Context XXI » Print » Jahrgang 2004 » Heft 4-5/2004
Renée Winter

Post/Koloniale Verbindungen?

Dass die Gesetzgebungen zur Arbeitsmigration einer Nützlichkeits- und Bereicherungslogik für den anwerbenden (und den sendenden) Staat folgen, ist nicht besonders neu. Von Kien Nghi Ha wird diese Logik — die BRD betreffend — in einen kolonialistischen Kontext gestellt. [1] An welchen Punkten lassen sich in Österreich, das in der offiziellen Selbstrepräsentation nie Kolonien zu haben schien — und dies mitunter bedauerte [2] — derartige Verbindungen herstellen?

In der Ausstellung „Gastarbajteri – 40 Jahre Arbeitsmigration“ wurde versucht Kontinuitäten und Brüche zu gesetzlichen und sprachlichen Diskursen des Nationalsozialismus für BesucherInnen rezipierbar zu machen.

In diesem Text werden fragmentarische Überlegungen zu versuchten Verwertungslogiken in postkolonialen Kontexten [3] und ihren repräsentionalen Implikationen angestellt.

In der Funktion als billige „industrielle Reservearmee“, im „Inländer-Primat“, in der dauerhaften Struktur gesellschaftlicher Unterschichtung, in der Verweigerung staatsbürgerlicher Rechte und in der auf Diskriminierung beruhenden Ausländerpolitik werden historische und koloniale Muster deutlich sichtbar. Das bestimmende Element in der deutschen Migrationspolitik sind zweifellos sog. Nationalinteressen, während die Befriedigung der Bedürfnisse und Rechte der Migrierten, die infolge rassistischer Diskurse als Arbeitsobjekte verdinglicht und als Rechtssubjekte nur rudimentär anerkannt wurden und werden, kaum oder gar keine Rolle spielen. [4]

Was Kien Nghi Ha den bundesdeutschen Kontext betreffend analysiert schrieb sich auch in die österreichische Legislation zu Arbeitsmigration ein. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Aufenthaltsgesetzes 1993 heißt es:

Grundsätzlich muß klar sein, daß sich das Aufenthaltsrecht in Österreich nicht primär an den Bedürfnissen der Niederlassungswilligen orientiert, sondern nach den Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft auszurichten hat. Österreich muß entscheiden können, wer sich niederlassen kann und soll. [...] Nur auf dieser Grundlage gelangen sie dorthin, wo sie auch tatsächlich gebraucht und gewollt werden. (Allgemeiner Teil der Erläuterungen zur RV, AufG 93)

Die zitierte Passage folgt einem Wir-Diskurs, der hier über Homogenisierungen - „die österreichische Gesellschaft“, „Österreich“, „sie“ [5] – funktioniert. Die bevormundende Argumentationslinie, die vorgibt „das Beste für sie zu wollen“ steht in der Tradition einer Gesetzesentwicklung, die Arbeits/MigrantInnen systematisch zu objektivieren versuchte.

Kien Nghi Ha spricht die im 19. Jahrhundert in Preußen übliche Koppelung des Arbeits- und Aufenthaltsrechtes an, die sich unter anderem in der Verwendung einer „Legitimationskarte“ ausdrückte, die sowohl als arbeitsrechtlicher als auch polizeilicher Ausweis fungierte. Die Ergreifung fremden/polizeilicher Maßnahmen zur Kontrolle des Arbeitsplatzwechsels von MigrantInnen wurde in den 60er Jahren auch in Österreich von ArbeitgeberInnenseite gefordert:

Den [sic] Arbeiter wäre sodann der Reisepass behördlicherseits abzunehmen und durch eine interimistische Bescheinigung zu ersetzen. Bei Vertragsbruch oder sonstigen Verstößen wäre der Ausländer auf der Stelle aus Österreich auszuweisen, sofern er zur Arbeit eingereist ist. Es dürfte ihm nicht gestattet werden, zum Schaden der Unternehmung, welche ihm unter erheblichen Kosten angeworben und eingeschult hat, einen anderen Arbeitsplatz aufzusuchen. [6]

Fremden/Polizeiliche Arbeitskontrollen

Die Kontrolle des Arbeitsmarktes und die der ArbeitnehmerInnen über fremden/polizeiliche Mittel hat Tradition. 1922/23 „gab die österreichische Bundesregierung dem Drängen der Gewerkschaften und Arbeiterkammer nach und begrenzte schrittweise den Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt durch eine Verschärfung der Visaerteilung. Das Prinzip des Inländerschutzes wurde in den Rang eines staatspolitischen Dogmas erhoben.“ [7]

In den 60er Jahren wurde Abschiebung als Reaktion auf migrantische Arbeitskämpfe durchaus in Erwägung gezogen. [8] Neben dieser Funktion der Kontrolle der ArbeitnehmerInnen, wurde sie auch als Mittel zu Arbeitsmarktregulierung eingesetzt. Während der „zweiten Abbauphase“ [9] in einer Zeit der Rezession wurden im August 1983 15 - 20 Menschen täglich abgeschoben. [10] Im Februar des gleichen Jahres fasste der ÖGB den „einheitlichen Beschluß, den Zuzug auf Null zu stellen“. [11]

Dieser Position des ÖGB entspricht auch das schon vor dem Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 [12] gültige Abkommen, dass ausländische vor inländischen ArbeitnehmerInnen zu entlassen seien. [13]

So stellte der ÖGB 1970 den Antrag auf Zurückziehung der Beschäftigungsgenehmigungen für türkische Arbeiter in der Glasfabrik des Unternehmers Kurt Wokan, da er österreichische Arbeitskräfte entließ. [14] Jene klagten darauf Wokan wegen Vorenthaltung von kollektivvertraglich vorgeschriebenen Beiträgen sowie Kündigungsentschädigungen. [15]

Die in den Fremdengesetzen der 90er Jahre festgeschriebenen Regulierungsversuche sind zwar geschlechtsneutral formuliert, haben jedoch geschlechtsspezifische Auswirkungen. So sind nachziehende Migrantinnen mit der Quotenregelung beim Familiennachzug konfrontiert. In der Folge sind arbeits- oder aufenthaltsrechtliche Bewilligungen an eine (Aufrechterhaltung der) Ehe gebunden: „Die Aufenthaltsberechtigung zu behalten bedeutet im Falle von familiären Problemen eine nicht mehr erwünschte Ehe zu dulden. Diese Frauen werden per österreichischem Gesetz von ihren Ehemännern abhängig gemacht.“ [16]

Auch das sogenannte KünstlerInnen- oder TänzerInnenvisum stellt eine geschlechtsspezifisch genutzte und konnotierte Form einer Verschränkung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung dar, mit deren Beschränkungen und daraus entstehenden Abhängigkeiten vor allem als Sexarbeiterinnen arbeitende Frauen konfrontiert sind:

Für die Barbesitzer ist es sehr leicht, immer wieder neue Tänzerinnen anzuwerben, hingegen ist es für die Frauen fast unmöglich, im Land zu bleiben, wenn sie nicht mehr als Tänzerinnen arbeiten wollen. [17]

Hartnäckige Bilder

Welche Bilder stecken in/hinter den Repräsentationen von MigrantInnen und österreichischer Mehrheitsgesellschaft in Medien und Gesetzen?

Die Verobjektivierung, die sich auch in Berichten mit antirassistischen Intentionen über „Schlepper“, „Abwerbung“, „Wohnungsprobleme“ findet, hat Affinitäten zur kolonialen Vorstellung einer „weißen agency“, einem Handeln weißer Subjekte in vorgestellten Ländern/Bereichen, deren BewohnerInnen handlungsunfähig gesetzt werden.

Im Aufkommen der „Schlepper“-Diskussion werden auch österreichische ArbeitsmigrantInnen handlungsunfähig gesetzt. „Olympia-Schlepper werben Bauern ab“ ist der Titel eines Presse Artikels vom 25.3.1972. Bayrische Unternehmen würden für die Olympia-Bauten in München mit Erfolg oberösterreichische Bauern abwerben, was in der damaligen Setzung von „Schleppern“ als „illegale Stellenvermittler“ ein wirtschaftliches wie polizeiliches Problem darstelle. In der Anwendung des „Schlepper“-Diskurses auf ArbeitsmigrantInnen ist in den 70er Jahren zwar noch eine andere Richtung gemeint [18] – „Schlepper“ sind diejenigen, die den in Österreich ersehnten ArbeitsmigrantInnen einen Job in Deutschland, den Niederlande oder Belgien versprechen und sie dementsprechend aus Österreich abwerben – die Argumentationsstruktur, dass die Entscheidung zum Jobwechsel/zur Migration, nicht von der/dem MigrantIn selbst ausgehe, gleicht dem (aktuellen) Diskurs der 90er. Den „Schlepper“-Diskussionen ist gemein, dass sie die nicht staatlich/sozialpartnerschaftlich abgesegnete Form der Anwerbung/Migration kriminalisieren. Die imaginäre Figur des – immer männlich gesetzten Schleppers – wird variabel ausgefüllt – 1967 beschreibt Ferdinand Vavra im Express „Schlepper“ als „sprachkundige Ausländer, meist Studenten“ [19] – und zur Legitimation von polizeilichen Maßnahmen und Gesetzgebungen herangezogen. [20] Die östliche Grenze von Österreich betreffend fand außerdem seit 1989/90 ein Begriffswechsel statt, die jetzt als „Schlepper“ bezeichneten, trugen aus westlicher Perspektive schon mal die Bezeichnung „FluchthelferInnen“.

Die - in aktuellen Diskussionen [21] – damit verknüpften Bilder von Grenzsicherungen sowie Kontrollen innerhalb des Staatsgebietes, die Migration regulieren sollen, beruhen nach Ayse Ceyhan und Anastassia Tsoukala „auf dem Mythos der Existenz eines souverainen Staates, der sein Territorium vollkommen kontrollieren kann.“ [22] Kien Nghi Ha stellt diese Phantasie in eine Tradition der „Allmachtsphantasie der kolonialen Naturbeherrschung“. [23]

Benennungen

Koloniale Beherrschung heißt auch zu benennen/umzubenennen, ein Gestus, der sich nicht nur in der rechtlichen sich verändernden Bezeichnungspraxis für Menschen, die nach Österreich migrieren (um zu arbeiten), abzeichnet. Offiziell folgte dem Begriff „Fremdarbeiter“ Mitte der 60er der des „Gastarbeiters“, wobei auf gesetzlicher Ebene sich die Begriffe „Ausländer“ und „Fremde“ lange abwechselten. [24] Eine übliche Form einer Repräsentation der Nicht-Anerkennung stellt auch die Ignoranz gegenüber nicht mehrheitsösterreichischen Namen dar, die sich in Umschreibungen/„Eindeutschungen“ äußert. Die in österreichischen Medien der 70/80er favorisierte Benennung „Kolaric“ als Synonym für ArbeitsmigrantEN, die bezeichnenderweise auf eine Aktion zur Verbesserung des Images der Werbewirtschaft zurückgeht [25] ging oft mit einer infantilisierenden Duz-Praxis einher. In der BRD veranstaltete der Westdeutsche Rundfunk 1970 gar ein „Preisausschreiben für eine andere Bezeichnung für Gastarbeiter“. Die 32.000 mehrheitsdeutschen BenennerInnen überboten sich dabei in sexistisch/rassistischen Zuschreibungen wie „Mädchen für alles“ oder „Bundesbürgers Heinzelmännchen“, gewonnen hat „ausländische Arbeiter“, ein Begriff mit hartnäckigen Kontinuitäten. [26]

Zahlen

Benennungen/Kategorisierungen finden sich auch in Statistiken. Seit Ende der 70er wird in Berichten über Innere Sicherheit des Innenministeriums nach Herkunft unterschieden. Die Kategorisierung erfolgt nach den Gruppen „Inländer“, „Ausländer ohne Gastarbeiter“ und „Gastarbeiter“. [27] Die – von Ende der 70er bis in die 80er Jahre – immer gleiche Erklärung der Zahlen lautet:

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass die Kriminalität der Ausländer beziehungsweise der Gastarbeiter im Bereiche der Verbrechen geringer ist als jene der österreichischen Wohnbevölkerung. Dieses Ergebnis entspricht auch den internationalen Erfahrungen.

Unterschiede in der Kriminalität der Fremden bzw. der österreichischen Wohnbevölkerung zeigen sich jedoch bei der Differenzierung nach einzelnen Verbrechensgruppen. […] Anhand der beiden Tabellen lässt sich somit feststellen, dass die Deliktsstruktur der Inländer und der Ausländer ohne Gastarbeiter keine wesentlichen Unterschiede aufweisen; demgegenüber zeigt sich bei der Deliktsstruktur der Gastarbeiter, dass diese bei den Verbrechen gegen Leib und Leben und die Sittlichkeit eine höhere Belastung aufweisen als die Inländer bzw. die übrigen Ausländer.

Diese in der Kriminologie belegte Tatsache ist einerseits auf die persönlichen Umstände dieser Personengruppe zurückzuführen (Massenquartiere, geringere soziale Integration usw.), wozu andererseits noch das Auftreten von Kulturkonflikten und vielfach eine situativ bedingte missglückte Bewältigung der Sexualität hinzukommt. [28]

Die Einteilung/Benennung/Kategorisierung erfolgt nach Arbeitstätigkeit, was offen lässt, ob unter die Rubrik „Ausländer ohne Gastarbeiter“ westliche MigrantInnen/TouristInnen oder nicht arbeitende Familienangehörige von ArbeitsmigrantInnen oder beide fallen.

Auffällig ist die Verwendung von Zahlen und Statistiken und eine durchaus kolonialen Stereotypen entsprechende (pathologisierte – „die missglückte Bewältigung“) Sexualisierung von ArbeitsmigrantInnen.

Die Nachfrage nach Statistiken ist auch in den spärlichen Fernsehbeiträgen zum Thema Migration im ORF der 70er Jahre immens. [29] In den am 25.9.1973 im ORF ausgestrahlten „Stadtgesprächen“ zum Thema „Kolaric mal 300.000. Wächst uns das Gastarbeiterproblem über den Kopf?“ erfolgt nicht nur deren Forderung, sondern über die Inszenierung von Expertenauftritten auch deren Übermittlung. Das Jugendmagazin „Kontakt“ hingegen argumentiert in der unüblich kritischen und nachträglich zensurierten Folge „Gastarbeiter“ [30] die zahlenmäßige Erfassung/Kontrolle in einem Hilfe-Diskurs:

Jeder gesetzliche Schutz und jede Hilfe setzt in erster Linie voraus, dass Informationen über die Gastarbeiter da sein müssten. Derzeit weiß man aber nicht einmal wie viele männlich und wie viele weiblich sind.

Gesundheiten

Die im oben zitierten Bericht für Innere Sicherheit genannten Zahlen entsprechen bezeichnenderweise den „ermittelten Tatverdächtigen“ wodurch die Zahlen letztlich mehr über Kontroll- und Verdächtigungsinteressen von Polizei und HelferInnen aussagen.

Nach Sander L. Gilman haben Stereotypen von Krankheit und Sexualität einen wesentlichen Anteil an der westlichen Konstruktion der „Anderen“, wobei die getroffenen Zuschreibungen eine Funktion für die Sprechenden haben: „Um eine sichere Definition des Selbst zu gewährleisten, müssen die Sexualität und der mit ihr assoziierte Kontrollverlust auf den Anderen projiziert werden.“ [31]

So wird auch Kontrolle/Überwachung über Rückgriff auf Gesundheits-/Krankheitszuschreibungen legitimiert. 1968 heißt es in einem Erlass des Innenministeriums:

Der Überwachung der in Österreich tätigen Gastarbeiter kommt aus Gründen sicherheitspolizeilicher Natur und solchen der Aufrechterhaltung der Volksgesundheit ein ganz besonderes Gewicht zu. [32]

Dem hier sprachlichen Bezug auf die NS-Zeit entspricht auch die „Ökonomie der Dehumanisierung“ [33] mit den gesundheitlichen Untersuchungen bei Anwerbungen, und dem „sanitätspolizeilichen Unbedenklichkeitsvermerk“ auf der Arbeitserlaubnis bis Mitte der 70er. Auch nach der Fremdengesetznovelle 2002 muss wieder ein „Gesundheitszeugnis“ erbracht werden.

Österreichischer Post/Kolonialismus?

Die zahlenmäßige Erfassung, die polizeiliche Kontrolle, die Nützlichkeit in Bezug auf nationale und ökonomische Interessen, Sexualisierung, Pathologisierung, Infantilisierung, und Namensgebungen sind Motive, die in Analysen aus dem Bereich der post colonial studies für Praxen und Texte „klassischer“ Kolonialländer herausgearbeitet wurden.

Auf die bestehenden Diskussionen, die österreichische Habsburger-Monarchie in einen kolonialen Kontext zu stellen, sei an dieser Stelle nur verwiesen. [34]

Jedenfalls stellten Teile der Haupt-Herkunftsländer der Arbeitsmigration nach Österreich in der Zweiten Republik auch Ziele kolonialer Interessen Österreichs dar. [35]

Es stellt sich jedoch die Frage nach den Implikationen einer post-kolonialen Interpretation der Arbeitsmigration nach Österreich bzw. österreichischer Arbeitsmigrationspolitik, über „politisch korrekte Trauerarbeit“ und „Hinterfragung [...] jenes naiven Verständnisses von ‚Multikulturalismus‘“ [36] hinaus.

Stellt diese Lesart das Selbstbild Österreichs als an kolonialer Herrschaft unbeteiligt in Frage, oder werden durch die Setzung in ein weiteres Herrschaftsverhältnis diese Machtpositionen re/produziert und in der Folge MigrantInnen erneut in einen Opferkontext gestellt?

In diesem Rahmen bleibt offen, ob und welche Basis eine Re/Konstruktion solcher Verbindungen für Analyse, Kritik und Forderungen darstellen kann.

[1Kien Nghi Ha: Die kolonialen Muster deutscher Arbeitsmarktpolitik, in: Hito Steyerl/Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hg.innen): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik, Münster 2003, 56-107.

[2vgl. Michael Thomas Neugebauer: Die österreichisch-afrikanischen Beziehungen seit 1955, Wien, Köln, Weimar 1992, 11f. Im außenpolitischen Bericht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten 1988 wird das Fehlen ehemaliger Kolonien in der Hinsicht bedauert, dass so – ökonomische – Beziehungen erst aufgebaut werden müssten.

[3In einer Diskussion anlässlich der Präsentation der vom Büro für ungewöhnliche Maßnahmen herausgegebenen Broschüre „Historisierung als Strategie“ am 18.2.2004 im Wien Museum kritisierte Jo Schmeiser die fehlenden Bezüge auf die Zeit vor 1938 und kolonialistische Logiken.

[4Kien Nghi Ha, 2003, 65f.

[5Bernd Matouschek/Ruth Wodak/Franz Januschek: Notwendige Maßnahmen gegen Fremde? Genese und Formen von rassistischen Diskursen der Differenz, Wien 1995, 50.

[6Brief der Papier- und Blechdruckindustrie Willibald Lang an die Arbeitsgemeinschaft für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in der Bundeskammer für gewerbliche Wirtschaft, 8.9.1965. Archiv der WKÖ. Am 9.10. 1965 erfolgt die Antwort der Vereinigung österreichischer Industrieller: „Auch die Idee einer strafferen Kontrolle der ausländischen Arbeitskräfte durch Deponieren des Reisepasses und Ausstellung eines speziellen Ausweispapiers wurde von der Bundeskammer bereits aufgegriffen und entsprechende Vorschläge bereits an das Innenministerium und das Sozialministerium erstattet.“ Für den Hinweis auf diesen Briefwechsel danke ich Vida Bakondy.

[7Eugene Sensenig: Reichsfremde, Staatsfremde und Drittausländer. Immigration und Einwanderungspolitik in Österreich, unveröffentlichte Studie des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Gesellschafts- und Kulturgeschichte, Salzburg 1999, 393-394.

[8vgl. die zwei in der Arbeiter-Zeitung dokumentierten Streiks jugoslawischer Arbeiter in Admont bzw. Obertrum, denen in zumindest einem Fall mit einer Abschiebung begegnet wurde: Erwin Rauscher: Salzburg. 5 jugoslawische Fremdarbeiter in Schubhaft, AZ, 17.6.1965, S.5, bzw. o.A.: Ausländer dürfen nicht streiken. Jugoslawen wegen „Arbeitsverweigerung“ abgeschoben, AZ 18. 6. 1966, S.7.

[9Eugene Sensenig, 1999, S. 631.

[10Ulrike Davy/August Gächter: Zuwanderungsrecht und Zuwanderungspolitik in Österreich, in: Journal für Rechtspolitik, 1993, Teil 1: 155-174; Teil 2: 257-281; 168.

[11Hubertus Czernin: „Absolute Sperre“, in: Wochenpresse, 22. 2. 1983.

[12Das Ausländerbeschäftigungsgesetz stellt die erste kodifizierte Erfassung der unterschiedlichen Regelungen und Handhabungen der Arbeitsmigration in der Zweiten Republik dar. Bis dahin galt die Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Jänner 1933, Deutsches Reichsgesetzblatt I S. 26.

[13Womit es auch dem in der Ersten Republik festgeschriebenen Prinzip des „Inländerprimats“ folgte. vgl. Ljubomir Bratić: Diskurs und Ideologie im österreichischen Staat., http://www.no-racism.net/antirassismus/texte/diskurs_ideologie.htm

[14Keine Arbeitsbewilligung für Gastarbeiter in Schneegattern, AZ 5.2.1970, S.2.

[1514 Gastarbeiter klagen Wokan. Schmälerte Glashüttenunternehmer Türken die Löhne?, AZ, 11.2.1970, S. 4.

[16Gamze Ongan: Fantasma Migrantin, in: Eure Sprache ist nicht meine Sprache: Texte von Migrantinnen in Österreich, Milena Verlag (Hrsg.), Wien 2002, S. 103-111; 107.

[17LEFÖ (Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in Österreich): Rechtliche Situation von Migrantinnen, in: Jo Simone Bader/Richard Ferkl/Gabriele Marth/Jo Schmeiser (Hg.Innen): Staatsarchitektur (= vor der information 7/8) Wien 1998, 130-149, 134.

[18Eugene Sensenig spricht schon für die Zeit 1907-1918 von „Schleppern“, die die offiziell nicht kontrollierte Auswanderung v.a. in die USA ermöglichten. Ob der Begriff „Schlepper“ damals tatsächlich verwendet wurde bleibt in der Studie unkommentiert, in den ebendort wiedergegebenen zeitgenössischen Quellen ist die Rede von „skrupellosen Auswanderungsagenten“, „Auswandererhyänen“ oder „Verführern“. vgl. Eugene Sensenig, 1999, 268-298, insbesondere: 205.

[19Express, 1.10. 1967. Vavra von der Arbeitsgemeinschaft für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in der Wirtschaftskammer Österreich, bezieht sich hier auch auf eine Opferrolle Österreichs, da „der einzige, wenngleich schwache Trost“ diese Situation betreffend sei, dass es „nicht nur uns hier in Österreich so geht, sondern dass auch in der Bundesrepublik und in der Schweiz die gleichen Probleme bestehen.“

[20vgl. Renée Winter: Migration kontrollieren?, in: Hakan Gürses/Cornelia Kogoj/Sylvia Mattl (Hg.Innen): Gastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration, Wien 2004, 53-60; 54.

[21Die Reaktion der 70er Jahre in österreichischen Gesetzgebungen war die einer Bindung von Aufenthalt an einen Arbeitsplatz, vgl. AuslBG 75.

[22Ayse Ceyhan & Anastassia Tsoukala: Contrôle de l’immigration: mythes et réalités, in: Cultures et conflits, Sociologie politique de l’international, 26-27 , 1997 – Contrôles: frontières, identités. Les enjeux autour de l’immigration et de l’asile, Übersetzung von der Autorin.

[23Kien Nghi Ha, 2003, S. 91. Hervorh. im Orig.

[24Ausländerpolizeiverordnung 1938, Fremdenpolizeigesetz 1954, Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975, Fremdengesetz 1992. Mit den Aufenthalts und Fremdengesetzen der 90er wurde eine Vielzahl von Bezeichnungen/Aufenthaltstiteln geschaffen. „Fremde“ in allen Variationen („Ankerfremde“, …) setzte sich jedoch auf Gesetzesebene bis heute durch.

[25vgl. Ursula Hemetek (Hg.in): Am Anfang war der Kolaric. Plakate gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Wien 2002.

[26Herbert Löwy: Etiketts, AZ 25.12.1970. Heinrich Böll sprach sich für eine Anrede mit Vor- und Nachnamen aus, votierte schließlich jedoch als Mitglied der Jury für die Gewinnversion, wie Löwy bedauernd bemerkt.

[27Im Magazin des Innenministeriums – „Öffentliche Sicherheit“ wird schon 1972 im Sicherheitsbericht für 1970 die Rubrik „Ausländerkriminalität“ eröffnet. An dieser Stelle wird jedoch festgestellt, dass es aufgrund mangelnder Zahlen über die Wohnbevölkerung nur „unterschiedliche und problematische Ergebnisse“ geben könne. vgl. Öffentliche Sicherheit, 2/1972, S.3. 1975 erscheint erstmals ein Vergleich – ohne Statistiken – der bemerkt „die Kriminalität war nicht höher als jene der österreichischen Staatsbürger“ Öffentliche Sicherheit, 11/1975, S. 14.

[28Öffentliche Sicherheit, 1/1984, S.9.

[29wie ich gemeinsam mit Vida Bakondy an anderer Stelle analysiert habe.

[30Die Folge zeichnet sich durch eine damals für den ORF erstaunlich kritische Berichterstattung aus, MigrantInnen werden auf Türkisch und Deutsch interviewt, es wird über Anwerbung und ökonomische Interessen Österreichs gesprochen, gleichzeitig werden arbeitsrechtliche, fremdenpolizeiliche und soziale Diskriminierungen kritisiert. Gleichzeitig greift der Beitrag visuelle und sprachliche Diskurse auf, die in einem Kontext der zunehmenden Kontrolle lesbar sind. Die Wiederholung der Sendung wurde von Generalintendant Gerd Bacher verboten, Helmut Zilk, argumentierte dies mit der „linksextremistische[n] antidemokratische[n] Tendenz“. AZ, 12.6.1971.

[31Sander L. Gilman, Rasse, Sexualität und Seuche. Stereotype aus der Innenwelt der westlichen Kultur, Hamburg 1992, 18.

[32Erl-BM f. I, 102.274-24/68, Archiv der WKÖ: Die Verwaltungsagenden der Kommission. Für den Hinweis auf den Erlass danke ich Gamze Ongan.

[33Kien Nghi Ha, 2003, 79.

[34Für ein kolonialistisches Verhältnis der Habsburger Monarchie zu Afrika, insbesondere in Form von Narrativen der „Entdeckung“ und „Erforschung“ siehe: Walter Sauer (Hg.er): k.u.k. kolonial. Habsburgermonarchie und europäische Herrschaft in Afrika, Wien, Köln, Weimar, 2002; für die Debatte um einen „Binnenkolonialismus“ innerhalb der Monarchie siehe die zahlreichen Beiträge auf: http://www.kakanien.ac.at

[35Walter Sauer erwähnt die erfolglose koloniale Beanspruchung von Südostanatolien 1913, in: Sauer, 2002, S. 17; Clemens Ruthner die Besetzung, Verwaltung und Annexion Bosnien-Herzegowinas 1878-1918; Clemens Ruthner: K.U.K. „Kolonialismus“ als Befund, Befindlichkeit und Metapher, 2003, http:// www.kakanien.ac.at/beitr/theorie/CRuthner3.pdf

[36Clemens Ruthner, 2003.

FORVM des FORVMs

Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)

Werbung

Erstveröffentlichung im FORVM:
Juni
2004
, Seite 42
Autor/inn/en:

Renée Winter:

Renée Winter ist Autorin der Station Fremdenpolizei / Regulierungsbestrebungen in der Ausstellung Gastarbajteri 40 Jahre Arbeitsmigration (Wien Museum, 21.1.-11.4.2004). Derzeit schreibt sie gemeinsam mit Vida Bakondy an einer Diplomarbeit zu (filmischen) Afrikadiskursen im Österreich der 50er.

Lizenz dieses Beitrags:
Copyright

© Copyright liegt beim Autor / bei der Autorin des Artikels

Diese Seite weiterempfehlen