Text: Diese Bezeichnung für Angehörige des Österreichischen Bundesheeres stellt zumindest eine gravierende Verunglimpfung dar und wirft ein ungünstiges Licht auf die Einstellung der Organe der Arge für Wehrdienstverweigerung ... Das dicke Ende kommt zum Schluß: Von einer natürlichen und juristischen Person, die durch das Land Salzburg ausgezeichnet werden soll, ist zu verlangen, daß diese eine ausreichende Distanz zu Personen bzw. Institutionen aufweist, deren Ziele bzw. Aktivitäten den Zielen des Landes Salzburg bzw. der Republik Österreich entgegenstehen. Der Antragsteller (also das Kulturgelände Nonntal, A.d.V.) hatte die Möglichkeit, die sehr intensiven Beziehungen mit der ARGE für Wehrdienstverweigerung zu beenden bzw. sich auf Anfrage der Behörde von deren Zielen und Aktivitäten entschieden zu distanzieren, was aber nicht geschah. Da die Nutzergruppe ARGE für Wehrdienstverweigerung Salzburg, die Mitglied im Verein Kulturgelände ist, wiederholt Aktivitäten gesetzt hat, die den Interessen des Landes Salzburg entgegenstehen, und diese Aktivitäten aufgrund der o.a. Umstände durch die geschilderten Verflechtungen von der Öffentlichkeit auch der Arbeitsgemeinschaft Kulturgelände zugerechnet werden, kann dem Antrag auf Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens nicht entsprochen werden. Da aufgrund der angeführten Umstände eine Vornahme der Verleihung des Landeswappens ausgeschlossen ist, kann eine Beurteilung weiterer Tätigkeiten und Leistungen des Antragstellers entfallen.

Übrigens: Besonders intensiv beschäftigte sich Mag. Michael Bergmüller mit dem „Aufruf zur Nichtbefolgung von Militärgesetzen“. So fragt er, unter anderem, bereits im Februar 1996: „Haben Vertreter des Vereins ... in den Jahren 1991–1994 einen Aufruf zur Nichtbefolgung von Militärgesetzen in Printmedien unterschrieben?“

*) „Das Landeswappen nicht auf jeden Klodeckel“ – Presseaussendung der Salzburger F’ler.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
November
1997
, Seite 7
Autor/inn/en:

Walter Schnöll:

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