Context XXI » Print » Jahrgang 2004 » Heft 8/2004
Alex Gruber
Debatte

Antirassimus ohne Begriff

Heribert Schiedels Versuch, der bahamas Rassismus nachzuweisen, schlägt fehl. Er muss sich, um diesen angeblichen Nachweis führen zu können, auf Positionen berufen, die in dem inkriminierten Text nicht vorkommen. Mit dem von ihm als rassistisch bezeichneten Begriff der „multikulturellen Bande“ etwa ist in der bahamas-Erklärung eine Kri­tik am Kulturrelativismus formuliert; eine Kritik an jenen Teilen der eu­ropäischen Mehrheitsgesellschaft, deren Einklagen von Toleranz gegenüber „kulturellen Eigenheiten“ nichts Anderes bedeutet als den of­fenen Angriff auf die universalistischen Versprechungen der Men­schenrechte und damit die Affirmation noch der repressivsten Formen der Vergesellschaftung.

Schiedels Text trägt zur Klärung der in der bahamas-Erklärung ver­handelten Probleme nichts bei, vielmehr verstrickt er sich in jede Men­ge neuer. So ist er etwa durch die Nivellierung des Unterschiedes von Islamismuskritik und Antisemitismus gekennzeichnet. Dies fällt ihm auch selbst auf, da er sich in einem Einschub von solcher Gleichsetzung distanziert. Allein: Ein paar formelle Einschränkungen zu machen, mag zwar differenziert erscheinen, lässt die inhaltliche Problematik aber nicht einfach verschwinden.

Schiedel behauptet, der inkriminierte Text würde den aus der anti­semitischen Verschwörungstheorie bekannten Vorwurf, „einen Staat im Staate zu errichten“ gegen die Moslems wenden und argumentiere damit strukturell antisemitisch. Die bahamas jedoch kritisiert die im Namen des Islam sich vollziehende, „zunehmend gewalttätige Abschottungs­bewegung“. Dieser Kritik liegt eine reale gesellschaftliche Entwicklung zugrunde, die sich u.a. in den Versuchen äußert, auch in islamischen Gemeinden in Europa die Sharia einzuführen, in dem verstärkten Kopf­tuchzwang für Frauen und Mädchen, in der Zunahme weiblicher Ge­nitalverstümmelungen, in Angriffen auf IslamkritikerInnen und in ho­mophoben und antisemitischen Übergriffen. Die Konstatierung einer zunehmenden Islamisierung von MigrantInnen aus moslemischen Län­dern ist also etwas qualitativ Anderes als der projektive Wahn, die Ju­den würden den Staat unterwandern und zersetzen.

Auch kritisiert Schiedel den Begriff, „der Auserwähltheit, den die bahamas an die Muslime richtet“ als Parallele zu dem antisemitischen Vorwurf, die Juden würden sich selbst außerhalb des Rests der Mensch­heit stellen. Die bahamas konstatiert jedoch, dass der Islamismus seinen AnhängerInnen das Selbstbewusstsein vermittelt, sich in einem perma­nenten Jihad mit allen Formen des Unglaubens zu befinden. Die Benennung des universalen Herrschaftsanspruchs der Islamisten ist nicht im mindesten übereinstimmend mit dem antisemitischen Wahn, die Juden würden für sich selbst stets die Ausnahme von der Regel machen.

Schiedels Anschuldigungen sind mangelnder Begrifflichkeit ge­schuldet. Er charakterisiert den Antisemitismus als „Konstruktion der Ju­den als die prototypischen Anderen oder Fremden“ und damit in „strukturelle(r) Ähnlichkeit“ mit dem Rassismus. Er begreift den Antisemitis­mus nicht als aus der Form der Vergesellschaftung selbst resultierende Vernichtungswut, sondern als einen Prototypen dessen, was der klassische Antirassismus als Rassismus fasst. So wird der Begriff „struktureller An­tisemitismus“ zum beliebigen Werkzeug, das man willkürlich zur Er­klärung gesellschaftlicher Phänomene heranziehen kann. Statt sich in bestimmter Negation mit der gesellschaftlichen Formation und ihren Erscheinungen kritisch auseinander zu setzen, presst Schiedel diese in be­reits a priori bestehende Kategorien; sprich in das, was er, darin in klas­sischer linker Tradition stehend, unter Rassismus versteht. Anders wür­den seine Vorwürfe auch gar nicht funktionieren.

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Erstveröffentlichung im FORVM:
Dezember
2004
, Seite 18
Autor/inn/en:

Alex Gruber: Studierte Politikwissenschaft in Wien, von Dezember 2003 bis 2006 Redaktionsmitglied von Context XXI.

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