FORVM » Print-Ausgabe » Jahrgänge 1982 - 1995 » Jahrgang 1984 » No. 361/363

Sozialistische Volksrepublik Albanien

Verfassung vom 28.12.1976 (Auszug)

Präambel

Das albanische Volk hat gefunden und findet eine immerwährende Erleuchtung in der großen Doktrin des Marxismus-Leninismus, unter deren Banner es, geschart um die Partei der Arbeit und unter ihrer Führung, den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft vorantreibt, um hernach schrittweise in die kommunistische Gesellschaft überzugehen.

Artikel 3

Die Partei der Arbeiter Albaniens, die Vorhut der Arbeiterklasse, ist die einzige politische Führungskraft des Staates und der Gesellschaft. In der Sozialistischen Volksrepublik Albanien ist die herrschende Ideologie der Marxismus-Leninismus. Auf der Grundlage seiner Prinzipien entwickelt sich die gesamte sozialistische Gesellschaftsordnung.

Artikel 28

In der Sozialistischen Volksrepublik Albanien ist die Vergabe von Konzessionen, die Gründung von ausländischen oder mit kapitalistischen bürgerlichen und revisionistischen Monopolen und Staaten gemeinsamen Wirtschafts- oder Finanz-Gesellschaften und anderen Institutionen sowie die Annahme von Krediten von ihnen verboten.

Im neuen albanischen Strafgesetzbuch vom 14.6.1977 wird jeder Verstoß gegen Artikel 28 als „Verrat“ qualifiziert. J.D.

Artikel 32

Der Staat entwickelt eine breite ideologische und kulturelle Tätigkeit zur kommunistischen Erziehung der Werktätigen, zur Formung des neuen Menschen.

Der Staat trägt in besonderer Weise Sorge um die Entwicklung und Erziehung der jungen Generation im Geist des Sozialismus und des Kommunismus.

Artikel 37

Der Staat erkennt keinerlei Religion an und unterstützt und entwickelt die atheistische Propaganda, um in den Menschen die wissenschaftliche materialistische Weltanschauung zu verwurzeln.

Artikel 55

Verboten ist die Bildung jedweder Organisation mit faschistischem, antidemokratischem, religiösem und antisozialistischem Charakter.

Verboten ist faschistische, antidemokratische, religiöse, kriegstreiberische, antisozialistische Tätigkeit und Propaganda sowie die Erzeugung von Völker- und Rassenhaß.

Artikel 88

Die Verteidigung des Vaterlandes und der Sieg des Sozialismus werden gesichert vom bewaffneten Volk, organisiert in den bewaffneten Kräften, die aus der Volksarmee, aus den Kräften des Innenministeriums und aus den freiwilligen Kräften der Volksselbstverteidigung bestehen.

Als die Hauptkraft für die Vaterlandsverteidigung ist die Volksarmee die Armee des Volkes und dient dem Volk.

Die bewaffneten Kräfte stehen unter der Führung der Partei der Arbeit Albaniens.

Artikel 89

Zur Lenkung, Organisierung und Mobilisierung aller Kräfte und Hilfsmittel des Landes für die Verteidigung des Vaterlandes wird der Verteidigungsrat geschaffen.

Der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Partei der Arbeit Albaniens ist der Oberkommandierende der bewaffneten Kräfte und der Vorsitzende des Verteidigungsrates.

Die Zusammensetzung des Verteidigungsrates wird durch das Präsidium der Volksversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden des Verteidigungsrates bestimmt.

Artikel 91

Auf dem Territorium der Sozialistischen Volksrepublik Albanien ist die Stationierung ausländischer Militärbasen und Streitkräfte nicht gestattet.

Artikel 108

Die Sozialistische Volksrepublik Albanien führt in ihrer Staatsflagge auf rotem Grund in der Mitte einen schwarzen doppelköpfigen Adler, über dem sich ein fünfzackiger roter, goldfarben umstickter Stern befindet.

Am 28. November 1912 wurde nach fast 5 Jahrhunderten des Türkenjoches — in Vlora an der südalbanischen Küste von 37 Patrioten unter Führung von Ismail Qemali die Unabhängigkeit ausgerufen und die Skanderbeg-Fahne gehißt.

Der albanische Nationalheld Skanderbeg = Gjergj Arianiti, 1405-1468, aus dem Großgrundbesitzergeschlecht der Kastrioti in Nordalbanien; sein türkischer Name Iskander = Aleksander, er führte den Titel „Beg“. In der Türkenschlacht 1443 gegen die Ungarn unter Hunyadi Janos wandte er sich vom Sultan ab, kehrte mit 300 Reitern nach Albanien zurück, proklamierte in der Festung Kruje die Unabhängigkeit seines Fürstentums, schwor dem Islam ab, bekannte sich zum katholischen Glauben und rief den Heiligen Krieg gegen die Türken aus. Der von ihm 1444 gegründeten „Liga des albanischen Volkes“ schlossen sich fast alle Grundbesitzer an. Erst 1479 konnten die Türken mit der Rückeroberung von Shkoder den albanischen Widerstand brechen.

Shkoder war schon im 3. Jahrhundert v. Chr. Zentrum eines illyrischen Königreiches.

J.D.

P.S. In Gjirokastra (Südalbanien) steht das Geburtshaus von Enver Hoxha, dessen Vater Rechtsanwalt war; wegen der auffallenden Geräumigkeit wird bei Führungen erzählt, es sei das Geburtshaus zweier Familien; was insoferne stimmt, als Envers Bruder später gleichfalls eine Familie begründet hat. -Red.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
März
1984
, Seite 34
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