radiX » Nummer 1

Asyl für Dogan Ipek

Aus aktuellem Anlaß dokumentieren wir ein gemeinsames Flugblatt von ATIGF, EKH, Freie ArbeiterInnen Union (FAU), FAZ, Grünalternative Jugend (GAJ), MIR, RKL, Revolutionsbräuhof (RBH), Rosa Antifa Wien (RAW), TATblatt und TU-Club:

Laut Entscheid des österreichischen Justizministeriums vom 30. November 1998 sollte der kurdische Alevite Dogan Ipek mit der Turkish Airline am selben Tag in die Türkei abgeschoben werden. Kurz davor fand vor dem Justizministerium eine Protestkundgebung statt. Die daran beteiligten Personen wurden drei Stunden hingehalten, bis die Entscheidung des Ministeriums bekanntgegeben wurde. In der Zwischenzeit befand sich Dogan Ipek bereits auf dem Flughafen Wien/Schwechat, wo auch schon türkische Polizisten anwesend waren. Das deutet darauf hin, daß es sich um eine längst ausgemachte Sache handelte. Wenig später wurde die Auslieferung gestoppt, und Dogan Ipek wurde nach Salzburg überstellt. Seit dem 1. Dezember 1998 ist er wieder auf freiem Fuß, wobei das Asylverfahren nach wie vor nicht abgeschlossen ist. Tatsache ist, daß die Gefahr einer Auslieferung wei­terhin besteht. Diese muß unbedingt verhindert werden!

Wer ist Dogan Ipek?

Er stammt aus einem kurdischen Dorf, das von der faschisti­schen MHP (Nationalistische Bewegungspartei, Graue Wölfe — arbeiten eng mit der türkischen Exekutive zusammen, und sind auch in Wien sehr aktiv) angegriffen wurde. Bei diesem Angriff wurden wahrscheinlich im Zuge der Auseinandersetzung zwei MHPler verletzt. Neun Jahre (!) später erließ die Türkei einen internationalen Haftbefehl gegen Dogan Ipek. Zunächst lautete der Haftbefehl auf Mord, wofür in der Türkei die Todesstrafe ver­hängt wird. Da auch Österreich keine Abschiebung durchführen kann, wenn eine Hinrichtung als sicher gilt, wurde in der zweiten Version des Haftbefehls aus einem Ermordeten plötzlich ein Ver­letzter, um die Auslieferung erwirken zu können. Das zeigt, daß es der Türkei in keiner Weise um die Vorfälle in Ipeks Dorf geht, son­dern daß ein unbequemer politisch aktiver Mensch, der auch in Österreich tätig war, für seine Überzeugung in den Knast gehen soll. Das ist in der Türkei Realität. Seit neun Jahren leben nun er, seine Frau und zwei Kinder als AsylbewerberInnen in Österreich. Sein Verfahren ist nach wie vor nicht abgeschlossen, und es folgte letztlich der Auslieferungsantrag aus der Türkei. Dogan Ipek wur­de in Salzburg festgenommen und von der Polizei mißhandelt. Er trat in den Hungerstreik, dem sich AktivistInnen der ATIGF anschlossen. Zwischenzeitlich wurde der politische Druck erhöht, und es gelang, diesen Fall in den Medien zu plazieren, außerdem fand eine parlamentarische Debatte statt.

Der Auslieferungsentscheid

Das Justizministerium hat also dem türkischen Auslieferungs­antrag stattgegeben. Der besondere Zynismus an der Sache ist, daß verlautbart wurde, er müsse in der Türkei verurteilt wer­den, anschließend könnte ein positiver Asylbescheid gegeben wer­den. Nach dem Asylrecht ist es mittlerweile möglich, auch im Aus­land auf die Entscheidung warten zu müssen. Für Dogan Ipek hät­te das eine Haftstrafe von bis zu zwanzig Jahren bedeutet, ver­bunden mit Folter bis hin zu einer „extralegalen“ Hinrichtung. Da helfen all die Beteuerungen, man werde sich für eine kurze Haftstrafe einsetzen und eine Menschenrechtskommission aus Straßburg beauftragen, gar nichts. Das Justizministerium kann nicht so tun, als ob es über die Menschenrechtssituation in der Türkei nicht bescheid wisse. Im alljährlichen Bericht von Amnesty International füllt die Türkei etliche Seiten. Dogan Ipek ist nun zwar wieder auf freiem Fuß, aber nun ist das Bundesasylamt am Zug. Justiz- und Innenministerium haben nun jede Verantwortung abgegeben. Das Innenministerium kann aber eine Beschleunigung des Asylverfahrens erwirken. Wenn dieses negativ beantwortet wird, kann nichts mehr getan werden, da schon zweimal Dogan Ipeks Asylansuchen abgelehnt wurden. Dies ist jetzt der dritte und letztmögliche Versuch.
Daher muß jetzt unbedingt weiter Druck ausgeübt werden!

Menschenrechte und der türkische Staat — ein Widerspruch

Daß die Türkei in Kurdistan einen erbarmungslosen Krieg gegen die Zivilbevölkerung führt, in dem seit 1994 1834 Dörfer niedergebrannt wurden, über 3000 Dörfer leergefegt wur­den, und über 35.000 Menschen ihr Leben verloren haben, ist der internationalen Staatengemeinschaft bekannt. Trotzdem liefern Staaten wie die USA, Deutschland und Italien nach wie vor Waf­fen in dieses Gebiet. Gleichzeitig werden vor allem in der BRD oppositionelle kurdische Gruppen und Organisationen kriminalisiert. Das bedeutet, daß versucht wird, jede Gegeninformation aus der Türkei mundtot zu machen. Gleichzeitig werden KurdInnen als Kriminelle hingestellt, um die eigene Mitverantwortung an dem in Kurdistan stattfindenden Genozid rechtzufertigen. Auch Österreich macht fette Geschäfte mit der Türkei, und ist somit bestrebt, diplomatische Freundschaft mit der Türkei zu pflegen. Daß dort Menschen auch von der Polizei erschossen werden, weil sie kurdisch sprechen, fällt dabei unter den Tisch. Es ist bekannt, daß in der Türkei seit 1994 578 Oppositionelle bei „extralegalen“ Hinrichtungen getötet wurden. Viele Menschen fallen den Grauen Wölfen, die anstelle des Staates (aber für den Staat) Terror aus­üben, zum Opfer. Die Folter ist in türkischen Gefängnissen an der Tagesordnung. Obwohl sich die Türkei in letzter Zeit immer demokratischer gibt (wohl, um endlich zu EU-Beitrittsverhand­lungen eingeladen zu werden), nimmt die Zahl der Menschenrechtsverletzungen täglich zu. Ein Land also, in dem Zustände herrschen wie wir sie sonst von lateinamerikanischen Regimes kennen.

Eine Auslieferung an ein solches Land ist schon eine Menschen­rechtsverletzung an sich.

Der politische Druck auf die österreichische Behörden muß daher erhöht werden. Dies muß durch eine breite Öffentlichkeit gesche­hen, wobei uns klar ist, daß nur eine Aufhebung der derzeitigen Asylgesetze solche Fälle in Zukunft verhindert kann!

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Dezember
1998
, Seite 21
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